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Flightright

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Wülfi71W Wülfi71

    @burton: Beschäftige Dich mal ein wenig mit der Historie der gegenwärtigen Richtlinie.

    Ziel des Gesetzgebers war es, die Überhand nehmende Zahl von Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen zu reduzieren, indem den Airlines Strafen für Annullierungen aufgebürdet wurden, die diese wirtschaftlich unattraktiv machten. Eine Entschädigung für Flugverspätungen war nicht im Sinne der Legislative und nie beabsichtigt. Das hat sich der EuGH einfallen lassen in einem aus meiner Sicht skandalösen Urteil wider aller Rechtsgrundsätze, das die Gewaltenteilung auf den Kopf stellt, alles schön unter dem Mäntelchen des Verbraucherschutzes und unter Ausnutzung des ein oder anderen handwerklichen Fehlers, bzw. "Interpretationsspielraumes" in der Verordnung. Ob das Lobbyarbeit war, wie Haberling unterstellt, ich würde es eher persönliche Befangenheit der Richter nennen. Kann der BGH ja auch ganz gut. Dass hier grundlegende Rechtsgrundsätze wie die Gewaltenteilung auf den Kopf gestellt werden, nur weil es um eine vermeintlich "gute Sache", nämlich zu Gunsten der Verbraucher und gegen die bösen geldgeilen Unternehmen geht, widert mich ehrlich gesagt ziemlich an. Dieses (aus meiner Sicht Fehl-)Urteil hat die Branche rund um Flightright erst entstehen lassen und eine ungeahnte Welle der Entschädigungsgeilheit ausgelöst.

    Die Legislative wollte das wohl noch korrigieren (sicherlich spielt auch hier Lobbyarbeit eine Rolle, in diesem Fall der Luftverkehrsunternehmen, grundsätzlich ist aber auch nichts dagegen einzuwenden, wenn die Legislative die Lobbyisten beider Seiten hört, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen), hat den Deckel aber nicht mehr auf die Flasche bekommen. Das Thema Reduzierung der Fluggastrechte bei Verspätung steht aber immer noch auf der Agenda, wird aber wohl kaum vor der nächsten Europawahl angepackt werden.

    burton_B Offline
    burton_B Offline
    burton_
    schrieb am zuletzt editiert von
    #321

    @wuelfi71 sagte:

    @burton: Beschäftige Dich mal ein wenig mit der Historie der gegenwärtigen Richtlinie.

    Muss ich nicht bzw. hab ich zur Genüge 😏 Wie du selber sagst, es gibt - entgegen der Behauptung des HABERLING - kein Gesetz

    . Ob das Lobbyarbeit war, wie Haberling unterstellt, ich würde es eher persönliche Befangenheit der Richter nennen.

    Ich sehe auch keine Lobbyarbeit. Deswegen hab ich HABERLING ja auch gebeten, seine Behauptungen näher auszuführen, was bislang nicht geschehen ist. Da wird halt mal wieder ein plattes Statement rausgehauen und auf Nachfrage steckt nix dahinter... 😕

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #322

      Eine gesetzmäßige Verankerung zum gegenständlichen Sachverhalt findet man hier.
      Fazit: Nix versprechen, was niemals zu halten ist.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #323

        @burton_
        Gesetze werden vom Parlament, der Legislative, gemacht. Eine Verordnung aber wird durch die ausführende Gewalt, durch die Verwaltung erlassen. Gesetze legen fest, was passieren soll, Verordnungen legen fest wie Gesetze umgesetzt werden sollen.
        Ergo muss es ein Gesetz (LuftVG) geben, ansonsten könnte man keine Verordnung erlassen.
        Soviel zu plattes Statement und nix dahinter.😏
        Fluggastrechte-Verordnung klick mich
        Luftverkehrsgesetz (LuftVG) klick mich

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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        • dibialanD Offline
          dibialanD Offline
          dibialan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #324

