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Mediwelt Reisen

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  • HolginhoH Offline
    HolginhoH Offline
    Holginho
    schrieb am zuletzt editiert von
    #281

    @DaaBabe:
    "Neuer" oder "alter" RV ist bei solchen Vorgängen völlig unerheblich und erhöht bzw. verringert keinerlei Wahrscheinlichkeiten. Ich erinnere in diesem Zuge z.B. an die Insolvenz von GTI.
    Wann Du was zu zahlst obliegt zudem nicht Dir, sondern wird Dir vorgegeben. Folgst Du dem nicht, wirst Du auch nicht verreisen - egal bei welchem RV!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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    • Cveaty69C Offline
      Cveaty69C Offline
      Cveaty69
      schrieb am zuletzt editiert von
      #282

      Und da es jetzt ohnehin sehr lange dauern wird ....habe ich es meinem Anwalt übergeben damit ich einfach nichts verpasse. ich kümmere mich nicht mehr darum....wir warten nächste Woche noch ab was sich tut ansonsten hat er es in der Hand.... Da ich jetzt glücklicherweise ab morgen doch im Urlaub bin.und ob ich jetzt dann auf einem Stapel nach unten Rutsche ist jetzt auch voll egal

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      • MinkaNannaM Offline
        MinkaNannaM Offline
        MinkaNanna
        schrieb am zuletzt editiert von
        #283

        Hallo zusammen,

        Im August haben mein Lebensgefährte und ich über das Portal Check24 eine Reise nach Lanzarote (Hin 01.12.2015, Zurück 08.12.2015)gebucht, die durch den RV MediWelt Reisen GmbH erfolgen sollte. 
        Die Anzahlung in Höhe von 370,-€ (auf der RG ausgewiesen!) erfolgte nach Erhalt der Unterlagen und des Sicherungsscheins (Unterlagen via Mail!). Ende Oktober haben wir den restl. Betrag, der etwa bei 670,- € liegt (laut RG spätestens 30 Tage vor Reiseantritt!), an MediWelt Reisen GmbH überwiesen, damit zum 01. bzw. 02.11.2015 die Reise komplett bezahlt ist.

        Am 03.11.2015 habe ich bei dem RV angerufen, da ich keinerlei Bestätigung über den Zahlungseingang erhalten habe und Angst hatte, dass das Geld versehentlich woanders gelandet sei. Dort versicherte man mir, dass alles Reibungslos geklappt hat und ich in KW 47 meine Reiseunterlagen erhalten soll, genauer gesagt, etwa zwischen dem 16.11.2015 und 20.11.2015.

        Dann habe ich am 17.11.2015 per Mail erfahren, dass der RV MediWelt Reisen GmbH zum genannten Datum den Betrieb einstellt. Im Anhang erhielt ich die GS zu der RG und eine Storno-RG zu RG, in der folgender Text steht (Zitat):

        'Sehr geehrte Damen und Herren,

        leider müssen wir Sie heute darüber informieren, dass die MediWelt Reisen GmbH mit heutigem Datum keine Reisebuchungen annimmt.
        Bestehende Reiseverträge werden von uns gekündigt.
         
        MediWelt Reisen wird zeitnah einen Liquidator bekannt geben, der dann die weitere Kommunikation veranlassen wird. Bezüglich Rückzahlung der eingezahlten Gelder wird der Liquidator die Prozesse steuern.

        Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser sich auch einen Überblick verschaffen muß und innerhalb der nächsten Woche eine Aussage bezüglich Zahlungstermine treffen kann. Bitte leisten Sie keine Zahlungen mehr .
         
        Wir bedauern, Ihnen diese Umstände zu bereiten.
         
        Hochachtungsvoll

        Ihre MediWelt Reisen GmbH'

        Dieser findet sich auch auf deren Homepage wieder und wird als Telefondurchsage geschaltet.

        Nachdem ich diese Nachricht erhielt habe ich mich sofort mit der auf dem Sicherungsschein angegebenen Versicherung (Zurich Insurance) in Verbindung gesetzt und meinen Fall geschildert. Dort teilte man mir mit, dass die Versicherung bereits darüber in Kenntnis gesetzt wurde und riet mir dazu abzuwarten, was der Liquidator mitteilt.

