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Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?

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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Aus meiner Sicht ist eine Aufstellung vollkommen entbehrlich, wie sollen sich denn diese 15% "aufschlussreich" verteilen?
    Du forderst 165% Minderung - das ist Unsinn!
    Beschränke dich auf die wesentlichen Minderungspunkte ansonsten wenn du ein ernsthaftes Interesse an einer Einigung hast.
    Wie gesagt - solche Angebote werden i.d.R. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterbreitet, d.h. ggf. ist der Veranstalter bereit für eine streitige Einigung.
    Daher würde ich dir empfehlen die Beträge  entsprechend realistisch zu gestalten.
    Edit:
    Fertige eine übersichtliche Auflistung an. Je sachlicher die Einrede desto effizienter!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Sindy52S Offline
      Sindy52S Offline
      Sindy52
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Leider bin ich kein Anwalt und mir fällt es echt schwer mich hier kurz und bündig auszudrücken.

      Hier mein Text, bin mal über eure Meinungen gespannt:

      Sehr geehrter xxbitte keine Klarnamenxx,

      danke für Ihre Rückantwort.

      Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir die Entschädigung für diesen Katastrophen Urlaub zu gering ist.

      Laut Frankfurter/Kemptener Tabelle komme ich auf folgende Minderungen des Reisepreises:

      Keine/Unzureichende Reinigung - 20% des Reisepreises Ungenügender Wäschewechsel - 10% Geruchsbelästigung - 10%

      Verdorbene/ungenießbare Speisen – 25 %

      Verschmutzte Tische, Geschirr/Besteck, lange Wartezeiten – 15 %

      Feuchtigkeit im Zimmer/offene Steckdosen/Ratten – bis zu 50 %

      Kein Sandstrand/dreckiger Strand – 20 %

      Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 %

      Bei diesen vielen, besonders gesundheitlich schädigenden Mängel, ist es natürlich unrealisch 165 % von Ihnen zu fordern.

      Ich würde mich gerne mit Ihnen auf eine Summe einigen, die für beiden Parteien realistisch ist.

      Ich habe übrigens auch vorm Urlaub versucht umzubuchen.

      Da mir ein Teil der Mängel von anderen Urlaubern persönlich mitgeteilt wurde.

      Laut Alltours war vor Ort alles ín Ordnung.

      Dann frag ich mich wenn Alltours kontaktiert hat?

      Denn laut Aussage des Mitarbeiters vor Ort, konnt er sich seit Monaten nicht vor Beschwerden retten!!!

      Es ist wirklich traurig wie ein großer Reiseanbieter wie Alltours mit der Gesundheit seiner Kunden umgeht!!!

      Bitte bieten Sie mir eine realistische Entschädigung an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ich schließe mich @vonschmeling unbedingt an und rate ebenfalls zu kurzer(!), sachlicher(!) und nur auf tatsächliche(!) und beweisbare(!) Mängel beschränkte Einrede.

        "Verdorbenes Essen"...immer wieder "gern" genannt, aber kaum beweisbar. Und nein, Fotos haben hier keine tatsächliche, wirksame Beweiskraft.

        Die Meinung von anderen Urlaubern ist hier ungefähr so interessant wie ein umfallender Sack Reis in China. Wenn Du hättest umbuchen wollen, warum hast Du es dann (analog zu den in den AGB genannten Bedingungen) nicht getan. Nun warst Du dort, also interessieren andere Urlaubermeinungen noch weniger.

        **"...Bei diesen vielen, besonders gesundheitlich schädigenden Mängel, ist es natürlich unrealisch 165 % von Ihnen zu fordern. ..."**Ja was denn nun? Du widersprichst Dir hier selbst!

        **"...Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 % ..."**Ist wie bereits erwähnt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit (da der Saisonphase geschuldet) deutlich eher als Unannehmlichkeit denn als Mangel zu bewerten.

        Zum Thema Strand ist zudem unbedingt darauf zu achten, welche Forulierung im für euch gültigen Katalog verwendet wurde. SIL spricht z.B. von "Strand" und nicht von "Sandstrand" und wäre somit raus aus der Nummer. Wie ist dies in der (für euch gültigen) Alltours-Formulierung gehandhabt? Übrigens, auch grober Sand gilt u.U. als Sandstrand! Nehme ich z.B. nachfolgendes Bild als Maßstab, sehe ich dort durchaus Sandstrand:

        https://www.holidaycheck.de/hm/bilder-videos-elenite-victoria-holiday-village/65e44800-248c-3afa-8fe7-d01f9edf0159/-/c/beach/m/picture/mediaId/6b3d28cf-fbd8-37b1-b5b8-25230e2fda0d

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Zitat holginho

          ""Verdorbenes Essen"...immer wieder "gern" genannt, aber kaum beweisbar. Und nein, Fotos haben hier keine tatsächliche, wirksame Beweiskraft."