          Hallo,
          ich war ein "TUIfly-Opfer"(10/2016). Ich habe erstmal selbst Kontakt zur TUI aufgenommen, was nur einen mehrmaligen sinnfreien Schriftwechsel nach sich zog. Man hat mich dann mit 29,-€ entschädigt. Ich habe dann noch bei meiner Rechtsschutzversicherung nach meinen Chancen gefragt, die mir aber rieten, noch zu warten, weil erste Urteile noch ausstünden. Zudem hatte die TUI schon angekündigt, dass sie wenn nötig bis zum EU-Gerichtshof gehen würde. Ok, also entschied ich mich zum abwarten. Die Verjährung konnte mir ja nichts mehr anhaben, da ich den Fall sowohl bei der TUI als auch bei meiner Rechtschutzversicherung angezeigt habe. Man hat dann ja irgendwie nicht mehr viel davon in den Medien gehört. Also habe ich im Juli 2018 die Entscheidung getroffen, mein Glück über flightright zu versuchen. Von der Rechtschutzversicherung habe ich mich gedanklich verabschiedet, wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung. Was sich im Verhältnis nicht mehr gelohnt hätte. Also habe ich flightright mit der Durchsetzung beauftragt. Nach Eingabe aller Details, wurde mir gleich die gute Chance auf 800 € (für zwei Personen) signalisiert. Es gab immer wieder einen Zwischenstand per Mail und ich bekam mein Geld in Rekordzeit. Beauftragung 23.07.18, Geld auf Konto: Anfang September 2018. Einfach top! Von den 800 € hat sich flightright 238,00€ Gebühr abgezogen, was aber vorher bei Beauftragung transparent dargelegt wurde. Die haben sich das Geld wirklich verdient, ich war und bin super zufrieden. Nun hatte ich eine fixe Idee bzw. Überlegung: Kann man sich theoretisch die Gebühr nicht wieder zurückholen, von der TUI? Ich meine, hätten sie direkt erstattet, hätten sie sich selbst die Tausend- oder Millionenbeträge für das Klagen gespart und letztendlich die Kunden ihre Klagekosten auch. Bei einem gewonnenen Rechtstreit muss doch schließlich der Gegner normal auch alles übernehmen. Hat da jemand eine Idee oder Erfahrung? Ich persönlich hoffe, dass ganz viele Betroffene ihr Recht ebenfalls einfordern und nicht vor dem Aufwand zurückschrecken. Wir wissen doch alle, was damals der Grund für die massenhaften Krankmeldungen der Besatzungsmitglieder war. Insofern sollte man im Sinne der Mitarbeiter ein Signal setzen und die TUI abstrafen, weil sie geldgierig waren bzw. sind. Ich hoffe nur, dass die Mitarbeiter nicht noch mehr darunter leiden müssen.
          Diana

          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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          • apdcA Offline
            apdcA Offline
            apdc
            schrieb am zuletzt editiert von apdc
            #325

            Nein , damit wirst du keinen Erfolg haben. Die Fluggeselschaft hat ja auf die Forderung reagiert und auch angenommen im vollen Umfang. Wahrscheinlich mit dem Wissen jetzt ,dass eine Klage gegen Sie gesprochen hätte. Das einschalten eines Dienstleisters war deine Entscheidung. Daher auch keine Klagekosten sondern eine Servicegebühr.

            Und mit Klagekosten und Anwalt bezahlen ist auch nicht immer richtig. Erst mal sollte man Abmahnen und es auch beweisen können , da es schon Fälle gab wo die Airline vor Gericht behauptet hat sie erkennen die Ansprüche ja an. Die Kläger sind dan auf Anwaltskosten und Gebüren sitzten geblieben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #326

              @dibialan
              Es ist ja schön, dass du eine Ode der Begeisterung auf flightright singst - allerdings beruht der Erfolg deiner Einrede auf einer Entscheidung des EuGH und hättest du damit genauso erfolgreich direkt bei TUI fly einreden können - und damit die Provision gespart.
              Du kannst dich hier also kugeln über die unglaubliche Befähigung von flightright, es ist jedoch ganz banal eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung des Pudels Kern, exakt dasselbe Ergebnis wäre dir inzwischen auch bei einer Beschwerde direkt bei der Airline sicher gewesen.

