MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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Genao so ist es: Es geht um ein China Visum

Reisezeitraum März 2018 mit der NCL Jewel !
Bei der Reise an sich kann denk ich nicht ganz so viel schief gehen da diese ja von NCL und nicht von Meinkapitän durchgeführt wird.
Mein Kapitän / Glückskäferreisen ist aber in unserem Fall nicht nur Reisebüro ( also Vermittler ) sondern gleichzeitig auch Veranstalter.Jedenfalls werden wir nicht so leicht aufgeben - denn bei Direktbuchung auf der Homepage von NCL kostet die Reise 500€ mehr pro Person!
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Mit der Anzahlung hatten wir ebenfalls Probleme , MeinKapitän hät sich zwar kaum an Absprachen ..... bricht aber sogar die eigenen Agb.
Lächerlich
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Das mit den AGB zum Thema Anzahlung kann ich auch bestätigen. Es ist erstaunlich wie man wissentlich gegen seine eigenen AGB verstößt. Diese Forderung ist gegen jegliche Rechtsprechung. Selbst im Reisesicherungsschein steht, dass man keinesfalls mehr als 20% anzahlen soll..
Leider wird dadurch aber der Vertrag nicht ungültig da eine salvatorische Klausel (letzter Paragraph) enthalten ist.Ich verstehe das Büro und die Mitarbeiter nicht (ja damit seid ihr gemeint die das offensichtlich mitlesen). Es können mal Fehler passieren, aber versucht man dann nicht dies zu korrigieren? Wenn ich ein Unternehmen betreibe, will ich dann nicht zufriedene Kunden? Es ist doch eine Bestätigung für sich selbst einen guten Job zu machen. Das was hier läuft ist einfach nur ein Armutszeugnis für euch!
Teilt weiter eure Erfahrungen - dies sind hilfreiche Hinweise. Insbesondere für Leser die noch nicht gebucht haben.
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@ Bananarules:
Im übrigen ist der Paragraph mit den Stornierungskosten angreifbar. Pauschalierte Stornierungskosten - und auch in dieser Höhe sind nicht zulässig. Dazu gibt es verschiedene Urteile. D.h. es muss dann in Folge wiederum nachgewiesen werden, dass ein Schaden aufgetreten ist (kurioserweise ist der Kunde in der Beweislast das Gegenteil zu beweisen).
Nachdem ihr bereits drei Tage nach der Buchung storniert habt - und die Reise noch weit in der Zukunft liegt (deutlich mehr als die 30 Tages Grenze), ist davon auszugehen dass bisher noch nichts gebucht wurde. D.h. es sind z.B. keine Buchungs- bzw. Stornierungskosten für das Reisebüro angefallen. Auch kann die Reise weiterhin anderweitig verkauft werden, dies ist auch gegen zu rechnen. Und letztlich ist jeder Vertragspartner gesetzlich zur Schadensminimierung verpflichtet. Außer ggf. administrativer Bearbeitung ist also wahrscheinlich nichts passiert. In jedem Fall kann man den Nachweis verlangen entstandene Stornierungskosten Dritter aufzuzeigen. Falls das nicht der Fall ist, sind die in pauschalierten Sätze nicht gerechtfertigt. Welcher Schaden über 60% des Reisepreises wäre tatsächlich entstanden? Das Gesetz sieht Schadensersatz vor, um den Vertragspartner vor Verlust zu schützen - aber nicht als Freifahrtsschein um sich zu bereichern. -
@ Bananarules:
Im übrigen ist der Paragraph mit den Stornierungskosten angreifbar. Pauschalierte Stornierungskosten - und auch in dieser Höhe sind nicht zulässig. Dazu gibt es verschiedene Urteile. D.h. es muss dann in Folge wiederum nachgewiesen werden, dass ein Schaden aufgetreten ist (kurioserweise ist der Kunde in der Beweislast das Gegenteil zu beweisen).
