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FTI Teil II

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  • reisefux99R Offline
    reisefux99R Offline
    reisefux99
    schrieb am zuletzt editiert von
    #981

    danke Günter

    Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.

    altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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    • reisefux99R reisefux99

      danke Günter

      Mit der "Gültigkeit" des Gutscheines meinte ich, ob es auch einen Termin gibt, bis zu welchem man den spätestens einlösen muss.

      altlöwin63A Offline
      altlöwin63A Offline
      altlöwin63
      schrieb am zuletzt editiert von
      #982

      Idealerweise sollte der Gutschein eingelöst, bzw. abgeurlaubt sein vor der evtl. Insolvenz des jeweiligen RV.
      Aber auch dann ist dein Gutschein versichert.
      Schließlich ist ja letztlich jeder TC Kunde, Öger u. Bucher Urlauber entschädigt worden.

      "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
      (Zitat Horst Seehofer-2015)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • andi2601A Offline
        andi2601A Offline
        andi2601
        schrieb am zuletzt editiert von
        #983

        Ein Gutschein ist mindestens 3 Jahre gültig. So sieht es doch der Gesetzgeber vor. Oder?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
          #984

          vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:

          Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.

          Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

          wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Wülfi71W Wülfi71

            vs hat's an anderer Stelle zwar bereits x-mal erklärt, aber dann übernehme ich das mal hier:

            Ist keine Gültigkeit bestimmt, hat ein Gutschein eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Herausgeber kann die Gültigkeit jedoch "angemessen" begrenzen. Die Angemessenheit ist dabei Auslegungssache. Im Regelfall gelten 12 Monate als angemessen, bei Reisen könnte ich mir jedoch vorstellen, dass ein Gericht im Nachhinein die angemessene Frist noch erhöhen würde.

            Wie dem auch sein, mit Ablauf der Gültigkeit kann nur die Leistung nicht mehr verlangt werden, auch ein abgelaufener Gutschein kann bis zu drei Jahre noch in bar ausgezahlt werden (denn erst dann verjährt der Anspruch), wobei der Herausgeber allerdings den entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen darf.

            wuppiandreW Offline
            wuppiandreW Offline
            wuppiandre
            schrieb am zuletzt editiert von
            #985

            Wie kann ich das verstehen ? Ich bekomme kein Bargeld zurück sondern einen Gutschein , und den kann ich dann zu Bargeld machen ? Wie denn ?und warum sollte der RV da mitspielen?

            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • wuppiandreW wuppiandre

              Wie kann ich das verstehen ? Ich bekomme kein Bargeld zurück sondern einen Gutschein , und den kann ich dann zu Bargeld machen ? Wie denn ?und warum sollte der RV da mitspielen?

              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #986

              @wuppiandre sagte:

              und warum sollte der RV da mitspielen?

              Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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              • andi2601A Offline
                andi2601A Offline
                andi2601
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #987

                Gerechnet werden muss dann aber ab Ende des Jahres. Und ich wage zu bezweifeln das es rechtlich ok ist diese auf ein Jahr zu begrenzen. Annahme das eine Person nächstes Jahr zb durch eine op nicht reisen kann. Oder schlichtweg nicht will. Oh man da werden bei vielen die Gerichte glühen.
                XXXAlso den Link brauchen hier sicher nicht, lass das bitte sein, gelöschtXXX

                Ich hoffe das die ganze Sache bald ausgestanden ist bleibt alle gesund

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                  @wuppiandre sagte:

                  und warum sollte der RV da mitspielen?

                  Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !

                  wuppiandreW Offline
                  wuppiandreW Offline
                  wuppiandre
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #988

                  @jlechtenboehmer sagte:

                  Weil der Gesetzgeber es so vorsieht !