              Dein abenteuerlicher Gedanke zur Forderung der flightright Gebühr bei X3 basiert wohl zum einen auf einer gewissen Erfolgseuphorie und daraus resultierendem Mangel an Wirklichkeitsbezug, zum andern aber auf einem ganz entscheidenden Irrtum:
              Die stattliche Provision, die flightright einbehalten hat, ist eine Dienstleistungsgebühr - vergleichbar mit einer Taxifahrt oder einem Friseurbesuch. Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen und für diese lässt sich der Leistungserbringer bezahlen.
              Der Vergleich mit Anwalts- und Gerichtskosten hinkt also nicht nur, er hat einen Querschnitt ab dem 2. Halswirbel abwärts.
              Anders formuliert: Die Idee ist absolut grotesk.
              Die Entscheidung des EuGH erging dieses Frühjahr (und hat in Fachkreisen für ziemliches Unverständnis gesorgt!), demnach hätte sich deine Wartezeit auf eine gebührenfreie Kompensationszahlung noch nicht einmal verlängert.
              Dein Freudentaumel sei dir gegönnt, nur solltest du vielleicht Ross und Reiter unterscheiden können?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #327

                @apdc
                Sorry, aber was willst du mit deinem Beitrag sagen (mal abgesehen vom ersten Satz, der immerhin zutreffend ist)?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • apdcA Offline
                  apdcA Offline
                  apdc
                  schrieb am zuletzt editiert von apdc
                  #328

                  @ vonschmeling:

                  Ja gebe dir recht ist unangebracht. habe eben wohl das Wort "gewonnenen" überlesen oder einfach nicht regestriert. Ohne dieses kleinen aber feinen Unterschied verstehst du mich , denke ich mal.
                  Gruß

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #329

                    Fakt ist:
                    Der EuGH hatte im Juli 2018 längst entschieden, dass die vom wilden Streik ./. massenhafter Erkrankung betroffenen Fluggäste von TUI fly zu entschädigen seien im Sinne der VO(EG)261/04.
                    Meines Erachtens hätte dibialan im Juli auch das Fenster aufmachen und die 238 Schleifen direkt rauswerfen können, stattdessen feiert sie/er einen phänomenalen Eindruck, den flightright mit der "Durchsetzung" der Forderung aus ihrer/seiner Sicht dokumentiert hat ... 😏
                    Sorry, aber aus wirtschaftlicher Sicht war die Bevollmächtigung von flightright so ungefähr die teuereste zu treffende Entscheidung und nicht etwa der imaginierte Kantersieg; man kann also hinsichtlich der kolportierten Begeisterung (z.B. "das haben sie sich wahrlich verdient!") durchaus anderer Auffassung sein.
                    Nun allerdings auch noch die Courtage des Dienstleisters einfordern zu wollen schlägt schon ein wenig über die guten Sitten hinaus - ja wo samma denn?!
                    Der Teutone in seiner klassischen Opferrolle und mit maximaler Effizienz wird hier zumindest mit dem gegenständlichen Vorhaben schlafwandlerisch scheitern und kann sich an die Reparatur seines Images machen (oder das auch gleichwohl verloren geben!).

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #330

                      Zum Sachverhalt:
                      Man sollte sich vielleicht vergegenwärtigen, dass allein der Ausstand der Crews die Airline schon Mio gekostet hat - dagen sind die jetzt zu erbringenden Beträge für Kompensationen kaum mehr als ein Phantomschmerz.
                      Ich krich jedenfalls direkt Plaque, wenn dann eine(r) mit "Ich war ein Opfer" (😠) um die Kurve kommt und sportlich auch noch die Kosten der reichlich unsinnigen Entscheidung für einen Inkassodienstleister ziehen will ... geht´s noch?!
                      Sorry, aber für solche Figuren bringe ich absolut zero Mitgefühl auf!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • domrepfan1995D Offline
                        domrepfan1995D Offline
                        domrepfan1995
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #331

                        Ich würde auch immer wieder flightright einschalten, habe immer nur gute Erfahrungen gemacht. Außerdem sehe ich die Zahlung abzgl. Flightright-Gebühren als kleinen Bonus für meine nächste Reise an. Ich habe pünktliche Flüge schon lieber und kalkuliere nicht irgendwelche Einnahmen wegen Verspätungen ein.

