Auslandskrankenschein von der gesetzlichen KV
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Hallo,
mussman einen Auslandskrankenschein von der gesetzlichen Krankenversicherung mit dabei haben oder reicht auch eine Privat abgeschlossene Auslandskrankenversicherung z.B. von der ADAC? Oder anders gefragt bin verpflichtet meiner gesetzlichen KV meinen Auslandsaufenthalt mitzuteilen?
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@ahlener, die Auslandskrankenscheine wurden ja durch die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt. Du musst also deiner Krankenkasse nicht mitteilen, dass du dich anderweitig aufhältst. Hier kannst du dich z.B. auch noch mal näher mit der Thematik befassen. Das Netz ist voll von Informationen dazu und auch deine Krankenkasse ist dir sicher gern bei der Beantwortung deiner Fragen behilflich. Es ist sicher grundsätzlich nie verkehrt, eine private Auslandskrankenversicherung zu haben, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht jede denkbare Behandlung und auch nicht zu jedem Preis übernehmen.
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Die private Auslandskrankenversicherung ist m.E. nicht nur "nicht verkehrt", sondern unabdingbar! Ich halte es für ausgesprochen fahrlässig, ohne eine solche eine Auslandsreise zu machen. Bei meiner Frau und mir waren es nur "Kleinigkeiten" (starker Sonnenbrand in Ägypten bei mir, Hexenschuss bei meiner Frau), aber die Kosten für die Behandlung war in beiden Fällen ein Vielfaches der Prämie.
LG
Sokrates
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Also in Tunesien hatte ich vor Jahren so gut wie keine Probleme mit dem Auslandskrankenschein der Krankenkasse .
Weil mit dem Land ein Sozialabkommen besteht.
Musste nur bei der Behörde den deutschen Ausl.-Krankenschein in einen Inlandskrankenschein eintauschen, ging problemlos .
Wurde dann behandelt und Medikamente bekam ich auch. Kostenpunkt : Null .
Aber ... für gewisse Mehrkosten die meistens unabdingbar sind ist eine Auslandsreise-
Krankenversicherung sehr empfehlenswert . -
und in extremaituationen hat man nicht die zeit sich einen inlandskrankenschein bei einer behörde zu beschaffen.
die private auslandskrankenversicherung kostet ca 50 euro pro person, in etwa eine stange zigaretten. soviel sollte man noch übrig haben. -
Ja, es ist richtig, man muss den Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkasse erst einmal bei einer hiesigen Behörde gegen einen inländischen Krankenschein einlösen und sich dann zu einem inländischen, niedergelassen Arzt begeben.
Doch erst einmal finde diese Behörde zum Tausch und dann einen hiesigen Arzt, der Dich als Tourist mit diesem Krankenschein behandelt.
Dazu noch bei einem akuten Notfall. Ich habe das einmal in Portugal durchgemacht und werde dieses Prozedere nicht noch einmal wagen.
Habe nun immer den Auslandskrankenschein, hier des ADAC bei mir, habe diesen auch schon etliche Male benötigt und immer sofort nach Urlaubsrückkehr die Kosten formlos eingereicht und unverzüglich erstattet bekommen. -
Eine Behandlung "auf Krankenschein" ist ambulant ohnehin kaum möglich, man wird so gut wie immer in Vorleistung treten müssen. In bestimmten Fällen muss man sich die Kostenübernahme aber vorher von der Krankenkasse bestätigen lassen um rückwirkend an eine Rückerstattung zu kommen. Sollte die gesetzliche Krankenkasse nicht in Leistung treten, kann es vorkommen, dass die private Krankenversicherung dafür einen Selbstbehalt verlangt.
Stationäre Aufenthalte können nach erfolgter Genehmigung und Übermittlung einer Garantie der Kostenübernahme oft auch direkt mit dem Krankenhaus oder dem Versicherungsträger vor Ort abgewickelt werden. Da geht es aber auch um tausende von €. Ungerechtfertigte Behandlungskosten kann die Krankenkasse/Versicherung aber durchaus wieder zurückfordern.