                  Ja schon klar , aber wenn der Gesetzgeber Gutscheine zulässt, wird er dann die Barauszahlung auch verhindern, sonst macht es doch keinen Sinn.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CandecorC Offline
                    CandecorC Offline
                    Candecor
                    Bekannter Forentroll Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                    #989

                    @andi2601 "
                    Derzeit werden durch unsere Politiker so viele Rechtsbeugungen begangen, da ist die Geschichte mit dem Gutschein nur ein "F urz".
                    Rechtlich musst du überhaupt keinen Gutschein akzeptieren und kannst auf sofortige Rückzahlung bestehen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #990

                      Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
                      Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
                      Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt 😶😨...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Solange, bis es jemand wirksam und Fall bezogen bestreitet ist das "rechtlich okay".
                        Wenn der Person nicht der Himmel auf den Kopf gefallen ist, kann sie - wenn sie feststellt, dass sie lieber nicht reisen will - den Gutscheinbetrag ausbezahlen lassen.
                        Deshalb müssen keine Gerichte glühen (was immer damit gemeint ist?!), und ich hab das in der Tat bereits gebetsmühlenhaft wiederholt 😶😨...

                        wuppiandreW Offline
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                        wuppiandre
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #991

                        Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

                        SokratesS vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                        • leosneffeL Offline
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                          leosneffe
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #992

                          ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

                          Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • wuppiandreW wuppiandre

                            Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

                            SokratesS Offline
                            SokratesS Offline
                            Sokrates
                            Experte Istanbul
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #993

                            @wuppiandre sagte:

                            Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

                            Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.

                            LG

                            Sokrates

                            Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                            wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • wuppiandreW wuppiandre

                              Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #994

                              @wuppiandre sagte:

                              Und wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist ...

                              Das gibt´s kaum, die Geltungsdauer ist zumeist kürzer.
                              Nach Ablauf der 3 Jahre ist der Gutschein wertlos, genau wie eine unbezahlte Rechnung, deren Verjährung nie gehemmt wurde.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • leosneffeL leosneffe

                                ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                #995

                                @leosneffe sagte:

                                ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

                                Nun -- momentan ist noch nichts weiteres bekannt über das Thema Staatshilfe für die FTI-Group (Das betrifft ja nicht nur FTI alleine)

                                Was wir wissen ist, dass die FTI-Group ab April für drei Monate in Kurzarbeit geht.Auskünfte über die Anzahl der Mitarbeiter oder weitere Details gab die FTI- Group nicht bekannt.(Kurzarbeit ist aber auch bei der TUI-Group und der DER-Group ab April angesagt.
                                Mehr ist mir momentan auch nicht bekannt.,sorry.

                                meufelM 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                                  @leosneffe sagte:

                                  ..kurze Frage an die Spezis wie sieht es eigentlich mit der beantragten Staatshilfe seitens FTI aus? Bei TUI ging alles ganz schnell, gibt mir ein wenig zu denken

                                  Nun -- momentan ist noch nichts weiteres bekannt über das Thema Staatshilfe für die FTI-Group (Das betrifft ja nicht nur FTI alleine)

                                  Was wir wissen ist, dass die FTI-Group ab April für drei Monate in Kurzarbeit geht.Auskünfte über die Anzahl der Mitarbeiter oder weitere Details gab die FTI- Group nicht bekannt.(Kurzarbeit ist aber auch bei der TUI-Group und der DER-Group ab April angesagt.
                                  Mehr ist mir momentan auch nicht bekannt.,sorry.

                                  meufelM Offline
                                  meufelM Offline
                                  meufel
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #996
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #997
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #998
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                      • Frank BrackmannF Offline
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                                        Frank Brackmann
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von Frank Brackmann
                                        #999

                                        Kurze Info.FTI hat die 14 Tage BGB Frist zur Rückerstattung des Reisepreies ab Storno Rechnungsdatum leider verstreichen lassen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Online
                                          KourionK Online
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                          #1000

                                          @Frank Brackmann
                                          Das kommt auch in normalen Zeiten vor und auch bei anderen Veranstaltern.
                                          Derzeit ( = keine normalen Zeiten) sollte man vielleicht ein wenig Geduld haben.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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