Kostenlose Leistungen im Hotel sind plötzlich kostenpflichtig, was tun?
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Hallo,
ich habe letztes Jahr im Oktober über HC ein Hotel gebucht. Das Hotel hat mir gefallen, deshalb habe ich dieses Jahr für den Sommerurlaub dieses Hotel über HC noch einmal gebucht. Nun stellte ich nach der Buchung per Zufall fest, dass die Liegen auf dem Badesteg des Hotels auf einmal gebührenpflichtig geworden sind. Das war vorher nicht der Fall und auf diese Änderung und die Einführung der Gebührenpflicht wurde in der Beschreibung des Hotels durch den Veranstalter nicht hingewiesen. Die Gäste berichten in den aktuellen Hotelbewertungen über das gleiche Problem, dass sie auf einmal erfahren mussten, dass die Nutzung der Liegen auf dem Badesteg kostenplichtig ist. Ich habe das gegenüber HC reklamiert und HC hat mir nach Rückfrage beim Veranstaler bestätigt, dass das so ist, mit der Bemerkung, ich könne ja die Liegen auf dem Strand benutzen. Das Problem ist, dass der Strandabschnitt sehr klein ist, und ich eigentlich eine bestimmte Leisgung, für die ich mit dem Gesamtpreis bezahlt habe, nicht mehr kostenfrei bekommen kann. Das ist für mich eindeutig eine Verschlechterung und Benachteiligung. Nur leider stoße ich sowohl bei HC als auch beim Veranstalter auf taube Ohren. Alle haben Verständnis, aber keiner fühlt sich verantwortlich. HC argumentiert mehr im Sinne des Reiseveranstalters und eine Lösung ist nicht in Sicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Denn ich war bei der Buchung eindeutig im Irrtum, was diese Situatiaon angeht. Danke für eure Hilfe.
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Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt Deiner Buchung bei Deinem Veranstalter ausgeschrieben war, nicht was letztes Jahr war, auf der Hotelhomepage stand/steht oder andere Veranstalter ausschreiben.
Sollte bei Deinem Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung gestanden haben und Du belegen können, daß die Liegen auf dem Steg den Kunden des Veranstalters kostenlos zur Verfügung stehen im gebuchten Reisezeitraum, kannst Du anfallende Kosten im Nachgang bei ihm einfordern.
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Hallo und Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Leider gibt es von diesem und eigentlich keinem anderen Veranstalter eine explizite Beschreibung, was die Nutzung der Liegen auf dem Steg angeht. Die Rede ist vom kleinen Strandabschnitt mit Badesteg. Liegen, Schirme, Auflagen und Badetücher am Pool und am Strand inklusive. Aber der Steg ist ja auch am Strand. Die Gäste, die aktuell dort Urlaub machen berichten, dass das Hotelmanagement plötzlich von heute auf morgen die Gebührenplicht eingeführt hat, mit der Begründung so das Problem der uns allen bekannten Reservierungen am frühen morgen zu begegnen. Das ist doch ein klarer Fall. Dadurch hat sich auch ein riesen Problem ergben, weil alle jetzt am Strand liegen wollen und somit am Stand jetzt ein richtiger Kampf um die Liegen läuft, weil wie in der Beschreibung steht ist der Strandabschnitt klein. Außerdem wird in jeder Hotelbeschreibung, unabhänging vom Anbieter immer auf kostenpflichtigen Leistungen hingewiesen, falls solche Angeboten werden.
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So wie Du es schilderst, kann ich Deine Verwunderung zwar verstehen, würde da aber rechtlich eher zum Veranstalter tendieren, da Liegen und Schirme zwar an Pool und Strand kostenfrei zur Verfügung stehen, m.E. aber auch die gleiche Formulierung für den Steg hätte ausgeschrieben sein müssen.
OT
Ich persönlich würde eine solche Regelung sehr begrüßen und die paar Euros investieren, um auf dem Steg meine Ruhe zu haben und den Sozialschmarotzern aus dem Weg zu gehen! -
Ich kann mich beiden argumentationen von Doc zu 100 % anschliessen.
Sei doch froh, wenn auf dem zu bezahlenden steg nichts los ist und sich andere am strand um liegen prügeln. So hast du wenigstens ruhe und noch was zu lachen.
Über welchen betrag pro tag und liege sprichst du eigentlich ? -
Haben nicht die meisten Veranstalter einen Passus in den AGB, wonach sich Leistungen ändern können und dass dies solange es sich nicht nachteilig auf den Gesamtzuschnitt auswirkt, hinzunehmen ist?
Mit Deiner Begründung könnte man ja dann auch noch sagen, dass das Zuzahlrestaurant in Strandnähe auch nicht bezahlt werden muss, weil es am Strand ist...
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@deniska82, persönlich kann ich deinen Unmut wahrlich gut nachvollziehen. Du warst schon mal in diesem Hotel und kennst die örtlichen Gegebenheiten und siehst jetzt schon vor deinem geistigen Auge das Gerangel um die letzten freien Liegen auf diesem Planeten und das versauert dir gerade ein wenig die Urlaubsfreude. Ist alles nachvollziehbar. Rechtlich sehe ich hingegen keine Einschränkungen. Wie du ja selbst berichtest, bezieht sich die Leistungsbeschreibung des Hotels auf kostenlose Liegen am Pool und am Strand. Und genau das gewährleistet das Hotel auch weiterhin. Dass im letzten Jahr auch die Liegen auf dem Steg kostenlos waren, hast du als selbstverständlich hingenommen, war jedoch nicht grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung und somit aus meiner Sicht als pure Annehmlichkeit zu werten. Und sorry, einen Erklärungsirrtum, der dich ohne Probleme aus dem Vertrag entlässt, sehe ich schon mal gar nicht. Du warst tatsächlich im persönlichen Irrtum darüber, was aus deiner Sicht alles zum Strand gehört, aber das hat aus rechtlicher Sicht keine Relevanz. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.
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Einem Gerangel am Steg soll mit der Kostenpflicht vermutlich vorgebeugt werden? Insofern dürfte sich die Sorge von denisaka82 darauf an sich nicht richten sondern einzig auf die Gebühr.
Maßgeblichen Inhalts ist die Anmerkung von doc3366:
Marginalien kann der Hotelier selbstverständlich ändern ohne eine großartige Glocke zu leuten.
Eine marginale Zuzahlungspflicht für Liegen auf dem Steg kann demnach ohne breite Kommunikation über den Veranstalter eingeführt werden und stellt wahrlich keine Beeinträchtigung des Gesamtzuschnitts einer Reise dar.Ich erlaube mir die Wertung dieser Beschwerde als ausgesprochen lächerlich und habe leider keinerlei Verständnis dafür!?
Das jedoch nur am Rande ... -
Auch bei dieser aktuellen Gelegenheit frage ich mich wahrlich, welch einen Hühnerdreck Foris als "Recht" betrachten, welche Banalitäten sie beklagen und offenbar glauben, da gäb´s was zu holen?!
Unfassbar ...
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@vonschmeling, da haben wir uns wohl missverstanden: Mein angedeutetes Gerangel bezog sich auf die Liegensituation am Strand und damit verbunden die Sorge von @deniska82, eine Gebühr zahlen zu müssen, wenn sie einen entspannten Urlaub verbringen möchte. Also sind wir gedanklich wohl nicht so weit voneinander entfernt.
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@katjaworld
Eh nicht ... zumindest nicht soweit wie deniska82 von jeglicher Realität!
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Der Hinweis des Änderungsvorbehaltes in Bezug auf den Gesamtzuschnitt der Reise kam von der Muddi

