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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

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  • tulpe490T tulpe490

    Darf ich fragen wo es hingeht ? wir wollten nach Malta aber ich kann das Hotel nicht erreichen..wollt auch nachfragen

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #741

    @tulpe490 sagte:

    Darf ich fragen wo es hingeht ?

    Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
    (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    tulpe490T 6 Antworten Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      @elif-kelsoy sagte:
      [quote]Kriegen wir noch von reisegarant eigentlich bestätigung per email das es bis zum 31.10.17 verlängert wurde mit der kostenübernahme?[/quote]
      Die hier bereits mehrfach zur Verfügung gestellte Version reicht vollkommen aus.

      lotta201L Offline
      lotta201L Offline
      lotta201
      schrieb am zuletzt editiert von
      #742

      Wir sind, wie so viele auch betroffen 😟 Reise vom 30.10.-06.11. nach Dubai. Ich habe die Kostenübernahmeerklärung heute per Mail bekommein 👍 Flüge habe ich gecheckt, sind für uns bei Air France gebucht. Ich hoffe Hotel und Transfer klappen auch!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @tulpe490 sagte:

        Darf ich fragen wo es hingeht ?

        Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
        (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

        tulpe490T Offline
        tulpe490T Offline
        tulpe490
        schrieb am zuletzt editiert von
        #743

        @vonschmeling sagte:

        Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
        (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

        Oh stimmt..hab ich vergessen..macht Sinn...Fliegt jemand nach Malta im Okt... Nov.ins Labranda Premium Resort? Vieleicht kann man sich austauschen ob man das Hotel erreichen kann...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          @tulpe490 sagte:

          Darf ich fragen wo es hingeht ?

          Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
          (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

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          tulpe490T Offline
          tulpe490
          schrieb am zuletzt editiert von
          #744
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          • vonschmelingV vonschmeling

            @tulpe490 sagte:

            Darf ich fragen wo es hingeht ?

            Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
            (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

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            tulpe490
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            #745
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @tulpe490 sagte:

              Darf ich fragen wo es hingeht ?

              Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
              (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

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              tulpe490
              schrieb am zuletzt editiert von
              #746
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              • vonschmelingV vonschmeling

                @tulpe490 sagte:

                Darf ich fragen wo es hingeht ?

                Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
                (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

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                tulpe490
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                #747
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @tulpe490 sagte:

                  Darf ich fragen wo es hingeht ?

                  Bei der enormen Frequenz hier ist es überaus sinnvoll, Fragen mit einem @usernamen zu versehen ...
                  (hab ich auch wiederholt vergeigt, gebe mir inzwischen aber echt Mühe damit!)

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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #748
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                  • tulpe490T tulpe490

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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #749
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #750

                      Ich meinte konkret diese Frage:
                      @tulpe490 sagte:

                      Darf ich fragen wo es hingeht ?

                      ... leider ohne jede Angabe, an wen sie gerichtet sein soll und damit zum Absaufen verdammt ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @Türkeifliegende sagte:

                        @Vs.
                        so sehr Du mit Sicherheit Recht mit Deinen Auskünften hast, so sehr denke ich an Diejenigen, die nicht die Möglichkeiten haben oder kennen sich im Internett zu orientieren oder auch nicht das Geld um möglicherweise das Eine oder Andere nocheinmal zu bezahlen.
                        Das ist dann für die betroffenen ein SCH....gefühl.

                        Unterstellst du mir mangelndes Vermögen zur Empathie?
                        Sorry, aber die gordischen Knoten lösen sich sicherlich nicht mittels deiner gefühlvollen Einwendung hier ...
                        Mein Mitgefühl versuche ich über ein gewisses Engagement auszudrücken.
                        Womöglich ist das nützlicher als allein "in Gedanken an" zu hinterlassen?