          @holginho
          wieso haben denn fotos von meinetwegen verschimmeltem buffet inkl.  der bereits bestätigten mangelliste keine beweiskraft ?
          was muss man den noch beibringen, um verdorbenes essen zu bemängeln ?

          Das "F" in Montag steht für Freude.

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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Das Problem an der Geschichte ist z.B. das eine (Foto-)Dokumentation von verschimmeltem Essen durchaus Sinn macht (ja, ich widerspreche mir hier (bewußt!)). Da dies aber sehr, sehr häufig einher geht mit Behauptungen a la "Ich habe mir dort Magen-Darm eingefangen" (TE erwähnte hier entsprechendes im Eingangsbeitrag) ist es (dann!...und deshalb mein "Einwand" ) schon nicht mehr/kaum verwertbar. Die Bahauptung müßte einwandfrei und beweiskräftig von einem Arzt attestiert werden. Und hierbei geht es dann nicht nur um die Bestätigung der Erkrankung durch den Doc, sondern der zusätzlichen Beweisführung, daß die Erkrankung ohne Zweifel ihren Ursprung im Hotel hat.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Wenn ich es richtig verstanden habe ging es hier konkret um die entschädigung für das verdorbene essen.
              Was wohl auch mittels foto belegt werden kann und schon in der bestätigung erwähnung gefunden hat.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

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              • Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                Soommmer-Sonne-Strand
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                2 paar Stiefel!

                Fotos von verdorbenen Lebensmitteln/Speisen am Buffet rechtfertigen regress. Dazu muss man nicht krank werden, denn es empfiehlt sich, diese Speisen gar nicht erst zu essen und eine alternative Speisenversorgung zu suchen.

                Anderers Szenario:
                Lebensmittel/Speisen am Buffet sind optisch einwandfrei - aber mit z.B. Salmonellen belastet.
                Nachweis hier ist dann eher schwierig, wenn es nicht das ganze Hotel erwischt hat. Wenn dem aber so ist, ist auch hier ein Regressanspruch gegeben. Gutes Beispiel Noro-Virus - hier trifft es in den meisten Fällen ganze Hotelanlage und der Nachweis ist dann in den meisten Ländern problemlos möglich.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Falls die Fotos einigermaßen aussagekräftig sind sollten sie herangezogen werden.
                  Dennoch ist die Forderung von 165% unsinnig, auch ohne die gleichlautende Erklärung.
                  Mangelnde Sauberkeit in Anlage und Zimmer zu 25% zusammenfassen, 20% für die ungenießbaren Speisen und weitere 15% für den verschmutzten Strand - ergibt 60% und ist wenigstens ansatzweise realistisch.

                  Keine Ausschmückungen, nur "ist uns zu gering, stattdessen fordern wir"

                  Möchtest du ernstgenommen werden solltest du keine grotesken Forderungen formulieren, schon gar nicht selbst als grotesk bezeichnen ... Auf wen auch immer sich alltours beruft tut nichts zur Sache und verzögern solche Nebenkriegsschauplätze nur die Bearbeitung deines Anliegens.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • MaliniM Offline
                    MaliniM Offline
                    Malini
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @soommer...

                    eine Infektion mit dem Noro-Virus muss nicht zwangsläufig duch verunreinigte Lebensmittel erfolgen, sondern auch durch verunreinigte Gegenstände oder durch Tröpfcheninfektion.

                    Aus diesem Grund wurden seitens der Gerichte schon Preisminderungen und Schmerzensgeld abgelehnt, weil eine Infektion mit dem Noro-Virus als höhere Gewalt betrachtet wurde.

                    Ende OT!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Mir ist überhaupt kein Urteil bekannt, bei dem eine Infektion mit dem Noro Virus (o.ä.) allein zu einer Entschädigung geführt hätte.
                      Bei bakteriellen Infektionen (Salmonellen, Campylobacter)  ja, bei viralen nein.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • HolginhoH Offline
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                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @Sooommmer-Sonne-Strand:
                        Nachdem "einige" Reklamierer die reichlich blöde Idee hatten, Ihre Reklamation zusätzlich mit Bildern von schlechtem/verdorbenem Essen zu pimpen, diese Bilder aber gar nicht aus diesem Hotel und/oder von diesem Aufenthalt stammten, zeigen sich viele RV in deutlich mehr Fällen deutlich "sturer" und lassen sich auf diesen Punkt erst einmal gar nicht ein. In einem Streitfall läge dann beim Reklamierer die Beweislast, das diese Bilder wirklich aus dieser Zeit und aus diesem Hotel stammen. Wohldem, der das GPS in der Cam eingeschaltet hatte, ansonsten wird's "schwierig...

