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Hotel Überbucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • danneezyD Offline
    danneezyD Offline
    danneezy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    erstmal zu mir. Ich bin 25 und das erste Mal nur mit meiner Freundin im Urlaub. Vorher waren immer Eltern in der Nähe oder wir sind mit erfahrenen Urlaubern irgendwo hingeflogen.
    Und dann ging es los. Überhaupt ein Wunder, dass alles ohne Probleme funktionierte bis zum Hotel. An der Rezeption wurden wir am Sonntag abgespeist mit den Worten ' Hotel ist voll. Sie wurden umgesiedelt. ' Ein Telefon wurde mir nicht angeboten. Eine Hilfe wurde mir nicht angeboten. Nichts. Erstmal Internet bestellt und gegoogled - Reiseleitung anrufen. Die wussten natürlich von nichts und Sonntagabend war natürlich nicht die beste Voraussetzung um an Infos zu kommen. Nach einer Stunde hin und her telefonieren sollten wir in ein Ersatzhotel. Immerhin selbe * Kategorie.
    Aber es war veraltet, unsere Generation war so gut wie nicht vorhanden und ein Abendprogramm gab es so gut wie gar nicht. Todeslangweilige 3 Tage. Naja Mietwagen geholt und erstmal die Insel erkundet. Jetzt am Mittwoch durften wir endlich ins gebuchte Hotel. Eine bessere Behandlung ist allerdings nicht vorhanden und jetzt möchte ich wissen was wir morgen erzählen sollen. Um 10 Uhr haben wir einen Termin mit der Reiseleitung. Ich bin froh, dass wir wenigstens ein Ersatzhotel bekommen haben, aber uns erstmal mit einem Satz abzuspeisen ist derart erbärmlich, dass ich den Typen an der Rezeption am liebsten über den Tresen gezogen hätte.
    Laut Anbieter hat das Hotel zu viele Zimmer angeboten und ist deswegen schuld - soll ich mich beim Hotel beschweren oder beim reiseanbieter selber? Es gibt zich tausende Beiträge, aber ich hoffe Antworten spezifisch auf mein Fall zu beko
    men. Wie viel % sind realistisch ohne Anwalt einzusetzen etc. ? 5? 10? Evtll einen Reisegutschein? Ich bekomme lieber mehr durch einen Gutschein als weniger Bargeld ... Oder kann ich gar keine Ansprüche stellen, da ich erst nach 3 Tagen damit ankomme? Ich persönlich hatte ja keinen Vergleichswert bis zum jetzigen Tag...

    Schöne Grüße

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Für den Umzug ist ein Tagessatz der Reise zu erstatten, weitere Ansprüche sehe ich nicht gegeben.
      Ansonsten gibt es schon einen Thread zum Thema Überbuchung ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      danneezyD 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Für den Umzug ist ein Tagessatz der Reise zu erstatten, weitere Ansprüche sehe ich nicht gegeben.
        Ansonsten gibt es schon einen Thread zum Thema Überbuchung ...

        danneezyD Offline
        danneezyD Offline
        danneezy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @vonschmeling sagte:

        Für den Umzug ist ein Tagessatz der Reise zu erstatten, weitere Ansprüche sehe ich nicht gegeben.
        Ansonsten gibt es schon einen Thread zum Thema Überbuchung ...

        Es gibt nicht nur einen sondern 7166261 und das ist das Problem. Manche sind von 2010 und andere beinhalten ganz andere Details. Ich will hier auch keine Anwälte ansprechen, sondern um Hinweise von erfahrenen Personen bitten, da in meinem Bekanntenkreis noch niemand so ein Problem hatte.

        Also ein Tagesssatz pro Umzug, insgesamt für beide Umzüge oder ein Tagessatz pro Tag im anderen Hotel?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Du bist einmal umgezogen, richtig? Hierfür sollte dir ein Tagessatz der Reise erstattet werden.
          Nach meinem Verständnis war das Ersatzhotel objektiv gleichwertig, also gibt´s keinen Grund den Reisepreis für diese 3 Tage zu mindern.
          Für die Erstattung ist der Veranstalter unabhängig seines Verschuldens in Anspruch zu nehmen.

