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Entschädigung bei Flugausfall wegen Krankheit der Crew

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SokratesS Sokrates

    @Confuhr sagte:

    Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .

    Die obige Frage hat Euer Anwalt doch schon beantwortet.

    LG

    Sokrates

    ConfuhrC Offline
    ConfuhrC Offline
    Confuhr
    schrieb am zuletzt editiert von Confuhr
    #21

    Ganz im Gegenteil - der Anwalt rät zur Klage - und vonSchmeling hat lediglich ihre Einschätzung sowie ihre Meinung mitgeteilt - wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden werden, kann auch sie sicher nicht vorhersagen.
    Mir ging es hier auch lediglich darum, auf die Frage von "mewchen", wie es anderen Betroffenen bisher ergangen ist, zu antworten, und nicht um Bewertungen der Vorgehensweise oder Erfolgsaussichten.

    LG Conny

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Fast korrekt, ich habe sogar nur meine Ansicht zum Klagewillen wiedergegeben und noch nicht einmal eine Einschätzung hinsichtlich möglicher prozessualer Entscheidungen.
      Allerdings kann man bezüglich des "Ratschlags" des Anwalts dessen tatsächliche Substanz zum Wohle der Betroffenen unterschiedlich betrachten, wird euch doch kaum ein Autoverkäufer sagen "Sie sollten diesen Wagen nicht kaufen" ... ?

      Die tatsächliche Rechtsprechung für die fragliche Causa oder ähnlich gelagerte ist ergo noch nicht überliefert und wird es bis zu einem rechtskräftigen Urteil sicherlich noch geraume Zeit dauern. Was man einigermaßen als gesetzt annehmen darf ist der Umstand, dass die Beklagte höchst wahrscheinlich bereit ist sich durch alle zu Gebote stehenden Instanzen gegen ein Urteil zu ihren Ungunsten zu wehren. Die Gelegenheit, ihrerseits hier ein Exempel zu statuieren wird sie sich nicht entgehenlassen.
      Dank enormem Theaterdonner und Kriegsgeschrei der "Profiteure" einer Klagewelle dürfte sich die Vorbereitung ausgezeichnet befinden und die denkbar fuchsigste Riege der Füchse der Profession mit dem Sachverhalt unterm Kopfkissen einschlafen.
      Spannend.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • mewchenM Offline
        mewchenM Offline
        mewchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Also erst mal DANKE an R_Heinz, Conny und die anderen Schreiber. Immerhin hab ich jetzt nicht mehr das Gefühl alleine zu sein. Mich würde auch interessieren, wie euer Fall weiter entschieden wird.
        Ich warte immer noch auf die Rückmeldung meiner Rechtschutzversicherung, um zu wissen, ob Reiserecht mit abgedeckt ist oder nicht.
        Ansonsten werde ich wahrscheinlich auch ein Portal in Anspruch nehmen.

        Werde euch hier auch auf dem Laufenden halten...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Das gefühlte Alleinsein erscheint bei den sattsam breitgetretenen tausendenden von Einreden bereits etwas verfehlt ...
          Die "Portale" sind gewinnorientierte Inkassounternehmen und keine gemeinnützigen Einrichtungen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von Holginho
            #25

            @mewchen: Wichtig ist bei dieser Sache für Dich nicht nur eine Antwort auf die Frage, ob Reiserecht in Deinem Rechtsschutz enthalten ist, sondern mindestens genaiso der Aspekt, ob der Versicherer (falls denn dann Reiserecht beinhaltet ist) Deinem Anliegen in diesem Fall überhaupt folgt. Rechtsschutz zu haben bedeutet noch lange nicht zwangsläufig, daß der Versicherer auch jedes Ansinnen unterstützt.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Seit wann wird man denn zweimal für ein und denselben Sachverhalt entschädigt?