Mir wäre gar nicht in den Sinn gekommen, daß es hier um mehr gehen könnte als eine anfällige Kostenerstattung, wohlgemerkt nur dann, wenn sie vorher wie von mir beschrieben dem TO zugesichert wurde.
Gesetzt den Fall, ich würde eine Pauschalreise buchen, die einen kostenlosen Zimmersafe beinhaltet und ich sollte dann 2€ täglich für dessen Nutzung berappen, könnte ich sogar dafür zum "Kleinbürger" werden, es gibt halt Sachen, die mag der doc einfach ned
. Setzen wir hier mal 10€ pro Tag für nen Schirm und zwei Liegen in zwei Wochen an, kann man mit den 140€ sicherlich Besseres anfangen als sie doppelt zu latzen, wenn sie vorher tatsächlich inkludierter Bestandteil der Reisebuchung waren.Aber im vorliegenden Fall sehe ich diesbezüglich kaum bis gar keine Chancen, denn selbst in des TO Schilderung, ist der Badesteg nur als solcher ausgeschrieben und nicht als Liegefläche mit genannten Merkmalen.
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Wer sagt Euch denn, dass Ihr einen Platz auf dem kostenfreien Steg bekommen hättet, Doc und Deniska?

Ich sehs nicht so, dass der Reisepreis automatisch den Steg beinhaltet, nur weil es ihn gibt. Wenn man das noch weiter denken würde, dann wäre es auch ein Reisemangel, dass man den persönlichen Lieblingsplatz unter der 8. Palme oder neben dem 5. Oleander nicht bekommt, weil da die berühmte Familie Suhrbier einfach ein Viertelstündchen früher dran war.
Doc, pass bloß auf, dass Dich die "Muddi" nicht ohne Feierabendbierchen in die Ecke stellt...

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deniska82 = vollkommen unsubstantiierte Beschwerde. Bedaure ...:?
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Der Thread der Missverständnisse

Mam, ich sehe es doch genauso, zumindest aus dem hier Beigetragenen, daß TO keine kostenlosen Liegen auf dem Steg zustehen, habe nur die Eventualitäten beschrieben, in welchem Falle dem so sein könnte und wie sie dann zu handeln hätte.
Im Gegenteil befürworte ich bei solchen Masseaufkommen sogar solche Bereiche, um die Option auf Ruhe zu haben! In unserem letzten Urlaub war ich sogar bereit, dafür 15€ p. P. und Tag zu entrichten. Nur, hätte ich dieses schon im Vorhinein mit dem Reisepreis entrichtet und das wäre vor Ort nicht akzeptiert worden, hätte ich mir das Geld im Nachgang wiedergeholt. Denn so interpretiere ich Verträge, daß man sich deren bewußt ist und beide Vertragspartner dementsprechend handeln.
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Ich mutmaße:
Die Reise liegt in der Zukunft und die Konditionen sind demach verhandelbar?! -
Zukunft ja, Verhandlungen lehnen Vermittler und Veranstalter laut TO ab, zu Recht soweit ersichtlich.
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was passiert denn wenn die TO nun am steg ankommt, bereit ist für liege und schirmchen zu bezahlen, aber ihr lieblingsplatz vom letzten jahr von familie suhrbier belegt ist und es auch sonst keinen anderen platz auf dem tollen steg mehr gibt ?
ist ihr gewohnheitsrecht dann hinfällig und muss sie sich klaglos zum pöbel am strand gesellen ?
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Es gibt kein derartiges "Gewohnheitsrecht".
Dasselbe ist die Einrichtung einer Bezahlpflicht für die Spezialitätenrestaurants, auch wenn es bei Traveltainment noch anders kommuniziert wird. Es ist eine Unannehmlichkeit, kein Rechtsbruch. Etwas anderes ist die Umstellung der gesamten Verpflegung von Menü auf Buffet. In einem solchen Fall kann der Reisepreis gemindert werden.