          Hier im Forum werden Threads aktualisiert indem man dort seine Frage stellt.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          danneezyD 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Du bist einmal umgezogen, richtig? Hierfür sollte dir ein Tagessatz der Reise erstattet werden.
            Nach meinem Verständnis war das Ersatzhotel objektiv gleichwertig, also gibt´s keinen Grund den Reisepreis für diese 3 Tage zu mindern.
            Für die Erstattung ist der Veranstalter unabhängig seines Verschuldens in Anspruch zu nehmen.

            Hier im Forum werden Threads aktualisiert indem man dort seine Frage stellt.

            danneezyD Offline
            danneezyD Offline
            danneezy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @vonschmeling sagte:

            Du bist einmal umgezogen, richtig? Hierfür sollte dir ein Tagessatz der Reise erstattet werden.
            Nach meinem Verständnis war das Ersatzhotel objektiv gleichwertig, also gibt´s keinen Grund den Reisepreis für diese 3 Tage zu mindern.
            Für die Erstattung ist der Veranstalter unabhängig seines Verschuldens in Anspruch zu nehmen.

            Hier im Forum werden Threads aktualisiert indem man dort seine Frage stellt.

            also gibt es ein Sammelthread. Das werde ich das nächste mal dann beherzigen.

            Veranstalter - alles klar.
            1x umgezogen? Ich weiß nicht. Erstmal bin ich mein gebuchtes Hotel gefahren und dort habe ich erfahren, dass es kein Platz für mich gibt. Dann bin ich 'umgezogen' ins andere. Gleichwertig will ich nicht objektiv beurteilen und ist Auslegungssache. Für mich war es auf keinen Fall gleichwertig. Bezweifle aber, dass auf Geschmäcker Rücksicht genommen wird.
            Der nächste Umzug stand heute an. Also der 2. dazu seit Sonntag täglich Telefonate und Termine - übrigens nicht nur weil ich das wollte, sondern weil der Veranstaler genauere Infos wollte. Scheint wohl keine Seltenheit zu sein in letzter Zeit. S

            ind das nun 2 Umzüge oder einer?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Florian80wF Offline
              Florian80wF Offline
              Florian80w
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die wichtigsten Infos nennst du nicht:
              Wo ist das Reiseziel?
              Was genau habt ihr gebucht?
              Wie heißt der Veranstalter?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                Für die Beurteilung der Ansprüche ist das vollkommen unerheblich, Florian80w ...
                @danneezy
                Nein, es hat ein Umzug stattgefunden, nämlich der aus der Ersatzunterkunft in das gebuchte Hotel.
                Da Geschmacksfragen keine Rolle spielen schrieb ich "objektiv". Dazu gehören Kriterien wie Lage, Ausstattung, Serviceangebot etc. - nicht jedoch der Altersdurchschnitt der Urlauber.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • danneezyD Offline
                  danneezyD Offline
                  danneezy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wurden in ein Hotel der selben Kette umgesiedelt. Das gebuchte war komplett restauriert und das andere halt veraltet. Ist auch egal, da ich mich nicht um jeden Penny streiten möchte, sondern nur ein Anhaltswert haben wollte, den ich jetzt habe.

                  Danke 😊

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Auch das ist kein objektives Kriterium sondern eher eine Geschmacksfrage ... 😉
                    Grundsätzlich ist die Behandlung eures Problems offenbar mit einer eher geringen Dienstleistungsaffinität behandelt worden. Es gehört tatsächlich zu den organisatorischen SuperGAUs erst vor Ort von einer Umbuchung informiert zu werden, insofern wäre die zusätzliche Forderung von 5% des Reisepreises für den ganzen Schlamassel durchaus zu vertreten.
                    Zwar gibt es generell kein "Schmerzensgeld" für stressige Situationen, allerdings erreicht man bei einer sehr höflichen Anfrage oftmals auch etwas mehr als gewöhnlich für solche Fälle vorgesehen.
                    Viel Erfolg!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • hokahe0H Offline
                      hokahe0H Offline
                      hokahe0
                      schrieb am zuletzt editiert von hokahe0
                      #10

                      @vonschmeling

                      mich würde interessieren wie sich im Reiserecht ein Tagessatz berechnet. Ist dies der Preis den mein gebuchtes Hotel pro Tag kostet,? also z.B. ein Tag HP 90€??
                      Ich lese so ab und an auch schon mal von Rechtsansprüchen zwischen 15-25% des Reisepreises. ( Reisepreis gleich komplette Urlaubskosten, mit Flug / oder ohne? )
                      Nach meinem Verständnis könnte man also im hier geschilderten Fall von @dannezy einen Tagespreis von 90€ beim Veranstalter geltend machen für 3 Tage in einem Ausweichhotel das nehemen wir mal an sonst gleichwertig war. Liege ich richtig?

