Passagier raucht im Flugzeug
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"caribiangirl" wrote:
Trotz allem finde ich es etwas überzogen,dass die Maschine in HH zwischenlandete,obwohl der Zielflughafen ca 10 Min. später erreicht gewesen wäre....also Hamburg und Köln liegen mehr als 10 Flugminuten entfernt! Wenn das Bordpersonal einen "normalen" Flug nicht sicherstellen kann, muss halt ausgewichen werden. Was hätten wohl die Hinterbliebenden gesagt, wenn so ein "*****" die Türen gewaltsam geöffnet hätte. Wer kann das jetzt und hier einschätzen? Ich nicht und daher beurteile ich die Aktion der Airline auch nicht weiter...
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@ wolf-dieter
ich habe diese Frage gestellt:
"Sternedieb" wrote:
Warum muss (wenn nicht auf der Toilette) ein Flieger notlanden nur weil jemand geraucht hat?Nicht warum musste in diesem Fall das Flugzeug landen. Mir geht es nur um meine Frage. Diesen Fall kenn ich nicht im Detail - deshalb spielt er nur eine untergeordnete Rolle.
Nach deiner Antwort - landet also ein Flugzeug - weil es die Regeln sind. Richtig - oder habe ich das falsch verstanden?
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@Curiosus
Grundlegend geb ich Dir recht bzgl. der Sicherheit an Bord. Jedoch mal ganz ehrlich zu den Zeitangaben wegen Köln u. Hamburg. Irgendwo muß auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Betracht gezogen werden. Und ob es jetzt 10, 15 oder 20 Min. sind sollte man trotzdem diese Überlegung überdenken.
lg -
...die Flugzeit HEL-CGN ist eine gute halbe Stunde länger als HEL-HAM. Eine Zwischenlandung wird aber mindestens eine halbe Stunde vorher geplant. Wäre nicht in Hamburg gelandet worden, was hätte alles in der folgenden Stunde angestellt werden können... Das ist zu Überlegen.
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Es muß doch Möglichkeiten geben, einen renitenten Passagier so zu beruhigen, daß er die 30-40 Minuten in der Luft von Hamburg nach Köln übersteht, ohne gleich eine Notlandung in Hamburg in die Wege zu leiten.
Ich finde, daß caribiangirls Argument zieht: Was macht die Besatzung in solch einem Fall über dem Atlantik, wenn der nächste Flughafen meinetwegen drei oder vier Stunden oder noch weiter entfernt ist?
Festzuhalten ist, daß die Zwischenlandung nicht erfolgte, weil der Passagier geraucht hat, auch wenn das möglicherweise vorgeschoben wird. Auslöser war, nach allem was man weiß, die Agressivität des Passagiers gegenüber Mitpassagieren. Und die hatte nichts mit dem Rauchen zu tuen, sondern damit, daß der Passagier betrunken war. Warum man einen betrunkenen Passagier an Bord läßt und/oder ihm an Bord so viel alkoholische Getränke verkauft, daß er dermaßen ausflippt, ist mir unklar. Ich denke, es wird da seitens der Fluggesellschaft einen gewissen Erklärungsnotstand geben. Könnte ich mir zumindest vorstellen. Ich bin gespannt, ob es bei einer evtl. juristischen Auseinandersetzung gelingt, dem Passagier die alleinige Schuld zu geben.
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"salvamor41" wrote:
Warum man einen betrunkenen Passagier an Bord läßt und/oder ihm an Bord so viel alkoholische Getränke verkauft, daß er dermaßen ausflippt, ist mir unklar....da gebe ich Dir recht. Aber es war doch offensichtlich eine "Zwischenlandung" und keine Notlandung.
Ich war nicht an Bord und weiss auch nicht was der Passagier gemacht hat, aber wenn das Bordpersonal wohl aus Sicherheitsgründen so entschieden hat ist es doch O.K.
Lieber eine Zwischenlandung zuviel und damit Sicherheit. Das ist doch was wir alle wollen: Sicherheit an Bord. Ob nun am Gate der Passagier schon hätte ausgemustert werden, ist doch etwas ganz anderes, oder? Denn Sicherheit geht vor, finde ich. -
Klar, curiosus, ich war ja auch nicht an Bord, weiß nur aus den Medien, was da war. Ob man dem Passagier die Kosten für die unplanmäßige Landung (eine Summe im fünfstelligen Bereich, wie zu lesen war) an die Backe schmieren kann, werden eh die Juristen unter sich ausmachen. Ich bin da aber eher skeptisch. Sicher wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel da eine Rolle spielen.
Ich stimme Dir natürlich grundsätzlich zu: die Sicherheit an Bord geht über alles!
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Hallo miteinander,
wir hatten ja kürzlich sogar einen User, der offenbarte, dass er betrunken ins Flugzeug steigen will.
Das ist schon ein heikles Thema, da dort oben halt eine Sondersituation.
Hier wäre mal der User "Flugbegleiter"gefragt, wie es denn in seinen Richtlinien steht, die er in seinem 6-wöchigen Seminar doch so verinnerlicht.
Am besten wäre wohl eine Zusatzausbildung, wie Sie Polizisten bekommen. Denn eigentlich gehört solch ein Fluggast ruhiggestellt, wie auch immer. Das schreibe ich bewußt ohne Smiley, das ist mein voller Ernst, da kenne ich kein Erbarmen.
Vielleicht eine(n) Fb weniger und (oder) dafür eine Person, die in Security ausgebildet ist. Mein Bekannter, der solch ein Securityunternehmen führt, wüsste sich da schon zu helfen!
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Ihr lieben Leute,
bitte nicht um des "Kaiser`s Bart" streiten

