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Bußgeldbescheid aus Italien

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Italien allgemein
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  • jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
    #81

    Weiß man es, das ist doch die Frage ? Eigentlich könnte da ja jeder kommen . Den meisten werden die Strukturen im Ausland wohl weniger bekannt sein. Und am Ende zahlt der dumme möglicherweise zweimal.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Man muss es in Erfahrung bringen, ansonsten geht man tatsächlich ein enormes Risiko ein.
      Ich würd´s rausfinden - und vorher keinen Cent latzen!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • reiselillyR Offline
        reiselillyR Offline
        reiselilly
        Experte Südtirol
        schrieb am zuletzt editiert von reiselilly
        #83

        Also, wenn man Post bekommt von der "Municipale .........", in diesem Falle Livorno, dann handel es sich um die Gemeinde- bzw. Stadtpolizei. Man kann den Absender ja googlen.

        Wir hatten auch mal das Glück 😡 von der der Municipale Merano Post zu bekommen. Wir waren im Monat Mai auf der Landesstraße xy zu schnell gefahren und geblitzt worden. Ende August kam dann die Post. Zu dieser Zeit befanden wir uns aber wieder in Südtirol. Unser Sohn faxte uns die Unterlagen ins Hotel, und wir machten uns dann auf den Weg ins "Municipale" nach Meran. Dort fand man dann in einer Holzkiste unser Beweisfoto 😳. Wir wollten dann vor Ort bar oder per EC bezahlen, aber diese Möglichkeit hatte die italienische Bürokratie nicht vorgesehen 😴, und so mussten wir nach dem Urlaub die Überweisung aus D tätigen.

        @ fey - ich denke, du hast alles richtig gemacht.

        LG
        reiselilly

        Vergangenheit ist Geschichte,
        Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

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        • FeyF Fey

          @jlechtenboehmer sagte:

          Weil es mich vor meinem Italienurlaub neugierig machte hab ich gerade mal selbst gegoogelt. Und da finde ich einen Blog einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog aus Rosenheim mit dem Titel „Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien“. Angehängt ist hier auch ein Muster dieser Aufforderungen. Es soll hierbei der EINDRUCK eines amtlichen Bußgeldbescheides erweckt werden.
          Inhaltlich steht in diesem Schreiben ZITAT : „Die kommunale Polizei hat ....... beauftragt, alle entsprechenden Tätigkeiten ihrer Akte zu übernehmen. .... Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.

          einfach mal googeln, lesen , und für sich selbst interpretieren ....

          Das hab ich auch gelesen.
          Aber ich bin mir unsicher, zahlen oder nicht?

          fraenniF Offline
          fraenniF Offline
          fraenni
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          @fey sagte:
          Nun kam heute der Brief mit 71,20€ von Polizia Municipale Livorno.
          Ich habe es sofort überwiesen, aber habe ich richtig gehandelt?

          @fey sagte:

          Das hab ich auch gelesen.
          Aber ich bin mir unsicher, zahlen oder nicht?

          **F-**Hervorhebung von mir.
          @fey, was denn nun?
          Ist schon etwas verwirrend!

          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            Vielleicht meint sie/er das im Bezug auf künftige Zahlungsaufforderungen?
            Übrigens kann ich mir auch die Adresse der Municipale Brockeln an der Möppe und ein chices Wappen in den Briefkopf basteln ... das ist zur Verifizierung der Authorität sicherlich nicht unbedingt ausreichend ... 😏

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • fraenniF Offline
              fraenniF Offline
              fraenni
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Bei meiner Zahlungsaufforderung -vor einigen Jahren- war auf der Rückseite "Übertretung der ital. Straßenverkehrsordnung" eine www.emo.nivi.it  (Inkassounternehmen) mit einem Username und einem Passwort. Dort findet man dann ein schönes Beweisfoto vom Auto m. Kennzeichen, incl. Ort, Straße, Datum und Uhrzeit usw. .....😉

              "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

              fraenniF 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Also schon wieder keine Ab.zocke?
                Wo soll das noch enden ... 😜

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • fraenniF fraenni

                  Bei meiner Zahlungsaufforderung -vor einigen Jahren- war auf der Rückseite "Übertretung der ital. Straßenverkehrsordnung" eine www.emo.nivi.it  (Inkassounternehmen) mit einem Username und einem Passwort. Dort findet man dann ein schönes Beweisfoto vom Auto m. Kennzeichen, incl. Ort, Straße, Datum und Uhrzeit usw. .....😉

                  fraenniF Offline
                  fraenniF Offline
                  fraenni
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  @fraenni sagte:

                  Bei meiner Zahlungsaufforderung -vor einigen Jahren- war auf der Rückseite "Übertretung der ital. Straßenverkehrsordnung" eine www.emo.nivi.it  (Inkassounternehmen) mit einem Username und einem Passwort. Dort findet man dann ein schönes Beweisfoto vom Auto m. Kennzeichen, incl. Ort, Straße, Datum und Uhrzeit usw. .....😉

                  In einem "geordneten Haushalt" findet sich alles wieder. 😏

                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                  • FeyF Offline
                    FeyF Offline
                    Fey
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    @fraenni sagte:

                    @fey sagte:
                    Nun kam heute der Brief mit 71,20€ von Polizia Municipale Livorno.
                    Ich habe es sofort überwiesen, aber habe ich richtig gehandelt?

