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So etwas geht gar nicht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
9 Beiträge 7 Kommentatoren 3.7k Aufrufe
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  • Paula001P Offline
    Paula001P Offline
    Paula001
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir hatten eine FeWo im Haus sunnwies in Bodenmais, Hüttenweg 4a, gebucht Und auch bestätigt bekommen.

    Diese Ferienwohnung haben wir nie gesehen.

    Der Vermieter -xxeditiert wegen Persönlichkeitsrechten xx war bei unserer Anreise verreist und wir wurden ohne vorherige Absprache oder Information kurzerhand bei unserer Ankunft vom Bruder der Vermieterin  xxx empfangen und in einer (seiner) ähnlichen Ferienwohnung untergebracht. Diese hatte zwar auch fünf Sterne, es fehlten jedoch die Annehmlichkeiten wie, Bademäntel, Pflegeprodukte, Sauna, Solarium, Waschmaschine, Trockner, große Terrasse, großer Feng Shui Garten. Gerade auf diese vielen Extras haben wir uns besonders gefreut. Da wir an einem Freitagabend gegen 17.30 h anreisten, hatten wir wenig Chancen eine adäquate Wohnung zu finden und haben die uns nun gebotete Wohnung schweren Herzens akzeptiert.

    Auf unsere Nachfrage beim Bruder der Vermieterin warum wir nicht im Haus Sunnwies wohnen, wurde uns nur gesagt, das gehört alles zur Familie und wird nur aus steuerlichen Gründen so gemacht! ???

    Nach unserer Rückkehr aus dem Urlaub haben wir Frau xxx schriftlich kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Den gesetzten Termin hierfür hat sie auch nicht genutzt, erst am 27.09.2016 ging ein Entschuldigungsschreiben vom Vermieterbei uns ein.
    **Grundsätzlich hat uns verärgert, dass wir vor Reiseantritt keine Information erhalten haben. Wenn wir vorab gewusst hätten, dass wir nicht im Haus Sunnwies wohnen können, hätten wir über eine Neue Unterkunft gern selbst entschieden.**Wir sind der Meinung - so geht man nicht mit Gästen um- und fühlten uns getäuscht.
    Diesen Vermieter können wir nicht weiter empfehlen.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Forum von HolidayCheck, Paula001!

      Ich fürchte, hier im Forum Allgemeine Fragen ist die Aussicht auf fruchtbare Hinweise eher gering ...
      :?
      Prinzipiell wurde euch die gebuchte Unterkunft verwehrt - aus welchen Gründen auch immer. Sofern die Alternative zugesagter Eigenschaften entbehrte könnt ihr eine Reisepreisminderung reklamieren. Vermutlich lässt sich der Vergleich zwischen der gebuchten und der gelieferten Unterkunft leicht herstellen?
      Für Kompensationsforderung kann auch hier die Frankfurter Tabelle herangezogen werden, noch detaillierter die Kemptener Tabelle.

      Falls es dir um mehr als die reine Empörung geht empfehle ich dir das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" um entsprechende Tipps zu erhalten.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich hatte den Thread aus einem Reiseberatungs-Thread nach hier verschoben. Habe die Userin angeschrieben, ob sie Meinungen zu reiserechtlichen Fragen wünscht. Wenn sie sich hier noch einmal meldet, kann ich natürlich nochmals verschieben.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • nate1N Offline
          nate1N Offline
          nate1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Paula001
          Wenn die Fewo über einen Online-Vermittler gebucht wurde, z.B. Booking.com, würde ich dort pers. eine entsprechende Bewertung dazu abgeben.

          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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          • daggy1D Offline
            daggy1D Offline
            daggy1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Paula001!

            Herzlich willkommen im HC-Forum! Schade, dass du so unzufrieden mit deiner FeWo und dem ganzen Ablauf drumherum warst.

            Was ich allerdings vermisse, ist eine Info zum Thema Geld. Hattet Ihr denn vorab schon die gesamte Miete für die Fewo bezahlt??? Bei mir war bisher - so überhaupt verlangt - eine Anzahlung fällig, der Rest der Miete wurde dann bei Aufenthalt vor Ort fällig.

            Und ich selbst hätte nie! den kompletten Preis für eine FeWo gezahlt, in der ich nicht wohnen will ❓ .  Da Ihr die (Zitat:) "...nun gebotete Wohnung schweren Herzens akzeptiert..." habt?  Hast du vor Ort über Preisminderung verhandelt? Bzw. bei kompletter Vorauszahlung Preisminderung gefordert? Was bitte möchtest du jetzt nachträglich überhaupt erreichen?

            LG
            Dagmar

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Eine Minderung zu verlangen wäre jedenfalls sinnvoll.
              Es besteht auch keine Verpflichtung vor Ort über den Preis zu verhandeln. Nicht selten händigt einem ein Hiwi die Schlüssel aus, der überhaupt nicht in der Lage wäre Entscheidungen zu treffen.
              Wir haben übrigens beispielsweise auf Sardinien immer die Ferienhäuser im Voraus und zum vollen Betrag berappt - so ganz und gar unüblich ist das ebenfalls nicht.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • daggy1D Offline
                daggy1D Offline
                daggy1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @vs
                Naja, Bodenmais liegt in Bayern. Auch wenn ein "Hiwi" den Schlüssel aushändigt, könnte man spontan versuchen, Kontakt zum Vermieter aufzunehmen. Der Hiwi wird schon wissen, wie er ggf. seinen Chef - auch wenn verreist - erreicht.  Zumindest ne Nachricht schicken, in der man das Ersatzangebot reklamiert.
                Eigentlich sollte man dann zügig eine Einigung mit dem Vermieter oder einem Bevollmächtigten verhandeln können. Ansonsten Reiserecht...

                Bei diesem Thema kennst du dich viel besser aus als ich, du würdest auch bei deinem vorab bezahlten Ferienhaus auf Sardinien charmant eventuelle Mängel in deinem Sinne mit dem Vermieter regeln 😆 .

                Mir hat einfach gefehlt, dass Paula001 so gar nichts zum Thema Zahlung/finanzielle Entschädigung schrieb. Mal eben einen Anbieter durch so einen negativen Thread zu diffamieren ist einfach ...

                LG
                Dagmar

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                • cjmddorfC Offline
                  cjmddorfC Offline
                  cjmddorf
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  das war Paulas 1. und einziger beitrag in 4 jahren!
                  erwartet ihr wirklich, dass sie sich nochmal meldet ?

                  Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                  • TucksiT Offline
                    TucksiT Offline
                    Tucksi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Oman! Ich hätte mir das nicht gefallen lassen! Kann man da nicht mit einem Anwalt gegen vorgehen? Das kann doch nicht sein, dass man etwas bucht und ohne Vorwarnung etwas anderes bekommt...Tzzz

                    Wenn das ganze Jahr über Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit.

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