Nachdem ihr bereits drei Tage nach der Buchung storniert habt - und die Reise noch weit in der Zukunft liegt (deutlich mehr als die 30 Tages Grenze), ist davon auszugehen dass bisher noch nichts gebucht wurde. D.h. es sind z.B. keine Buchungs- bzw. Stornierungskosten für das Reisebüro angefallen. Auch kann die Reise weiterhin anderweitig verkauft werden, dies ist auch gegen zu rechnen. Und letztlich ist jeder Vertragspartner gesetzlich zur Schadensminimierung verpflichtet. Außer ggf. administrativer Bearbeitung ist also wahrscheinlich nichts passiert. In jedem Fall kann man den Nachweis verlangen entstandene Stornierungskosten Dritter aufzuzeigen. Falls das nicht der Fall ist, sind die in pauschalierten Sätze nicht gerechtfertigt. Welcher Schaden über 60% des Reisepreises wäre tatsächlich entstanden? Das Gesetz sieht Schadensersatz vor, um den Vertragspartner vor Verlust zu schützen - aber nicht als Freifahrtsschein um sich zu bereichern.So, da bin ich wieder und kann euch weiteres berichten.
Gestern, 16.02. lag die Stornierungsbestätigung in unserem Briefkasten und wie erwartet, sollen wir exakt 1.708,80 € bezahlen.
Auszug der Stornierungsbestätigung:
Stornierungskosten laut unseren AGBs 1.558,80 €
HanseMerkur Reiserücktrittversicherung 150,00 €
__________________________________________________________
= 1.708,80 €Diese Gebühr sollen wir innerhalb 14 Tage bezahlen.
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Wie von @tequillajones schon geschrieben, werden wir von "Mein Kapitän" eine detaillierte Auflistung der anscheinend entstandenen Kosten anfordern.
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Ich sage euch eins:
Wir haben noch keinen Cent an "Mein Kapitän" bezahlt. Ihr glaubt ja wohl nicht, dass die nur einen Handgriff zu unserer Buchung getätigt haben. Das Verhalten ist einfach nur lächerlich! Wir werden denen auf jeden Fall keine 1700 € für Nichtstun in Rachen werfen.Wenn es etwas neues gibt, werde ich euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
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Glückskafer / MeinKapitän hat uns den Reisevertrag nun offenbar gekündigt. Laut NCL wurde die Buchung stonrniert.
Wir haben der Stornierung niemals zugestimmt.Als Grund gibt der Veranstalter an das wir den Reiseablauf der Reise erheblich stören.

Die Reise an sich findet aber erst in mehr als einem Jahr statt. Und wir haben nichts getan - nur die Kosten für das Visum haben wir gefordert - da uns tel. versichert wurde das man für diese Kreuzfahrt keines bräuchte.
Montag oder Dienstag rufe ich dann mal einen Rechtsanwalt an .... ich denke die Chancen zu gewinnen sind hoch. Denn laut Reiserecht kann ein Reiseveranstalter den Reisevertrag eigentlich generell nicht kündigen. Gibt nur 2 Ausnahmen ( Mindestteilnehmerzahl , höhere Gewalt )
Für Tipps bin ich euch aber natürlich dankbar.
Bei Direktbuchung bei der Reederei geht die Reise im übrigen 6 Tage kürzer ( da Vor- und Nachprogramm fehlen ) und die Reederei verlangt für die Reise trotz weniger Reisetage fast 600€ mehr pro Person. Generell möchten wir die Reise aber auf jeden Fall antreten und haben uns natürlich sehr darauf gefreut. -
Wenn man sich den thread hier durchliest, scheint die Kündigung nicht die schlechteste Option zu sein.
Oder willst du allen ernstes die Reise einklagen?
Das kann doch nur schief gehen...Laut Verbraucherberatung haben wir enorm gute Chancen.
Mit dem RA besprechen wir alles Weitere ersteinmal in Ruhe.
ggf buchen wir direkt bei der Reederei und lassen und die Differenz von Glückskäfer erstatten + Schadensersatz + VisagebührenIch berichte wie es weiter geht

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Hallo zusammen,
wir hatten letztes Jahr auch mit mK gebucht (Schiffs Reise MSC). Erfahrungen hatte ich schon mitgeteilt hier.
Die Fluginformationen haben wir erst nach vielen Nachfragen knapp 3 Wochen vorher erfahren.Nun haben wir bei einem anderen Veranstalter gebucht (über einen großen Discounter). Um Welten besser!
Auch dort spart man einiges. Super Service. Daten über die Flüge über 2 Monat vorher erhalten.Eines muss man bedenken: so günstige Angebote gehen z.B. oft nur, wenn man bei den Flügen "spart".
Also kein Direktflug, sondern mit Zwischenlandung. Das war mit mK so, nun mit dem aktuellen Anbieter auch.Nur wird das auch weit im Vorfeld offen kommuniziert, dann kann man darauf einstellen / einlassen.
