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Vor Ferienbeginn verreisen - mit nicht mehr schulpflichtiger Tochter

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  • SokrataS Offline
    SokrataS Offline
    Sokrata
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Abend erstmal!
    Also, ich habe vor 2017 mit meiner Tochter (16 Jahre, zur Zeit der Reise dann aber 17, ist im 11. Schuljahr, also nicht mehr schulpflichtig) in den Semesterferien (in Österreich haben die Schüler 1 Woche frei) nach Griechenland zu fliegen, bzw vllt. sogar mit dem Womo dort hin zu fahren. 
    Da die Schüler in Österreich (wie schon erwähnt) aber nur 1 Woche Ferien haben, würde sich der Urlaub kaum lohnen. 2 Wochen da schon eher.
    Unser Problem ist, dass sie 1 Woche eher von der Schule in die Ferien entlassen werden müsste und ich keine Ahnung habe, ob das überhaupt genehmigt werden würde. Fakt ist, dass keine SchulPFLICHT mehr besteht. Also bin ich mir nicht sicher, ob es deswegen dem Schuldirektor überhaupt nichts ausmacht, wenn sie eher in die Ferien geht, oder ob dieselben Vorschriften gelten, wie für schulpflichtige.
    Nun, ich hoffe jemand aus dem Forum kann mir meine Frage beantworten und entschuldigt bitte mein Unwissen, aber ich habe soetwas noch nie gemacht.  😛
    Vielen Dank!

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    • Evil_EvaE Offline
      Evil_EvaE Offline
      Evil_Eva
      Experte Großbritannien & Irland
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo und herzlich willkommen,

      verstehe ich dich richtig, dass deine Tochter das 11. Schuljahr besuchen möchte? Dann ist sie aller Voraussicht auch verpflichtet am Unterricht teilzunehmen, völlig unabhängig von einer möglicherweise nicht bestehenden Schulpflicht.

      In Deutschland endet übrigens nur die Vollzeitschulpflicht nach 10 Jahren. Danach beginnt die Verpflichtung zum Besuch einer Oberstufe oder zum Besuch der Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung. Eine Schulpflicht besteht hier also weiter bis zum 18. Lebensjahr.
      Wer über 18 ist und sich für einen Bildungsgang anmeldet, ist ebenso zu einer ständigen Anwesenheit verpflichtet.

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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und auch in Österreich gibts nach der grundlegenden Schulpflicht weitere Pflichten zum Schulbesuch.
        Die Schulen werden das auch nicht grade locker sehen.

        Ein ganzes ahr im Voraus würde ich da noch gar nichts planen, ganz bestimmt braucht Ihr dafür eine Genehmigung der Schule, die es nicht einfach so geben wird.

        Ich würd dann lieber nur eine Woche Urlaub machen, einen anderen Termin suchen oder die Reise dann machen, wenn die Tochter nicht mehr zur Schule geht.

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @sokrata

          wilkommen im forum. Versteh ich das richtig, dass die Semesterferien im Februar sind ?
          nich so ganz die richtige Jahreszeit für Griechenland. 
          sollte das Vorhaben doch im Sommer stattfinden , würde ich davon abraten. 
          Die grpnde haben meine vorschreiber schon genannt. 
          Für eine Woche lohnt sich die Anreise mit dem WohnmobiL nicht wikrlich. 
          Aber wenn du am letzten Schultag  (Freitag abends ) los fliegst und am Sonntag zurück kommst, hast du 9 herrliche Tage, die du vollkommen legal ausnutzen kannst.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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          • Sambara00S Offline
            Sambara00S Offline
            Sambara00
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo, also Schulpflicht hat deine Tochter, wenn sie angemeldet ist, ist sie verpflichtet dem Unterricht zu folgen. Eine "Beurlaubung" für eine Woche ist möglich, aber nur mit guter Begründung. Bei einem Todes- oder Krankheitsfall in der Familie etc.
            Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Direktor da mitspielt. Du könntest deine Tochter krankschreiben lassen, allerdings ist das riskant und könnte Probleme kosten, würde ich also nicht machen! Wie schon geschrieben, würde ich einen Flieger nehmen und dann für 10 Tage Urlaub machen, da habt ihr mehr von  😉

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            • TraveloniT Offline
              TraveloniT Offline
              Traveloni
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch wenn die eigentliche Schulpflicht (Kinder müssen bis zu einer bestimmten Stufe in die Schule) bei deiner Tochter nicht mehr gegeben ist, muss sie dennoch am Unterricht teilnehmen wenn sie dort angemeldet ist.

              Die Abiturjahre sind keine Pflicht - aber es besteht dennosch die Pflicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn man diesen freiwilligen Schulabschluss machen möchte.

              Stürzen ist keine Schande - Liegenbleiben schon

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              • sigimarS Offline
                sigimarS Offline
                sigimar
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich würde es nicht machen u. du würdest in der Schule wahrscheinlich verständnisloses Kopfschütteln verursachen, glaub mir - ich weiß, wovon ich spreche  😉
                lg

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                • Alexa78A Offline
                  Alexa78A Offline
                  Alexa78
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Warum nicht? Ich würde aber von vorn herein den offiziellen Weg gehen und um Befreiung vom Unterricht ansuchen. Wenn es abgelehnt wird, hat man eben Pech gehabt. Wir wurden als Eltern sogar über diverse Möglichkeiten solcher Befreiungen informiert, allerdings bitte nicht im Mai (heikler Prüfungsmonat) und auch nicht im Abschlussjahr. Die Schule wird mit solchen Ansuchen offenbar öfter konfrontiert 🙂 und bei guten Schülern wird das oft auch genehmigt, sofern die Noten bereits feststehen.

                  Ich liebe GR (Kreta), aber im Februar müsste es für mich schon einen ganz besonderen Anlass geben, um dorthin zu reisen.

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                  • nate1N 1
                    nate1N 1
                    nate1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Fraglich, ob sich die/der TO noch mal meldet.

                    "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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