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Reisebüro hat falsches Hotel gebucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • ThomasFritzscheT Offline
    ThomasFritzscheT Offline
    ThomasFritzsche
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hilfe!!!
    Wir habenm im Januar das Hotel "Club Justiniano Belek" über Neckermann, in unserem örtlichen Reisebüro gebucht. Wir haben irgendwann die reiseunterlagen erhalten und festgestellt, dass auf den Schein "Club Justiniano" eingetragen war. Also waren wir zufrieden und legten alles in die Mappe. Gestern haben wir übers Internet ein wenig stöbern wollen und unsere Reiseunterlagen heraus genommen. Dabei stellten wir durch reinen Zufall fest, dass unser Reisebüro ein falsches Hotel gebucht hat. Hierbei handelt es sich auch um den "Club Justiniano", aber in Karaburun/Türkei und nicht in Belek. Wir waren gestern im Reisebüro und verlangten eine Umbuchung. Das Reisebüro hat uns eine Mitschuld gegeben, da wir den Fehler erst jetzt bemerkt haben und nicht gleich die Unterlagen eingesehen haben. Und der nächste Schuldige ist Neckermann, wegen der Falschbuchung. Ein Anruf bei Neckermann ergab, dass das örtliche Reisebüro Schuld hat und nicht Neckermann. Eine Umbuchung würde uns außerdem 618,-€ kosten. Aber leider ist unser eigentliches Hotel ausgebucht.
    Fazit: Wenn es ums Geld geht, schiebt jeder den schwarzen Peter, dem Anderen zu und niemand will verantwortlich sein.
    Da es sich hierbei um unsere erste Flugreise handelt, haben wir das Reisebüro aufgesucht. Eigentlich wollten wir übers Internet direkt buchen, was aus heutiger Sicht besser gewesen wäre. Der zugesandte Reiseschein ist für Otto-Normalverbraucher leider recht undurchsichtig, da er mehr oder weniger nur Zahlen enthält.
    Da die Reise bereits am 09.07.04 startet, werden wir wohl mit dem Hotelvorlieb nehmen müssen,was uns das Reisebüro,bzw. Neckermann rausgesucht und gebucht hat.
    Wer kann uns Tipps geben, wie wir Schadensersatz erhalten. Wer hat einen ähnlichen Fall schon erlebt?!

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    • flightF Offline
      flightF Offline
      flight
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
      da muss ich dich leider enttäuschen. Es ist die Pflicht die Rweiseunterlagen nach Zusendung zu kontrollieren. Es können immer Fehler auftreten. Außerdem müsstet ihr doch eine schriftliche Bestätigung der Buchung der Reise vom Reisebüro bekommen haben. Haben sie diese nicht kontrolliert? Daher immer gleich alles kontrollieren, wozu kann man sich über das Internet informieren? Aber es stimmt schon. So etwas darf nicht passieren und ist nicht in Ordnung. Ich hoffe ihr habt trotzdem einen schönen Urlaub.
      mfg

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      • flightF Offline
        flightF Offline
        flight
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,
        da muss ich dich leider enttäuschen. Es ist die Pflicht die Rweiseunterlagen nach Zusendung zu kontrollieren. Es können immer Fehler auftreten. Außerdem müsstet ihr doch eine schriftliche Bestätigung der Buchung der Reise vom Reisebüro bekommen haben. Haben sie diese nicht kontrolliert? Daher immer gleich alles kontrollieren, wozu kann man sich über das Internet informieren? Aber es stimmt schon. So etwas darf nicht passieren und ist nicht in Ordnung. Ich hoffe ihr habt trotzdem einen schönen Urlaub.
        mfg

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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich würde das Reisebüro haftbar machen, denn es ist zuerst einmal deren Pflicht, die Reiseunterlagen vor Weitergabe an den Reisegast zu überprüfen.
          Was soll eigentlich Aufgabe des Reisebüros sein, wenn nicht das? Katalog verteilen, die Buchung entgegennehmen und die Provision kassieren? Ende! Das kann es doch wohl nicht sein.
          Es ist schlicht eine Unverschämtheit, die Schuld dem Reisegast zuzuschieben! Bei mir kämen Reisebüro und Veranstalter nicht so schnell aus der Nummer raus!
          Stell' doch dem Reisejuristen in der Sparte Reiserecht mal die Frage, was Du machen kannst!