        Am 18.11.2015 rief mich ein MA von Check24 an und entschuldigte sich für diesen Vorfall, wobei dieser nur als Vermittler, soneganntes Reisebüro fungiert und keinerlei Schuld an der Situation hat. Allerdings, muss ich sagen, eine sehr nette Geste dererseits.

        In den letzten Tagen habe ich intensiv die Unterlagen "studiert" und bin leider über etwas gestolpert, was mich bezüglich der Rückerstattung des Reisepreises, ängstlich stimmt.
        Auf dem Sicherungsschein ist ganz unten als Wichtiger Hinweis vermerkt:

        'Mit dem Reiseveranstalter ist vereinbart, dass er vom Reisenden weder eine höhere Anzahlung als 35% des Reisepreises, max. 350,- €, noch eine Restzahlung auf den Reisepreis früher als 30 Tage vor Reisebeginn fordert und/oder annimmt'

        Da wir ja jetzt 370,- € angezahlt und etwa 33 Tage vor Reiseantritt den Restbetrag überwiesen haben, stelle ich mir die Frage, ob es für uns jetzt ggf. einen Nachteil geben kann bei der Reisepreiserstattung.

        Da ich nicht Rechtschutzversichert bin wächst meine Angst von Tag zu Tag, ob ich jemals mein Geld wiedersehen werde. Mein Lebensgefährte hat seinen Anwalt zurate gezogen, der allerdings jegliche Hoffnung zerschlug, indem er mitteilte, dass er nur ihn vertreten könne, da alles in meinem Namen gelaufen ist und er, in dem Fall, nur die Reisebegleitung ist.

        Meine Arbeitskollegin riet mir der Versicherung ein Schreiben zukommen zu lassen, in dem ich meinen Anspruch auf Reisepreiserstattung geltend machen soll. Zu meiner Absicherung.
        Denn fraglich ist für mich, ob der genannte Liquidator tatsächlich kommende Woche Auskünfte erteilen wird, oder das nur zur Beruhigung angegeben wurde und ob es tatsächlich Auszahlungen geben wird.

        Ich bitte um Tipps, Ratschläge, Hilfe und Auskunft (evtl. eines weiteren Betroffenen) was ich tun könnte bzw. möglichst unterlassen sollte, um meine Chancen auf Reisepreiserstattung zu "erhöhen".

        Ich muss dazu noch sagen, es war meine allererste Reisebuchung überhaupt und via Internet. Und dann leider so ein Reinfall. 😞

        Dankeschön.

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        • Cveaty69C Offline
          Cveaty69C Offline
          Cveaty69
          schrieb am zuletzt editiert von
          #284

          Ich  dachte bis jetzt auch immer , es ist so wichtig einen Sicherungschein zu haben um damit abgesichert zu sein .aber selbst das ist es ja wohl nicht ... Und es ist doch logisch dass wenn da steht : spätestens 30 Tage davor Zahlen ... Dass man man das evtl paar Tage früher macht ..und nicht exact bis zum 30. Tag wartet..... Es kommt mir vor wie eine Falle !

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Mam62M Offline
            Mam62M Offline
            Mam62
            schrieb am zuletzt editiert von
            #285

            Leut, Ihr macht Euch wieder völlig unnötig verrückt.

            Bei dem Passus auf dem Sicherungsschein gehts nicht um die zwei, drei Tage vor dem Fälligkeitstermin an denen man die Überweisung macht, damit das Geld pünktlich eintrifft.

            Es geht darum, dass man nicht für eine im Januar gebuchte Reise im Oktober den ganzen Beitrag überweisen soll, weil DANN die Versicherung nicht für den Gesamtbetrag, sondern nur für die Anzahlung einsteht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Cveaty69C Offline
              Cveaty69C Offline
              Cveaty69
              schrieb am zuletzt editiert von
              #286

              Mam62:
              Leut, Ihr macht Euch wieder völlig unnötig verrückt.

              Bei dem Passus auf dem Sicherungsschein gehts nicht um die zwei, drei Tage vor dem Fälligkeitstermin an denen man die Überweisung macht, damit das Geld pünktlich eintrifft.

              Es geht darum, dass man nicht für eine im Januar gebuchte Reise im Oktober den ganzen Beitrag überweisen soll, weil DANN die Versicherung nicht für den Gesamtbetrag, sondern nur für die Anzahlung einsteht.

