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  • ollik.20O Offline
    ollik.20O Offline
    ollik.20
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, ich hoffe, ihr könnt helfen, wie hier dierechtliche Lage ist:

    Ich habe eine Anfrage an ein Hotel in Österreich bzgl. einer Ferienwohnung gemacht. DasANgebot, das gekommen ist, war 30% teuerer ( mit dengleichen Leistungen), alsder Aktionspreis, den das Hotel auf seiner eigenen Homepage hatte.Da kam ich mir schon das erste Mal verarscht vor.Dann habe ich gestern abend zum Aktionspreis gebucht und kurz darauf ist dieBuchungsanfrage der Touristik Zentrale dieser Ortschaft gekommen . Am Schlussmit folgendem Hinweis:

    ACHTUNG  Der Vermieter hat nun bis zum 17.05.2016 Zeit, die Buchung zu bestätigen.Sollten Sie keine Bestätigungerhalten, konnte die Buchung leider nicht durchgeführt werden. Bittekontaktieren Sie dann sofort unsereBuchungszentrale - wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Alternativangebot.

    Seit heute morgen gibt es den AKtionspreis auf der Homepage natürlich nichtmehr und die Ferienwohnung wird nun seit heute bei einem Buchungsportal zumnoch teuereren Preiw angeboten ( da ich in den letzten beiden Tagen vielgesurft bin um den Urlaub klar zu machen, weiß ich, dass dieses Hotel bishernur Zimmer im Buchungsportal stehen hatte).

    Nun meine Fragen:

    1.Wenn ich auf der HP eines Hotels buche, so müsste das doch eigentlichverbindlich ( für beide Seiten)sein? Ich habe den Eindruck, nun wird noch schnell versucht, mehr heraus zu holen.

    1. Kann ich, da bisher die Buchung seitens des Hotels , noch nicht bestätigtwurde, ohne Stornogebühren, zurücktreten?Mein Problem ist, dass ich zum einen keine Lust mehr habe, dorthin zu fahren,zum zweiten aber auch, dass der Urlaub vor der Tür steht, da die Wohnung ab dem19.5. gebucht wurde.

    Wenn ich nun noch bis morgen warten soll, ob ich gnädigerweise aufgenommenwerde, dann wird das sehr eng. Habt Ihr Rat?

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Jessas ... was ein Durcheinander? 😱
      Vereinfacht: Best case wäre, das Hotel lehnt dein Angebot ab und unterbreitet ein neues mit veränderten Bedingungen.
      Deine Buchung ist zunächst nur ein Begehren, mit allen Pflichten und Risiken.
      Das kann der Anbieter annehmen oder nicht - ggf. bietet er eine Alternative an. Die wiederum kannst du ablehnen.
      Ein Vertrag ist erst dann wirksam entstanden, wenn alle Parteien sich auf seine Grundzüge geeinigt haben.

      o.t.
      Ich frag mich zunehmend, welche schwindligen Buchungsoptionen denn noch Opfer an Opfer fordern müssen um endlich gemieden zu werden??

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mkfpaM Offline
        mkfpaM Offline
        mkfpa
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ich wuerde im Hotel anrufen und fragen ob die Anfrage/Reservierung bestaetigt ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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