                      LG hokahe0

                      Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #11

                        Nein, Grundlage ist tatsächlich der Reisepreis / Reisetage, das kann aber auch mal weniger sein als ein Walk-In Tagespreis.
                        Rechenbeispiel: 7 Tage kosteten 700€, der Forderungsbetrag wäre demnach 100€.

                        In der Causa danneezy geht es übrigens nur um die Unbill "Umzug", nicht um die Dauer des Aufenthaltens in der ersatzweisen Unterkunft.

                        Ergänzung:
                        Die Antwort bezieht sich nur auf Minderungsbegehren bei Pauschalreisen, insofern war das oben recht ungenau ...
                        Bei Pauschalreisen reicht der Veranstalter den Anspruch des Reisenden quasi durch und beansprucht seinerseits den Hotelier. Falls man sich bei direktem Vertragsschluss mit dem Hotelier kabbeln muss ist das weit kniffliger!

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • FugimaxiF Offline
                          FugimaxiF Offline
                          Fugimaxi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Was mich mal interessieren würde:

                          Warum kann Ich explizit ein Hotel einer Kette buchen,weil es mir gefällt,renoviert ist,Ich einen tollen Meerblick habe usw,wenn Ich in eine unrenovierte Bude komme die mir so gar nicht zusagt?
                          Es sei denn Ich buche ein Glückshotel,da weiss ich was auf mich zukommt(oder auch nicht)

                          Dann könnten sie sich ihre Kataloge auch an den Hut stecken und die Destination angeben und das Hotel suchen die für Sie raus.

                          Ich zweifle nicht an der Aussage von @vS aber Gott sei Dank ist es uns noch nicht passiert.Ich würde ausflippen,was mir aber so gar nichts bringen würde.

                          Ich als Handwerker kann meinem Kunden der sein Haus weiss streichen lassen will,auch nicht sagen,weiss ist alle kriegst jetzt grün dafür bekommst auch 10 Liter Farbe geschenkt oder billiger.

                          Jetzt kommt wieder Äpfel mit Birnen vergleichen aber ich bin reisrechtlich nicht so bewandert,Ich finde nur unverschämt,was man sich heute als Reisekunde so alles gefallen lassen muss.

                          Männer haben auch Gefühle:
                          Hunger zum Beispiel.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • burton_B Offline
                            burton_B Offline
                            burton_
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Du musst es dir ja nicht gefallen lassen, du kannst stattdessen auch wieder zurück fliegen 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • FugimaxiF Offline
                              FugimaxiF Offline
                              Fugimaxi
                              schrieb am zuletzt editiert von Fugimaxi
                              #14

                              Super Idee👍

                              Es geht eigentlich um die Frage warum Ich auswählen kann und dann nicht bekomme was Ich will.

                              Und meinem Kunden sage Ich, guck doch nicht hin und setz dir ne schwarze Brille auf.

                              Männer haben auch Gefühle:
                              Hunger zum Beispiel.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                burton_ hat doch genau formuliert: Du musst also eben nicht die schwarze Brille aufsetzen und kannst hingegen die Reise eigenmächtig und sofort zu Lasten des Veranstalters abbrechen.
                                Warum du vielleicht nicht bekommst was du wolltest kann sehr verschiedene Ursachen haben, spielt aber für deinen Anspruch auf Entschädigung zunächst mal keine Rolle.
                                Immernoch Thema Pauschalreise ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • FugimaxiF Offline
                                  FugimaxiF Offline
                                  Fugimaxi
                                  schrieb am zuletzt editiert von Fugimaxi
                                  #16

                                  Also heisst das den Urlaub abbrechen oder die Kröte schlucken?

                                  Im ersten Fall gibt es dann aber noch ne Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit oder auch nicht?

                                  Männer haben auch Gefühle:
                                  Hunger zum Beispiel.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Warum wird eigentlich nicht der zuständige Thread genutzt, auf den schon mehrfach verwiesen wurde? hier klicken

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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