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Hauskauf in Hurghada

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ägypten
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  • Katalin von KissK Offline
    Katalin von KissK Offline
    Katalin von Kiss
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, kann mir jemand sagen, ob man ohne großes Risiko in Hurghada ein Haus kaufen kann. Meine Mutter war nämlich vor einer Woche dort. Und jetzt möchte sie mit einer Freundin nächste Woche dorthin fliegen, um dort ein Haus zu kaufen, was sie sich schon angeschaut haben. Wer hat über dieses Thema einige Tipps bzw. wie die Abwicklung läuft. Aber auch die Eintragung im Grundbuch und wie gefährlich ist es überhaupt. Ich weiß, es sind viele Fragen. Aber ich möchte einfach nicht, dass meine Mutter irgend welche Risiken eingeht, die sie dann später nicht mehr rückgängig machen kann. Also, ich bin für alles offen. Meldet euch.
    Vielen Dank! Katalin

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    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Katalin,

      das ägytische Immobilienrecht scheint auf den ersten Blick ähnlich wie das deutsche.

      Der Kauf wird durch einen rechtsgültigen, privatrechtlichen Kaufvertrag (Vorvertrag) zwischen dem Eigentümer und dem Käufer abgeschlossen, der die Bestandteile des Kaufs sowie die Zahlungsmodalitäten regelt. Nach erfolgter und vollständiger Kaufpreiszahlung kann die notarielle Registrierung der Immobilie im Grundbuch des jeweiligen Regierungsbezirkes erfolgen.

      Die Übertragung der Immobilie und der damit verbundene Grundbucheintrag erfolgt unter Mitwirkung des Verkäufers/Eigentümers, der die Lastenfreiheit der Immobilie nachweist. Der Käufer trägt die hierbei anfallende Gebühr für die Registrierung von z. Zt. ca. 3% des vereinbarten und gezahlten Kaufpreises.

      Mit Eintragung der Immobilie beginnt für Ausländer eine Sperrfrist (Spekulationsfrist) für den Wiederverkauf dieser Immobilie von fünf Jahren.

      Der ausländische Eigentümer kann nach ägyptischem Recht über sein Eigentum im Rahmen der allgemeinen Gesetze und der ausländerrechtlichen Bestimmungen allein und frei verfügen.

      Über dieses vorstehend genannte Recht sollte Deine Mutter sich vielleicht vorher informieren.

      Auf der Website auswaertiges-amt.de findest Du Adressen, die vielleicht weiterhelfen können, in Ägypten selbst und auch die der Vertretungen in Deutschland.

      In Ägypten wird der Vorvertrag ohne Notar abgeschlossen, in Deutschland wird schon diese Auflassungvormerkung notariell im Grundbuch eingetragen. Das gibt sehr viel Sicherheit.

      In Ägypten erfolgt die Eintragung im Grundbuch erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.

      Die Zeit, sich umfassend zu informieren, ist natürlich ein bißchen knapp. Und Vorsicht ist immer geboten.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Katalin von KissK Offline
        Katalin von KissK Offline
        Katalin von Kiss
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank Erika1 für die Infos 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • arkadasA Offline
          arkadasA Offline
          arkadas
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          das ägytische Immobilienrecht scheint auf den ersten Blick ähnlich wie das deutsche.

          Ist es aber nicht!!

          Was ist daraus geworden???

          Die oben angegebene Ausführung ist sehr gut, beinhaltet aber ganz viele - sehr wichtige Dinge nicht!!

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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