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Verspätung Flug wg. Flughafenwartung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MarthaMausM Offline
    MarthaMausM Offline
    MarthaMaus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, wir haben gestern gelesen, dass der Flughafen in Köln am 08.10.2017 bis 6 Uhr gesperrt ist.
    Wie es so kommt ist unsere Landung für 2:40 Uhr seit einigen Monaten geplant. Eine offizielle Meldung von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter gibt es nicht. Auf einer Flugsucheseite in Netz find ich meinen Flug. Start Antalya 23:45 Uhr und Landung Köln 2:40 Uhr mit geänderten Zeiten. Selber Start. Landung in Köln 9:05 Uhr, da Zwischenstopp in Nürnberg und Frankfurt.

    Weiss jemand, was ich, vielleicht schon im Vorfeld, tun kann? Gibt's bei guten 6 Stunden Verspätung Entschädigung? Wenn ja, von wem? Kann ich umbuchen? Wann muss mich jemand Informationen zukommen lassen?

    Danke Martha

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Hier handelt es sich nicht um eine Verspätung sondern eine Reisezeitenänderung, der passende Thread.

      Deine Reise steht mehr als 14 Tagen bevor, soweit kann ich keinerlei Ansprüche erkennen.
      In der Vorbereitung kannst du deine eigenmächtige Verpflegung anpassen (ratsam!).

      Dein gewählter Threadtitel ist zumindest unglücklich, eher eine Mutmaßung als ein Fakt. Er sollte geändert werden, idealer Weise auf deine Veranlassung ...

      Letztlich ist eine Flughafensperrung ein Ereignis, dessen Folgen weder dem Luftverkehrsunternehmen noch ggf. einem Reiseveranstalter anzulasten sind.
      Fazit: Nicht aus jedem Belang ist irgendwie Profit zu melken und die ständige Erwartung nervt enorm.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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      • MarthaMausM Offline
        MarthaMausM Offline
        MarthaMaus
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bis jetzt steht bis auf die Wartung des Flughafens nix fest.

        Diesen Fakt habe ich selbst zufällig gefunden. Bis jetzt kam weder der Veranstalter noch die Fluggesellschaft um zu sagen, dass der Flug so wie gebucht nicht stattfinden. Keine offizielle Info. Das wurmt mich, weil über 6 Stunde später landen und ein Flug der normal keine 4 Stunden geht dauert auf einmal 10 Stunden? Geht sowas so einfach?

        Ich würde gern wissen, was ich machen kann. Ich bin Flugunerfahren. Ist doch die Frage ob ich im Vorraus was tun kann, ohne Info von Fluggesellschaft, dass es den Flug so nicht gibt? Oder muss am Ende die Entschädigung her? Ich hätt lieber 6 Stunden weniger Weg!

        Aber ohne Info Änderung vornehmen? Dann vielleicht 2 Tage vorm Abflug, ... Mensch Leute ihr fliegt übrigens ein bissl länger geht doch auch nicht!?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • OliverQ121171O Offline
          OliverQ121171O Offline
          OliverQ121171
          schrieb am zuletzt editiert von OliverQ121171
          #4

          @Martha
          Da Du wahrscheinlich eine Pauschalreise gebucht hast, sind die damit verbundenen Flugzeiten in der Regel unverbindlich und meines Erachtens nach hast Du keinerlei Ansprüche auf Erstattung, so lange sich die Abflugzeiten innerhalb eines Zeitfensters von 23:59 Std innerhalb der genannten Abflugtage befinden. Der von Dir genannte Flughafen hat eine Sperrung der Start- und Landebahnen von 21:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens wegen Wartungsarbeiten. Wann sollen denn diese bitteschön sonst ausgeführt werden. Der Kölner Airport macht dies bestimmt nicht um Dich zu ärgern, sondern vielmehr um Deine Sicherheit zu gewährleisten. Was wäre denn die Alternative des Reiseveranstalters ? Abflug in Antalya nicht um 23:45 Uhr sondern Bsp: nachts, am gleichen Tag, um 0:15 Uhr Somit würden Dir 23,5 Stunden
          Urlaub vor Ort fehlen, rechtlich gesehen hat der Reiseveranstalter aber die Möglichkeit. Es geht sich doch nicht immer darum: Was kann ich kriegen wenn meine gebuchte Reise so nicht eintrifft. Willst Du Dich jetzt und den ganzen Urlaub damit beschäftigen wo Du evtl. ein paar Euronen rausholen kannst ?