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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          • salvamor41S Offline
            salvamor41S Offline
            salvamor41
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich würde das Reisebüro haftbar machen, denn es ist zuerst einmal deren Pflicht, die Reiseunterlagen vor Weitergabe an den Reisegast zu überprüfen.
            Was soll eigentlich Aufgabe des Reisebüros sein, wenn nicht das? Katalog verteilen, die Buchung entgegennehmen und die Provision kassieren? Ende! Das kann es doch wohl nicht sein.
            Es ist schlicht eine Unverschämtheit, die Schuld dem Reisegast zuzuschieben! Bei mir kämen Reisebüro und Veranstalter nicht so schnell aus der Nummer raus!
            Stell' doch dem Reisejuristen in der Sparte Reiserecht mal die Frage, was Du machen kannst!

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            • ThomasFritzscheT Offline
              ThomasFritzscheT Offline
              ThomasFritzsche
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo, ich habe mich erst neu im Forum angemeldet.
              Gib mir mal bitte einen Tipp mit dem Reisejuristen.
              Danke

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ThomasFritzscheT Offline
                ThomasFritzscheT Offline
                ThomasFritzsche
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo, ich habe mich erst neu im Forum angemeldet.
                Gib mir mal bitte einen Tipp mit dem Reisejuristen.
                Danke

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                • salvamor41S Offline
                  salvamor41S Offline
                  salvamor41
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Thomas,
                  es gibt in diesem Forum eine Rubrik "Reiserecht". Der Admi ist Rechtsanwalt Stefan Böhmer, spezialisiert auf Reiserecht. Geh' mal in die Rubrik, dort wirst Du ihn finden!

                  ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                  • salvamor41S Offline
                    salvamor41S Offline
                    salvamor41
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Thomas,
                    es gibt in diesem Forum eine Rubrik "Reiserecht". Der Admi ist Rechtsanwalt Stefan Böhmer, spezialisiert auf Reiserecht. Geh' mal in die Rubrik, dort wirst Du ihn finden!

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                    • guestG Offline
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Gerade bei den Justiniano-Hotels, es gibt ja mehrere, gibt es sehr oft Unsicherheiten. Gerade im Internet wird sehr gerne und häufig der Club mit dem Hotel Justiniano verwechselt, oftmals auch die Bilder dazu.
                      Gerade bei Neckermann ist eigentlich die Buchung im Reisebüro sehr einfach, weil bei diesem Veranstalter die gebuchte Codierung Ziffern- und Buchstabenfolge im Katalog auf der Hotelseite und bei der unterschriebenen Reiseanmeldung steht. Eine gewisse Mitverantwortung dafür, was man unterschreibt, wird nicht von der Hand zu weisen sein.

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                      • guestG Offline
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Gerade bei den Justiniano-Hotels, es gibt ja mehrere, gibt es sehr oft Unsicherheiten. Gerade im Internet wird sehr gerne und häufig der Club mit dem Hotel Justiniano verwechselt, oftmals auch die Bilder dazu.
                        Gerade bei Neckermann ist eigentlich die Buchung im Reisebüro sehr einfach, weil bei diesem Veranstalter die gebuchte Codierung Ziffern- und Buchstabenfolge im Katalog auf der Hotelseite und bei der unterschriebenen Reiseanmeldung steht. Eine gewisse Mitverantwortung dafür, was man unterschreibt, wird nicht von der Hand zu weisen sein.

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                          salvamor41
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ...eine gewisse Mitverantwortung des Reisebüros ist aber mit Sicherheit auch nicht von der Hand zu weisen, geschätzter Rainer!
                          Oder soll die Nachlässigkeit des Reisebüros der Kunde alleine tragen?

                          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                            salvamor41
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ...eine gewisse Mitverantwortung des Reisebüros ist aber mit Sicherheit auch nicht von der Hand zu weisen, geschätzter Rainer!
                            Oder soll die Nachlässigkeit des Reisebüros der Kunde alleine tragen?

                            ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ach Salvamor, wo steht denn in meinem Beitrag, dass das Reisebüro fehlerfrei gearbeitet hat? Klar ist aber auch, adss man sich schon genau ansehen sollte, was man unterschreibt, oder machst Du es etwa nicht?
                              Außerdem bekommt man doch von Neckermann Reisen eine Reisebestätigung nach Hause geschickt, auch da steht nochmals de gebuchte Hotelcodierung und Name des Hotels drauf. Spätestens dann muss einem doch dann auffallen, dass das Hotel nicht das Richtige ist. Bevor ich irgendwohin Geld überweis, schaue ich mir jedenfalls genau an, wofür ich das Geld wegschicke.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ach Salvamor, wo steht denn in meinem Beitrag, dass das Reisebüro fehlerfrei gearbeitet hat? Klar ist aber auch, adss man sich schon genau ansehen sollte, was man unterschreibt, oder machst Du es etwa nicht?
                                Außerdem bekommt man doch von Neckermann Reisen eine Reisebestätigung nach Hause geschickt, auch da steht nochmals de gebuchte Hotelcodierung und Name des Hotels drauf. Spätestens dann muss einem doch dann auffallen, dass das Hotel nicht das Richtige ist. Bevor ich irgendwohin Geld überweis, schaue ich mir jedenfalls genau an, wofür ich das Geld wegschicke.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ thomas fritzsche
                                  Ich würde zuerst einmal versuchen, dich gütlich mit dem Reiseveranstalter wg. einer Schadensersatzregelung zu einigen.
                                  Wenn das nicht klappt, würde ich juristischen Beistand holen und versuchen, den Vertrag evtl auch mit dem Argument "Wegfall der Geschäftsgrundlage" auszuhebeln oder zumindest zu einem angemessenen Schadensersatz zu kommen.

