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Änderung Zimmerbeschreibung nach Hotelbuchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HerzwolkeH Offline
    HerzwolkeH Offline
    Herzwolke
    schrieb am zuletzt editiert von Herzwolke
    #1

    Hallo zusammen,
    Ende Dezember haben wir ein Zimmer mit Poolblick bei einem großen RV gebucht. Eine Woche nach Bezahlung der Rechnung änderte dieser die Zimmerbeschreibung auf seiner Homepage und sendete kommentarlos neue Reiseunterlagen mit neuer Beschreibung, nun Gartenblick. Wir wollen auf keinen Fall ein Zimmer mit Gartenblick. Das habe ich dem RV (TUI) schriftlich mitgeteilt. Der RV bietet nun die kostenpflichtige Umbuchung in ein Zimmer mit Meerblick an. Aufpreis alleine für diese Kotegorie beträgt knapp 500€. Damit gebe ich mich nicht einverstanden. In meiner Reisebestätigung, sowie der Hotelbeschreibung, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig war, liegt in .pdf Format vor, steht Poolblick, das möchte ich auch in Anspruch nehmen. Was kann ich nun machen? Mit Gartenblick hätte ich dieses Hotel nämlich gar nicht erst gebucht.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du kannst Vertragsverletzung unterstellen und den Rücktritt vom Vertrag verlangen - ausgenommen der Pool liegt im Garten. 😉

      Aus rechtlicher Sicht ist Poolblick mit Gartenblick gleichzusetzen, allein ein Meerblick ist etwas anderes (und darf deshalb auch teurer sein).
      Vermutlich wird daher der Veranstalter deiner Argumentation nicht folgen und einen kostenfreien Rücktritt ablehnen, vielleicht aber auch nicht - du solltest es einfach versuchen.
      Einige dich auf alle Fälle außergerichtlich. Nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung hast du nicht den Hauch einer Chance im Falle des Falles prozessual zu obsiegen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Passend zu dieser Gelegenheit der Hinweis:
        Mängel sind von Unannehmlichkeiten abzugrenzen. Erstere berechtigen zum Minderungen, zweitere sind hinzunehmen ohne Anspruch auf Entschädigung.
        Bucht ein Urlauber in der Hoffnung auf Ruhe (insbesondere tagsüber) bewusst Gartenblick und erhält ein zum Pool gewandtes Zimmer, kann er "Lärm am Tage" monieren und ggf. eine Minderung verlangen. Umgekehrt zu argumentieren dürfte hingegen schwer fallen mangels objektiver Kriterien.
        Beispielhafte Ausnahme wäre ein Gartenblick, der nach nur 10m in einen Schnellstraßenblick übergeht und damit wiederum lärmbelastet wäre.
        Die Beanstandung sollte dann jedoch auf den Lärm und nicht etwa auf den "Blick" an sich abgestellt werden.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HerzwolkeH Offline
          HerzwolkeH Offline
          Herzwolke
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die genaue Beschreibung lautete:
          Meerseite, Poolseite, Meerblick, Poolblick.
          Das Hotel hat die Form eines U's. Die Zimmer zur Innenseite zeigen zum Pool und damit auch auf das Meer. Die Zimmer zur Außenseite zeigen in den Dschungel, in ein Sumpfgebiet voller Mücken. Jeder der dort Urlaub macht und dabei ein zimmer zum "Garten" hatte und eine Bewertung geschrieben hat, beschwerte sich über den Ausblick und die Mücken, daher kam dieses Zimmer nicht in Frage. TUI ändert einfach so ohne Kommentar ohne Begründung die Beschreibung und ich kann nun stornieren oder nicht? Das kann doch einfach nicht sein.

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HerzwolkeH Herzwolke

            Die genaue Beschreibung lautete:
            Meerseite, Poolseite, Meerblick, Poolblick.
            Das Hotel hat die Form eines U's. Die Zimmer zur Innenseite zeigen zum Pool und damit auch auf das Meer. Die Zimmer zur Außenseite zeigen in den Dschungel, in ein Sumpfgebiet voller Mücken. Jeder der dort Urlaub macht und dabei ein zimmer zum "Garten" hatte und eine Bewertung geschrieben hat, beschwerte sich über den Ausblick und die Mücken, daher kam dieses Zimmer nicht in Frage. TUI ändert einfach so ohne Kommentar ohne Begründung die Beschreibung und ich kann nun stornieren oder nicht? Das kann doch einfach nicht sein.

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Herzwolke sagte:

            Die genaue Beschreibung lautete:
            Meerseite, Poolseite, Meerblick, Poolblick.
            Das Hotel hat die Form eines U's. Die Zimmer zur Innenseite zeigen zum Pool und damit auch auf das Meer. Die Zimmer zur Außenseite zeigen in den Dschungel, in ein Sumpfgebiet voller Mücken. Jeder der dort Urlaub macht und dabei ein zimmer zum "Garten" hatte und eine Bewertung geschrieben hat, beschwerte sich über den Ausblick und die Mücken, daher kam dieses Zimmer nicht in Frage. TUI ändert einfach so ohne Kommentar ohne Begründung die Beschreibung und ich kann nun stornieren oder nicht? Das kann doch einfach nicht sein.