es geht wirklich NUR um die Sicherheit an Bord, ob nun Not- oder Zwischenlandung ist völlig unerheblich. Der Kapitän hat so entschieden und nur er ist verantwortlich. Dann sollte man ihm auch eine sorgfältige Handhabung unterstellen. Für ihn war anscheinend die Flugsicherheit gefährdet, that is...Ob schon be- oder angetrunken in Helsinki an Bord, ist auch nicht so relevant. Wer soll das entscheiden

Aber wir alle wissen, die schon das eine- oder andermal geflogen sind: Alkohol in großer Höhe wirkt ganz anders, auch in geringeren Mengen teilweise sehr fatal

Taiger
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Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person (sprich den Angetrunkenen) außer Kraft setzen kannst. Für mich folgende Lösung: Besofski ruhigstellen (mit was u. wie auch immer) u. ab nach Köln.
lg
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"carsten wismar" wrote:
Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person (sprich den Angetrunkenen) außer Kraft setzen kannst. Für mich folgende Lösung: Besofski ruhigstellen (mit was u. wie auch immer) u. ab nach Köln.
lg
Meine Rede, Carsten!
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"carsten wismar" wrote:
Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person (sprich den Angetrunkenen) außer Kraft setzen kannst. Für mich folgende Lösung: Besofski ruhigstellen (mit was u. wie auch immer) u. ab nach Köln.
lg
Schon richtig, Carsten, doch befürchte ich, dass die netten FB einen 2 Meter Mann nicht ruhig stellen können, da Du dies in 6 Wochen nicht lernst.
Da reicht kein nettes Aussehen und Fremdsprachen!Den Einwand mit dem Flug übern großen Teich fand ich spitze, denn da ist nichts mit Zwischenlanden und bestehendes Recht konsequent anwenden. Da ist konsequentes Handeln gefordert.
Also liebe Fluggesellschaften:
Nicht nur über Sicherheit reden, auch etwas investieren in die Ausbildung des Personals.
In solchen Situationen sieht man sehr deutlich, wie wichtig auch das Kabinenpersonal sein kann.Da können Sie mal zeigen, dass Sie "nicht nur Bedienung in der Luft" sind.
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@meinungsfreiheit
Eine FB nicht, jedoch Elektroschocker oder Reizgas schon.
lg -
"taiger.wutz" wrote:
Für ihn war anscheinend die Flugsicherheit gefährdet, that is...Ob schon be- oder angetrunken in Helsinki an Bord, ist auch nicht so relevant. Wer soll das entscheiden

