FTI Teil II
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Den Gutschein werde ich definitiv nicht akzeptieren,ich habe die Reise schließlich mit Geld bezahlt und nicht mit einem Gutschein,also möchte ich auch Geld zurück, egal ob Härtefall oder nicht.
Was soll ich mit einem Gutschein? Ich weiß ja gar nicht ob ich bis Ende des nächstens Jahres verreisen kann oder möchte. -
@Schlangenfanger
Ah ich verstehe was du meinst, "oder" trennt "Sie" von den "bestimmten Zielgruppen", richtig?
Das wäre dann ja ein Lichtblick - also wünsch dir was!
Ehrlich gesagt bin ich nach all dem Sträuben sehr skeptisch hinsichtlich gewisser Zusagen.
Grad Betroffene wie du, deren Rückzahlungsfrist schon lange und ohne feedback verstrichen ist sollten tatsächlich eine ultimative Forderung mit kurzer Fristsetzung übermitteln. Falls man vor Gericht landet wird der Nachweis von Schlichtungsversuchen immer zu Gunsten des Klägers gewertet (wenn sie denn substantiiert sind). -
Na , das hab ich ja schon getan .
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Gut, dann wart´s ab.
Ich glaube allerdings immer weniger daran, dass die Veranstalterhoffnungen von Brüssel sanktioniert werden.
Das ist aber wirklich nur Intuition, in Sachen X3 damals war´s so, dass sich alle Sprecher und auch die allermeisten Juristen einig waren, nur hat der Oberkommssar zu aller Entsetzen dann völlig unerwartet anders entschieden.
Man steckt einfach nicht drin ... -
Nochmal kurz zu Don Arnulfo, stellvertretend für alle, die in ihrer Empörung zu verbalen Entgleisungen neigen:
Keine inkriminierenden Vorwürfe hier auf der Forenebene - im eignenen Interesse!
Die Unterstellung von Straftaten kann - auch schnoddrig hingeworfen! - unangenehme Korrespondenz nach sich ziehen.
Also seid sauer und macht euch Luft aber verzichtet auf den Vorwurf strafrechtlicher Verfehlungen.
Da gibt´s nur ganz wenige Ausnahmen (z.B. nachweisliche Ticketbetrüger oder obskure Clubmitgliedschaften mit angeblichen Preisvorteilen für exklusive Reisen), und am besten sollte weit mehr als ein Anfangsverdacht gegeben sein. -
Heute Nacht ist die angekündigte Mail von BigXtra angekommen .Es wird angekündigt eine Mail mit der Rechnung zu verschicken . Zusätzlich bekommt man innerhalb von 14 Tagen schriftlich das Urlaubsguthaben plus detaillierte Informationen über die Aktion FTI GROUP-Cash im Wert von 200€ . Über einen Link kann man ab dem 2.Mai die Rückerstattung des Guthabens anfordern .
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Kann man auf der HC Sonderseite seit gestern 13.34 Uhr auch nachlesen klick zur Seite
Und hier der Text
Die FTI GROUP storniert alle Flugpauschalreisen und Hotel-Only-Buchungen mit Abreise bis zum 30.04.20 kostenfrei. Regelung zur Rückerstattung:
- Die Rückerstattung folgt in Form einer Rückzahlung auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel oder über einen Gutschein in Höhe des Reisepreises zzgl. 200,- € Bordguthabenfür die nächste Reise.
- Die Rückerstattung erfolgt für stornierte Reisen mit ursprünglichem Reiseantritt bis 30.04.2020.
- Der Kunde kann wählen welche Form der Auszahlung er wünscht. Betroffene Kunden werden am 17.4.2020 per E-Mail kontaktiert und weitere Informationen erhalten.
Regelung zu Restzahlungen
Restzahlungen für Reisen mit Abreise bis zum 20.05.2020 werden vorerst ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Sie für Abreisen bis zu dem genannten Termin derzeit keine Restzahlung an den Veranstalter leisten müssen. Sollten Sie dem Veranstalter Konto- oder Kreditkartendaten für eine Abbuchung zur Verfügung gestellt haben, wird Ihr Veranstalter derzeit keine Restzahlung abbuchen.