            Das ändert nichts an meinen bisherigen Ausführungen - der Vortrag es gäbe eine einseitige Mückenplage zum Garten ist leider einigermaßen substanzlos.
            Was sollte an der von dir wiedergegebenen Beschreibung "genau" sein???
            Okay, eine U Bauweise lässt gewisse Eigenschaften erhoffen - aber sind sie damit schon Vertragsbestandteil?
            Ich bezweifle das.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da an dieser Stelle überaus passend:
              Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Mängeln und Unanehmlichkeiten.
              War ein Meerblickzimmer nicht zugesagt ist Gartenblick kein Mangel.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • FugimaxiF Offline
                FugimaxiF Offline
                Fugimaxi
                schrieb am zuletzt editiert von Fugimaxi
                #7

                Vielleicht könnte die TO mal mitteilen,um welches Hotel es sich handelt.

                Wenn der Pool von der Aussenseite des U´s nicht sichtbar ist,hingegen nur von der Innenseite des U´s scheint mir doch ein Mangel vorzuliegen.

                Das könnte man evtl.auf einem Bild erkennen,wenn man wüsste um welches Hotel es sich handelt.

                Denn die Innenseite hat dann wohl immer zumindest seitl.Meerblick,und gleichzeitig Poolblick.

                Es könnte auch sein,das zur Land/Gartenseite noch ein Pool ist.

                Männer haben auch Gefühle:
                Hunger zum Beispiel.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich vermute, dass Poolblick gleichzeitig auch Meerblick bedeutet und daher die Korrektur auf Gartenblick erfolgte. Ich brauche dazu keine Bilder zu sehen.
                  Die Option die andere Seite zu buchen (gegen Aufpreis) wurde ja angeboten.
                  Wie gesagt, man kann das zwar monieren, ein Mangel ist es meiner Ansicht nach aber nicht.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Florian80wF Offline
                    Florian80wF Offline
                    Florian80w
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mücken haben bekanntlich Flügel. Ich frage mich gerade, was im vermutlich vorhandenen freien Luftraum ein Mückengeschwader davon abhalten soll, von der Außenseite der Hotel-U um die Ecke auf dessen Innenseite zu fliegen. Ich würde sogar, da Mücken keine sturmerprobten Hochleistungsflieger sind, vermuten, dass sie von sich aus bei etwas mehr Wind von der Außenseite auf die Innenseite wechseln, um dort Opfer zu finden.

                    Nächste Frage: Reist man in irgend ein Land und zahlt dafür viel Geld, um viele Stunden des Tages auf Balkonien zu verbringen?

                    MaliniM 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Florian80wF Florian80w

                      Mücken haben bekanntlich Flügel. Ich frage mich gerade, was im vermutlich vorhandenen freien Luftraum ein Mückengeschwader davon abhalten soll, von der Außenseite der Hotel-U um die Ecke auf dessen Innenseite zu fliegen. Ich würde sogar, da Mücken keine sturmerprobten Hochleistungsflieger sind, vermuten, dass sie von sich aus bei etwas mehr Wind von der Außenseite auf die Innenseite wechseln, um dort Opfer zu finden.

                      Nächste Frage: Reist man in irgend ein Land und zahlt dafür viel Geld, um viele Stunden des Tages auf Balkonien zu verbringen?

                      MaliniM Offline
                      MaliniM Offline
                      Malini
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Florian80w sagte:

                      Nächste Frage: Reist man in irgend ein Land und zahlt dafür viel Geld, um viele Stunden des Tages auf Balkonien zu verbringen?

                      Und wenn es so wäre: Was geht es uns bzw. dich an und inwiefern ist es relevant für die Thematik?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Florian80wF Offline
                        Florian80wF Offline
                        Florian80w
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es hat eventuell gewisse Relevanz, ob sich daraus ein handfester juristischer Klaggrund begründen lässt.
                        Und der nächste Urlauber klagt dann nachträglich und generalisiert, dass es am tropischen Urlaubsziel Mücken gibt und das nicht im Reisekatalog steht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • MaliniM Offline
                          MaliniM Offline
                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Der/die TO erwähnt jedoch keinen Balkon und demzufolge auch nicht, dass er/sie dort den ganzen Tag sitzen möchte...

                          Und - wie vS schon schrieb - klingt eine einseitige Mückenplage nicht sehr realistisch.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #13

                            Ein Beschwerdegrund kann sich allein aus einem zugesagten und nicht eingehalteten Blick ergeben - nämlich dem zum Pool.
                            Der Beschwerdeführer müsste sich ggf. fragen lassen, weshalb er ein Hotel mit Dschungelanschluss bucht um dann auf einen Pool blicken zu wollen - das wird aber eher nicht eintreten.
                            Wahrscheinlicher ist die pragmatische Begründung, dass es eben nur die Kategorien Meer- oder Gartenblick gibt und die/der Betroffenen zwischen diesen die Wahl hat.
                            Daher hat der Veranstalter sein Angebot abgewandelt - dem kann sie/er widersprechen und jedenfalls einen Rücktritt begehren, nicht jedoch ein kostenneutrales Upgrade.
                            Die Vision einer "handfesten Klagegrundlage" ist allenfalls Lichtjahre entfernt ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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