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Entschädigung bei Flugausfall wegen Krankheit der Crew

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mewchenM Offline
    mewchenM Offline
    mewchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich hätte gerne gewusst, ob von euch auch jemand im letzten Oktober 2016 bei den armen Touri's war, die nicht zurückgeflogen werden konnten, weil sich viele Crew-Mitglieder der TUI-Fly krankgemeldet hatten.
    Habt ihr schon etwas erreicht?
    Wir waren zusätzlich 2 Tage mehr auf der Insel Kreta, in einem  Hotel unter aller S.., katastrophale Zustände und konnten erst auf Eigeninitiative einen Rückflug ergattern.
    Wir haben dann sofort unseren Ersatzanspruch bei Tui-Fly geltend gemacht und heute wurde dieser abgelehnt. Angeblich hätten hier "außergewöhliche Umstände" vorgelegen und die konnten von der Fluggesellschaft nicht einkalkuliert werden.
    Wem erging es ähnlich? Was habt ihr unternommen?

    Danke für eure Antworten
    euer mewchen

    ConfuhrC 1 Antwort Letzte Antwort
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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kopiere doch bitte deinen Beitrag in den Thread zu TUIfly, bislang halten sich die Rückmeldungen arg in Grenzen.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich würde dir die Anrufung der SÖP empfehlen, TUIfly ist Mitglied der Trägerschaft.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • R_HeinzR Offline
          R_HeinzR Offline
          R_Heinz
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich glaube nicht, dass die SÖP da weiterhilft. Die Rechtslage ist da so umstritten, dass TUI ohne Gerichtsurteil keinen Cent zahlen wird. Hilft also nur Klagen. Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du auch warten, bis es Urteile gibt und dann zur SÖP gehen. Oder Du nimmst Dir eins von den Passagierrechtsportalen wie Flightright, Fairplane etc. Zumindest die hier behaupten, dass der Fall glasklar ist: https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=954 - ob die das dann wirklich durchklagen oder auch nur warten, bis es erste Urteile gibt, wage ich aber zu bezweifeln ...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich bleibe bei der Empfehlung. Erhält man einen begründeten Ablehnungsbescheid lassen sich beispielsweise daraus Rückschlüsse auf die Aussichten einer prozessualen Einigung ableiten.
            Interessant wäre auch der Wortlaut der Begründung der Ablehnung durch X3.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Simone25S Offline
              Simone25S Offline
              Simone25
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir haben das gleiche Problem mit Air Berlin.
              Wir sind mit ca. 6 Std Verspätung von Düsseldorf nach Miami geflogen, da ein Crew Mitglied erkrankt war.
              Auf das eigenen Anschreiben hat sich Air Berlin nicht gemeldet.
              Auf das 1. und 2. Schreiben der Schlichtungsstelle auch nicht.
              Die Pasagiere die über die Portale gegangen sind haben relativ zügig Ihr Geld erhalten.
              Wenn die letzte Frist Anfang Februar abläuft und nix passiert geht die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt.
              Gruss
              Simone

              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Welche Schlichtungsstelle? 😳
                Diese besagte (SÖP) ist nur dann anzurufen, wenn das Ausgleichsbegehren gescheitert ist.

                Bevor hier also fröhlich Äppel und Birnen zu einem einigermaßen geschmeidigen Ergebnis versaftet werden bitte ich ausdrücklich um präzise Darlegung der jeweiligen Anspruchgrundlagen... !

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Simone25S Simone25

                  Wir haben das gleiche Problem mit Air Berlin.
                  Wir sind mit ca. 6 Std Verspätung von Düsseldorf nach Miami geflogen, da ein Crew Mitglied erkrankt war.
                  Auf das eigenen Anschreiben hat sich Air Berlin nicht gemeldet.
                  Auf das 1. und 2. Schreiben der Schlichtungsstelle auch nicht.
                  Die Pasagiere die über die Portale gegangen sind haben relativ zügig Ihr Geld erhalten.
                  Wenn die letzte Frist Anfang Februar abläuft und nix passiert geht die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt.
                  Gruss
                  Simone

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Simone25 sagte:

                  Die Pasagiere die über die Portale gegangen sind haben relativ zügig Ihr Geld erhalten.

