Gemeinsame Buchung - Rücktritt einer Person - wer zahlt
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Ich habe mit meiner Freundin eine Reise im DZ nach Persien gebucht im Gesamtwert von 4500 Euro. Bisher habe ich immer Einzelzimmer gebucht und fühlte mich durch meine Jahresrücktrittsversicherung gut abgesichert. Bei dieser Buchung war aber nur eine gemeinsame Buchung möglich, wenn man - wie hier aus Kostengründen - ein DZ buchen wollte. So ging die gesamte Buchung auf meinen Namen, einschließlich Rechnungsstellung.
Meine Freundin hat eine eigene Reiserücktrittsversicherung. Ich habe auch eine eigene, aber nur für den Preis für eine Person, also die Hälfte des Reisepreises. Wer zahlt nun, wenn meine Freundin ausfällt? Bleibe ich auf den Kosten der Stornogebühren sitzen, weil ja alles auf meinen Namen gebucht werden musste? Meine Freundin hat außer dass ich ihren Namen angegeben habe, nichts unterschrieben oder gebucht. Oder greift ihre eigene Reiserücktrittsversicherung?
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Hier gibt es schon einen Thread zum Thema, dort solltest du dich mit deiner Frage anhängen:
[Klick](https://www.holidaycheck.de/thema-Mitreisender+cancelt+die+Mitreise-id_577139.html)Warum soll es denn überhaupt zum Reiserücktritt kommen und damit der Versicherungsfall begründet werden?
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Du_darfst:
Hier gibt es schon einen Thread zum Thema, dort solltest du dich mit deiner Frage anhängen:
[Klick](https://www.holidaycheck.de/thema-Mitreisender+cancelt+die+Mitreise-id_577139.html)Warum soll es denn überhaupt zum Reiserücktritt kommen und damit der Versicherungsfall begründet werden?
Leider geht der "Klick" nicht, mache ich was falsch
Ich hoffe natürlich, dass es nicht zum Reiserücktritt kommen wird, aber der Gedanke, dass ich - weil der Reiseveranstalter nur eine gemeinsame Buchung forderte - wegen nicht richtig vorhandener Rücktrittsversicherung alleine bei 20 % schon auf fast 900 Euro hängen bleibe, macht mir eben Sorgen. Meine Freundin hat schon eine eigene RV, aber ich frage mich eben, ob ich als alleinige Bucherin auch alleine für einen Rücktritt haftbar gemacht werde und ihre eigene nicht greift.
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falls deine freundin zurücktritt und du deshalb einen finsanziellen schaden erleidest, musst du dich halt an ihr schadlos halten.
soll heissen, sie sollte dir den entstandenen schaden ersetzen. sonst wäre sie die längste zeit meine freundin gewesen. -
Imho führt der Link nicht zu einem vergleichbaren Sachstand.
Ich frage mich vielmehr weshalb die Mitreisende bereits eine Rücktrittversicherung hat (für das spezifische Angebot?) und weshalb Zweifel an deren Wirksamkeit angezeigt sein sollen?
Ist ein Rücktritt denn sehr wahrscheinlich?Imho sollte man die Zuverlässigkeit eines Mitreisenden so gut wie möglich im Vorwege der Buchung eruieren ...
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... und das sollte auch bei Euch der Fall sein, oder nicht? Selbst bei mir und meinem geliebten Eheweib standen bzw. stehen bei jeder Reisebestätigung unser beider Namen drauf.
LG
Sokrates
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Alle Reiseteilnehmer müssen namentlich aufgeführt werden - auch bei einem Kegelclub mit 30 Personen.