Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
-
Hallo ihr lieben,
wir haben eine Reise über einen bekannten Reiseanbieter gebucht.
Das Hotel war nicht so wie es in der Beschreibung stand, viele Dinge waren mehr als schlecht.
Als wir wieder da waren habe ich einen Brief an den Reiseanbieter geschrieben.
Jetzt bieten Sie uns eine Entschädigung an, ich weiß leider gar nicht ob die Summe gerechtfertigt ist.
Hat jemand Erfahrungen damit? Bzw. kann man das irgendwo nachlesen.
Welcher Mangel welche Entschädigungsumme mit sich bringt.
Wäre über eure Hilfe dankbar.
Sindy
-
Ich versuche mal die wichtigstens Details aufzuführen:
-keine Grundreinigung vom Zimmer bei Ankunft, Dreck vom Vormieter im Bad, unterm Bett etc.- kein Handtuchwechsel
- fehlendes Toilettenpapier ab dem 3ten Tag
- keine Bettwäsche gewechselt
- kein Zimmerservice (es wurden keine Betten gemacht, nicht gekehrt oder gewischt, ...)
- Mühleimer in der Gesamten Hotelanlage wurde nicht geleert
überall Dreck Schmutz - Ratten!!! - defekte Steckdosen im Zimmer (Kabel guckte aus der Wand)
- Schimmelgeruch im Zimmer
- Kinderspielplatz lebensgefährlich
- Poolgitter defekt, Schrauben stehen aus dem Boden, ausbrochene Gitter am Kinderpool
- Kindergarten - lebensgefährlich!!!
- lauwarmes Essen
- verdorbenes Essen
- Mehrere Tage Magendarminfekt
- in der zweiten Woche gab es keine Animation mehr, auch keine Kinderdisco etc.
- Personalabbau in der 2ten Wochen (Cafetaria und shops wurden geschlossen)
- kein Essen mehr möglich im alla cart restaurant
- unfreundliches Personal
-kein Sandstrand - gebuchter Ausflug fand nicht statt, wir standen den halben Tag umsonst vorm Hotel
Jetzt bin ich mal gespannt

-
Nimm Dir die genannten Listen und schlage nach...
...ansonsten benötigen wir noch den Namen des Hotels und des Veranstalters. Somit wäre z.B. feststellbar, was in der für Dich gültigen Ausschreibung/Reisebeschreibung an Leistungsumfängen angegeben war.
Darüber hinaus gibt es Mängel die z.B. sicherheitsrelevant sind...aber eben auch "Mängel"(?) - bewußt in " und mit ? - bei denen Du vermutlich erhebliche Probleme bekommen wirst, diese zu beweisen. Stickwort "verdorbenes Essen".
-
voraussetzung für einen anspruch ist, dass du die mängel sofort vor ort angezeigt hast und deinen veranstalter um abhilfe gebeten hast.
wenn er das nicht in einer angemessenen frist tun konnte, hast du dir die mangelanzeige und die fruchtose mangelbeseitigung hoffentlich vor ort schriftlich bestätigen lassen. -
Hallo Sindy,
korrigiere mich falls es nicht so ist. Es dürfte sich hier aber um das bei Alltours gebuchte Hotel Elenite Victoria Holiday Village in Bulgarien handeln.
-
Nach kurzer Hochrechnung würde ich eine Reisepreisminderung von 25-30% als angemessen betrachten.
Edit: Nachdem der Veranstalter offenbar schon eingelenkt hat, scheinen alle notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Reklamation berücksichtigt worden zu sein.
Ich persönlich halte den Namen des Hotels nicht für sonderlich relevant hinsichtlich der hier vorgetragenen Frage. -
Diese Ausgleichsangebote werden immer unbeachtlich der Anerkennung einer Rechtspflicht unterbreitet, gewöhnlich schlüsseln die Veranstalter sie nicht auf.
-
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ja der Reiseanbieter und das Hotel ist wie oben genannt.
Gut geschlussfolgert
Ich habe mal nachgerechnet.
Die Summe die mir als Entschädigung angeboten wird sind ca.
15 % der Reisesumme.Die Mängel habe ich mir natürlich vor Ort unterschreiben lassen.
Also würdet ihr jetzt beim Reiseanbieter eine Anforderung stellen, das sie Aufschlüsseln sollen wie sich die Summe zusammensetzt?
Das mit dem verdorbenen Essen kann ich gut nachweisen.
Da sprechen die Fotos von der Wurst und Käse für sich ...Gruss Sindy
-
Nein, du solltest deinerseits die Mängel mit der entsprechend verlangten Minderung aufzählen. Alles andere ist müßig.
Beispiel:
Unzureichende Reinigung - 20%
Ungenügender Wäschewechsel - 10%
Geruchsbelästigung - 10%
... usw.
Fehlende Animation bzw. das geschlossene Spezialitätenrestaurant sind keine Minderungsgründe, trotzdem wirst du auf über 50% kommen. Das ist imho jedoch unrealistisch und kann nur Verhandlungsbasis sein, ich würde 25% akzeptabel finden. -
Ihr habe mir ehrlich sehr geholfen.
Das schreiben habe ich gerade geschrieben, findet ihr es so in Ordnung? :danke für Ihre Rückantwort.
Leider ist für mich nicht nachvollziehbar wie Sich Ausgleichssumme errechnet.
Laut Frankfurter/Kemptener Tabelle komme ich auf folgende Minderungen des Reisepreises:
Keine/Unzureichende Reinigung - 20% des Reisepreises Ungenügender Wäschewechsel - 10% Geruchsbelästigung - 10%
Verdorbene/ungenießbare Speisen – 25 %
Verschmutzte Tische, Geschirr/Besteck, lange Wartezeiten – 15 %
Feuchtigkeit im Zimmer/offene Steckdosen/Ratten – bis zu 50 %
Kein Sandstrand/dreckiger Strand – 20 %
Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 %
Ich würde mich gerne mit Ihnen auf eine Summe einigen, die für beiden Parteien realistisch ist.
Mit freundlichen Grüßen
-
Eine saisonale Reduzierung der Animation und bestimmter gastronomischer Einrichtungen ist eine Unannehmlichkeit und berechtigt nicht zur Minderung.