Grüße
Michael -
Wir wollten Last Minute eine Mittelmeerkreuzfahrt in den Osterferien buchen. Es wurde eine Reise mit NCL angeboten, die es, wie sich jetzt herausstellte, gar nicht gibt. Aufgrund von Ungereimtheiten haben wir direkt bei der Reederei angerufen. Die Nachfrage ergab, dass das besagte Schiff im April in Florida ist und im April zu dem Zeitpunkt keine NCL Kreuzfahrt im Mittelmeer stattfindet. Als wir den Reiseveranstalter damit konfrontiert haben wurde uns zugesagt, dass Reise und unsere Daten gelöscht würden. Dennoch erhielten wir eine Rechnung. Die Reise ist auf der Website immer noch vorhanden! …Finger weg!....
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oh je oh je oh je....
Wenn schon die Homepage total viele Fehler hat, wie kann es dann noch richtig weiter gehen?
Wir reisen ja mit der NCL Epic vom 14.04. - 24.04.2017 über einen anderen Anbieter.Barcelona
Tanger, Marokko
Las Palmas de Gran Canaria, Kanarische Inseln
Arrecife (Lanzarote), Kanarische Inseln
Málaga, Spanien
BarcelonaZum Spaß mal aktuell nur hier nachgeschaut. Bei mk wird die Reise aktuell auch angeboten mit folgendem Text:
Norwegian Epic – Mittelmeerkreuzfahrt mit 2 Übernachtungen im Silken Hotel Barcelona****
Mittelmeer und Osteuropa mit Norwegian Cruise Line
Spanien - Italien - Frankreich - Spanien
Termine 03.2017 - 10.2017Man kann dann den 14.04. auswählen. Es erfolgt keinerlei Änderungen der Routen Informationen.
Das steht immer als Route:
1 Barcelona, Hotelaufenthalt
2 Barcelona, Hotelaufenthalt
3 Barcelona, Einschiffung
4 Seetag
5 Neapel
6 Civitavecchia / Rom
7 Livorno / Florenz, Pisa
8 Cannes 08:00 18:00
9 Palma / Mallorca
10 BarcelonaDann steht etwas von eine Vorübernachtung. Wie soll das gehen? Anreise ist doch am 14.04., das Schiff legt auch am 14.04. ab.
Route ist falsch. Kleinigkeit: Lavazza ist NUR zu den Mahlzeiten in den Restaurants inklusive.Also Leute: IMMER erst bei der Reederei nachsehen + kontrollieren, dann bei anderen Anbietern schauen (Werbung leider nicht erlaubt....)
NICHT nur vom Preis blenden lassen. Wenn einem Service / Kompetenz etwas wert ist: hier ist bei mK noch viel Luft nach oben.Grüße Michael
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Gilt nicht als Werbung, wenn Du nicht für Deine eigenen Belange wirbst, ist ausdrücklich erlaubt inzwischen, andere Vermittler zu nennen.
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Ok, na dann:
Aktuelle Kreuzfahrt NCL Epic gebucht über Aldi Süd Reise Prospekt. Der Veranstalter / Reisebüro ist dann Select Holidays.
Bisher sehr gute Kommunikation. Informationen professionell, Kundenfreundlich und zeitnah erhalten.Gute Erfahrungen auch mit e-hoi gemacht.
Gruss Michael
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Ok, na dann:
Aktuelle Kreuzfahrt NCL Epic gebucht über Aldi Süd Reise Prospekt. Der Veranstalter / Reisebüro ist dann Select Holidays.
Bisher sehr gute Kommunikation. Informationen professionell, Kundenfreundlich und zeitnah erhalten.Gute Erfahrungen auch mit e-hoi gemacht.
Gruss Michael
Ein paar Hinweise zu den AGB:
Thema Anzahlung: In den AGB von Mein Kapitän sind 20% als Anzahlung definiert. Der Verfasser scheint also zu wissen, dass Anzahlungen größer 20% unzulässig sind (BGH-Urteile vom 9. Dezember 2014, AZ: X ZR 85/12, AZ: X ZR 147/13, AZ: X ZR 13/14). Auch im Reisesicherungsschein wird eindeutig darauf hingewiesen, dass keine höheren Zahlungen zu leisten und abgesichert sind. Dennoch wird in der Rechnung eine Anzahlung über 40% eingefordert. Immer nach dem Motto: probieren kann man es ja mal.....