              Und wo wird angefangen .... Ich habe statt dem 18.10 am 7.10 überwiesen ....

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mam62M Offline
                Mam62M Offline
                Mam62
                schrieb am zuletzt editiert von
                #287

                Da wird auch nicht angefangen. Denkt doch bitte mal nach.

                Nur wenn zwischen der Anzahlung und dem Termin für die Restzahlung die Insolvenz eintritt, dann bekommen die vorzeitigen Komplettzahler nur die Anzahlung zurück.

                Die Insolvenz ist doch bisher noch gar nicht eingetreten.

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #288

                  @Cveaty
                  Der  Unterschied den am 18. fälligen Restpreis für eine Reise bereits am 07. Oktober und einen erst im Januar fälligen Restpreis bereits um die 3 Monate vorher im Oktober zu überweisen erschliesst sich dir nicht ...?!

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • Cveaty69C Offline
                    Cveaty69C Offline
                    Cveaty69
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #289

                    bernhard707:
                    @Cveaty
                    Der  Unterschied den am 18. fälligen Restpreis für eine Reise bereits am 07. Oktober und einen erst im Januar fälligen Restpreis bereits um die 3 Monate vorher im Oktober zu überweisen erschliesst sich dir nicht ...?!

                    Doch ... aber wenn es um das Zahlen seitens der versicherund geht , denke ich schon , dass diese das ausnutzen bzw für sich verwenden kann ..

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #290

                      Abwarten @Cveaty, aktuell ist jetzt erst mal die Liquidation und zu einer eventuell möglichen Insolvenz noch ein Stück hin.

                      Edit:
                      Nutze doch bitte zum Antworten den Button 'Beitrag verfassen' unten rechts, ich weiss was ich geschrieben habe!

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
                        HolginhoH Offline
                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #291

                        Auch die Versicherungen unterliegen entsprechenden Verpflichtungen und Regularien!

                        @MinkaNanna:
                        Lies Dich mal durch die letzten Seiten...dann hast Du alle Antworten!

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • MinkaNannaM Offline
                          MinkaNannaM Offline
                          MinkaNanna
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #292

                          'Lies Dich mal durch die letzten Seiten...dann hast Du alle Antworten!'

                          Ich schnupper mal.
                          Danke.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Cveaty69C Offline
                            Cveaty69C Offline
                            Cveaty69
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #293

                            Ok :-)werde ich machen 🙂

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #294

                              Neben den Ausführungen von Mam62 bezüglich der "Versicherungsgeschichte", welche, um es nochmal deutlich zu sagen, eh nur im Insolvenzfalle zum Zuge käme, möchte ich nochmal diesen Beitrag zitieren:

                              "Dirk Karl" wrote:
                              So, nun habe ich heute auch eine Mail mit dem Text der Homepage erhalten. Von Stornierung ist der beigefügten Rechnung zwar nicht die Rede, aber die Beträge werden als (-minus) angezeigt und im Briefkopf steht etwas von "Gutschrift zu". Nach dem objektiven Empfängerhorizont ist diese Willenserklärung dann wohl als Kündigung auszulegen.

                              Was die Züricher zur Anzahlung im Sicherungsschein schreibt, entspricht meines Erachtens nicht den Regelungen des §651k BGB. Wenn die Züricher mit MediWelt tatsächlich eine wirksame Vereinbarung über einen etwaigen Maximalbetrag der Anzahlung getroffen hat, so entfaltet diese ja keine Wirkung auf das Verhältnis Kunde zu MediWelt. Letztlich kann im Fall der Insolvenz dann auch nicht die Versicherung gegenüber dem Endkunden den überschüssigen Betrag einbehalten.

                              Das wäre nicht im Einklang mit dem Gesetzestext zu bringen. Wenn wir dies weiterspinnen, könnte sich doch jeder Rückversicherer mit so einer Regelung schön vom Acker machen. Man stelle sich nur vor dort stünden nicht 350,00€, sondern nur 20,00€. Insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass dies von vornherein keiner gerichtlichen Prüfung standhält.

                              Das wird die Versicherung mit Sicherheit auch wissen.

                              welchen ich genauso sehe.