          Sicherlich kannst Du auf eigene Faust und auf eigene Kosten einen Rückflug buchen. Jedoch wird dieser ebenfalls in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr nicht nach Kölle gehen. Hier empfiehlt sich ja dann der benachbarte Flughafen Düsseldorf. Ich verstehe Dich dahingehend, dass eine ausbleibende Rückmeldung, bisher, des Reisveranstalters ärgerlich ist, da diese wahrscheinlich über den Umstand am Airport Kölle informiert sind,aber diese Information bisher nicht weitergegeben haben. Bis jetzt dumm gelaufen, aber hieraus stets einen bonitären Vorteil ziehen zu wollen, halte ich für recht überzogen.

          So what, relax and enjoi your time. It´s holiday !!!

          wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Du kannst nach der Reise einen Reisemangel monieren, wenn die Zeiten tatsächlich so bleiben.
            Auch bei einem Direktflug können Zwischenlandungen, die zu mehr als 4h Verzögerung in der Ankunft führen eine Reisepreisminderung rechtfertigen. Ab der 5. Stunde und für jede weitere sollten 5% eines Tagessatzes des Reisepreises erstattet werden.
            Dieser Anspruch ist verschuldensunabhängig beim Veranstalter geltend zu machen.
            Das geht jedoch wie erwähnt erst nachdem der Rückflug tatsächlich wie beschrieben durchgeführt wurde, nicht etwa im Vorwege.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • OliverQ121171O Offline
              OliverQ121171O Offline
              OliverQ121171
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @VS
              Ist das wirklich so ? Sind bei einer Pauschalreise die gebuchten Abflug- oder Ankunftszeiten +/- 4 Stunden bindend ? Heißt dies im Umkehrschluß, ich buche eine Pauschalreise mit Flug ab Flufhafen X nachts um 0:15 Uhr, weil ich ja früh vor Ort sein möchten und im Nachgang habe ich eine Verschiebung des Abflugs Bsp: auf 17:30 Uhr und schon kann ich geltend machen ? Sind hier nicht Informationszeiten des RV ebenfalls zu berücksichtigen ? Bei der o.g. Reise hat der RV noch 25 Tage Zeit zu reagieren, da Rückreise für den 08.10. geplant ist. Angenommen der RV meldet sich im Laufe der kommenden Woche mit den geänderten Ankunftszeiten und Zwischenstops.
              Habe ich trotzdem ein Recht auf die von Dir genannten 5% eines Tagessatz je angefangene Stunde ? Vielleicht stehe ich grad aber auch auf dem Schlauch. Und trotzdem bleibt für mich eins bestehen: Ich buche einePauschalreise und weiß, dass mit einigen Dingen zu rechnen ist. Manche sind ärgerlich, andere weniger. Aber ich möchte diese Dinge als gegeben sehen und mir nicht dadurch den Urlaub vermiesen lassen und schon gar nicht möchte ich mich auf die Suche nach jedem "Schlupfloch" begeben, welches mir evtl etwas von meinem Urlaubsbudget zurückgibt.

              wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                Ja, solche Ansprüche wurden schon gerichtlich durchgesetzt, trotz des i.d.R. albern geringen Streitwertes.
                Den Klägern wurde in der Entscheidung ein Reisemangel zuerkannt, auch bei einem Direktflug mit Zwischenlandung bei einer entsprechenden Verzögerung von mehr als 4h.
                Eine Zwischenlandung kann also ein Mangel sein und zu Forderungen berechtigen.

                "Bindend" sind die Reisezeiten nicht, das schwammige Zauberwort ist "zumutbar". Hier handelt es sich um eine wesentlich verlängerte Rückreise, verursacht durch gleich 2 Zwischenlandungen. In diesem Fall kann der Reisende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Ob dem Begehren dann entsprochen wird steht auf einem anderen Blatt ...
                Natürlich kann die Beschwerde erst dann geführt werden, wenn sich der Sachverhalt tatsächlich eingestellt hat und nicht etwa schon im Vorwege.
                MarthaMaus könnte auch vom Vertrag zurücktreten, aber das scheint ja keine Option zu sein.

                Fazit: Zwar sind die Angaben von Reisezeiten innerhalb einer Pauschalreise nicht verbindlich, können andererseits aber auch nicht willkürlich und nur in einem gewissen Rahmen geändert werden. Gewisse Ansprüche hat eben auch ein Pauschalreisender - z.B. den, eine um 6h verlängerte Rückreise nicht klaglos hinnehmen zu müssen.
                Ich nehme an, MarthaMausens werden noch über die Änderung informiert. Dies hat zwar "unverzüglich" zu geschehen, was jedoch wiederum eine eher vage Begrifflichkeit ist (ohne schuldhaftes Zögern). Jedenfalls ist die Annahme aus der bisher noch nicht erfolgten Benachrichtigung ergäben sich irgendwelche Entschädigungsansprüche irrtümlich.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                OliverQ121171O 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV vonschmeling

                  Ja, solche Ansprüche wurden schon gerichtlich durchgesetzt, trotz des i.d.R. albern geringen Streitwertes.
                  Den Klägern wurde in der Entscheidung ein Reisemangel zuerkannt, auch bei einem Direktflug mit Zwischenlandung bei einer entsprechenden Verzögerung von mehr als 4h.
                  Eine Zwischenlandung kann also ein Mangel sein und zu Forderungen berechtigen.