                        Flipper 69F Offline
                        Flipper 69F Offline
                        Flipper 69
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #751

                        @vonschmeling sagte:

                        Unterstellst du mir mangelndes Vermögen zur Empathie?
                        Sorry, aber die gordischen Knoten lösen sich sicherlich nicht mittels deiner gefühlvollen Einwendung hier ...
                        Mein Mitgefühl versuche ich über ein gewisses Engagement auszudrücken.
                        Womöglich ist das nützlicher als allein "in Gedanken an" zu hinterlassen?

                        @all: Ich denke, dass grundsätzlich alle Fragen die hier gestellt werden, mit Einsicht der Homepage von JT, erstmal mehr oder weniger zufriedenstellend beantwortet werden. Von Stornierungen wird abgeraten. In sämtlichen Fällen!!! Wir befinden uns hier nicht in einem Rechts Forum und deshalb sollte meines Erachtens jeder Betroffene erstmal, soweit möglich, die Emotionen etwas beiseite lassen und sich nicht an Beiträge haften, die rechtliches Wissen vermuten lassen. Mögen sie auch noch so "professionell" formuliert sein.

                        Möglicherweise ist sinnvoller hier noch den einen oder anderen Tag ins Land ziehen zu lassen und abzuwarten wie die Gesamtsituation sich entwickelt.

                        Abgedeckt sind alle Reisen in diesem Monat über den Kundengeldabsicherer. Für Reisen ab dem 01.11.2017 gibt es demnächst neue Informationen.

                        Sollten aktuell Zweifel bestehen, wäre doch eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt am sinnvollsten und keine vorschnellen Handlungen aufgrund von Tips und Ratschlägen hier im Forum.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Wülfi71W Offline
                          Wülfi71W Offline
                          Wülfi71
                          schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                          #752

                          @vonschmeling: Auch von meiner Seite Respekt für Deinen Einsatz alle Betroffenen von Deiner Kompetenz und Deinem Wissen profitieren zu lassen.

                          Es gibt nur eine einzige Konstellation, hinter der ich weiter ein Fragezeichen mache: Reiseantritt ab dem 01.11., kein Sicherungsschein, Zahlung vor Insolvenzantrag am 29.09.17 geleistet. Egal, ob JT diese Zahlungen separiert hat oder nicht ("Treuhandkonto"): Falls das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann, wird der Insoverwalter diese Beträge m.E. zur Masse ziehen, damit sind es Insolvenzforderungen, die nur quotal bedient werden. Woher nimmst Du die Zuversicht, dass dem nicht so ist? Wäre für diese (und wirklich nur für diese) Konstellation nicht doch anzuraten, alle Stornomöglichkeiten (Lastschriftrückgabe, Kreditkartenstorno, Paypalverkäuferschutz) auszunutzen, da Zahlung ohne Rechtsgrund (fehlender Sicherungsschein) erlangt? Sobald ein Sicherungsschein für die Zeit ab 01.11. vorliegt, kann ja sofort wieder nachgezahlt werden.

                          Bitte nur als fachlichen Diskurs und nicht als Empfehlung oder gar Rechtsberatung verstehen.

                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • safaga-kennerS Offline
                            safaga-kennerS Offline
                            safaga-kenner
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #753

                            Hallo liebe Forenmitglieder

                            Die Beiträge hier finde ich interessant, zumal ich auch an Bord der JT Gestrandeten bin.
                            Meine Pauschal- Reise beginnt aber erst am 4.11.17, also nach dem Ende der Sicherungsscheinfrist. Bezahlt ist bereits alles per Überweisung.
                            Gebucht habe ich aber ganz old school im örtlichen kleinen Reisebüro. Dort habe ich auch die Reiseunterlagen persönlich abgeholt.

                            Weiß hier vielleicht jemand, ob das Reisebüro selbst hier einen Sicherungsschein bei der Buchung mit Unterschrift erstellt?

                            Ich bin erst am 15.10. wieder Hause und habe dann erst Zugriff auf die Unterlagen.