                    **F-**Hervorhebung von mir.
                    @fey, was denn nun?
                    Ist schon etwas verwirrend!

                    Stimmt, war etwas verwirrend...-ich habe sofort bezahlt/überwiesen Online-Banking (da könnte ich es ja wieder zurückholen), aus Panik, es läuft über meinen Vater habe ich es Überwiesen und mich dann ans Forum gewannt. Ich habe auch mal das Schreiben Hochgeladen (Anhang).

                    Wäre das nun eine "freiwillige Zahlungsaufforderung"?
                    Aber, letztentlich hoffe ich es war die richtige entscheidung direkt zu bezahlen!?

                    @reiselilly - Danke und ich hoffe es!

                    Ich habe folgendes an die Polizia in Livorno geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten:
                    Sehr geehrte Damen und Herren,
                    ich habe heute ein Schreiben von Ihnen erhalten.
                    (Aktenzeichen etc.)
                    Ersteinmal entschuldige ich mich, aber ich benutze den Google Übersetzer. (einmal Italienisch und eimal Englisch)
                    Dies ist kein Widerspruch. Ich möchte Ihnen nur Mitteilen, das ich diesen Strafzettel am 30/09/2017 bereits den Polizeibeamten vor Ort bezahlt habe.
                    Nun wundert es mich das ich diesen Strafzettel nochmals bezahlen muss.
                    Ich habe Ihnen die Quittung dieses Ablaufes per Anhang in dieser Email mitgesendet.
                    Ich hoffe Sie überprüfen diesen Fall und bitte Sie um Rückmeldung.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • FeyF Offline
                      FeyF Offline
                      Fey
                      schrieb am zuletzt editiert von Fey
                      #90

                      @fraenni - Stimmt, war etwas verwirrend...-ich habe sofort bezahlt/überwiesen Online-Banking (da könnte ich es ja wieder zurückholen), aus Panik, es läuft über meinen Vater habe ich es Überwiesen und mich dann ans Forum gewannt. Ich habe auch mal das Schreiben Hochgeladen
                      Anhang

                      Wäre das nun eine "freiwillige Zahlungsaufforderung"?

                      Aber, letztentlich hoffe ich es war die richtige entscheidung direkt zu bezahlen!?

                      @reiselilly - Danke und ich hoffe es!

                      Ich habe folgendes an die Polizia in Livorno geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten:

                      Sehr geehrte Damen und Herren,

                      ich habe heute ein Schreiben von Ihnen erhalten.

                      (Aktenzeichen etc.)

                      Ersteinmal entschuldige ich mich, aber ich benutze den Google Übersetzer. (einmal Italienisch und einmal Englisch)

                      Dies ist kein Widerspruch. Ich möchte Ihnen nur Mitteilen, das ich diesen Strafzettel am 30/09/2017 bereits den Polizeibeamten vor Ort bezahlt habe.

                      Nun wundert es mich das ich diesen Strafzettel nochmals bezahlen muss.

                      Ich habe Ihnen die Quittung dieses Ablaufes per Anhang in dieser Email mitgesendet.

                      Ich hoffe Sie überprüfen diesen Fall und bitte Sie um Rückmeldung.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • reiselillyR Offline
                        reiselillyR Offline
                        reiselilly
                        Experte Südtirol
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        @ Fey,

                        vielleicht handelt es sich um 2 verschiedene Vergehen. Einmal das Parkvergehen, welches du vor Ort schon bezahlt hast, und einmal bist du vielleicht durch eine Straße/Gasse/Zone gefahren, wofür du eine Durchfahrterlaubnis brauchst. Du wirst dann dabei fotografiert und bekommst das Knöllchen dafür nachhause geschickt.

                        Vergangenheit ist Geschichte,
                        Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                        FeyF 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • reiselillyR reiselilly

                          @ Fey,

                          vielleicht handelt es sich um 2 verschiedene Vergehen. Einmal das Parkvergehen, welches du vor Ort schon bezahlt hast, und einmal bist du vielleicht durch eine Straße/Gasse/Zone gefahren, wofür du eine Durchfahrterlaubnis brauchst. Du wirst dann dabei fotografiert und bekommst das Knöllchen dafür nachhause geschickt.

                          FeyF Offline
                          FeyF Offline
                          Fey
                          schrieb am zuletzt editiert von Fey
                          #92

                          @reiselilly sagte:

                          @ Fey,

                          vielleicht handelt es sich um 2 verschiedene Vergehen. Einmal das Parkvergehen, welches du vor Ort schon bezahlt hast, und einmal bist du vielleicht durch eine Straße/Gasse/Zone gefahren, wofür du eine Durchfahrterlaubnis brauchst. Du wirst dann dabei fotografiert und bekommst das Knöllchen dafür nachhause geschickt.