                  Woher beziehst du diese Information? Ist die Quelle samt Ergebnis verlässlich?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Simone25S Offline
                    Simone25S Offline
                    Simone25
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Schlichtungsstelle bei uns ist die SÖP.
                    Die anderen Passagiere haben uns nach ca. 3 Wochen mitgeteilt das Sie ihre Forderungen - Provision erhalten haben.
                    Gruss
                    Simone

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... und auf die SÖP Einrede erfolgte keine Reaktion?
                      Das ist allerdings sportlich!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      • Simone25S Offline
                        Simone25S Offline
                        Simone25
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ja genau auf das Anschreiben und die 1.Erinnerung der SÖP
                        keine Reaktion der Airline.
                        Aber nächste Woche weiß ich mehr.
                        Falls Interesse besteht kann ich das Ergbnis hier mitteilen .

                        Gruss
                        Simone

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ... aber unbedingt besteht Interesse!!
                          Ich bin gespannt - und sicherlich nicht nur ich ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • mewchenM mewchen

                            Ich hätte gerne gewusst, ob von euch auch jemand im letzten Oktober 2016 bei den armen Touri's war, die nicht zurückgeflogen werden konnten, weil sich viele Crew-Mitglieder der TUI-Fly krankgemeldet hatten.
                            Habt ihr schon etwas erreicht?
                            Wir waren zusätzlich 2 Tage mehr auf der Insel Kreta, in einem  Hotel unter aller S.., katastrophale Zustände und konnten erst auf Eigeninitiative einen Rückflug ergattern.
                            Wir haben dann sofort unseren Ersatzanspruch bei Tui-Fly geltend gemacht und heute wurde dieser abgelehnt. Angeblich hätten hier "außergewöhliche Umstände" vorgelegen und die konnten von der Fluggesellschaft nicht einkalkuliert werden.
                            Wem erging es ähnlich? Was habt ihr unternommen?

                            Danke für eure Antworten
                            euer mewchen

                            ConfuhrC Offline
                            ConfuhrC Offline
                            Confuhr
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wir waren im Oktober auch von den Flugstreichungen (Rückflug von Rhodos sollte am 6.10. sein) betroffen - Nur-Flug-Buchung bei TuiFly (Hotel, Mietwagen etc. separat gebucht).
                            Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .
                            ("wenn sich massenhaft Crewmitglieder gleichzeitig und extrem kurzfristig krank melden, kann man den Flugbetrieb leider nicht aufrecht erhalten. Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches unserer Fluggesellschaft lagen. Für eine solche unvorhersehbare Situation kann die Fluggesellschaft keine Vorsorge treffen. Trotz Ergreifung aller in dieser Situation zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen war es nicht möglich, sofortigen Ersatz zu bieten und Ihre Mandanten immer rechtzeitig mit aktuellen Informationen zu versorgen")
                            Wegen der Ausgleichszahlung wird jetzt geklagt - schauen wir mal, was dabei herauskommt - ich gehe davon aus, dass es lange dauern wird, bis eine Entscheidung getroffen wird.
                            Über die SÖP braucht man allerdings auch einen langen Atem - dort haben wir einen anderen Anspruch laufen für eine Flugverspätung im Mai (Rückflug von Korfu - ebenfalls TuiFly)

