Anex Group/Anex Tour
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@Vonschmeling,
ich zitiere " Nein Du solltest zuweilen einfach nur gar nichts schreiben"
das hättest Du wohl gern, aber da ich mitunter recht Ungehorsam bin, will ich Dir den Wunsch nicht erfüllen.
Das war doch ein Wunsch, oder?
Denn Befehle nehme ich schon seit meiner Bundeswehrzeit nicht mehr an, und das ist schon 50 Jahre her.
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@Tuerkeifliegender und alle anderen Beteiligten
Zurück zum Thema! Weniger OT, dafür mehr hilfreiches, wenn ich bitten darf... -
Das Thema (korrekte) Erstattungsgrundlage wird in Verbindung mit Anex/Azur in diesem Thread nicht das letzte Mal von Belang und dürfte für Betroffene auch nicht ganz uninteressant sein, würde ich meinen?
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Eine Entschädigung steht zu - das war der Punkt. Die Aussage, dass man beliebig auf andere Tage umgebucht werden kann und keinerlei Rechte hat ist schlicht falsch! Das war vielleicht mal vor vielen Jahren so!
Ich bin nicht hyperaktiv sondern gebe hier nur nützliche Hinweise. Mir ist klar, dass ein Flug um 2 Stunden z.B. nach hinten verlegt werden kann aber nicht 3 Tage vorher beispielsweise um 20 Stunden.....
Ansonsten möchte ich gerne mal die Textpassage (Link) hier lesen, dass man bei einer Pauschalreise nix zu melden hat und alles hinnehmen muss.
@_aqua_sports_ sagte:
Eine Entschädigung steht zu - das war der Punkt. Die Aussage, dass man beliebig auf andere Tage umgebucht werden kann und keinerlei Rechte hat ist schlicht falsch!
Wenn das jemand behauptet hätte wäre es in der Tat falsch. Hat aber niemand ...

Der Widerspruch erfolgte gegenüber der Aussage, die Flugzeiten könnten nur bis 14 Tage vor Reisebeginn geändert werden. Dies ist nicht zutreffend.
Ich vermute allerdings, dass der ursprünglich von Martino1979 gebuchte Flug annulliert wurde, wonach tatsächlich ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 bestünde. -
Mensch, da liest man mal ein paar Stunden nicht und schon verpasst man jede Menge. Bei mir ist meine pauschale Reise 13 Tage vor Abflug von 6:00 Uhr morgens auf 15:20 Uhr verschoben worden. Meine Frage war lediglich ob ob ich nun eine Chance habe die 250 € pro Person zu bekommen? Schließlich geht es um fünf Personen. Morgen Mittag um 15:00 Uhr weiß ich mehr ob der Flieger überhaupt dann startet. Die Hotline von Anex konnte mir nicht helfen. Wir haben versucht den Flug noch mal auf morgens zu schieben, aber man sagte uns dass keine Maschinen frei wären. Also starten wir nun (hoffentlich) zumindest mit 9 Stunden Verspätung.
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Wie gesagt, ich möchte nur wissen ob es sich lohnt zu kämpfen und gleichzeitig werde ich natürlich alle hier auf dem Laufenden halten wie es in meinem Fall ausgegangen ist.
Verstehe auch nicht wirklich warum Herr Vonschmeling immer nur für die Gesellschaft spricht und die Chancen bei 0% sieht. Ich hoffe ja mal nicht dass sie Mitarbeiter von Anex/Azur sind.
Mir geht's auch nicht um die 5 %, sondern um die 250 € pro Person bezüglich der Flugverspätung.
P.S. Man hat mir seitens Hotline sogar selbst vorgeschlagen sich zu melden um einen Teil des Geldes wieder zurück zu bekommen.
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Der Herr von Schmeling hat deine Causa im Blick, Martino ...

Falls die Reisezeit aus wichtigem Grund (beispielsweise von der Airline) verschoben wurde besteht dennoch ein Anspruch an den Veranstalter:
In Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Verlegung und für jede weitere. Pro Buchendem versteht sich.Wurde dein Flug mit Azur Air jedoch annulliert hast du Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04, i.e. die "Chance" auf 250€ pro Ticket.
Du musst nicht kämpfen, nur mal Butter bei die Fische geben wie sich die Änderung gestaltet hat. Für das Ergebnis, bzw. deine Aussichten auf Erfolg ist das nun einmal maßgeblich.
Bitte erspare mir und allen Mitlesern die bartträchtige Farce des "Befangenheitsverdachtes" ...

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Was heißt hier wie sich das gestaltet hat? Als wir die Reise gebucht haben haben wir die Abflugzeiten mit 6:00 Uhr genannt bekommen. Diese sind natürlich auch schriftlich mitgeteilt worden. Vor 13 Tagen kamen ohne eine Begründung die Unterlagen nach Hause und dort stand dann drin: Abflug 15:20 Uhr
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Das ist soweit rechtens.
Maßgeblich ist - falls du eine Entschädigung gem. der EU Fluggastrechte beanspruchen möchtest!? - ob dein Flug
A gestrichen wurde
oder nur
B geändert hinsichtlich der Reisezeiten.A entfaltet Ansprüche gem. VO gegen die Airline (=250€ pro Ticket)
B nur gegen den Veranstalter im benannten Rahmen (5% des eines Tagessatzes der Reisekosten ab der fünften Stunde der Verzögerung)Komplexes Thema! - schau doch bitte mal in das schon häufig verlinkte Unterforum zu reiserechtlichen Fragen ...
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Dann kannst Du im Normalfall davon ausgehen, dass es in den Reiseunterlagen heisst "Vorraussichtliche Flugzeiten" - so wird es normalerweise immer formuliert, eben damit es zu keinem Rechtsanspruch führt...
Bevor Du Dich beschwerst, solltest Du nochmal alles durchlesen was Du unterschrieben hast -
Das kann mir keiner sagen ob gestrichen oder verschoben wurde weil im Brief nichts drin steht.
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Kaspar,
wo habe ich mich beschwert?
ich frage euch doch seit Tagen lediglich -
@Kaspar
Falsch! Diese Gummivereinbarungen sind bereits erfolgreich angegriffen worden ... (mit mässiger Auswirkung auf den Verbraucher).Mir gerät das hier jetzt echt zu chaotisch, daher der Hinweis auf das entsprechende Unterforum - die Frage von Martino1979 betrifft ja keinesfalls Azur Air allein.
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@Martino1979
Dann ruf doch mal an beim Veranstalter oder kontrolliere die Flugnummern ... Herrmannzeiten!?
Oder was genau verstehst du unter "kämpfen"?
Die rollen dir die zweihundertfuffzich Schleifen nicht im Vorgarten, soviel ist gewiss!
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Die Flugnummer ist immer wieder gleich.
Die haben wohl nur 2 Nummern.Beim Veranstalter geht keiner man Wochenende dran. Erst Montag wieder.
Der Flug für morgen (von der russischen Mutter Azur Airline) ist auch schon wieder gecancelt
Abflug: 15:50 -
Woher beziehst du diese Info?
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... ich meinte annulliert ... ?
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Unter dus.com steht drin:
KTK8701 Abflug 15:50 = annulliert
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und was auch komisch ist, dass Azur Airline morgen früh um 6:00 (unsere alte Abflugzeit) von Düsseldorf nach Rhodos fliegt. Das kann doch kein Zufall sein, oder? Die haben ja nur zwei Maschinen wovon eine Langstrecken nach Dom Rep. durchführt.