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Umbuchungen aufgrund Ablehnung eines Visums

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  • fundituguF Offline
    fundituguF Offline
    funditugu
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    aufgrund der neuen Vorgaben der Ägyptischen Behörden hat mein Mann kein Visum bekommen, da im September seine Aufenthaltskarte erneut werden muss.

    Anlässlich des Visums haben wir bei LTUr um Umbuchung gebeten. Die Reise wäre am 27.5. und die Info haben wir bzgl. Des Visums am 8.5. an LTur kommuniziert.
    gerne hätten wir die Reise auf Nov. umgebucht und wären bereit einen Aufpreis zu zahlen, wenn nötig und Umbuchungskosten haben wir auch in Kauf genommen.

    kann uns LTUR sagen, dass hinter unserer Buchung ETi steckt (auch wenn es auf unserer Buchungsbestätigung nicht steht) und das ETI das nicht akzeptieren würde und wir stattdessen jetzt nach Bulgarien oder Lanzarote fliegen müssen und das statt Düsseldorf ab Frankfurt???

    ich wäre jedem sehr dankbar, der mir schnellstmöglich eine Rückmeldung geben könnte.

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    • wukovitsW Offline
      wukovitsW Offline
      wukovits
      schrieb am zuletzt editiert von wukovits
      #2

      Hallo funditugu

      Der Veranstalter kann von Dir nicht verlangen das Du woanders hinfliegen mußt. Das ist lediglich ein Angebot des Veranstalters. Natürlich kannst Du stornieren. Ob Du in diesem Fall ein Anrecht auf ein kostenloses Storno hast oder auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen bist kann Dir vermutlich vonschmeling sagen.

      Gruß
      Karl

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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #3

        Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Anreisetag obliegt allerdings ausschließlich eigenverantwortlich dem Reisenden und da kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden.
        Das heißt, wenn du nicht einreisen darfst, musst du stornieren oder umbuchen.

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Zur Verantwortung hinsichtlich der pers. Reisedokumente ist HABERLINGS Aussage korrekt und vollständig.
          Natürlich kann hinter einer von Ltur vermittelten Reise der Veranstalter ETI "stecken", ungewöhnlich hingegen die Äußerung, die Reise zwar auf ein anderes Ziel, nicht aber auf einen anderen Zeitpunkt verlegen zu wollen.
          Ich würde darauf bestehen, dass der Vorschlag ETI unterbreitet wird und Einblick in den gesamten relevanten SV verlangen. Eine Handhabe hat man letzten Endes leider nicht, das Verschluden liegt ganz eindeutig beim Reisenden ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Was für neue Vorgaben der Ägyptischen Behörden? Bitte um Aufklärung. Ausweisdokument sowie Aufenthaltstitel mussten doch schon immer über Einreise hinaus 6 Monate gültig sein. Letzteres ist nun nicht mehr gegeben, da dieser im September ausläuft.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle für die Causa, Ahotep.
              Fraglich erscheint mir die Begründung, dem Sinn nach die Weigerung, eine Umbuchung der gleichen Reise auf einen späteren Termin nicht abieten zu können ... ?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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