Mediwelt Reisen
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Das ist eine sehr Gute Alternative, wenn man sich vorher informiert und Sparen kann man auch noch. Mir waren 6 Leute und 4 Kinder das letzte mal waren wir in Kreta, das Hotel war Super und der Preis war auch OK!
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@miner18101:Also, das muss ich auch mal versuchen.Meine Frau und ich, Tochter mit Schwiegersohn und 2 Enkel. Die werden sich bedanken. Ne, mein Lieber mit mir nicht.
So ein Blödsinn, aber jeder wie er will und mag. -
miner18101:
was die da machen ist schon Insolvenzverschleppung und das ist strafbar!Dann schalte mal wacker die Staatsanwaltschaft ein und sei bis zum Beginn der Ermittlungen etwas behutsamer mit deinen Vorhalten!
Von einem glitschigen Stein auf den andern zu springen ist im Wildbach nicht grad das probateste Mittel ...
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@miner18101
wenn ich so einen Blödsinn lese, dann geht mir das Messer in der Tasche auf.
Überlege mal, einige Tausend Urlauber fliegen zur Urlaubszeit in ein Land ohne vorher eine Unterkunft gebucht zu haben und das, wenn viele Hotels sowieso schon überbucht sind. Willst du danneine Zeltstadt errichten oder nimmst du dein Zelt schon mit. Schöne Ferien !!!!!!! -
Vielleicht bleiben ein paar Zeltstädte irgendwann übrig?
Nein, sorry das ist natürlich auch keine sachliche Näherung an das Thema ... :?Fakt ist: Pauschalreisende sind inzwischen ziemlich wasserdicht abgesichert, auch wenn sie bis zur Erstattung ihrer Auslagen etwas Geduld aufbringen müssen.
Die absolute A´Karte haben immernoch die Bucher einzelteiliger Leistungen - im Insolvenzfall müssen sie ihre Risiken eher kostspielig absichern und ggf. in der Lage sein, eigenmächtig die adäquaten Maßnahmen im Pannenszenario bewältigen.
Das ist tatwahrhaftig nicht "jedermanns Sache"!? -
Ich kann mir nicht helfen, in allen Formen sind Besserwisser, die alles wiesen und doch keine Ahnung haben, hier ist es genau so!
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@miner18101
Spar dir bitte deine Herablassung!
Ohne andere Foren nachgesehen zu haben wage ich zu behaupten, dass (abgesehen von allerhand Khukhake!) hier durchaus brauchbare Ratschläge erteilt wurden.
Solche Beiträge sind so willkommen wie ein Zecke zwischen den Zehen - ohne Witz!
Es hat hier ein jeder Verständnis für deine Verärgerung - ich für meinen Teil habe jedoch keine mehr mit deinen dämlichen Sprüchen!

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Solche Thesen stehen nicht nur auf wackeligem Untergrund, nein sie verschwinden im Treibsand

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Welche Thesen jetzt von "Insolvenzverschleppung" bis "schönes Wochenende", Ahotep?
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natürlich sind die Thesen von miner18101 gemeint, die man so nicht unkommentiert stehen lassen konnte.
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@ an die "Fachleute" einige Fragen:
Wie lange müssen die geschädigten Kunden auf ihr Geld warten, wenn sich die Liquidation des RV über Jahre hinweg zieht? Ist nicht unüblich ein mehrjähriges Verfahren. Wer kann den Schritt gehen und von externer Seite die Insolvenz des RV beantragen damit der Sicherungsschein greift? Wann erkennt der Versicherer eine Zahlungsunfähigkeit des RV an um den versicherten Urlaubern den Reisepreis zu erstatten? Ich bin Gottlob kein Mediwelt Geschädigter, jedoch kann es mich als Pauschaltouri mit einem anderen Veranstalter erwischen. -
Auch wenn ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt (wozu er natürlich auch Belege benötigt), heißt das ja noch lange nicht, dass ein Unternehmen insolvent ist. Ein völlig Aussenstehender kann das nicht.
Ja, man muss warten. Auch wenn eine Insolvenz vorliegt, kann das mal eineinhalb Jahre oder so dauern.
Aber immerhin ist der Verbraucher in diesem Fall deutlich bevorzugt. Die meisten anderen Gläubiger können sich gegebenenfalls über 5 % der Forderung freuen. -
Wie kommst du denn auf "Jahre"?

