FTI Teil II
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Kompliment, mit dieser Kompetenz und Sachlichkeit machst du deinem Namen alle Ehre.
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Kompliment, mit dieser Kompetenz und Sachlichkeit machst du deinem Namen alle Ehre.
@jlechtenboehmer sagte:
Kompliment, mit dieser Kompetenz und Sachlichkeit machst du deinem Namen alle Ehre.
Wer ist gemeint?
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@Vive La France
ohne eine andere Ansprache grundsätzlich der vorherige Beitrag .... -
Hallo!
wir haben über XFTI eine Reise für Ende Juni gebucht. Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet. Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig. Sollte bis dahin feststehen, dass wir nicht fliegen dürfen, wäre es dann legitim, die Restzahlung nicht zu leisten?
vielen Dank im Voraus und sorry, falls die Frage schon gestellt/beantwortet wurde, ich hab es nicht gefunden. -
Hallo!
wir haben über XFTI eine Reise für Ende Juni gebucht. Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet. Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig. Sollte bis dahin feststehen, dass wir nicht fliegen dürfen, wäre es dann legitim, die Restzahlung nicht zu leisten?
vielen Dank im Voraus und sorry, falls die Frage schon gestellt/beantwortet wurde, ich hab es nicht gefunden.@lollo-anton sagte:
Hallo!
wir haben über XFTI eine Reise für Ende Juni gebucht. Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet. Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig. Sollte bis dahin feststehen, dass wir nicht fliegen dürfen, wäre es dann legitim, die Restzahlung nicht zu leisten?
vielen Dank im Voraus und sorry, falls die Frage schon gestellt/beantwortet wurde, ich hab es nicht gefunden.Hallo,
habe genau die gleiche Frage mit dem Unterschied Buchung über BigXtra.
Hätte darauf auch gerne eine Antwort.
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@lollo-anton sagte:
Hallo!
wir haben über XFTI eine Reise für Ende Juni gebucht. Bisher haben wir nur die Anzahlung geleistet. Die Restzahlung würde Mitte Mai fällig. Sollte bis dahin feststehen, dass wir nicht fliegen dürfen, wäre es dann legitim, die Restzahlung nicht zu leisten?
vielen Dank im Voraus und sorry, falls die Frage schon gestellt/beantwortet wurde, ich hab es nicht gefunden.Hallo,
habe genau die gleiche Frage mit dem Unterschied Buchung über BigXtra.
Hätte darauf auch gerne eine Antwort.
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Selbstverständlich kann niemand Schadenersatz fordern. Sollte der Restbetrag nicht termingerecht gezahlt werden wird der Veranstalter den Vertrag –ggf. nach vorheriger Mahnung – kündigen und die zum entsprechenden Termin fälligen Stornogebühren in Anrechnung bringen.
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Selbstverständlich verlangt der Veranstalter ggf. eine Kompensation - in Form von Stornokosten.

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Sach isch doch ....

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.... du sagtes aber auch, es würde kein Schadenersatz verlangt ... denn nichts anderes ist die Stornogebühr.
(Klugscheißermodus aus!) -
Okay , ich geb’s zu .... in den AGB wird tatsächlich der Begriff „Entschädigung“ und nicht etwa - wie ich mich zu erinnern glaubte und bei anderen Veranstaltern üblich - „Gebühr“ verwand.
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Korrekt, und über sein finanzielles Engagement in der Krise hat Günter schon vor Tagen berichtet ...
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So isses - ihm gehören zahlreiche toruistische Objekte weltweit und in Ägypten gehört ihm Orascom, das wiederum El Gouna geschaffen hat.
Das ganze FTI-Group "Imperium" ist ziemlich verschachtelt. Samih Sawiris (und seine Beteiligungsfirmen) waren und sind neben dem weiteren Inhaber Gunz aber immer schon Schlüsselfiguren gewesen.
SONST- die private in Luxemburg ansässige Vermögensberatungsgesellschaft von Sawiris ---um die es hier geht - ist übrigens seit längerer Zeit schon Eigentümerin von Euvia.
Zu Euvia gehört auch das Fernsehsenderchen Sonnenklar, das ja hinlänglich bekannt ist.
Auch das für alle RV und für alle Reisebüros arbeitende FTI Ticketshop gehört SONST
Dennoch läuft die operative Seite dieser Firmen immer unter dem Dach der **FTI-**Group.
Dies nur mal um die Geschichte einordnen zu können-- wirklich nichts, was man als Sensation bezeichnen könnte-
Richtig ist aber, dies schreibt die FVW unter Bezug auf dpa:
"Beim Bundeskartellamt liegt derzeit die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung und der alleinigen Kontrolle über die FTI Finanzholding zur Prüfung vor."Übrigens lag die bisherige Sawiris Beteiligung an FTI schon bei 33,6 %
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@guenter-holidaycheck sagte:
Naja:
Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
Das ist aber kein reines FTI Thema.Das mit dem Gutschein, zu mindestens was Frankreich angeht stimmt 100 % selbst wenn man in einem Warenhaus etwas kauft das nicht passt, man kann es entweder umtauschen oder man kriegt einen Gutschein aber man kriegt das Geld nicht zurück. Ausnahmen bestätigen natürlich immer die Regel
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Das Thema Kapitalerhöhung bei FTI ist durch:
Ausriss aus einer Online Meldung der FVW:
"Der ägyptische Investor Samih Sawiris kann über eine Kapitalerhöhung seinen Anteil an der FTI Group aufstocken. Das Bundeskartellamt hat dem Deal zugestimmt, der Voraussetzung für das Finanzierungpaket ist.
Das Bundeskartellamt hat in kurzer Zeit die Mehrheitsbeteiligung von Samih Sawiris an der FTI Group genehmigt. "Der ägyptische Investor, der zukünftig 75,1 Prozent der Anteile hält, ebnet so dem Reiseveranstalter den Weg in die sichere Zukunft", teilt FTI mit. Sawiris war im Oktober 2014 bei der FTI Group eingestiegen und hielt bis dato 33,66 Prozent. Hauptanteilseigner waren bislang Gründer und Managing Director Dietmar Gunz sowie seine Frau Roula Jouny. Sie bleiben Minderheitsgesellschafter."Zudem wurde seitens Sawiris klargestellt, dass Dietmar Gunz unverändert die Geschäfte als CEO der Group weiterführt.
Quelle: FVW Online Artikel von heute/Ausriss aus einem längeren Artikel
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Fti bietet Gutscheine plus 200 fti Bonus an.
Muss sagen eine sehr faire Geste somit haben gast und rv Sicherheit.
Es steht auch geschrieben das man auf Wunsch sein Geld zurück erhält. Sehr gute Lösung. Top.
Nachzulesen bei fti
https://www.fti-group.com/de/news/detail/news/an-unsere-kunden-deren-reise-abgesagt-werden-musste
