Horror Urlaub auf Thassos, was bekomm ich zurück ????
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Liebe Holidaycheck User,
wir haben am 3. August unsere Insgesamt zweite Reise nach Thassos (Griechenland) angetreten, für 1 Woche. Wir waren diesesmal mit Jahn Reisen unterwegs. (siehe auch meine Bewertung zu diesem Hotel)
Wr hatten ein Superior Zimmer und für meine Mutter 68 Jahre alt ein Doppelzimmer gebucht. Sie hat dann wegen Überbuchung eine ehemalige Angestellten Unterkunft bekommen ohne Balkon kein richtiges Licht, Fenster liesen sich nicht öffnen. Im Bad und über dem Bett offene Stromleitungen. Der Reiseleitung war der Mangel den wir sofort anzeigten schon bekannt. Konnte aber nichts mehr tun. Wir mussten übrigens den ganzen tag im Zimmer auf sie warten weil sie ja nicht auf einem Handy anrufen darf. Meine Mutter musste dann die erste Nacht bei uns auf der Couch schlafen. Am nächsten Tag musste meine Mutter dann in ein kleines Gästehaus ziehen weil sonst auf der ganzen Insel nichts frei war. Ich musste sie täglich mit Mietwagen hin und her fahren etwa 600 m weil sie die Strecke nicht laufen kann. weil essen musste sie ja im Ilio Mare.
Die letzten 1,5 Tage konnte sie dann ins Ilio Mare ziehen. Gepäck musste ich auch hin und her fahren. Wir haben von der Mitarbeiterin von Jahn alles schriftlich bekommen. Ich habe jetzt rechtzeitig Antrag auf Schadensersatz gestellt bei Jahn. Was denkt ihr was ich zurück bekommen könnte?
Vielen Dank -
Das Ihr Euch das gefallen lassen habt

Ich könnte wetten Euer Maryrium hätte bei einem Abreiseersuchen ein schnelles Ende gehabt, aber so......ich denke so ca. 30% wenn überhaupt..... -
Also einfach abreisen war nicht denn es geht von Kavalla nur einmal pro Woche Donnerstags ein Flug nach Frankfurt, München und Düsseldorf. Haben wir aber schon versucht. Ansonsten nur von Thessaloniki und Athen. Natürlich hat meine Mutter selbst den Anspruch geltend gemacht. Ich glaube auch nicht das wir garnix zurückbekommen da meine Mutter eine Nacht mit 2 Männern in einem Zimmer schlafen, musste und dann das Zimmer das sie bekommen hat viel kleiner und ausserdem viel schlechter ausgestattet war. Und dann noch die hin und her Fahrerei jeden Tag und die Umzüge also 70% vom Gesamtpreis müssen drin sein
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Wo ein Wille ist ist auch ein Weg!
Ihr hattet ja auch ein Auto...
Dann mal viel Spaß beim Einklagen!

Hoffentlich dauert es keine 4-5 Jahre bis das Geld kommt.......
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Seit froh das ihr nicht dabei wart.
Es gibt Gerichtsurteile wo eine Familie 50 % zurück bekommen hat nur weil sie mit 2 Kindern anstatt eines Familienzimmers 2 Doppelzimmer bekommen hat da wiegt unser Fall doch schwerer.
Allein schon die Tatsache das eine 68 j Frau mit 2 Männern eine Nacht verbringen musste und dann das Mini Zimmer in der Pension statt 4,5 Sterne Hotel. Dann die Umzüge. Die Telefonkosten mit der Reiseleitung. Der längere Weg zum Meer. etc.
Ach übrigens auf Schadenfreude kann ich gut verzichten -
Hallo zusammen!
Was ich nicht verstehe, ck, ist, warum ihr eure arme mutter mit 2 anderen männern habt in einem Zimmer schlafen lassen, anstatt sie für diese nacht in euer zimmer einzuquartieren???
(Ich weiss, hat jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber das weckt wirklich mein interesse... :? )
Lieben gruß
jen -
"Jen2806" wrote:
Hallo zusammen!Was ich nicht verstehe, ck, ist, warum ihr eure arme mutter mit 2 anderen männern habt in einem Zimmer schlafen lassen, anstatt sie für diese nacht in euer zimmer einzuquartieren???
(Ich weiss, hat jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber das weckt wirklich mein interesse... :? )
Lieben gruß
jen....also ich denke mal , die Mutter war nicht bei 2 fremden Männern im Zimmer , sondern bei ihrem Sohn auf der Couch ????
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Irgend etwas stimmt nicht an der Story.....das passt alles nicht zusammen.....
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hallo ck,
du hast für deine mutter ein dz zur alleinbenutzung in einem bestimmten hotel gebucht und diese leistung nicht bekommen, sehe ich das richtig? die ersatzleistung entsprach nicht dem wert der gebuchten leistung, auch richtig? wenn dem so ist, müßtest du (deine mutter) auf jeden fall gute chancen auf eine erstattung haben, die weit über 30% liegt. ich denke allerdings nicht, daß du diesen anspruch ohne anwalt geltend machen kannst. würd mich interessieren, wie das ganze ausgeht. kannst ja mal wieder posten.
lg und viel glück
anette -
Ja genau so wars Annette. Zusätzlich zu beachten ist auch das meine Mutter die erste Nacht im Zimmer von mir und meinem Freund verbringen musste. Dann das tägliche abholen und wieder hinbringen zwischen unserem Hotel und der Pension meiner Mutter und auch das zweimalige umziehen zwischen Pension und Hotel.
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@cko8o4
hallo. deinen ärger kann ich gut verstehen, weil man ja im urlaub eigentlich seine ruhe haben will.
du schreibst, dass du deine mutter immer 600 m fahren musstest.
was hättest du denn gemacht, wenn sie ein zimmer ganz am ende der anlage bekommen hätte und zum restaurant immer 600m hätte laufen müssen? so wie ich gelesen habe, ist das gebuchte hotel eine weitläufige anlage mit zimmern im 3. stock.
ich find 600m nicht so wahnsinnig viel. -
Also die Anlage war eher klein und wenn sie ein Zimmer im 3. Stock der Anlage gehabt hätte wäre sie halt die Treppen runter und ins Restaurant. Aber ich glaube das ist doch ein kleiner Unterschied wenn man bedenkt das die Pension in der sie untergebracht war nur über eine Staubstrasse zu erreichen war und meine Mutter früh morgens oder Nachts im Dunkeln laufen musste sowas würde eine junge Frau schon nicht machen und schon garnicht eine Frau von fast 70 Jahren. Also ist es ja wohl klar das ich sie abholte und wieder hin gefahren habe.
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Ja das denke ich auch es ist nur die Frage ob das ohne Anwalt geht.
Wir werden sehen. Aber wenn du Urteile liest oder im Internet suchst findest du viele Fälle bei denen Urlauber für viel geringere Mängel bis 50 % zurück bekommen haben. Allein ein Umzug in ein anderes Hotel kann schon 20 % bringen -
"Sina1" wrote:
Du dürftest eigentlich gar nicht zurückbekommen, denn Du hast ja die gebuchte Leistung erhalten. Deine Mutter hat Erstattungsanspruch - allerdings muß sie den selbst anmelden.jain. Wenn Deine Mutter allein gebucht hat, hat nur sie einen Anspruch.
Hast Du aber die Reise und damit die beiden Zimmer gemeinsam über einen Namen gebucht, bekommst auch Du was zurück. Es geht dann um die gesammte Reise und die ist anders verlaufen als geplant/gebucht, also Reisemangel bei allen!