Sunexpress (XQ/XG)
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Nun ja, es ist ein sehr bemerkenswertes Engagement wenn sich Gelegenheitspaxe "Gedanken machen" über die Sinnhaftigkeit von Sicherheitsvorschriften an Bord ... nur kein unbedingt notwendiges.
Diese bleiben auch nicht "den Airlines überlassen" sondern werden rahmentlich von den entsprechenden Aufsichtsbehörden vorgegeben.
Selbstverständlich werden auch im Blick auf die Ausprägung und Form der Behinderung Maßnahmen angepasst, nur geschieht das eben nicht auf der automatisierten Ebene "kostenlose Reservierung" und kann auf den Websites nun nicht auch noch jedes Handicap und die dafür vorgesehenen Vorschriften einzeln aufgeführt werden.Aber vielleicht lesen die verantwortlichen Fachleute ja hier mit und freuen sich über so fruchtbare Inputs?
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Danke ausdrücklich @vs für die Korrektur meiner überaus saloppen Formulierung 'den Airlines überlassen', natürlich sind dafür ausschlaggebend die Vorgaben der Aufsichtsbehörden.
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nochmals zum Gepäck bei Sun Express
(auf unserem Ticket (Pauschalreise) steht 'nur 1 Gepäckstück erlaubt' (20 kg), was ich hier als ungewöhnlich zur Diskussion stellte):@vonschmeling:
Deine "persönliche Entscheidung" ist leider den tariflichen Bestimmungen unterworfen, es sei denn du bist bereit Gebühren zu bezahlen.
Welchen Tarif dein Veranstalter mit XQ/XG vereinbart hat entnimmst du bei einem pauschalen Arrangement deinen Reiseunterlagen ...Diese Antwort wollte ich gerne bestätigt haben und ich habe daraufhin bei der Airline angefragt. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, weshalb mein Reiseveranstalter bestimmen kann, wie ich persönlich meine erlaubten 20 kg Gepäck aufteilen möchte (falls denn nicht ausdrücklich von der Airline das piece concept ausgewiesen ist).
Heutige Email-Antwort von Sun-Express:
Sehr geehrte Frau SchXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
*Wir möchten gerne mitteilen, daß es keine Limitierung für die Gepäckstückanzahl gibt.*XXX KundenserviceAlso, geht doch!!

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Ich bezog mich an sich ausschließlich auf den Beitrag vor meinem, bernhard.
Wie du das gemeint hattest war für mich unzweideutig - nämlich die Umsetzung der Vorschriften den Airlines zu überlassen - beispielsweise auch die der VO (EG)1107/06.Zumeist muss im Blick auf die unterschiedlichen Voraussetzungen in der jeweiligen Kabine ad hoc entschieden werden und können bei so zahlreichen Variablen keine genauen Ankündigungen erwartet werden.
Letztlich kann man halt leider auch bei XQ an Vollnullen geraten, die mit der Auskunft "et is wie et is" ihre Dienstleistungsquote als erfüllt betrachten - schade, aber nicht eben spezifisch für die Airline und imho ein Einzelerlebnis ohne große Potenz zur Ableitung tatsächlicher Handhabe. -
"Kuifje_de" wrote:
...Auf meine Erklärung warum ich einen Gangplatz benötige bekam ich von XG zur Antwort, das sei so und man werde auf keinen Fall davon abweichen. .....Nur hört sich das für mich nicht nach automatisierter Ebene über die Homepage an und hinterlässt bei mir ein Geschmäckle, was den Kundenservice betrifft, sollte es sich so abgespielt haben.
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@beachcomber
Klassisches Missverständnis - ich hatte nicht behauptet, der Veranstalter bestimme die Menge deiner Gepäckstücke, sondern lediglich den jeweils inkludierten Tarif.
Mir ist überaus geläufig, dass das Weight-Concept für alle internationalen Operatings mit Freigepäck angewendet wird und du nach Belieben auch 20 Gepäckstücke à 1kg mitführen kannst.
Du hast mich offenbar verwechselt?
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@doc
Daher versehe den letzten Abschnitt meines Beitrages bitte mit dem virtuellen Unterton des Bedauerns.
Das (ganz speziell!) war zweifellos eine grottige Dienstleistung! :? -
Natürlich sind "nicht notwendige Gedanken" eines Gelegenheitspaxes nicht ausschlaggebend für eine Reglementierung über das Vorgehen der Sitzplatzverteilung bei Personen mit Behinderungen...