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Kann man auf der HC Sonderseite seit gestern 13.34 Uhr auch nachlesen klick zur Seite
Und hier der Text
Die FTI GROUP storniert alle Flugpauschalreisen und Hotel-Only-Buchungen mit Abreise bis zum 30.04.20 kostenfrei. Regelung zur Rückerstattung:
- Die Rückerstattung folgt in Form einer Rückzahlung auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel oder über einen Gutschein in Höhe des Reisepreises zzgl. 200,- € Bordguthabenfür die nächste Reise.
- Die Rückerstattung erfolgt für stornierte Reisen mit ursprünglichem Reiseantritt bis 30.04.2020.
- Der Kunde kann wählen welche Form der Auszahlung er wünscht. Betroffene Kunden werden am 17.4.2020 per E-Mail kontaktiert und weitere Informationen erhalten.
Regelung zu Restzahlungen
Restzahlungen für Reisen mit Abreise bis zum 20.05.2020 werden vorerst ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Sie für Abreisen bis zu dem genannten Termin derzeit keine Restzahlung an den Veranstalter leisten müssen. Sollten Sie dem Veranstalter Konto- oder Kreditkartendaten für eine Abbuchung zur Verfügung gestellt haben, wird Ihr Veranstalter derzeit keine Restzahlung abbuchen.
Herzlichen Dank Günther,
jetzt sind die Bedingungen verständlicher. Endlich!für ein geplante Aufenthalt in Kreta ab der 27.06 habe ich einen Restzahlung von 11.085 fällig am 28.05 Von mein CC.
Ich glaube zur Zeit geht nur abwarten und Tee trinken (oder stärkeres, der Konsum von Wein und Korn hat angeblich um einen Drittel zugenommen!!!)
Schönes Wochenende
Nadine -
Kann man auf der HC Sonderseite seit gestern 13.34 Uhr auch nachlesen klick zur Seite
Und hier der Text
Die FTI GROUP storniert alle Flugpauschalreisen und Hotel-Only-Buchungen mit Abreise bis zum 30.04.20 kostenfrei. Regelung zur Rückerstattung:
- Die Rückerstattung folgt in Form einer Rückzahlung auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel oder über einen Gutschein in Höhe des Reisepreises zzgl. 200,- € Bordguthabenfür die nächste Reise.
- Die Rückerstattung erfolgt für stornierte Reisen mit ursprünglichem Reiseantritt bis 30.04.2020.
- Der Kunde kann wählen welche Form der Auszahlung er wünscht. Betroffene Kunden werden am 17.4.2020 per E-Mail kontaktiert und weitere Informationen erhalten.
Regelung zu Restzahlungen
Restzahlungen für Reisen mit Abreise bis zum 20.05.2020 werden vorerst ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Sie für Abreisen bis zu dem genannten Termin derzeit keine Restzahlung an den Veranstalter leisten müssen. Sollten Sie dem Veranstalter Konto- oder Kreditkartendaten für eine Abbuchung zur Verfügung gestellt haben, wird Ihr Veranstalter derzeit keine Restzahlung abbuchen.
@guenter-holidaycheck sagte:
Restzahlungen für Reisen mit Abreise bis zum 20.05.2020 werden vorerst ausgesetzt.
... demnach ist deine CC noch nicht ausm Schneider, Vive la France!

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@guenter-holidaycheck sagte:
Restzahlungen für Reisen mit Abreise bis zum 20.05.2020 werden vorerst ausgesetzt.
... demnach ist deine CC noch nicht ausm Schneider, Vive la France!

Ich weiß! Aber da Hoffnung macht Leben (alte französische Sprichwort) ich gehe fast davon auf meine fünf Wochen auf Kreta abzusetzen





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