Unzureichende Katalogbeschreibung
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Hallo,
vielleicht kann mir hier einer helfen.
Wir haben für den 17.-24.09.06 eine Reise ins Long Beach Resort in der Türkei gebucht. Abgesehen von viiieeelen Problemen, die in diesem neu eröffneten Hotel, auftreten führt eine sechsspurige Strasse mitten durch die Hotelanlage!! Im Katalog steht nur "zum Sandstrand nur durch eine Unterführung". Das wars, mehr nicht. Leider konnte ich zum Zeitpunkt meiner Buchung (April 06) noch keine Infos im Internet bekommen, da das Hotel erst Anfang Juli 06 eröffnete. Wenn ich das gewußt hätte, daß die Straße mitten duch das Gelände geht, hätte ich doch das Hotel nie gebucht.....
Kennt jemand vielleicht irgend ein Grundsatzurteil o.ä. was ich anwenden könnte in meinen Verhandlungen mit Nec??? Die zeigen sich nämlich gar nicht einsichtig....Wäre echt ganz toll, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte.
LG Kathleen -
Leider sieht es für dich schlecht aus, denn der Reiseveranstalter hat es sehr schlau umschrieben. Bei der Unterführung wäre ich aber bereits stutzig geworen, denn auch "Uferstraßen" o.ä. stellen sich in der Realität als zweite Hauptstraße heraus.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist eine Umbuchung, falls Nec sich darauf einlässt. Da kommen dann aber noch Umbuchungsgebühren auf dich zu. Nromalerweise ca. 25 Euro p.P.
Liebe Grüße
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Kleiner Tipp: >>hier<< geht es auch schon um die Straße, die durch das LBR führt.
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"schnuggel1980" wrote:
Kleiner Tipp: >>hier<< geht es auch schon um die Straße, die durch das LBR führt.Danke für den Tipp, aber leider ist mein Rechner zur Zeit etwas verschnupft...und er öffnet mir das Fenster nicht. Kannst Du mir vielleicht den Link ausgeschrieben schicken. Danke
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Na klar, hier kommt der Link:
http://www.holidaycheck.de/view-Reiseforum_Reiserecht-ch_fo-tid_28872.html