                            Rein vorsorglich habe ich JT mit einer 8 Tagesfrist aufgefordert, mir einen gültigen Sicherungsschein zu übersenden. Der Hinweis auf die unrechtmäßige Entgegennahme des vollen Reisepreises ohne gültigen Sicherungsschein habe ich ergänzt, indem ich bei Nichteinhalten der Frist auf eine Kündigung bestehen werde und den vollen Reisepreis zurück fordern werde.

                            Auf diesem Wege mein ergebener Dank an die beiden Hauptakteure hier, ohne die ich diese Dinge nie hätte schreiben können.

                            Gleichzeitig habe ich Reisebüro schriftlich per Mail gebeten, sich um den Fall zu kümmern und zu prüfen, was nun passieren wird. Ist das Reisebüro gar haftbar?

                            Was wäre noch ratsam im Moment zu tun?
                            Für den Urlaub habe ich sehr lange sparen müssen ......

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @kleinek11 sagte:

                              Na super, Opodo fühlt sich für Anfechtung/Kündigung nicht zuständig.

                              Siehe mein Einwand grade eben. Opodo ist kein Reisebüro im herkömmlichen Sinne.

                              Schick ich das ganze an JT, verläuft es über Wochen im Sande, ohne dass ich irgendeine Bestätigung der Kündigung bekommen würde.

                              Warum sollte es? Sie sind gar nicht in der Position sich mit Entscheidungen Zeit zu lassen, es geht ja wahrlich nicht nur um dein Anliegen.

                              Neu buchen geht ja dann auch nicht, sonst ggf. doppelte Kosten?
                              Die Unterkünfte Weihnachtne und Flüge werden immer rarer und unheimlich teuer.....

                              Nein, doppelte Kosten drohen nicht - immerhin ist der Vertrag soweit noch nicht wirksam und kann widerrufen werden. Eine Zahlung dann nicht verlangt werden, getätigt hast du noch keine also von doppelt kein Reden.

                              kleinek11K Offline
                              kleinek11K Offline
                              kleinek11
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #754

                              @vonschmeling sagte:

                              Siehe mein Einwand grade eben. Opodo ist kein Reisebüro im herkömmlichen Sinne.
                              Warum sollte es? Sie sind gar nicht in der Position sich mit Entscheidungen Zeit zu lassen, es geht ja wahrlich nicht nur um dein Anliegen.
                              Nein, doppelte Kosten drohen nicht - immerhin ist der Vertrag soweit noch nicht wirksam und kann widerrufen werden. Eine Zahlung dann nicht verlangt werden, getätigt hast du noch keine also von doppelt kein Reden.

                              Vielen Dank!
                              Habe heute meinen Widerruf an JT gesendet.
                              wenn die mir diesen aber nicht bestätigen,ich dennoch neu wo was Buche und sie dann später eine Regelung gefunden haben,dass Reise doch stattfindet oder an anderen Veranstalter übertragen wird und ich zahlen soll,dann hab ich 2 Reisen und doppelte Kosten am Hals.
                              kann man sich drauf verlassen, dass momentan Widerruf rechtens ist und bestätigt werden MUSS seitens JT?

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • kleinek11K kleinek11

                                @vonschmeling sagte:

                                Siehe mein Einwand grade eben. Opodo ist kein Reisebüro im herkömmlichen Sinne.
                                Warum sollte es? Sie sind gar nicht in der Position sich mit Entscheidungen Zeit zu lassen, es geht ja wahrlich nicht nur um dein Anliegen.
                                Nein, doppelte Kosten drohen nicht - immerhin ist der Vertrag soweit noch nicht wirksam und kann widerrufen werden. Eine Zahlung dann nicht verlangt werden, getätigt hast du noch keine also von doppelt kein Reden.

