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Umbuchung Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Stefanie GroßS Offline
    Stefanie GroßS Offline
    Stefanie Groß
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe leider im Internet nichts dazu gefunden. 😞 Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich hoffe es zumindest.

    Wir haben folgende Reise gebucht:

    RV - TUI
    über Expedia
    10 Tage Türkei
    Reisezeitraum 11.09. - 24.09.2016
    Buchung im November / Dezember

    Aufgrund der aktuellen Situation möchte wir, wie viele andere auch, unsere Reise umbuchen. Habe mir ein / zwei Reiseziele inkl. Hotels rausgesucht und Expedia angeschrieben. Nun bieten mir die diese Reise teurer an als das was im Internet angeboten wird. Teilweise bis zu 200 - 300 Euro teurer. Nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass Expedia den tagesaktuellen Preis aus 2015 verwendet zzgl. einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 100 €.

    Ich wollte jetzt mal nett in die Runde fragen, ob dies alles so richtig ist?

    Reisepreis aus 2015? Den kann ich doch jetzt nicht mehr nachvollziehen und die können mir viel erzählen..
    Umbuchungsgebühr 100 € Abzocke oder könnten Sie aus Kulanz darauf verzichten?
    Ist Expedia mein Ansprechpartner oder Tui? Den Vertrag hab ich ja eigentlich mit Tui?!

    Für alle die Meckern.. Unser Türkeiurlaub war mit 1.400 € kein Schnäppchen, wir waren in diesem Hotel bereits 3x und dachten nicht, dass die Situation dort so "eskaliert". Würde mich sehr über Tipps und Hilfen freuen!

    Viele Grüße
    Stefanie

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Moin Stephanie. 
      Ob das richtig ist, lässt sich ganz einfach feststellen :
      sich an den von beiden Parteien akzeptierten AGB zu halten ist keine Einbahnstraße. 
      Also nicht nur du musst dich dran halten.  Sondern auch de Gegenseite. 
      Also schau nach, was die AGB z.b. In Bezug auf umbuchunsggebühr sagen und prüfe, ob die besagten 100 Euro korrekt sind.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Stephanie

        Ich kenne es so, dass TUI über den Vermittler mit dem Kunden kommuniziert / verhandelt - außer es wurde über tui.com gebucht.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Stefanie Groß

          Aus den Expedia AGB zur Definition Leistungen:
          Vermittlung und Reisepläne:
          Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und buchbaren Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren Vertragspflichten.

          Ferner: BBB TUI/Expedia
          7.
          Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren

          7.1
          Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
          7.2
          Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
          Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (=Rücktrittsgebühren) verlangen.
          Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
          ...
          7.4
          Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten.
          7.5
          Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
          7.5.1 Standard-Gebühren
          bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
          ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
          ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
          ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
          ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
          ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Stefanie GroßS Offline
            Stefanie GroßS Offline
            Stefanie Groß
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.

            Also wir konnten jetzt Dank Expedia umbuchen, sie haben bei Tui auch eine Anfrage gestellt, ob uns die Umbuchungsgebühren aus Kulanz erlassen werden (da die neu gebuchte Reise wesentlich teurer ist). Also Daumen drücken und hoffen das Tui so nett ist. 🙂

            Der Reisepreis der bei Buchung aktuell war wurde genommen. Somit haben wir dann auch noch den Frühbucherrabatt mit drin. Ob wir dadurch jetzt besser gestellt sind kann ich nicht nachvollziehen ( mir liegen ja nur die Preise von heute vor) dennoch sind mir mit dem Angebot sehr zufrieden. Zumal der Markt wirklich schon sehr "leer" ist.

            Also können wir uns ab sofort auf einen entspannten Urlaub freuen.

            Vielen lieben Dank nochmal für die Hilfen!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Horst 1H Offline
              Horst 1H Offline
              Horst 1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo.
              Wir haben im März für den Nov. eine Reise in die Türkei gebucht. Leider sind wir uns jetzt nicht mehr sicher, ob diese Buchung richtig war.
              Darum möchten wir die Reise umbuchen.
              Wir haben bei TUI eine Pauschalreise im Gesamtwert von ca. 2500 Euro für 2 Personen gebucht.
              Jetzt wollen wir umbuchen, aber nur ein Hotel und ein Auto in Fort Myers buchen. Der Preis dafür wäre ca. 14oo Euro.
              Wir hätten die gleiche Reisezeit.
              Ist eine solche Umbuchung möglich?

              Gruß Horst

              Horst1

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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Frag bitte direkt beim Veranstalter nach - hier kann das mit deinen Angaben kaum schlüssig beantwortet werden!

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Diana.JD Offline
                  Diana.JD Offline
                  Diana.J
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich habe da auch mal eine Frage.

                  Wir fliegen ende August in die Türkei.Jetzt haben wir die Info vom Reisbüro bekommen, dass unser Hotel lleider frühzeitig schließt.Alternativ-Hotels wurden uns auch angeboten, damit sind wir aber nicht zufrieden, und haben ein anderes Wunschhotel geäussert, dass muss aber laut Veranstalter noch mit dem Veranstalter vor Ort geklärt werden.Da es sich um eine Hotelschliessung handelt kann ich auch kostenlos umbuchen.Da ich auch zum gleichen Zielort und zur gleichen Reisezeit bleibe, kann ich meine Flüge auch behalten.Jetzt sehe ich aber, das die Reise 500€ billiger ist, als was ich als Frühbucher im November 2015 bezahlt habe.Jetzt möchte ich schon gerne wissen, sollte ich mein Wunschhotel bekommen, kann ich dann auch eine Gutschrift verlangen?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da das gebuchte Hotel (auch) maßgeblicher Bestandteil der Reise ist, könnt ihr auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten, da der Veranstalter die Leistung nicht mehr erbringen kann.

                    Daher: Stornieren und neubuchen und 500,00€ sparen  😉

                    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Die reiserechtlich relevanten Aspekte/Optionen hat @zeitigweise ja schon benannt...

                      ...ich stelle aber mal einfach die Frage in den Raum ob ihr sicher(!) seid, daß euer (neues) Wunschhotel zu eurem Reisezeitraum geöffnet haben wird. Es wird sehr(!) viele kurzfristige(!) vorgezogene Schließungen, mindestens aber Einschränkungen, geben.

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Diana.JD Offline
                        Diana.JD Offline
                        Diana.J
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        mein gewünschtes Hotel war noch frei,schließt nicht und sind jetzt umgebucht.

                        Mit Einschränkungen ist uns bewusst, aber das macht uns nichts, wir wissen warum, und haben dafür Verstandniss, einen schönen Urlaub kann man auch mit "weniger" haben 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wenn ihr sicher seid, daß es nicht schließt ist ja alles gut.

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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