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Mediwelt Reisen

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  • miner18101M Offline
    miner18101M Offline
    miner18101
    schrieb am zuletzt editiert von
    #521

    Das ist eine sehr Gute Alternative, wenn man sich vorher informiert und Sparen kann man auch noch. Mir waren 6 Leute und 4 Kinder das letzte mal waren wir in Kreta, das Hotel war Super und der Preis war auch OK!

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    • Lothar StangeL Offline
      Lothar StangeL Offline
      Lothar Stange
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #522

      Bitte sei so nett und nutze den Button Beitrag verfassen
      @miner18101:

      Also, das muss ich auch mal versuchen.Meine Frau und ich, Tochter mit Schwiegersohn und 2 Enkel. Die werden sich bedanken. Ne, mein Lieber mit mir nicht.
      So ein Blödsinn, aber jeder wie er will und mag.

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #523

        miner18101:
        was die da machen ist schon Insolvenzverschleppung und das ist strafbar!

        Dann schalte mal wacker die Staatsanwaltschaft ein und sei bis zum Beginn der Ermittlungen etwas behutsamer mit deinen Vorhalten!
        Von einem glitschigen Stein auf den andern zu springen ist im Wildbach nicht grad das probateste Mittel ...
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Lothar StangeL Offline
          Lothar StangeL Offline
          Lothar Stange
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #524

          @miner18101
          wenn ich so einen Blödsinn lese, dann geht mir das Messer in der Tasche auf.
          Überlege mal, einige Tausend Urlauber fliegen zur Urlaubszeit in ein Land ohne vorher eine Unterkunft gebucht zu haben und das, wenn viele Hotels sowieso schon überbucht sind. Willst du danneine Zeltstadt errichten oder nimmst du dein Zelt schon mit.     Schöne Ferien !!!!!!!

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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #525

            Vielleicht bleiben ein paar Zeltstädte irgendwann übrig?
            Nein, sorry das ist natürlich auch keine sachliche Näherung an das Thema ... :?

            Fakt ist: Pauschalreisende sind inzwischen ziemlich wasserdicht abgesichert, auch wenn sie bis zur Erstattung ihrer Auslagen etwas Geduld aufbringen müssen.
            Die absolute A´Karte haben immernoch die Bucher einzelteiliger Leistungen - im Insolvenzfall müssen sie ihre Risiken eher kostspielig absichern und ggf. in der Lage sein, eigenmächtig die adäquaten Maßnahmen im Pannenszenario bewältigen.
            Das ist tatwahrhaftig nicht "jedermanns Sache"!?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • miner18101M Offline
              miner18101M Offline
              miner18101
              schrieb am zuletzt editiert von
              #526

              Ich kann mir nicht helfen, in allen Formen sind Besserwisser, die alles wiesen und doch keine Ahnung haben, hier ist es genau so!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Online
                KourionK Online
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #527

                Ja, das sagtest du bereits...

                Demzufolge nix mehr mit "Schönes Wochenende für alle" ?

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #528

                  @miner18101
                  Spar dir bitte deine Herablassung!
                  Ohne andere Foren nachgesehen zu haben wage ich zu behaupten, dass (abgesehen von allerhand Khukhake!) hier durchaus brauchbare Ratschläge erteilt wurden.
                  Solche Beiträge sind so willkommen wie ein Zecke zwischen den Zehen - ohne Witz!
                  Es hat hier ein jeder Verständnis für deine Verärgerung - ich für meinen Teil habe jedoch keine mehr mit deinen dämlichen Sprüchen!
                  😞

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Ahotep2A Offline
                    Ahotep2A Offline
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #529

                    Solche Thesen stehen nicht nur auf wackeligem Untergrund, nein sie verschwinden im Treibsand 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #530

                      Welche Thesen jetzt von "Insolvenzverschleppung" bis "schönes Wochenende", Ahotep?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Ahotep2A Offline
                        Ahotep2A Offline
                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #531

                        @vonschmeling,

                        natürlich sind die Thesen von miner18101 gemeint, die man so nicht unkommentiert stehen lassen konnte.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • 3aaa3 Offline
                          3aaa3 Offline
                          3aaa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #532

                          @ an die "Fachleute" einige Fragen:
                          Wie lange müssen die geschädigten Kunden auf ihr Geld warten, wenn sich die Liquidation des RV über Jahre hinweg zieht? Ist nicht unüblich ein mehrjähriges Verfahren. Wer kann den Schritt gehen und von externer Seite die Insolvenz des RV beantragen damit der Sicherungsschein greift? Wann erkennt der Versicherer eine Zahlungsunfähigkeit des RV an um den versicherten Urlaubern den Reisepreis zu erstatten? Ich bin Gottlob kein Mediwelt Geschädigter, jedoch kann es mich als Pauschaltouri mit einem anderen Veranstalter erwischen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
                            Mam62M Offline
                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #533

                            Auch wenn ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt (wozu er natürlich auch Belege benötigt), heißt das ja noch lange nicht, dass ein Unternehmen insolvent ist. Ein völlig Aussenstehender kann das nicht.