                          Das dachten wir Anfangs auch...-aber wenn ich -Livorno p.za del luogo pio- Google (Bilder) kommt genau der Parkplatz (für Einwohner, wußten es noch nicht mit den weißen, blauen,... Streifen) wo die Polizia an meinem Auto stand und ich dann zahlte und eine Quittung bekam. Auf Anfrage, ob damit alles ok sei oder mich zuhause noch etwas erwartet, erwiderte der Polizist das nun alles ok sei und die Sache abgehackt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • reiselillyR Offline
                            reiselillyR Offline
                            reiselilly
                            Experte Südtirol
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            @ Fey
                            in deinem ersten posting stand aber etwas von verkehrsberuhigter Zone. Das sagt eigentlich schon alles = Durchfahrt nur für Anwohner mit Genehmigung

                            Vergangenheit ist Geschichte,
                            Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                            FeyF 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • reiselillyR reiselilly

                              @ Fey
                              in deinem ersten posting stand aber etwas von verkehrsberuhigter Zone. Das sagt eigentlich schon alles = Durchfahrt nur für Anwohner mit Genehmigung

                              FeyF Offline
                              FeyF Offline
                              Fey
                              schrieb am zuletzt editiert von Fey
                              #94

                              @reiselilly sagte:

                              @ Fey
                              in deinem ersten posting stand aber etwas von verkehrsberuhigter Zone. Das sagt eigentlich schon alles = Durchfahrt nur für Anwohner mit Genehmigung

                              Steht hier 7/1-14
                              auch ganz unten. Hoffe nur nicht das das, daß selbe ist und wirklich ein anderer Fall.

                              Danke erstmal, ich warte jetzt mal ab!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • reiselillyR Offline
                                reiselillyR Offline
                                reiselilly
                                Experte Südtirol
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Du kannst uns hier später ja mal berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

                                Vergangenheit ist Geschichte,
                                Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Dandy77D Offline
                                  Dandy77D Offline
                                  Dandy77
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  @ Fey: Ist diese freiwillige Zahlungsaufforderung per Einschreiben gekommen? Wenn nicht, würde ich sie ignorieren. Wenn ja, solltest du sie ernster nehmen. Seit ein paar Jahren können auch Zahlungsaufforderungen aus Italien bei uns in D vollstreckt werden. Genaueres weiß z.B. der ADAC. Vielleicht ist dein Vater ja Mitglied und kann das Schreiben mal zur Prüfung dorthin schicken.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit herrschte bereits Klarheit, Dandy ... 😏

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      Dandy77
                                      schrieb am zuletzt editiert von Dandy77
                                      #98

                                      @ von Schmeling: Fey ist sich unsicher, ob das Schreiben echt oder ein fake ist. Dabei könnte ihr z.B. der ADAC helfen, bei dem derartige Anfragen sicherlich häufiger eingehen.

                                      Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit könntest du mich ja mal aufklären. 😏

                                      „Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC nun in allen EU-Staaten außer Griechenland umgesetzt. Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung betroffen. „Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt“ , erinnert ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. Private italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben.
                                      Die in verschiedenen europäischen Staaten zur Beitreibung von Bußgeldern eingeschalteten privaten Firmen haben keine staatlichen Befugnisse. Der Autoclub AvD rät, Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.“
                                      Aachener Zeitung vom 17.5.2016

                                      „Grundsätzlich skeptisch sollten Autofahrer gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.“ 
                                      ADAC Internetseiten 17.4.2018

                                      Fazit: Eine Zwangsvollstreckung kann in D nur von einer Behörde durchgeführt werden. Ist das italienische Inkassobüro eine Behörde?

                                      Trotzdem wird empfohlen: „Dennoch lohnt es sich, freiwillig zu bezahlen: Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland offen haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.

                                      Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.“
                                      ADAC Internetseiten 17.4.2018

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                                      • fraenniF Offline
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                                        fraenni
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        👋 Das konntest Du auch mit div. Links bereits auf S. 1 nachlesen. 😏

                                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                                        • Dandy77D Offline
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                                          Dandy77
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          Seite 1 ist von 2014. Damals waren italienische Bußgeldbescheide in D definitiv nicht vollstreckbar. Macht schon einen Unterschied. Meine Zitate sind nach Mai 2016. Da ist dann eine Vollstreckbarkeit in D möglich. Die Problematik liegt alleine schon darin, dass nach italienischem Recht der KFZ-Halter haftbar ist, in D aber nur gegen den tatsächlichen Verursacher (also Fahrer) vollstreckt werden kann.

                                          Die Vollstreckbarkeit in D ist daher, zumindestens mir, nicht klar. Vielleicht ist v.s. ja Verkehrsanwalt und hat mehr Durchblick 😏

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