                                  ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @ thomas fritzsche
                                    Ich würde zuerst einmal versuchen, dich gütlich mit dem Reiseveranstalter wg. einer Schadensersatzregelung zu einigen.
                                    Wenn das nicht klappt, würde ich juristischen Beistand holen und versuchen, den Vertrag evtl auch mit dem Argument "Wegfall der Geschäftsgrundlage" auszuhebeln oder zumindest zu einem angemessenen Schadensersatz zu kommen.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wir haben in den letzten Tagen mehrmals mit dem Reisebüro und Neckermann gesprochen. Eine gütliche Einigung kann nur mit dem Reisebüro erfolgen, was aber eher aussichtslos ist. Das Reisebüro ist nicht gewillt, eine kleine Entschädigung zu zahlen. Das ist natürlich dümmlich, da sie dadurch gleich mehrere Kunden verlieren werden. Wir sind eine kleine Stadt´und wenn solch ein Fall von "Mund zu Mund" geht, dann überlegt man sich, ob ein Wechsel des Reisebüros nicht sinnvoll ist. Zumal unmittelbar daneben ein weiteres Reisebüro ist.
                                      Also schädigt sich das Reisebüro nur selbst. Wir haben solch einen Fehler nie für möglich gehalten und werden in Zukunft sehr genau hinschauen. 
                                      Eine Mitschuld ist uns sicherlich zuzuschreiben, wenn man das überhaupt so nennen kann. Hauptschuldig bleibt aber nach wie vor das Reisebüro.

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                                      • ThomasFritzscheT Offline
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                                        ThomasFritzsche
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Wir haben in den letzten Tagen mehrmals mit dem Reisebüro und Neckermann gesprochen. Eine gütliche Einigung kann nur mit dem Reisebüro erfolgen, was aber eher aussichtslos ist. Das Reisebüro ist nicht gewillt, eine kleine Entschädigung zu zahlen. Das ist natürlich dümmlich, da sie dadurch gleich mehrere Kunden verlieren werden. Wir sind eine kleine Stadt´und wenn solch ein Fall von "Mund zu Mund" geht, dann überlegt man sich, ob ein Wechsel des Reisebüros nicht sinnvoll ist. Zumal unmittelbar daneben ein weiteres Reisebüro ist.
                                        Also schädigt sich das Reisebüro nur selbst. Wir haben solch einen Fehler nie für möglich gehalten und werden in Zukunft sehr genau hinschauen. 
                                        Eine Mitschuld ist uns sicherlich zuzuschreiben, wenn man das überhaupt so nennen kann. Hauptschuldig bleibt aber nach wie vor das Reisebüro.

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                                          SuperSurfer1979
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Es ist echt ärgerlich, dass ihr jetzt in das andere Hotel müsst...
                                          Leider kenne ich diese Verwechslung schon, viele Internet-Reisebüros greifen bei der Hotelbeschreibung oftmals auf die falschen Bilder zu, weil die Computer-Programme den Unterschied nicht kennen. Das ist ärgerlich, wenn ich dann dort ankomme, lande ich evtl. im falschen Hotel...
                                          Der Reisebüro Kunde unterschreibt seine "Verbindliche Reiseanmeldung" und auf dieser Reiseanmeldung steht welches Hotel gebucht wurde. Dann kommt nach wenigen Tagen von Neckermann Reisen die schriftliche Reisebestätigung und die Rechnung, dort steht ebenfalls alles zu diesem Hotel und wenn dann auch noch die Tickets kommen und der Kunde das immer noch nicht kontrolliert, dann ist der Kunde selbst schuld...
                                          Das ist natürlich schlecht für den Kunden, und das Reisebüro verliert dadurch diesen Kunden, aber das Reisebüro kann doch den Schaden nicht bezahlen... Vielleicht als wiedergutmachung einen Gutschein... Naja, vielleicht, der Kunde hatte ja schließlich viel Zeit den Fehler zu Entdecken!

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