Aber veräppeln musst du mich nun nicht @vs! Denke bitte an die Netiquette!Warum können Angaben über Handicaps und die daraus resultierenden Vorgehensweisen an Board nicht auf einer Website angegeben werden? Seitenfüllende AGB`s finden ja auch ihren Platz- ich denke, dass das "Können" hier nicht das Problem darstellen sollte...
Handycaps können schon auch gruppiert werden,so daß es nicht notwendig wäre, alle Krankheitsbilder einzeln vorzustellen!
Übrigens schrubbt so manche Behörde gerne mal an der Praxis vorbei....sehr bedauerlich! -
Realistisch:
Weil auch die schönste Gruppierung abhängig von der jeweiligen Gegebenheit in der Kabine und dem spezifisch dafür geeigneten Sitzplatz beurteilt werden muss und man Operatings bis hinein in solche Details schlichterdings nicht weit im Voraus planen kann.Ich wähne mich durchaus im Rahmen der Netiquette, Nibjnile - im Zweifel kannst du meinen Beitrag ja monieren.
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Hallo
Ich wollte hier mal fragen ob es einen Unterschied zwischen SunExpress und SunExpress Deutschland gibt (größe der Plätze /incl. Verflegung ) ?
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Nein, gibt es nicht. Selbe Platzgröße wie bei den meisten Gesellschaften auf der Kurzstrecke.
Verpflegung abhängig vom gebuchten Tarif bzw. den eigenen Zubuchungen. An Bord gibts Snacks und Getränke zu moderaten Preisen zu kaufen.
Wer mehr Komfort möchte, muss in die Tasche greifen und nen Privatjet chartern oder mit Umsteigen Linie in Business fliegen. -
Mal ganz kurz zu dieser Sitzplatzvergabe für gehandicapte Passagiere. Diese kann man auch in den FAQ's auf der Homepage von SunExpress nachlessen.
Es gibt unterschiedliche Arten von gehandicapten Passagieren die hier betrachtet werden müssen. Zum einen die die nur an das Flugzeug gebracht werden, welche die nur in das Flugzeug gebracht werden und zum Schluss noch die die so stark in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, dass diese zum Platz gebracht werden müssen. Aus diesem Grund ist bei der zuletzt genannten Gruppe eben nur ein Platz am Fenster vorgesehen. Ebenso sind die Notausgangsreihen für diese Personengruppe verboten.
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Wir sind von Stuttgart nach Alanya und zurück gefolgen mit Sunexpress(XG). Beide Flüge waren bsolut pünktlich. Die Kabine war sauber und die Crews sehr freundlich. Platzangebot ist meiner Meinung nach das gleiche wie bei Condor oder Tuifly. Preise für Essen und Trinken an Bord sind absolut O.K.
Wir fliegen wieder mit Sunexpress!!!! -
tommy1972, daß sie zum Sitzplatz gebracht werden müssen, ist die Begründung dafür, daß sie am Fenster und nicht am Gang sitzen dürfen

Eine Diskussion in der causa über Notausgangplätze ist obsolet.
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@doc: Ich nehme an, daß Passagiere mit Behinderungen vor allen anderen Fluggästen an Board gebracht werden müssen und dann ihren Sitzplatz einnehmen. Würden diese Personen dann einen Gangplatz besetzen, müssten sie für die später eintreffenden Passagiere wieder aufstehen, damit diese ihren Fensterplatz/Mittelplatz einnehmen können...
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Ich glaube der thommy war bissl in Eile ...

Es gibt auch Fluggäste, die gar keine Hilfestellung an Bord brauchen und dennoch einen Schwerbehindertenausweis besitzen.
Spätestens seit Oskar Pistorius sollte man wissen, dass eine Orthese noch längst kein Grund ist nicht sehr beweglich zu sein.Wie dem auch sei, die kategorische Auskunft "geht nur auf den Fensterplätzen" ist weder logisch noch in dieser Schlichtheit korrekt. Üblicherweise schauen die Cabin Attendants recht genau hin welche Einschränkung der Fluggast hat und setzen ihn dann nach Möglichkeit auch so, dass sie ihn im Falle eines Falles im Auge haben.
