Das Zustellbett unbrauchbar - bekommt man Geld zurück?
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Hallo Miturlauber,
wir waren auf Mallorca, haben ein Zimmer mit einem Zustellbett gebucht, allerdings war das Zusellbett laut Hotelmitarbeiter nur für kleine Kinder gedacht, unser "Kind" ist fast 16 Jahre alt und somit ausgewachsen. Wir konnten das Bett fast nicht benutzen und das Hotel hat uns immer wieder gesagt, dass sie kein anderes Bett für uns haben. Die Woche war versaut, da wir abwechselnd in diesem Bett geschlafen haben, bekommen wir Geld von Neckermann zurück oder muss man so einen Zustand einfach hinnehmen? Meiner Meinung nach dürfte ein solches Zimmer nur an 2 Erwachsene mit einem Kind von höchstens 7 Jahren vermietet werden.
Gruß Peter
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Hallo Peter,
wenn Ihr diesen Zustand dokumentiert und vom Reiseleiter habt schriftlich bestätigen lassen, sehe ich gute Chancen für eine Reklamation. Frist ein Monat! Aber ich denke, dass noch mehr und fachkundigere Antworten kommen werden.
LG
Sokrates
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Tja, das ist eben der feine Unterschied zwischen Dreibettzimmer und DZ/Zustellbett. Da kann die dritte Schlafgelegenheit durchaus mal ein Klappbett sein.
Warum soll denn das beanstandete Zustellbett nicht nutzbar gewesen sein? Zu weich, zu hart? Das sind bloße Unannehmlichkeiten.
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"Peter1112" wrote:
zu klein, zu kurz, es war ein Kinderbett, wenn ein Erwachsener drin gelegen hat, dann hing es durch bis zum Boden. Das Bett war laut eines Mitarbeiters der Rezeption ein Bett für ein Kind.Dass Hotel hätte über den Reiseveranstalter aber wissen müssen, daß das 3. Bett für einen 16jährigen ist.
Oder wurde es vom Veranstalter falsch an das Hotel gemeldet?
Ihr könnt in meinen Augen auf jeden Fall reklamieren, aber wieviel ihr dafür bekommt steht auf einem Blatt.
Gruß
holzwurm -
Wann habt Ihr das denn beim Reiseleiter gemeldet? Es will nicht in meinen Kopf hineingehen, daß da keine Abhilfe möglich war - ein anderes Bett, notfalls ein Brett unter der Matratze oder eben eine zusätzliche Matratze. Wenn das alles nicht hilft, dann eben ein Umzug in ein anderes Hotel. Irgendwas geht in solchen Fälle immer - das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung als ehemalige Reiseleitung.
Eine kleine Kulanz seitens des Veranstalters ist u. U. möglich - aber bitte erwartet keinen Geldsegen. Mehr als 5% des Reisepreises werden wohl nicht dabei herausspringen.
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Wir haben es am 2. Urlaubstag reklamiert, der Reiseleiter hat mit der Rezeption gesprochen, und die haben ihm gesagt, sie werden was machen. Haben Sie aber nicht, der Reiseleiter war dann 3 Tage später wieder im Hotel und erstaunt darüber, dass nichts passiert ist. Eine Matratze zusätzlich wollten wir ja, ging aber angeblich nicht, das Hotel war "ausgebucht". Eine Schlafcouch aus einem Vierbettzimmer in dem nur 3 Leute lagen ging angeblich auch nicht. Und ein Umzug in ein anderes Hotel schon gar nicht. Die haben uns immer nur hingehalten, haben wir uns beschwert, hieß es, sie überlegen sich eine Lösung.
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Sehr schade. Dabei sind das doch wirklich Kleinigkeiten, die sich mit ein wenig gutem Willen des Hotels leicht beheben lassen.
Dann schickt innerhalb der Monatsfrist ein detailliertes Schreiben an den Veranstalter und bittet um Kulanz. So, wie Du die Dinge hier darstellst, denke ich schon, daß der Veranstalter Euch ein wenig entgegenkommt. Wäre schön, wenn Du dann mal schreibst, wie die Sache ausgegangen ist. -
"Bitte um Kulanz"
Es ist mit der Mängelanzeige eine präzise Forderung anzugeben,
sprich im Brief muß wegen des Mangels der geforderte Betrag
in Euro genannt werden.Ob man sich dann auf diesen oder einen anderen Betrag
einigt, wird man sehen.PS: Wäre es möglich, mal das unkooperative Hotel hier zu nennen?
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Nicht ganz richtig - die Forderung muß nicht beziffert werden, allerding muß aus dem Schreiben an den Veranstalter eindeutig hervorgehen, daß eine Erstattung erwartet wird und daß es sich bei dem Scheiben nicht nur um konstruktive Kritik handelt.

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Ja, Danke.
Nur mit den Minderungssätzen muss man vorsichtig sein.
Fordert man zuviel- wird es zurückgewiesen und dann?Klagen?
Auch nur wenn man versichert ist.Aber mit dem Bett hätte sich bestimmt was machen lassen.
Ich bin 190 lang, da muss ich oft die Matratze auf den Boden legen, weil die Betten oft hinten einen Holzabschluss haben und ich nicht wie ein ? liegen will, sondern die Beine ausstrecken möchte.Und dann stören mich noch die auseinanderstehenden Einzelbetten

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Hallo Juanito,
nein mit dem Bett hat sich nichts machen lassen, es war 1,60 lang, die Matratze war ca. 1,40 lang und fest mit dem Untergestell verbunden, es hing durch wie eine Hängematte.Das Hotel war das Eden Lago in Alcudia.
Es hat zwar hier viele gute Bewertungen, aber wenn alle Leute, die wir gesehen und gehört haben hier eine Bewertung schreiben würden, dann würde die Weiterempfehlungsrate mächtig sinken. Ich persönlich war schon oft auf Mallorca, diese uralte bruchbude war mit Abstand das schlechteste Hotel in dem wir waren.Das einzig positive in diesem Hotel war das Essen, wir waren zum Glück zur "Frühschicht" eingeteilt.
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Hi,
gibts es in Alcudia kein Neckermannbüro, an das ihr euch hättet wenden können?
Wir hatten das mal Alltours. Doppelzimmer war zur klein für uns drei, obwohl unsere Tochter da erst 10 Monat alt war. Sind direkt zum Büro und es wurde mit Deutschland hin und her telefoniert, da Hauptsaison und alles angeblich ausgebucht.
Haben unsere Handynummer hinterlassen, nach drei Stunde kam der Anruf, dass wir am nächsten Tag in ein anderes Hotel umziehen können.
Natürlich mussten wir den Mehrpreis für das Hotel zahlen und ne Gebühr. War nicht viel und es war es uns Wert, so war der Urlaub gerettet.LG
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"Sina1" wrote:
die Forderung muß nicht beziffert werden, allerding muß aus dem Schreiben an den Veranstalter eindeutig hervorgehen, daß eine Erstattung erwartet wird und daß es sich bei dem Scheiben nicht nur um konstruktive Kritik handelt.
nicht ganz richtig: nach deutscher Gesetzeslage muss die Forderung deutlich durch einen Geldbetrag oder sonst abstrakt defintierten Betrag (z. B. in Prozenten oder z. B. "wir fordern die Aufzahlung für die Leistung ... zurück) angegeben werden.
Die Forderung alleine nach einer Rückzahlung reicht nicht aus!
Gruß
Peter