@ Banana Rules
Thema Stornierungskosten: die pauschalierten Staffelungen sind anfechtbar. Siehe hierzu folgende Ausführungen:....Dementsprechend hat z.B. das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14 die Klausel eines Reisevertrages mit dem Wortlaut "Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises" für unwirksam erachtet.
Ähnlich entschieden hat auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.12.2014, X ZR 85/12. Laut Pressemitteilung des BGH waren "auch die Klauseln betreffend die Rücktrittspauschalen unwirksam, da die beklagten Reiseveranstalter nicht ausreichend dargelegt haben, dass gewöhnlich Stornierungskosten in der behaupteten Höhe anfallen.
Je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reiseantritt müssen Veranstalter angemessene Stornopauschalen kalkulieren, die im Einklang mit §§ 651 i, 309 Nr. 5 a und b BGB stehen (Urteil des BGH vom 09.12.2014; AZ: X ZR 13/14). So untersagten Gerichte zum Beispiel Reiseveranstaltern, eine Rücktrittspauschale von 40 Prozent des Reisepreises zu verlangen, falls ein Kunde bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagt (Urteil des LG Berlin vom 23.11.2012; AZ: 15 O 253/12).Sie sollten daher den Anbieter auffordern, die Entschädigung konkret zu begründen; dies insbesondere, da der Mindestsatz mit vorliegend 60 % noch über den Mindestsätzen des zitierten OLG-Urteils liegt. Maßgeblich ist dann die gesetzliche Regelung des § 651i BGB.
Im Streitfalle ist der Reiseveranstalter hier beweisbelastet. Muss also aufzeigen, warum er wo nichts weiter ersparen konnte (Gebühren, Steuern, Flüge). Dieser ist nämlich auch zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet, dass sich der Reiseveranstalter nicht nach einem Rücktritt zurücklehnen soll, weil er trotz Nichtantritt des Reisenden genug verdient hat. -
Hallo zusammen,
auch ich schließe mich dem Reigen der Enttäuschten und Verärgerten zu diesem Reiseveranstalter uneingeschränkt an. Ein kurzer Abriss des Erlebten möge potenzielle Interessenten für Buchungen über diese Agentur zum Nachdenken verhelfen und die richtige Entscheidung treffen lassen:
- Feb 2016: Buchung Mittelmeerkreuzfahrt "Inseln der Sonne mit Costa Magica" im Juli 2016 für 3 Personen + Anzahlung der Reise
- Mar 2016: Buchungsbestätigung, Restzahlung im Juni 2016 vorgesehen
- Anfang Mai 2016: Telefonische Absage der Reise durch Mein Kapitän. Absagegrund: nicht genug Interessenten für die Reise (?!??!?!?). Das ist zwar kaum vorstellbar und sehr ärgerlich, aber davon geht die (Kruezfahrt)Welt nicht unter
- Mitte Mai 2016: mehrmalige telefonische Versuche uns eine schriftliche Kündingung zu schicken und den Anzahlungsbetrag zurück zu überweisen scheitern. Danach toter Käfer am Telefon und am Faxanschluß.....
- Ende Mai 2016: 1. schriftliche Aufforderung uns eine schriftliche Bestätigung zum Ausfall der Reise zu schicken und die Anzahlung zurück zu überweisen => keine Reaktion durch Mein Kapitän
- Anfang Juni 2016: die 2. und 3. schriftliche Aufforderung an Mein Kapitän folgen, sowie die Ankündigung die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben (Mitte Juni wäre die Restzahlung laut Reisebestätigung fällig geworden) => keine Reaktion durch Mein Kapitän
- Mitte Juni 2016: Rechtsanwalt übernimmt die weitere Kommunikation, Fristsetzung, Aufforderung zur Rückerstattung Anzahlung, etc. => keine Reaktion durch Mein Kapitän
- mein persönlicher Eindruck zu diesem Zeitpunkt: der Kapitän scheint auf hoher See trotz nur seichten Wellengangs offensichtlich jegliche (Service)Orientierung verloren zu haben und das Wort "Kunde" oder "Kundenzufriedenheit" in seinem Wortschatz gestrichen zu haben (sofern es dem Wortschatz angehörte)......