                        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KrokusssK Offline
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                          Krokusss
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #332

                          @vs
                          Man kann nur froh sein, dass hier jeder seine Meinung und Erfahrung schreiben kann. Nicht alle kennen jedes Urteil, das irgendwo gefällt wurde und nicht jeder hat die Muse, sich mit der Airline selbst auseinander zu setzen.

                          Deine sinnbefreiten 4 Postings als Antwort auf das Posting von "dibialan" kann ich nicht nachvollziehen. Sie hat "Recht" bekommen, und gut ist's.

                          Ich kann auch nur dazu raten, Flightright & Co. einzuschalten. Ich hole mir auch einen Maurer, Fliesenleger, Elektriker und Gärtner, wenn es was zu Tun gibt. Ich kaufe mir eine Waschmaschine im Fachhandel, die Liefern und nehmen die alte mit. Natürlich geht es billiger im Saturn, aber dann eben ohne Service. Wer bin ich denn, dass ich alles selber machen kann oder besser will *grübel

                          Holly-manH 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KrokusssK Krokusss

                            @vs
                            Man kann nur froh sein, dass hier jeder seine Meinung und Erfahrung schreiben kann. Nicht alle kennen jedes Urteil, das irgendwo gefällt wurde und nicht jeder hat die Muse, sich mit der Airline selbst auseinander zu setzen.

                            Deine sinnbefreiten 4 Postings als Antwort auf das Posting von "dibialan" kann ich nicht nachvollziehen. Sie hat "Recht" bekommen, und gut ist's.

                            Ich kann auch nur dazu raten, Flightright & Co. einzuschalten. Ich hole mir auch einen Maurer, Fliesenleger, Elektriker und Gärtner, wenn es was zu Tun gibt. Ich kaufe mir eine Waschmaschine im Fachhandel, die Liefern und nehmen die alte mit. Natürlich geht es billiger im Saturn, aber dann eben ohne Service. Wer bin ich denn, dass ich alles selber machen kann oder besser will *grübel

                            Holly-manH Offline
                            Holly-manH Offline
                            Holly-man
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von Holly-man
                            #333

                            @krokusss sagte:

                            @vs
                            Nicht alle kennen jedes Urteil, das irgendwo gefällt wurde

                            Naja, woher wissen denn die meisten Leute bescheid, dass sie eine Entschädigung fordern können ?

                            Jemand der es schafft seine Erfahrungen im Internetforen zu posten, wird es auch schaffen Tante google zu fragen, wie es mit seinem Recht bei Flugverspätung ausssieht. Es gibt Tausende von Treffern, die alle selbsterklärend sind.

                            Wenn jemand aus Bequemlichkeit die Angelegenheit einem Servicedienstleister überläßt, finde ich das absolut OK, aber man sollte nicht so tun, als ob man sein Recht nur mit flightright und Co. zugesprochen bekommt.

                            Du gehst in den Fachhandel weil Du Dich besser aufgehoben fühlst. - finde ich gut und OK, aber würdest Du einen Servicedienstleister beauftragen und zwischenschalten, der für Dich (gegen eine Gebühr von 25% der Waschmaschinenpreises) im Fachhandel eine Waschmaschine besorgt ?

                            .............. und anschließend sagen, dass Du ohne dem Servicedienstleister keine WM hättest kaufen können 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • TürkeifliegendeT Offline
                              TürkeifliegendeT Offline
                              Türkeifliegende
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
                              #334

                              @Holly-man,
                              aber man sollte auch nicht so tun, als ob es das einfachste und normalste der Welt ist sich an die LVU direkt zu wenden und sofort die zustehenden Forderungen anerkannt bekommt., und schon garnicht auch noch in fieser Art Beiträge zu kommentieren.
                              Es ist doch wohl schon zur Genüge berichtet worden, dass einige LVU sich bei direktem Kontakt sperren.