                            Ja, man muss warten. Auch wenn eine Insolvenz vorliegt, kann das mal eineinhalb Jahre  oder so dauern.
                            Aber immerhin ist der Verbraucher in diesem Fall deutlich bevorzugt. Die meisten anderen Gläubiger können sich gegebenenfalls über 5 % der Forderung freuen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #534

                              Wie kommst du denn auf "Jahre"? ❓
                              Die Forderungen müssen unverzüglich befriedigt werden, wenn die Masse nicht ausreicht ist Antrag auf Insolvenz zu stellen. Dies ist gesetzgeberisch festgelegt. Es ist nicht nötig, von außen auf die Vorgänge einzuwirken - ausgenommen es ergeben sich tatsächlich konkrete Hinweise auf eine Konkursverschleppung, dann kann Strafanzeige erstattet werden.
                              Was in der Folge der Insolvenz mit der GmbH passiert (und ggf. bei ihrer Liquidation) braucht die Gläubiger auf Kundenebene nicht mehr zu tangieren.

                              Ich rate allen Betroffenen, die Forderungsaufstellungen umgehend an den Liquidator zu übermitteln. Das ist im Moment das beste Mittel um Bewegung in die Sache zu bringen.
                              und @miner
                              allemal besser, als auf Forenebene gegen User zu stänkern, die sich hier um Ratschläge bemühen, welche ihr von anderer Seite nicht zu erhalten beklagt ...!
                              :?
                              Ich halte es entgegen hier schon beigetragener Äußerungen nicht für sinnvoll, jetzt schon bei der Versicherung Forderungen anzumelden. Üblicherweise werde die abgelehnt und bleiben nicht etwa in der Schublade bis zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • 3aaa3 Offline
                                3aaa3 Offline
                                3aaa
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #535

                                Nachtrag zu meiner vorherigen Frage:
                                Ist die Liquidation eines RV eine übliche Vorgehensweise (Beispiele bitte) oder ist die Insolvenz, zuletzt bei WTA, der Standard? Bei WTA scheinen die Versicherer bereits mit der Auszahlung an die Kunden begonnen zu haben wie ich dem Thread entnehmen konnte.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #536

                                  Eine Liquidation im laufenden Geschäftsbetrieb ist nicht besonders verbreitet, da aber rein gar nichts über die Motive bekannt ist möchte ich - wie bereits mehrfach erwähnt! - nicht darüber spekulieren.
                                  Jedenfalls kann man diesen Vorgang nicht beliebig verlängern, nach spätestens 4 Wochen muss Butter bei die Fische.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #537

                                    vonschmeling:
                                     ... wenn die Masse nicht ausreicht ist Antrag auf Insolvenz zu stellen.

                                    Ergänzend: Vom Liquidator!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • Lothar StangeL Offline
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                                      Lothar Stange
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #538

                                      @vonschmeling
                                      Danke, sehr guter Beitrag. So hab ich es  bei meinen Nachforschungen im Internet auch herausgelesen.
                                      Es ist richtig, dass der Vorgang einige Zeit dauern wird (ggf. Monate) aber nicht Jahre.
                                      Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Fristen vorgegeben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV 1
                                        vonschmelingV 1
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #539

                                        3aaa:
                                        Wann erkennt der Versicherer eine Zahlungsunfähigkeit des RV an um den versicherten Urlaubern den Reisepreis zu erstatten?

                                        Natürlich mit Eintreten des Versicherungsfalles, i.e. mit der Gewissheit, dass für das Erlangte keine Gegenleistung (Reise oder Geld) erbracht wird.
                                        Anders als bei diversen Insolvenzen hat MediWelt Reisen bereits erklärt alle geschlossenen Verträge zu kündigen und keine Reiseleistungen mehr anzubieten. Damit bleibt den Betroffenen die Hängepartie erspart, die im Falle einer Übernahme bestehender Verträge droht. Insofern ist der Liqudationsbeschluss gewissermaßen ein Vorteil und gibt es in relativer Kürze sicherlich eine Erstattung oder den Verweis auf den Einstand des Versicherers.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #540

                                          Nachtrag @Betroffene:
                                          Die "Feststellung der Zahlungsunfähigkeit" obliegt selbstverständlich nicht dem Versicherer, vielmehr orientiert der sich an den entsprechenden Beschlüssen.
                                          Das jeweilige Innenverhältnis ist ziemlich komplex, vereinfachend wirkt da die strikte Befolgung der Aufforderungen:
                                          Jetzt fordert der Liquidator auf, die Ansprüche an ihn zu richten.
                                          Was später passiert bleibt abzuwarten ...

                                          Ihr müsst nicht befürchten, dass zu eurem Schaden inzwischen selbst noch die Klobrillen verscherbelt werden zu Gunsten der GF, das BGB sichert eure Ansprüche zuverlässig ab.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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