- es folgten diverse Schriftwechsel zwischen den Anwaltskanzleien, 2 in Berlin anberaumte Gerichtstermine zu denen ich neben meinem Rechtsbeistand hätte persönlich erscheinen sollen (Wohnort in NRW, also Urlaubstage, Reisekosten, Hotel, etc. wären angefallen). Beide Termine wurden äußerst kurzfristig abgesagt; weiterer Schriftverkehr, etc., etc., etc......
- Das Ende der (glücklicherweise nicht Unendlichen) Geschichte: meine Anzahlung erhielt ich zurück, meine Meinung über den Reiseanbieter hat sich im Laufe der Monate gefestigt und ist zur Überzeugung gewachsen. Das serviceorientierte Verhalten von Mein Kapitän hat bis Mitte Dezember seinen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung bei zwei Kanzleien, den Bediensteten eines Amtsgericht in Berlin geleistet, die Sinnhaftigkeit einer Rechtsschutzversicherung bestätigt und.... ach ja, eine urlaubsplanende Familie übriggelassen, die Gott-sei-Dank nicht dem Geld hinterher winken musste, sondern nur der nicht stattgefundenen Kreuzfahrt. Na dann, Glück gehabt, passt doch wunderbar zum Namen des Veranstalters Glückskäfer, oder?
Die Lektüre hilft hoffentlich dem ein oder anderen Buchungsunsicheren die richtige Entscheidung zu treffen.
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Mir hat sie jedenfalls zur feierabendlichen Unterhaltung verholfen ...

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Auch ich kann sagen, dass mich dieser Beitrag von @nevermore-mk Beeindruckt und trotz der geschilderten, bzW wegen der Art der Schilderung, beeindruckt.
Endlich Mal eine Schilderung in der die Worte, Warnung vor ..., Alles Betrüger und Ähnliches fehlen, sachlich und doch nicht ohne hintergründige Kritik inkludiert sind. Alle Achtung. -
Hallo Zusammen,
jetzt melde ich mich erneut zu Wort und ich kann den bevorstehenden Ärger schon riechen.
Am 20.02.2017 haben wir die Stornokosten i.H.v. 1.708,80 € mit folgendem Anschreiben widersprochen:
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" Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.02.2017 haben wir von Ihnen die Stornobestätigung zu o.g. Reise erhalten. Sie fordern uns auf, die Stornogebühren in Höhe von 1.708,80 € zu bezahlen.
Ein Entgelt für den entstandenen Aufwand zu berechnen ist in Ordnung, allerdings rechtfertigt Ihre Forderung bei weitem nicht die von Ihnen geforderte Summe.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung steht es uns zu, dass Sie uns die entstandene Entschädigung konkret darlegen, insbesondere wie sich die von Ihnen berechneten Stornogebühren zusammensetzen. Die Leistungen der Reederei „MSC“, des Hotels in Miami, sowie der Fluggesellschaft wurde laut Ihrer Abrechnung bereits gebucht. Daher ist es für Sie sicherlich kein Problem die dazugehörigen Buchungsbestätigungen uns anzufügen.
Sie haben nun neun Monate Zeit, Ersatz für unsere stornierte Reise zu finden. Bei Ihren Preisen dürfte dies kein Problem darstellen.
Aus o.g. Gründen, schlage ich Ihnen vor, die Forderung ins Verhältnis zu rücken und eine angemessene Stornogebühr von maximal 20% zu berechnen.
Wir erwarten Ihre Rückmeldung bis spätestens zum 01.03.2017. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir die Angelegenheit an unseren Anwalt weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Herr S."
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Am 02.03.2017 hat uns Frau J. aus der Kundenbetreuung von "mein Kapitän" angerufen und auf unseren Anrufbeantworter gesprochen und zusätzlich eine E-Mail geschrieben, die wie folgt lautet:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------" Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihren Brief an uns.
Ich verstehe Ihr Anliegen sehr gut, muss aber auf die Stornierungsgebühr in der angegeben Form bestehen.
Allerdings möchte ich es nicht versäumen Sie vielleicht doch noch für uns zu gewinnen.
Wir bieten zum Beispiel zur Zeit Reisen im Mittelmeer auf der MSC Orchestra an, die nur geringfügig teurer als die Stornierungskosten wäre. Vielleicht wäre das eine Option für Sie.
Weiterhin haben Sie persönliche Gründe für Ihre Stornierung angegeben. Könnten Sie diese evtl. bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung geltend machen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Frau J.
