Corendon Zwischenlandung statt Direktflug
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Guten Tag ich habe da mal eine Frage,
wir waren 1 Woche in der Türkei.Wir haben bei dem Heimflug im Flugzeug erst erfahren das wir eine Zwischenlandung in Paderborn machen.
Der Flug nach Baden Baden und Paderborn wurde in ein Flieger gelegt. Somit haben wir dann eine Zwischenlandung gehabt was zuvor nicht gesagt wurde und wir Direktflug gebucht haben.Flugzeitenänderung bekamen wir am 19.04.2017
H: FKB - AYT 22.04.2017 ab 19:15 Uhr 22.04.2017 an 23:30 Uhr CAI 6188
R: AYT - FKB 29.04.2017 ab 15:45 Uhr 29.04.2017 an 19:50 Uhr CAI 6333Hat hier jemand Erfahrung und kann man da etwas dagegen unternehmen.
Zwischenlandung statt Direktflug -
Hallo,
klick mal hier, da besteht bereits ein Thread zur Airline.
Ansonsten = Direktflug kann Zwischenlandung(en) beinhalten
>>> Nonstop-Flug ist ohne Zwischenlandung 
Das habe ich schon gelesen aber habe auch diese gefunden wo ein Direktflug auch die Bedeutung hat DIREKT.
Reisepreisminderung wegen Mangel
Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Rostock stelle ein Zwischenstopp auch bei einem Direktflug einen Mangel gemäß § 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Gegensatz zu einem Nonstop-Flug sei bei einem Direktflug in juristischer Hinsicht zwar mit einem Zwischenstopp zu rechnen. Der unerfahrene und juristisch ungebildete Reisende verstehe unter dem Wort „direkt“ aber eher „geradewegs“, sodass er auch bei einem Direktflug keinen Zwischenstopp erwarte. Im Übrigen sei der Zwischenstopp mit einigen Unannehmlichkeiten wie zeitlichen Verzögerungen oder einem erhöhten Stressfaktor verbunden, die vom Reisenden nicht hingenommen werden müssten. Eine Minderung des Reisepreises von 10 Prozent sei daher angemessen.
(AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)
(VOI) -
Nur weil ein Amtsrichter der Meinung war dass Direktflug ohne Zwischenstop zu erfolgen hat bedeutet dies nicht dass andere Richter dies auch so sehen. Interessant ware auch zu wissen ob gegen das Urteil Einspruch eingelegt wurde und wie da entschieden wurde.
Viel Gluck wenn du eine Reisepreisminderung gerichtlich erkämpfen willst.
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Was soll man dazu noch sagen...
Wenn man jetzt noch in die Türkei reist, muß es einem nicht wundern, wenn eine türkische Fluggesellschaft mangels Auslastung einzelne Flüge zusammenlegt oder streicht. Und wenn dann noch von einem Direktflug gesprochen wird, sollte die Aussicht auf Erfolg vor Gericht auch geklärt sein. Hoffentlich Rechtsschutz versichert!
