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Flug gecancelt

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  • losiL Offline
    losiL Offline
    losi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag und allen ein gutes neues Jahr 😉
    Am 30.12.16 wurde mein Rückflug PC4141 AYT-SAW (geplant 21:25h) gecancelt, wie ich durch Zufall morgens im Net erfahren hatte. Eine Benachrichtigung des Reiseveranstalters kam bis mittags weder im Hotel, noch bei mir per Mail oder SMS an. Ich bin dann in Eigenregie, nach mehrfachen Klärungsversuchen ab 9 Uhr mit der Reiseleitung, um 13 Uhr per Taxi zum Airport und habe umgebucht...die letzten 2 Plätze....somit konnte ich abends meinen Flug SAW-CGN erreichen. Abholzeit im Hotel war übrigens angegeben: 18:55h....

    Gibt es irgendwie eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, wann der Zeitpunkt der Flugstreichung stattfand und die Reiseleitung hätte bescheid wissen müssen, um die Fluggäste zu informieren und umzubuchen?
    Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen könnte 😉 Liebe Grüße 🙂

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • losiL losi

      Guten Tag und allen ein gutes neues Jahr 😉
      Am 30.12.16 wurde mein Rückflug PC4141 AYT-SAW (geplant 21:25h) gecancelt, wie ich durch Zufall morgens im Net erfahren hatte. Eine Benachrichtigung des Reiseveranstalters kam bis mittags weder im Hotel, noch bei mir per Mail oder SMS an. Ich bin dann in Eigenregie, nach mehrfachen Klärungsversuchen ab 9 Uhr mit der Reiseleitung, um 13 Uhr per Taxi zum Airport und habe umgebucht...die letzten 2 Plätze....somit konnte ich abends meinen Flug SAW-CGN erreichen. Abholzeit im Hotel war übrigens angegeben: 18:55h....

      Gibt es irgendwie eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, wann der Zeitpunkt der Flugstreichung stattfand und die Reiseleitung hätte bescheid wissen müssen, um die Fluggäste zu informieren und umzubuchen?
      Wäre schön, wenn jemand weiterhelfen könnte 😉 Liebe Grüße 🙂

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Das spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle.
      Es besteht Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ersatzflug gegenüber dem Reiseveranstalter.
      Handelt es sich um eine EU Airline (ich vermute Pegasus?) dann besteht zudem Anspruch auf Schadenersatz gem. VO(EG)261/04.
      Was genau konntest du nicht klären? Beispielsweise welchen Ersatz man für dich vorgesehen hatte?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • christianskasC Offline
        christianskasC Offline
        christianskas
        schrieb am zuletzt editiert von christianskas
        #3

        Am 29. und 30.12.2016 gab es in Istanbul und in vielen anderen Regionen der Türkei schlechtes Wetter und Schneegestöber. Daher wurden sehr viele Flüge auf beiden Airports gestrichen. Teilweise wohl auch vorsorglich, weil man die festgelegten Routen nicht mehr im geplanten Zeitraum abfliegen konnte. Turkish Airlines hat z.B. an beiden Tagen 64 Flüge gestrichen. Bei Pegasus war es wohl ähnlich.

        http://www.hurriyetdailynews.com/snow-storms-hit-turkey-at-least-2-killed-in-floods.aspx?pageID=238&nID=107887&NewsCatID=341

        Wenn Du die Umbuchung nicht in Eigenregie vorgenommen hättest, so hättest Du wohl noch eine weitere Nacht auf Kosten des Reiseveranstalters im Hotel bleiben können, oder man hätte Dich in den Abendstunden in einem anderen Flug untergebracht. Die Umbuchung war - so kann ich es jedenfalls aus dem Beitrag herauslesen - sowieso kostenfrei. Also ist kein wirklicher Schaden entstanden. Du warst nur etwas zu nervös als Du von der Stornierung erfahren hast. In den Morgenstunden wusste vielleicht selbst der Veranstalter noch nichts davon. Bis vielleicht hunderte Rückflüge für die Gäste organisiert sind braucht es halt seine Zeit. Da kannst Du nicht erwarten, dass innerhalb von einer Stunde ein Notfallplan für sämtliche Reisende steht.

        Eventuell erstattet der Reiseveranstalter aber aus Kulanz das Taxi. Wobei man da aber selbst aktiv werden und Forderungen stellen muss. Eine Quittung hast Du Dir ja hoffentlich geben lassen...?

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • christianskasC christianskas

          Am 29. und 30.12.2016 gab es in Istanbul und in vielen anderen Regionen der Türkei schlechtes Wetter und Schneegestöber. Daher wurden sehr viele Flüge auf beiden Airports gestrichen. Teilweise wohl auch vorsorglich, weil man die festgelegten Routen nicht mehr im geplanten Zeitraum abfliegen konnte. Turkish Airlines hat z.B. an beiden Tagen 64 Flüge gestrichen. Bei Pegasus war es wohl ähnlich.

          http://www.hurriyetdailynews.com/snow-storms-hit-turkey-at-least-2-killed-in-floods.aspx?pageID=238&nID=107887&NewsCatID=341

          Wenn Du die Umbuchung nicht in Eigenregie vorgenommen hättest, so hättest Du wohl noch eine weitere Nacht auf Kosten des Reiseveranstalters im Hotel bleiben können, oder man hätte Dich in den Abendstunden in einem anderen Flug untergebracht. Die Umbuchung war - so kann ich es jedenfalls aus dem Beitrag herauslesen - sowieso kostenfrei. Also ist kein wirklicher Schaden entstanden. Du warst nur etwas zu nervös als Du von der Stornierung erfahren hast. In den Morgenstunden wusste vielleicht selbst der Veranstalter noch nichts davon. Bis vielleicht hunderte Rückflüge für die Gäste organisiert sind braucht es halt seine Zeit. Da kannst Du nicht erwarten, dass innerhalb von einer Stunde ein Notfallplan für sämtliche Reisende steht.

          Eventuell erstattet der Reiseveranstalter aber aus Kulanz das Taxi. Wobei man da aber selbst aktiv werden und Forderungen stellen muss. Eine Quittung hast Du Dir ja hoffentlich geben lassen...?

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Im Falle einer witterungsbedingten Flugstreichung wäre die Airline exkulpiert.
          Das kann man ggf. mit einer Nachfrage bei Pegasus oder in SAW klären.
          Ich kann übrigens aus dem Beitrag nicht erlesen, dass die neue Buchung kostenlos erfolgte, wenn dem so war besteht in der Tat nur Anspruch auf die Taxikosten. Allerdings nicht "kulanzhalber", der Veranstalter hätte in jedem Fall rechtzeitig informieren und Alternativen anbieten müssen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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