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Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?

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  • Sindy52S Offline
    Sindy52S Offline
    Sindy52
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ihr lieben,

    wir haben eine Reise über einen bekannten Reiseanbieter gebucht.

    Das Hotel war nicht so wie es in der Beschreibung stand, viele Dinge waren mehr als schlecht.

    Als wir wieder da waren habe ich einen Brief an den Reiseanbieter geschrieben.

    Jetzt bieten Sie uns eine Entschädigung an, ich weiß leider gar nicht ob die Summe gerechtfertigt ist.

    Hat jemand Erfahrungen damit? Bzw. kann man das irgendwo nachlesen.

    Welcher Mangel welche Entschädigungsumme mit sich bringt.

    Wäre über eure Hilfe dankbar.

    Sindy

    Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Google mal unter "Frankfurter/Kemptener Tabelle" dort findest Du "Richtwerte"...

      ...wenn wir hier Meinungen abgeben sollen, benötigen wir Details wie z.B. Hotel, RV, Mängelauflistung.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • Sindy52S Offline
        Sindy52S Offline
        Sindy52
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich versuche mal die wichtigstens Details aufzuführen:
        -keine Grundreinigung vom Zimmer bei Ankunft, Dreck vom Vormieter im Bad, unterm Bett etc.

        • kein Handtuchwechsel
        • fehlendes Toilettenpapier ab dem 3ten Tag
        • keine Bettwäsche gewechselt
        • kein Zimmerservice (es wurden keine Betten gemacht, nicht gekehrt oder gewischt, ...)
        • Mühleimer in der Gesamten Hotelanlage wurde nicht geleert
          überall Dreck Schmutz - Ratten!!!
        • defekte Steckdosen im Zimmer (Kabel guckte aus der Wand)
        • Schimmelgeruch im Zimmer
        • Kinderspielplatz lebensgefährlich
        • Poolgitter defekt, Schrauben stehen aus dem Boden, ausbrochene Gitter am Kinderpool
        • Kindergarten - lebensgefährlich!!!
        • lauwarmes Essen
        • verdorbenes Essen
        • Mehrere Tage Magendarminfekt
        • in der zweiten Woche gab es keine Animation mehr, auch keine Kinderdisco etc.
        • Personalabbau in der 2ten Wochen (Cafetaria und shops wurden geschlossen)
        • kein Essen mehr möglich im alla cart restaurant
        • unfreundliches Personal
          -kein Sandstrand
        • gebuchter Ausflug fand nicht statt, wir standen den halben Tag umsonst vorm Hotel

        Jetzt bin ich mal gespannt 🙂

        Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nimm Dir die genannten Listen und schlage nach...

          ...ansonsten benötigen wir noch den Namen des Hotels und des Veranstalters. Somit wäre z.B. feststellbar, was in der für Dich gültigen Ausschreibung/Reisebeschreibung an Leistungsumfängen angegeben war.

          Darüber hinaus gibt es Mängel die z.B. sicherheitsrelevant sind...aber eben auch "Mängel"(?) - bewußt in " und mit ? - bei denen Du vermutlich erhebliche Probleme bekommen wirst, diese zu beweisen. Stickwort "verdorbenes Essen".

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @sindy

            voraussetzung für einen anspruch ist, dass du die mängel sofort vor ort angezeigt hast und deinen veranstalter um abhilfe gebeten hast.
            wenn er das nicht in einer angemessenen frist tun konnte, hast du dir die mangelanzeige und die fruchtose mangelbeseitigung hoffentlich vor ort schriftlich bestätigen lassen.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Dank Dir für den Hinweis, diese Dinge hatte ich zugegebenermaßen (evtl. fälschlicherweise) als selbstverständlich vorausgesetzt.

              Für alles weitere benötigen wir die von der TE erfragten näheren Infos.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                spannend wäre auch zu erfahren, wie der veranstalter die summe, die dir bereits angeboten wurde, berechnet hat
                oder hat er einfach stumpf eine summe genannt?

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ergänzend wäre die vom RV genannte Summe interessant und der Reisepreis.

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • Ahotep2A Offline
                    Ahotep2A Offline
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Sindy,

                    korrigiere mich falls es nicht so ist. Es dürfte sich hier aber um das bei Alltours gebuchte Hotel Elenite Victoria Holiday Village in Bulgarien handeln.