Aber wir alle wissen, die schon das eine- oder andermal geflogen sind: Alkohol in großer Höhe wirkt ganz anders, auch in geringeren Mengen teilweise sehr fatal

Taiger
Ich weiß ja nicht, was so eine durch einen renitenten Passagier verursachte Zwischenlandung im Endeffekt kostet. Es war von einem fünfstelligen Betrag die Rede, das kann sich demnach also zwischen € 10.000,00 und € 99.999,00 bewegen. Es ist zumindest für den Passagier selber also durchaus erheblich, wie man seitens der Fluggesellschaft die Zwischenlandung begründen wird, wenn man dem Passagier die Kosten anlasten will. Und da wird es durchaus eine Rolle spielen,
- warum der Passagier betrunken an Bord gelassen wurde
- warum man ihm an Bord dann auch noch weiter Alkohol gab
- welche Möglichkeiten bestanden hätten, die Zwischenlandung und damit die Entstehung dieser immensen Kosten zu vermeiden.
Ich glaube schon, daß sich ein Richter das genau ansehen wird.
Allein die Versicherung des Flugkapitäns, es habe keine andere Lösung wie die Landung gegeben, wird vermutlich nicht ausreichen, den Passagier in Regreß zu nehmen. -
bei solch einem Fluggast gehört nicht nur ein Flugverbot für Germanwings, sondern ein Eintrag bei allen Fluggesellschaften.
Never fly, außer Treppa ronder

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sei gewiß, es gibt eine "black list" für derartige Paxe.
über die rechtlichen Folgen einer solchen Flugunterbrechung kann und darf sich in solchen Momenten ein Flugkapitän keine großen Gedanken machen. Security first!!!
über die Kosten eines solchen "Ausfluges" hätte sich der "nette" Fluggast vorher Gedanken machen müssen - und glaub mir, diese Kosten sind gewiß keine peanuts. Ich möchte nicht in seiner Haut stecken.
Vor wenigen Jahren waren sowohl die Cabin Crew als auch das Cockpit in solchen Situationen relativ "großzügig". Heutzutage ist man da viel zu sehr sensibiliert - und das nicht ohne Grund - und greift gnadenlos durch.Noch einen Zusatz: auf Langstreckenflügen über Wasser befindet sich übrigens öfter ein "Air-Mashall" an Bord als allgemein angenommen wird. ...und die kennen in der Regel wenig Pardon.
Taiger
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@ taiger.wutz
Das mit den Kosten ist schon alles klar. Es geht aber auch darum, ob die Kosten wirklich im Endeffekt geltend gemacht werden können, wenn das Gericht eine Mitschuld des Personals der Fluggesellschaft feststellt und darüber hinaus nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel feststellt, daß die Situation auch ohne Zwischenlandung hätte bereinigt werden können.
Ich behaupte einfach mal, der Fluggast konnte sich keine Gedanken mehr über die Konsequenzen machen, eben weil wichtige Gehirnfunktionen durch den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke außer Funktion gesetzt waren. Das nennt man, glaube ich, verminderte Zurechnungsfähigkeit und damit eingeschränkte Schuld des Passagiers. Unterschätze mal nicht die deutsche Rechtsprechung. So ein Flugkapitän ist zwar (berechtigterweise) ein einflußreicher Mann, aber die Gerichte sehen sich solche Fälle genau an. Was ist, wenn bei der Pax Leute waren, die die Behandlung des Falles für überzogen hielten und auch bereit sind, vor Gericht entsprechend auszusagen.
Mich würde mal interessieren, wie solche Fälle in der Vergangenheit ausgegangen sind. Kennst Du entsprechende Urteile oder weiß sonst jemand aus der Userschaft etwas darüber?
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"carsten wismar" wrote:
Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person außer Kraft setzen kannst....und schon sind wir wie britische Urlauber, die durch Vorurteile die Menschenrechte anderer mit Füssen traten damit diese dann aus dem Flugzeug geholt wurden.
Danke für diesen Beitrag!Bei dieser Aktion wird doch deutlich zuviel spekuliert und auf andere Bereiche ausgewichen.
Wer war dabei? Wer kennt die Gründe? Was ist geschehen?