                  "Bindend" sind die Reisezeiten nicht, das schwammige Zauberwort ist "zumutbar". Hier handelt es sich um eine wesentlich verlängerte Rückreise, verursacht durch gleich 2 Zwischenlandungen. In diesem Fall kann der Reisende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Ob dem Begehren dann entsprochen wird steht auf einem anderen Blatt ...
                  Natürlich kann die Beschwerde erst dann geführt werden, wenn sich der Sachverhalt tatsächlich eingestellt hat und nicht etwa schon im Vorwege.
                  MarthaMaus könnte auch vom Vertrag zurücktreten, aber das scheint ja keine Option zu sein.

                  Fazit: Zwar sind die Angaben von Reisezeiten innerhalb einer Pauschalreise nicht verbindlich, können andererseits aber auch nicht willkürlich und nur in einem gewissen Rahmen geändert werden. Gewisse Ansprüche hat eben auch ein Pauschalreisender - z.B. den, eine um 6h verlängerte Rückreise nicht klaglos hinnehmen zu müssen.
                  Ich nehme an, MarthaMausens werden noch über die Änderung informiert. Dies hat zwar "unverzüglich" zu geschehen, was jedoch wiederum eine eher vage Begrifflichkeit ist (ohne schuldhaftes Zögern). Jedenfalls ist die Annahme aus der bisher noch nicht erfolgten Benachrichtigung ergäben sich irgendwelche Entschädigungsansprüche irrtümlich.

                  OliverQ121171O Offline
                  OliverQ121171O Offline
                  OliverQ121171
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @VS
                  Und wieder ein Stück schlauer. Danke für die Info/Rückmeldung

                  wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MarthaMausM Offline
                    MarthaMausM Offline
                    MarthaMaus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Vorfreude ist bei einer Aussicht auf 9 Stunden Rückflug schon getrübt. Das hätt ich auch günstiger mit Zwischenstopp in Istanbul buchen können! Und 6 Stunden macht ein Unterschied.

                    Ist halt die Frage ob ich nicht auch andere Anspüche im Vorgang stellen kann... ich brauch kein Geld, ... ne Landung Nürnberg ist auch schon was. Kann ich der Airline sagen, ich will inkl. Gepäck in Nürnberg raus? Oder ein anderen Rückflug (kostenfrei) nach Leipzig, Erfurt, Hannover oder sonst wo hin? Ich bin von Nürnberg schneller zu Hause als auf Köln zu warten und von da zu fahren.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Diese Möglichkeit (Reise in Nürnberg beenden) könnte es geben, da musst du dich beim Veranstalter schlau machen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Hier handelt es sich nicht um eine Verspätung sondern eine Reisezeitenänderung, der passende Thread.

                        Deine Reise steht mehr als 14 Tagen bevor, soweit kann ich keinerlei Ansprüche erkennen.
                        In der Vorbereitung kannst du deine eigenmächtige Verpflegung anpassen (ratsam!).

                        Dein gewählter Threadtitel ist zumindest unglücklich, eher eine Mutmaßung als ein Fakt. Er sollte geändert werden, idealer Weise auf deine Veranlassung ...

                        Letztlich ist eine Flughafensperrung ein Ereignis, dessen Folgen weder dem Luftverkehrsunternehmen noch ggf. einem Reiseveranstalter anzulasten sind.
                        Fazit: Nicht aus jedem Belang ist irgendwie Profit zu melken und die ständige Erwartung nervt enorm.

                        SokratesS Offline
                        SokratesS Offline
                        Sokrates
                        Experte Istanbul
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @vonschmeling sagte:

                        Hier handelt es sich nicht um eine Verspätung sondern eine Reisezeitenänderung, der passende Thread.

                        Danke für den Link, vonschmeling!

                        Ich denke mal, dass die Möglichkeiten ausreichend aufgezeigt wurden. Weitere Fragen bitte im verlinkten Thread - siehe Zitat - posten.

                        Hier mache ich zu!

                        LG

                        Sokrates

                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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