                            LG Conny

                            SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Confuhr
                              Das beschreibt ziemlich exakt das Verhalten, welches bei mir auf Unverständnis stößt:
                              Alle Kosten werden erstattet, somit ist der Kunde entschädigt im Sinne gänginger Rechtsauffassung.
                              Reicht aber nicht, also klagt man zusätzlich auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/04.
                              Natürlich wundert man sich dann über ggf. saftige Preisanstiege für die Tickets ... das passt ganz geschmeidig in das Bild der Bereicherungsmentalität der Branche und hat natürlich nichts mit dem eigenen Verhalten zu tun ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Confuhr
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @vonschmeling
                                Es steht dir frei, dein Unverständnis zu äußern  - deine Argumentation teile ich aber nicht, denn die Kostenerstattung ist eine Sache, der Stress und Ärger, der uns entstanden ist, eine andere. Wir haben nicht nur einen kompletten URLAUBSTag mit Telefonaten (mit z.T. unverschämten Mitarbeitern der TuiFly "es ist ihr Problem, wie sie von da wegkommen"), Fahrt zum Flughafen, Organisation des weiteren Aufenthaltes und der Rückreise verbracht, sondern mußten zusätzliche Urlaubstage bzw. unbezahlten Urlaub nehmen, und haben durch die Tatsache, dass es keinen Rückflug zu unserem "Heimat"flughafen (wo unser Auto stand) gab, einen weiteren halben Tag auf der Autobahn verbracht ...  - was hat das mit den erstatteten Mehrkosten zu tun?
                                Und nein - ich wundere mich nicht über saftige Preisanstiege für Flugtickets - es steht mir ja immer frei, ein Angebot anzunehmen oder nicht

                                LG Conny

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hast du den Schaden durch die zusätzlichen Urlaubstage beziffert und verlangt?
                                  M.M.n. wäre das ebenfalls ein erstattungsfähiger Posten.
                                  "Stress und Ärger" bezifferst du demnach mit 400€ pro Ticket?
                                  Damit bestätigst du meine Haltung hinsichtlich der Angemessenheit.
                                  Es ist ökonomische Logik, dass solche Risiken auf den Ticketpreis umgelegt werden müssen. Die Wahl zu haben ist keine besonders erwähnenswerte Option, man hat eben nur noch die Wahl zwischen teurer und viel teurer.
                                  Mir ist allerdings vollkommen klar, dass ich mit solchen Überlegungen auf taube Ohren stoße und sie im Jubel über massenhafte Klagen der ach so seriösen Inkassounternehmen untergehen.
                                  Wutbürger halt ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wir erleben hier gerade wieder einmal "live und in Farbe" wie "gefühltes Recht" in weiten Teilen keinerlei Zusammenhang oder gar Übereinstimmung mit tatsächlicher Rechtsprechung hat.

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ConfuhrC Offline
                                      ConfuhrC Offline
                                      Confuhr
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Und wie sieht die "tatsächliche" Rechtsprechung in diesem Fall aus?!?

                                      LG Conny

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                                      • ConfuhrC Confuhr

                                        Wir waren im Oktober auch von den Flugstreichungen (Rückflug von Rhodos sollte am 6.10. sein) betroffen - Nur-Flug-Buchung bei TuiFly (Hotel, Mietwagen etc. separat gebucht).
                                        Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .
                                        ("wenn sich massenhaft Crewmitglieder gleichzeitig und extrem kurzfristig krank melden, kann man den Flugbetrieb leider nicht aufrecht erhalten. Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches unserer Fluggesellschaft lagen. Für eine solche unvorhersehbare Situation kann die Fluggesellschaft keine Vorsorge treffen. Trotz Ergreifung aller in dieser Situation zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen war es nicht möglich, sofortigen Ersatz zu bieten und Ihre Mandanten immer rechtzeitig mit aktuellen Informationen zu versorgen")
                                        Wegen der Ausgleichszahlung wird jetzt geklagt - schauen wir mal, was dabei herauskommt - ich gehe davon aus, dass es lange dauern wird, bis eine Entscheidung getroffen wird.
                                        Über die SÖP braucht man allerdings auch einen langen Atem - dort haben wir einen anderen Anspruch laufen für eine Flugverspätung im Mai (Rückflug von Korfu - ebenfalls TuiFly)

                                        SokratesS Offline
                                        SokratesS Offline
                                        Sokrates
                                        Experte Istanbul
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Confuhr sagte:

                                        Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .

                                        Die obige Frage hat Euer Anwalt doch schon beantwortet.

                                        LG

                                        Sokrates

                                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                        ConfuhrC 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          ...und @vonschmeling hat es auch, eigentlich recht eindeutig und verständlich, dargelegt.

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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