Schließlich muss man in einer Notsituation immer damit rechnen, dass auch mal ein vollkommen fitter Mittvierziger wie paralysiert im Sitz kleben bleibt und keinerlei Anweisungen folgt - insofern sind diese ganzen Szenarien hier mit rüberklettern und so weiter ziemlich hypothetisch.
Die Fürsorge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Mitreisenden ist auch bei XQ oberstes Gebot an Bord und ist der Fensterplatz nicht in Marmor gemeißelt.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung. -
Nibjnile., ist auch ein möglicher Erklärungsansatz, befriedigt mit aber genausowenig, wie die "Pipitheorie"

Man könnte Denjenigen ja auch als Letzten auf den Platz bringen, wenn seine Behinderung, wie im Falle des TO, eindeutig einen Gang- gegenüber einem Fensterplatz als geeigneter ausweist.
Und deshalb folge ich vs und hoffe, daß die Auskunft einfach nur einer grottigen Tagesperformance beim Telefonbediener unterlag!
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@doc...keine Frage, Personen mit Einschränkungen könnten natürlich auch als letzte Passagiere boarden ( macht m.M. nach auch mehr Sinn, da es sicherlich außerhalb des Fluggerätes durchaus "bequemer" sein wird)....
@vs: Orthesen bitte nicht mit Prothesen verwechseln!
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Ich find die Diskussion über Mobilitäatseingeschränkte Passagiere total unnötig, wenn eine Airline dass so will, dann will sie das so. Dafür kann es zigabertausend Gründe. Jede Airline handelt das so wie sie es für richtig findet und ihre Zertifizierende Flugsicherheitsbehörde vorgibt. Aber vor allem in Narrow-Bodys sitzen Mobilitätseingeschränkte Passagiere häufig am Fenster. Es gibt Airline die wollen die WCHX nur auf gewissen Sitzplätzen etc. Ich habe mit Airlines zu tun wo Schwangere Frauen nur auf gewissen Sitzplätzen sitzen dürfen, PETC nur auf bestimmten, Blinde/Gehörlose nur auf bestimmte usw. Für den Laien hat dies keine nachvollziehbaren Gründe, trotzdem gilt es dies zu aktzeptieren. Ich glaube kaum das jemand hierdrin, genau weiss was von der jeweiligen CAA bezüglich handicapierten Passagieren gefordert wird.
Schlussentlich geht es darum auch für Handicapierte Passagiere die Sicherheit voll und ganz zu garantieren ohne die von anderen Passagieren einzuschränken und ist keineswegs diskriminierend. Aus meiner Erfahrung geben sich alle Airlines aus Eurpopa eine riesen Mühe möglichst alle Passagiere beförden zu können (und das ist wirklich nicht einfach!) . Wenn jemand ein handicapierter ein Problem mit den Regel seines Beförderers hat soll er doch einen Privatjet nehmen.
Wie Vonschmeling richtig gesagt hat, ist es im Flugzeug nicht in Stein gemeiselt am Check-In aber schon. Das Check-In System erlaubt z.b bei XG gar nicht, einen handicapierten auf einen Gangplatz zu setzen, falls man es doch tut kann der Flug nicht geschlossenen und der Passagier nicht geboardet werden. Dem Sitzplan im Flugzeug ist eine berechtigungskarte hinterlegt (vo Infants, Diablead etc sitzen dürfen), eine Abweichung ist technisch gesehen unmöglich.
Übrigens ist diese Geschichte nicht nur bei Handicapierten Passagieren so, sondern bei so ziehmlich allem im Luftverkehr. In den USA sind Airlines verpflichtet in den Sichrheitsanweisungen den Satz "your nearest exit could be behind you" einzubringen. In einigen Ländern darf WIFI genutz werden in anderen nicht. Schwangere Frauen dürfen auf Airline X bis zur 36 Woche reisen, auf Airline Y bis 22 etc.
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Also ich fand die Diskussion nicht überflüssig :? ...., da es aktuell einen betroffenen Passagier gab, der hier sein Leid geklagt hat.
flighttime:"Wenn jemand ein handicapierter ein Problem mit den Regel seines Beförderers hat soll er doch einen Privatjet nehmen.
Ich glaube kaum das jemand hierdrin, genau weiss was von der jeweiligen CAA bezüglich handicapierten Passagieren gefordert wird."...hmmm,der 1. Satz von dir ist daneben, zum 2. Satz: Hat auch Niemand behauptet!