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    55%
                    Elenite Holiday Village
                    Bulgarien Süden/Bulgarien
                    Zum Hotel
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Nach kurzer Hochrechnung würde ich eine Reisepreisminderung von 25-30% als angemessen betrachten.
                      Edit: Nachdem der Veranstalter offenbar schon eingelenkt hat, scheinen alle notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Reklamation berücksichtigt worden zu sein.
                      Ich persönlich halte den Namen des Hotels nicht für sonderlich relevant hinsichtlich der hier vorgetragenen Frage.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • LexilexiL Offline
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                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die zahlung könnte aber auch ohne anerkennung einer rechtspflicht angeboten worden sein.
                        daher meine nachfrage danach, wie der veranstalter die summe begrÜndet

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Diese Ausgleichsangebote werden immer unbeachtlich der Anerkennung einer Rechtspflicht unterbreitet, gewöhnlich schlüsseln die Veranstalter sie nicht auf.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • LexilexiL Offline
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                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Daher ja auch meine frage an die to nach einer aufschlüsselung

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sindy52S Offline
                              Sindy52S Offline
                              Sindy52
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,
                              vielen Dank für eure Antworten.
                              Ja der Reiseanbieter und das Hotel ist wie oben genannt.
                              Gut geschlussfolgert 😉

                              Ich habe mal nachgerechnet.
                              Die Summe die mir als Entschädigung angeboten wird sind ca.
                              15 % der Reisesumme.

                              Die Mängel habe ich mir natürlich vor Ort unterschreiben lassen.

                              Also würdet ihr jetzt beim Reiseanbieter eine Anforderung stellen, das sie Aufschlüsseln sollen wie sich die Summe zusammensetzt?

                              Das mit dem verdorbenen Essen kann ich gut nachweisen.
                              Da sprechen die Fotos von der Wurst und Käse für sich ...

                              Gruss Sindy

                              Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sindy52S Offline
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                                Sindy52
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Es gibt wie gesagt keine Aufschlüsselung!
                                Soll ich diese Anfordern´?

                                Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Nein, du solltest deinerseits die Mängel mit der entsprechend verlangten Minderung aufzählen. Alles andere ist müßig.

                                  Beispiel:
                                  Unzureichende Reinigung - 20%
                                  Ungenügender Wäschewechsel - 10%
                                  Geruchsbelästigung - 10%
                                  ... usw.
                                  Fehlende Animation bzw. das geschlossene Spezialitätenrestaurant sind keine Minderungsgründe, trotzdem wirst du auf über 50% kommen. Das ist imho jedoch unrealistisch und kann nur Verhandlungsbasis sein, ich würde 25% akzeptabel finden.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sindy52S Offline
                                    Sindy52S Offline
                                    Sindy52
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ihr habe mir ehrlich sehr geholfen.
                                    Das schreiben habe ich gerade geschrieben, findet ihr es so in Ordnung? :

                                    danke für Ihre Rückantwort.

                                    Leider ist für mich nicht nachvollziehbar wie Sich Ausgleichssumme errechnet.

                                    Laut Frankfurter/Kemptener Tabelle komme ich auf folgende Minderungen des Reisepreises:

                                    Keine/Unzureichende Reinigung - 20% des Reisepreises Ungenügender Wäschewechsel - 10% Geruchsbelästigung - 10%

                                    Verdorbene/ungenießbare Speisen – 25 %

                                    Verschmutzte Tische, Geschirr/Besteck, lange Wartezeiten – 15 %

                                    Feuchtigkeit im Zimmer/offene Steckdosen/Ratten – bis zu 50 %

                                    Kein Sandstrand/dreckiger Strand – 20 %

                                    Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 %

                                    Ich würde mich gerne mit Ihnen auf eine Summe einigen, die für beiden Parteien realistisch ist.

                                    Mit freundlichen Grüßen

                                    Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Eine saisonale Reduzierung der Animation und bestimmter gastronomischer Einrichtungen ist eine Unannehmlichkeit und berechtigt nicht zur Minderung.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Sindy52S Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Aber dann sollte es doch im Reiseangebot stehen.
                                        Ist stand ja auch da, Aquapark nur bis 15.09. geöffnet.
                                        Das ist ok.
                                        Aber es stand im Katalog Miniclub und Animation ganztägig, ohne
                                        Datumseinschränkung.

                                        Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

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                                          #20

                                          Im übrigens steht im alltours brief
                                          "ohne Anerkennung einer rechtspflicht."

                                          Macht es Sinn eine Aufstellung anzufordern.
                                          Oder soll ich einfach in einem kurzen Brief mitteilen das
                                          mir die Summe zu wenig ist und mehr fordern?

                                          Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...

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