                              Der Sicherungsschein wurde zur Kundengeldabsicherung eingeführt und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Absprachen zwischen dem Veranstalter und Versicherer hier Vorrang gegenüber dem ursprünglich angedachten Sinn bekämen.

                              In meinen Augen wären deshalb alle geleisteten Zahlungen abgesichert, sollte der Insolvenzfall eintreten.

                              Nein, ich bin selbst nicht betroffen, war es aber schonmal in einem anderen Fall und sehr überrascht, wie zügig, korrekt und beanstandungslos der Versicherer regulierte!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • hofmann1995H Offline
                                hofmann1995H Offline
                                hofmann1995
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #295

                                Hallo zusammen,

                                weiß jemand wie es mit Rückerstattung aussieht?
                                Waren diesen August in der Türkei und haben diverse
                                Reisemängel (Umbuchung in eine niedrigere Klasse, etc.)

                                Habe dann auch direkt Rückerstattung beantragt und wurde immer
                                wieder vertröstet. Lohnt es sich da n Anwalt ein zu schalten?
                                Oder meint ihr da wirds eh nie was geben?

                                LG

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Lothar StangeL Offline
                                  Lothar StangeL Offline
                                  Lothar Stange
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #296

                                  Hallo Doc3366,
                                  weißt du denn noch, welcher Versicherer das damals war?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MettigelmädchenM Offline
                                    MettigelmädchenM Offline
                                    Mettigelmädchen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #297

                                    @hofmann1995,

                                    herzlich willkommen hier im HC Forum,

                                    dein Beitrag ist hier besser aufgehoben click mich
                                    oder schau mal hier nach

                                    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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                                    • Lothar StangeL Offline
                                      Lothar StangeL Offline
                                      Lothar Stange
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #298

                                      Hallo,
                                      habe mal weiter im Internet recherchiert und folgenden Beitrag gefunden, der vielleicht einige Gemüter beruhigt, vor allem die, die schon mit Polizei, Betrugsanzeigen ect. drohen.

                                      MediWelt

                                      ist nach eigenen Angaben nicht insolvent, soll aber aufgelöstwerden. Dies bestätigte Geschäftsführer Müjdat Cakmakli gegenüber touristikaktuell. Es sei das Ziel, „Mediwelt Reisen ordentlich zu liquidieren“. Wie das funktionieren soll, ist allerdings offen: Für Reisebüros und Kunden istder Anbieter derzeit weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Inverschiedenen Internet-Foren und auf Facebook berichten Reisebüros und Kundenvon geplatzten Hotelbuchungen, kurzfristigen Stornierungen und unseriösenGeschäftspraktiken. Über die Gründe für das Mediwelt-Aus will Cakmakli in der nächsten Wocheinformieren. Sie dürften ähnlich wie bei WTA-X Travel sein: Der zunehmendeKonkurrenzkampf im Geschäft mit dynamisch paketierten Pauschalreisen ließ dieMargen zuletzt deutlich schrumpfen. Mediwelt Reisen wurde im September 2014 gegründet und bietet Pauschalreisennach Spanien, Portugal, Bulgarien, Ägypten, Tunesien, Griechenland und in dieTürkei an. Der Veranstalter verfügt nach eigenen Angaben über eine eigeneIncoming-Agentur und ist Mitglied im DRV. Erst Ende März dieses Jahres war dasStammkapital der GmbH von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht worden.

                                      Vielleicht ist es ja wirklich so, dass die Firma wegen geringer Margen von selbst eingesehen hat, dass ein Weitermachen keinen Sinn macht.
                                      Ich glaube in der nächsten Woche werden wir alle etwas schlauer ein.
                                      In diesem Sinne allen Geschädigten oder auch nicht, ein schönes Wochenende.

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                                      • SokratesS Offline
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                                        Sokrates
                                        Experte Istanbul
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #299

                                        Hallo @Lothar Stange,

                                        danke für die Mitteilung - es wäre schön und auch korrekt, wenn Du die Quelle nennen würdest! 😉   Wenn es "touristikaktuell" sein sollte, bitte expressis verbis auch so benennen.

                                        LG

                                        Sokrates

                                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                                        • Lothar StangeL Offline
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                                          Lothar Stange
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #300

                                          Es ist richtig, der Artikel stammt vom 11. Nov. 15 von Touristik aktuell.

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