Kundenbetreuung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Zeitgleich habe ich am 23.02.2017 mit der ADAC-Rechtsberatung Kontakt aufgenommen und nach Rat gefragt.
Diese bestätigen mir, dass eine maximale Stornogebühr von 25% des Reisepreises angemessen ist - und nicht wie von "mein Kapitän" geforderte 60%!Nun gut, 25% (etwa 687,00€) sind immer noch zu viel, aber wäre knapp 1000,-€ weniger, als zuvor gefordert.
Ich werde mir nun von einem ADAC-Vertragsanwalt ein Beratungstermin geben lassen, um weiteres zu besprechen.
Ich berichte weiter!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
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Da hast du ja allerlei Drohungen abgesetzt und solltest diese auch konsequent der Erledigung überstellen.
Verzeihe den Ausdruck, aber so ein bisschen Blindkompetenzen macht dich nicht grad souveräner. Die frostige Anwort kann insofern nicht verwundern.
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislaslast verhält es sich so, dass diese zunächst dir obliegt bei einem Widerspruch gegen die vertraglich bestimmte Höhe der Stornierungskosten. Was der ADAC für "angemessen" hält ist übrigens reichlich banane - ggf. musst du deine Argumentation vor Gericht durchbringen und wird dabei diese dürftige Auskunft wenig helfen.
Wenn du schon rechtliche Schritte ankündigst musst du diese nach Ablauf der Frist auch einleiten, ansonsten lacht sich der Käfer mit 6 nach oben gekehrten Beinen tot über deinen Theaterdonner ... -
Da hast du ja allerlei Drohungen abgesetzt und solltest diese auch konsequent der Erledigung überstellen.
Verzeihe den Ausdruck, aber so ein bisschen Blindkompetenzen macht dich nicht grad souveräner. Die frostige Anwort kann insofern nicht verwundern.
Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislaslast verhält es sich so, dass diese zunächst dir obliegt bei einem Widerspruch gegen die vertraglich bestimmte Höhe der Stornierungskosten. Was der ADAC für "angemessen" hält ist übrigens reichlich banane - ggf. musst du deine Argumentation vor Gericht durchbringen und wird dabei diese dürftige Auskunft wenig helfen.
Wenn du schon rechtliche Schritte ankündigst musst du diese nach Ablauf der Frist auch einleiten, ansonsten lacht sich der Käfer mit 6 nach oben gekehrten Beinen tot über deinen Theaterdonner ...@ von Schmeling:
Gem. AGB ist die Beweislast für einen geringeren entstandenen Schäden ja tatsächlich beim Kunden. Aber ist das aus rechtlicher Sicht überhaupt haltbar? Sämtliche Buchungen und Nachweise laufen über den Tisch von mK - der Kunde hat keinen Einblick und kann ohne Dokumentation daher gar nichts gegenteiliges beweisen. Damit wird eine deutliche Benachteiligung gegenüber dem schwächeren Vertragspartner gestellt.
Von meinem Rechtsverständnis ist es durchaus legitim, und der Vertragspartner verpflichtet, im konkreten Fall entsprechende Nachweise vorzulegen.
Es ist nachvollziehbar dass ein Schaden von der anderen Partei abgewendet werden soll. Wenn die Forderung diesen aber erheblich übersteigt, dann bereichert man sich daran. Und das kann nicht im Sinne des Gestzgebers für Schadensersatz im Einklang stehen. -
Spätestens bei einer prozessualen Einigung muss der Veranstalter seine tatsächlichen Auslagen zur Durchsetzung seines Verlangens darlegen, keine Frage. Vermutlich gelingt das mühelos.
BananaRules hat aber zunächst einmal für ein bestimmtes Angebot bestimmte Bedingungen akzeptiert und kann nicht einfach mit Entscheidungen zu vollkommen anders gelagerten Causalitäten eine Benachteiligung beklagen.
Der "unschlagbare Preis" war eben an bestimmte Vorgaben gebunden, diese waren offenbar bei der Willenserklärung bekannt.
Im eigentlichen Sinne "benachteiligt" ist bei Erfolg der Beschwerde doch der Kunde, der mit abweichenden Bedingungen eine identische Reise wesentlich teurer bucht!?
Quid pro quo - sich jetzt einfach auf BGH Urteile zu berufen und die Vergleichbarkeit vollkommen außer Acht zu lassen geht imho ins Leere.
Urteile sind soweit inter partes ergangen und nicht grundsätzlich.