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                        • Sindy52S Offline
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                          Sindy52
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ich bin über eure Tipps sehr dankbar.
                          Im übrigen haben wir uns größten Teils ausserhalb ernährt oder nur abgepackte Sachsen von dort gegessen, wie Marmelade und eingeschweißte Leberwurst.

                          Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                            Soommmer-Sonne-StrandS Offline
                            Soommmer-Sonne-Strand
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @Holginho
                            Foto und ein, zwei Zeugen, der Gesamteindruck eines Hotels und - ja -sogar Berichte aus einem Bewertungsportal können für eine Urteilsfindung herangezogen werden. Es ist ein Unterschied, ob man einem gutgeführten Hotel ans Bein pinkeln will oder ein durch die Bank schlecht geführter Schuppen bewertet wird. Der Reiseveranstalter haftet nun mal, wenn die Beweislage es hergibt. Und das bestimmt letztendlich das Gericht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Wenn Du diese Unterscheidung machst (gut beleumundetes Haus vs. Baracke) und "Rechtsmitteln" ausgehst...Ja, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit!

                              Meine Aussage bezog sich auf eine "freiwillige" Zahlung des RV nach Reklamation...Sorry, falls das so nicht rübergekommen ist!

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Ich nehme an, dass sindy soweit eine außergerichtliche Einigung anstrebt.
                                Insofern reicht es erst einmal, Fotos der Mängel zu besitzen um der Beschwerde ggf. mehr Nachdruck verleihen zu können.
                                Eine gerichtliche Entscheidung würde ich in diesem Fall auch nicht anstreben - i.d.R. laufen diese auf einen Vergleich hinaus (max.40%) und von der Erstattung bliebe nicht viel übrig.
                                Deshalb auch mein Rat, die Forderung so zu moderieren, dass eine gewisse Plausibilität der Forderung gewahrt wird.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sindy52S Offline
                                  Sindy52S Offline
                                  Sindy52
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  So ihr lieben,

                                  ich habe umgeschrieben und ihr habt Recht,
                                  kurz und bündig mit einer klaren Ansage, bin zufrieden.

                                  Bin ja mal gespannt was jetzt passieren wird?!

                                  Danke Sindy

                                  Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Na dann freuen wir uns mal auf die neuen Erkenntnisse, Sindy52.

                                    Nochmal zurück zum Speisenangebot:
                                    Gebräuchlich ist hier die Formulierung "ungenießbar".
                                    Das hat den Hintergrund, dass tatsächlich verdorbenen Speisen ihr Potenzial häufig nicht anzusehen ist. Liegen da hingegen verschrumpelte Wurstscheibchen o.ä. kann der betroffene Gast ein Foto durchaus zur Erhärtung seiner Beschwerde heranziehen.
                                    Schwierig sind jedoch Nachweise gesundheitlicher Folgen (z.B. gastroenterologische Erkrankungen) durch das Essen, da sie viele Ursachen haben können und kontaminierte Speisen eher die Seltenheit sind.

                                    Die t.o. trägt beispielsweise vor, die Familie habe sich überwiegend außerhalb des Hotels versorgt - demnach ist es wirklichkeitsfremd, dem Hotel bzw. seiner Küche die Verursachung eines MD Infektes zurechnen zu wollen.
                                    Um eine Verhandlungsbasis zu wahren empfiehlt sich deshalb die Forderung einigermaßen plausibler Minderungssätze, welche nicht gleich das Verlangen von Laborergebnissen heraufbeschwören.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      Sindy52
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Und was glaubst du wie der Reiseanbieter auf dem Bríef reagieren wird´.
                                      Wird er auf die Forderung eingehen?

                                      Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • juanitoJ Offline
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                                        juanito
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Wenn er liest, dass du "abgepackte Sachsen" gegessen hast,
                                        wird dein Brief im Büro herumgehen und an der Pinnwand enden..
                                        😆

                                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                                          vonschmeling
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Ja, der war echt witzig, der abgepackte Sachse ... 😉

                                          @Sindy52
                                          Dein Vorschlag ist eine Basis zur Verhandlung.
                                          Beim Gewicht der Beschwerde sind 15% tatsächlich verbesserungswürdig, mit 50% oder gar mehr rechne ich aber nicht.
                                          Könnt ihr euch auf etwa 40% einigen, würde ich den Sack zumachen - das ist aus meiner Sicht das erzielbare Maximum.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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