              Das Ding heißt "Entschädigungspauschale" und nicht "Anzahlung für den nächsten Urlaub". Sollte sich der ein oder andere Flugreisende vielleicht mal klar machen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Eben. Gemäß gängiger Rechtsauffassung können Betroffene entweder ihren tatsächlichen Aufwand verlangen oder die pauschale Entschädigung gem. EU Fluggastrechteverordnung. Letztlich sollte man sich bei dem zur Klage ratenden Anwalt erkundigen, ob die Beklagte etwa die bereits erstatteten Beträge zurückverlangen kann bzw. der pauschale Betrag darauf anzurechnen ist.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Simone25S Offline
                  Simone25S Offline
                  Simone25
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Kurze Info.
                  Air Berlin hat eingelenkt und gezahlt.
                  Gruss
                  Simone

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #29

                    Was "gezahlt"?
                    Eine Spezifikation wäre einigermaßen hilfreich! Zudem ein Hinweis, inwiefern deine Causa von der kürzlich streitgegenständlichen "Massenerkrankung" betroffen war?
                    Um genau diese Thematik geht´s hier aktuell - im Gegensatz zu einem "Einzelfall" von Krankmeldung, wozu es schon reichlich abrufbare Rechtsprechung gibt.
                    Ich möchte Vermischung verschiedener Ausgangslagen vermeiden mit dieser Nachfrage, diese könnte sich negativ auf Einredeentscheidungen auswirken mangels korrekter Vergeiche.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Simone25S Offline
                      Simone25S Offline
                      Simone25
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      ganz am Anfang hatte ich schon geschrieben das wir auch eine Flugverspätung wegen Krankheit eines Crewmitgliedes hatten.
                      Da Air Berlin nicht auf unser Schreiben reagiert hat, haben wir den Vorgang an die SÖP gegeben.

                      Heute haben wir unsere Forderungen von Air Berlin erhalten.
                      Gruss
                      Simone

                      JM1971J 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Ein Krankheitsfall ist eine Sache und exkulpiert dieser das Luftverkehrsunternehmen regeläßig nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04).
                        Diskutiert wurde hier aktuell jedoch die Anspruchslage nach den massenhaften Krankmeldugen im Zuge einer strategischen Planung (mit mutmaßlichen Auswirkungen auf nicht nur das fliegende Personal).
                        War denn dein Operating von genau diesem betroffen?
                        Falls nicht ist dein Beitrag zu differenziert zu betrachten. Dabei ist es vollkommen unwichtig wohin der Flug ging, interessant wäre allein wann genau (im Grunde auf max. 5 Tage hin oder her) um den Sachverhalt auf die Relevanz zur Thematik "Massenhaft krank - welcher Anspruch?" zu begrenzen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Simone25S Simone25

                          ganz am Anfang hatte ich schon geschrieben das wir auch eine Flugverspätung wegen Krankheit eines Crewmitgliedes hatten.
                          Da Air Berlin nicht auf unser Schreiben reagiert hat, haben wir den Vorgang an die SÖP gegeben.

                          Heute haben wir unsere Forderungen von Air Berlin erhalten.
                          Gruss
                          Simone

                          JM1971J Offline
                          JM1971J Offline
                          JM1971
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          http://www.express.de/ratgeber/reise/wegen-flugchaos-im-herbst-tuifly-muss-reisenden-entschaedigung-zahlen-25739968

                          burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • JM1971J JM1971

                            http://www.express.de/ratgeber/reise/wegen-flugchaos-im-herbst-tuifly-muss-reisenden-entschaedigung-zahlen-25739968

                            burton_B Offline
                            burton_B Offline
                            burton_
                            schrieb am zuletzt editiert von burton_
                            #33

                            ...urteilt das AG Hannover erstinstanzlich!

                            Erstmal abwarten, ob die Urteile rechtskräftig werden bzw. was das LG Hannover im Berufungsfalle dazu sagen wird 😕

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Und die Berufung wird es geben...

                              Darüber hinaus wird, selbst wenn diese Urteile rechtskräftig werden, jeder einzelen Fall gesondert betrachtet und behandelt. Es gäbe also höchstens Wahrscheinlichkeiten, nicht aber Garantien.

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                "Die Presse" (und Herr Hopperdiezel!?) blökt "muss zahlen".
                                Vermutlich schmeißen die Kläger schon die Sombreros - und keiner kommt auf die Idee, dass diese Urteile weder bereits rechtskräftig noch wenig breitenwirksam sind.
                                Mal sehen ob sich die Beklagte beugt oder widerspricht ... wie gesagt: Spannend!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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