                              Holly-manH 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #335

                                @Türkeifliegende
                                Es wurde auch schon behauptet, die Erde sei eine Scheibe ...
                                Und wer hier eine detaillierte Schilderung seiner Maßnahmen hinterlassen kann, für den ist eine Beschwerde direkt beim LVU das einfachste auf der Welt - einfacher gar, als die Daten in eine Dienstleistermaske einzutragen!
                                Holly-man bringt es auf den Punkt: Es geht nicht darum, sich die Beschwerdeführung abnehmen zu lassen - wohlan, die Entscheidung trifft ein jeder für sich selbst. Es geht um die omnipräsente Attitüde, der "kleine Beschwerdeführer" habe "keine Chance zum Erfolg" ohne Bevollmächtigung der Dienstleister.
                                Das ist nicht nur unbewiesen sondern nicht wahr.
                                Es gibt durchaus Konstellationen, in welchen so eine Beauftragung sinnvoll ist, in vielen Fällen jedoch ist es rausgeschmissenes Geld.
                                @Krokusss
                                Nach der Lektüre deines Beitrags stelle ich fest, dass du nicht berufen bist Sinnhaftigkeit zu beurteilen ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                KrokusssK 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • dibialanD dibialan

                                  Hallo,
                                  ich war ein "TUIfly-Opfer"(10/2016). Ich habe erstmal selbst Kontakt zur TUI aufgenommen, was nur einen mehrmaligen sinnfreien Schriftwechsel nach sich zog. Man hat mich dann mit 29,-€ entschädigt. Ich habe dann noch bei meiner Rechtsschutzversicherung nach meinen Chancen gefragt, die mir aber rieten, noch zu warten, weil erste Urteile noch ausstünden. Zudem hatte die TUI schon angekündigt, dass sie wenn nötig bis zum EU-Gerichtshof gehen würde. Ok, also entschied ich mich zum abwarten. Die Verjährung konnte mir ja nichts mehr anhaben, da ich den Fall sowohl bei der TUI als auch bei meiner Rechtschutzversicherung angezeigt habe. Man hat dann ja irgendwie nicht mehr viel davon in den Medien gehört. Also habe ich im Juli 2018 die Entscheidung getroffen, mein Glück über flightright zu versuchen. Von der Rechtschutzversicherung habe ich mich gedanklich verabschiedet, wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung. Was sich im Verhältnis nicht mehr gelohnt hätte. Also habe ich flightright mit der Durchsetzung beauftragt. Nach Eingabe aller Details, wurde mir gleich die gute Chance auf 800 € (für zwei Personen) signalisiert. Es gab immer wieder einen Zwischenstand per Mail und ich bekam mein Geld in Rekordzeit. Beauftragung 23.07.18, Geld auf Konto: Anfang September 2018. Einfach top! Von den 800 € hat sich flightright 238,00€ Gebühr abgezogen, was aber vorher bei Beauftragung transparent dargelegt wurde. Die haben sich das Geld wirklich verdient, ich war und bin super zufrieden. Nun hatte ich eine fixe Idee bzw. Überlegung: Kann man sich theoretisch die Gebühr nicht wieder zurückholen, von der TUI? Ich meine, hätten sie direkt erstattet, hätten sie sich selbst die Tausend- oder Millionenbeträge für das Klagen gespart und letztendlich die Kunden ihre Klagekosten auch. Bei einem gewonnenen Rechtstreit muss doch schließlich der Gegner normal auch alles übernehmen. Hat da jemand eine Idee oder Erfahrung? Ich persönlich hoffe, dass ganz viele Betroffene ihr Recht ebenfalls einfordern und nicht vor dem Aufwand zurückschrecken. Wir wissen doch alle, was damals der Grund für die massenhaften Krankmeldungen der Besatzungsmitglieder war. Insofern sollte man im Sinne der Mitarbeiter ein Signal setzen und die TUI abstrafen, weil sie geldgierig waren bzw. sind. Ich hoffe nur, dass die Mitarbeiter nicht noch mehr darunter leiden müssen.
                                  Diana

                                  KourionK 1
                                  KourionK 1
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                  #336

                                  @Türkeifliegende
                                  Das war die Frage und entsprechend erfolgte die Antwort:
                                  @dibialan sagte:

                                  Also habe ich flightright mit der Durchsetzung beauftragt.... Von den 800 € hat sich flightright 238,00€ Gebühr abgezogen,... Die haben sich das Geld wirklich verdient,...
                                  Kann man sich theoretisch die Gebühr nicht wieder zurückholen, von der TUI?