Die Forderungen müssen unverzüglich befriedigt werden, wenn die Masse nicht ausreicht ist Antrag auf Insolvenz zu stellen. Dies ist gesetzgeberisch festgelegt. Es ist nicht nötig, von außen auf die Vorgänge einzuwirken - ausgenommen es ergeben sich tatsächlich konkrete Hinweise auf eine Konkursverschleppung, dann kann Strafanzeige erstattet werden.
Was in der Folge der Insolvenz mit der GmbH passiert (und ggf. bei ihrer Liquidation) braucht die Gläubiger auf Kundenebene nicht mehr zu tangieren.Ich rate allen Betroffenen, die Forderungsaufstellungen umgehend an den Liquidator zu übermitteln. Das ist im Moment das beste Mittel um Bewegung in die Sache zu bringen.
und @miner
allemal besser, als auf Forenebene gegen User zu stänkern, die sich hier um Ratschläge bemühen, welche ihr von anderer Seite nicht zu erhalten beklagt ...!
:?
Ich halte es entgegen hier schon beigetragener Äußerungen nicht für sinnvoll, jetzt schon bei der Versicherung Forderungen anzumelden. Üblicherweise werde die abgelehnt und bleiben nicht etwa in der Schublade bis zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalles. -
Nachtrag zu meiner vorherigen Frage:
Ist die Liquidation eines RV eine übliche Vorgehensweise (Beispiele bitte) oder ist die Insolvenz, zuletzt bei WTA, der Standard? Bei WTA scheinen die Versicherer bereits mit der Auszahlung an die Kunden begonnen zu haben wie ich dem Thread entnehmen konnte. -
Eine Liquidation im laufenden Geschäftsbetrieb ist nicht besonders verbreitet, da aber rein gar nichts über die Motive bekannt ist möchte ich - wie bereits mehrfach erwähnt! - nicht darüber spekulieren.
Jedenfalls kann man diesen Vorgang nicht beliebig verlängern, nach spätestens 4 Wochen muss Butter bei die Fische. -
vonschmeling:
... wenn die Masse nicht ausreicht ist Antrag auf Insolvenz zu stellen.Ergänzend: Vom Liquidator!
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@vonschmeling
Danke, sehr guter Beitrag. So hab ich es bei meinen Nachforschungen im Internet auch herausgelesen.
Es ist richtig, dass der Vorgang einige Zeit dauern wird (ggf. Monate) aber nicht Jahre.
Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Fristen vorgegeben. -
3aaa:
Wann erkennt der Versicherer eine Zahlungsunfähigkeit des RV an um den versicherten Urlaubern den Reisepreis zu erstatten?Natürlich mit Eintreten des Versicherungsfalles, i.e. mit der Gewissheit, dass für das Erlangte keine Gegenleistung (Reise oder Geld) erbracht wird.
Anders als bei diversen Insolvenzen hat MediWelt Reisen bereits erklärt alle geschlossenen Verträge zu kündigen und keine Reiseleistungen mehr anzubieten. Damit bleibt den Betroffenen die Hängepartie erspart, die im Falle einer Übernahme bestehender Verträge droht. Insofern ist der Liqudationsbeschluss gewissermaßen ein Vorteil und gibt es in relativer Kürze sicherlich eine Erstattung oder den Verweis auf den Einstand des Versicherers. -
Nachtrag @Betroffene:
Die "Feststellung der Zahlungsunfähigkeit" obliegt selbstverständlich nicht dem Versicherer, vielmehr orientiert der sich an den entsprechenden Beschlüssen.
Das jeweilige Innenverhältnis ist ziemlich komplex, vereinfachend wirkt da die strikte Befolgung der Aufforderungen:
Jetzt fordert der Liquidator auf, die Ansprüche an ihn zu richten.
Was später passiert bleibt abzuwarten ...Ihr müsst nicht befürchten, dass zu eurem Schaden inzwischen selbst noch die Klobrillen verscherbelt werden zu Gunsten der GF, das BGB sichert eure Ansprüche zuverlässig ab.