                                  Auch ich halte diese Anfrage für zumindest "befremdlich".

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @Türkeifliegende
                                    Es wurde auch schon behauptet, die Erde sei eine Scheibe ...
                                    Und wer hier eine detaillierte Schilderung seiner Maßnahmen hinterlassen kann, für den ist eine Beschwerde direkt beim LVU das einfachste auf der Welt - einfacher gar, als die Daten in eine Dienstleistermaske einzutragen!
                                    Holly-man bringt es auf den Punkt: Es geht nicht darum, sich die Beschwerdeführung abnehmen zu lassen - wohlan, die Entscheidung trifft ein jeder für sich selbst. Es geht um die omnipräsente Attitüde, der "kleine Beschwerdeführer" habe "keine Chance zum Erfolg" ohne Bevollmächtigung der Dienstleister.
                                    Das ist nicht nur unbewiesen sondern nicht wahr.
                                    Es gibt durchaus Konstellationen, in welchen so eine Beauftragung sinnvoll ist, in vielen Fällen jedoch ist es rausgeschmissenes Geld.
                                    @Krokusss
                                    Nach der Lektüre deines Beitrags stelle ich fest, dass du nicht berufen bist Sinnhaftigkeit zu beurteilen ... 😏

                                    KrokusssK Offline
                                    KrokusssK Offline
                                    Krokusss
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                                    schrieb am zuletzt editiert von Krokusss
                                    #337

                                    @vonschmeling sagte:

                                    @Krokusss
                                    Nach der Lektüre deines Beitrags stelle ich fest, dass du nicht berufen bist Sinnhaftigkeit zu beurteilen ... 😏

                                    Verstehe ich, irgendwo hat auch dein Intellekt Grenzen. Das zu deiner Beurteilung ....

                                    PS Ich schenke dir ein "," - bau es irgendwie in deinen Satz ein.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • domrepfan1995D domrepfan1995

                                      Ich würde auch immer wieder flightright einschalten, habe immer nur gute Erfahrungen gemacht. Außerdem sehe ich die Zahlung abzgl. Flightright-Gebühren als kleinen Bonus für meine nächste Reise an. Ich habe pünktliche Flüge schon lieber und kalkuliere nicht irgendwelche Einnahmen wegen Verspätungen ein.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #338

                                      @domrepfan1995 sagte:

                                      Ich würde auch immer wieder flightright einschalten, habe immer nur gute Erfahrungen gemacht.

                                      Das sei dir unbenommen, domrepfan1995! Nur hast auch du keinen "Beweis", dass deine Erfolgsquote bei eigenständiger Einrede geringer gewesen wäre.
                                      Also, wer mag bediene sich der kostenpflichtigen Unterstützung, nur macht bitte nicht glauben, man bräuchte für ein Reklamationsschreiben einen Literaturnobelpreis und sei vollkommen schutzlos der Willkür der Luftfahrtunternehmen ausgeliefert.
                                      Und die SÖP gibt´s schließlich auch noch falls man auf Granit beisst.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      domrepfan1995D 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • TürkeifliegendeT Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #339

                                        @Kourion,
                                        Als ich die Frage nach der Rückerstattung der angefallenen Flightrightkosten las, musste ich , zugegebener Maßen schmunzeln, aber rechtfertiogt das eine antwort wie " Sorry, aber für solche Figuren bringe ich absolut zero Mitgefühl auf!"?
                                        Meines Wissens posten Hier Menschen und keine "Figuren". Von weiteren Bemerkungen mal abgesehen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                          #340

                                          @Türkeifliegende
                                          Ich habe jetzt eben beim Lesen nicht geschmunzelt.
                                          Warum nicht ?
                                          Das wurde bereits hier geschrieben.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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