                                Vielen Dank!
                                Habe heute meinen Widerruf an JT gesendet.
                                wenn die mir diesen aber nicht bestätigen,ich dennoch neu wo was Buche und sie dann später eine Regelung gefunden haben,dass Reise doch stattfindet oder an anderen Veranstalter übertragen wird und ich zahlen soll,dann hab ich 2 Reisen und doppelte Kosten am Hals.
                                kann man sich drauf verlassen, dass momentan Widerruf rechtens ist und bestätigt werden MUSS seitens JT?

                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #755

                                @kleinek11 sagte:

                                ... kann man sich drauf verlassen, dass momentan Widerruf rechtens ist und bestätigt werden MUSS seitens JT?

                                Ja / Nein:
                                Ein Widerruf ist rechtens, eine Bestätigung kann nicht verlangt werden.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                kleinek11K 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HABERLINGH HABERLING

                                  ich würde noch bis mitte Oktober warten

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #756

                                  @HABERLING sagte:

                                  ich würde noch bis mitte Oktober warten

                                  ich bleibe bei meiner Aussage❗

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @kleinek11 sagte:

                                    ... kann man sich drauf verlassen, dass momentan Widerruf rechtens ist und bestätigt werden MUSS seitens JT?

                                    Ja / Nein:
                                    Ein Widerruf ist rechtens, eine Bestätigung kann nicht verlangt werden.

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #757

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Ja / Nein:
                                    Ein Widerruf ist rechtens, eine Bestätigung kann nicht verlangt werden.

                                    Also auch als Widerruf rechtens, obwohl die Widerrufsfrist ja schon längst um ist (14Tage) oder zählt das in solch Fall ohne Sicherungsschein anders?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @Cinimini1 sagte:

                                      Habe heute erneut mit Frist bis heute 24.00 Uhr JT aufgefordert, uns die Kündigungsbestätigung zu schicken.

                                      Auch an eine Frist sind gewisse Anforderungen zu stellen um als solche zu gelten. Die deine ist leider vollkommen abwegig.

                                      Falls wir keine Antwort erhalten, was können wir dann noch tun? Anwalt?

                                      Ihr werdet keine Antwort erhalten (das lässt sich dem vorangegangenen Schreiben entnehmen), und sehr wahrscheinlich wird euch auch ein Anwalt keine augenblickliche Abhilfe anknipsen können.
                                      Der Sachstand ist hier ja ziemlich ausführlich erklärt: Eure Kündigung ist rechtens.
                                      Da ihr nichts bezahlt habt droht ad hoc kein finanzieller Verlust.
                                      Entscheidungen kannst du dir allerdings weder hier noch sonstwo abnehmen lassen.

                                      Cinimini1C Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #758

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Auch an eine Frist sind gewisse Anforderungen zu stellen um als solche zu gelten. Die deine ist leider vollkommen abwegig.
                                      Ihr werdet keine Antwort erhalten (das lässt sich dem vorangegangenen Schreiben entnehmen), und sehr wahrscheinlich wird euch auch ein Anwalt keine augenblickliche Abhilfe anknipsen können.
                                      Der Sachstand ist hier ja ziemlich ausführlich erklärt: Eure Kündigung ist rechtens.
                                      Da ihr nichts bezahlt habt droht ad hoc kein finanzieller Verlust.
                                      Entscheidungen kannst du dir allerdings weder hier noch sonstwo abnehmen lassen.

                                      Erst einmal vielen Dank an Dich für Deine Hilfe, die Du hier allen zuteil werden lässt. Wir finden das großartig!

                                      Wir dachten nur, da wir fristlos gekündigt haben, brauchen wir JT auch keine längere Frist einräumen. Inzwischen denken wir auch, dass wir keine Antwort, zumindest in absehbarer Zeit, erhalten werden. Wir sind eben nur sehr verunsichert, weil wir woanders jetzt unseren Karibikurlaub buchen möchten, zumal es immer teurer wird. Das unsere Kündigung rechtens ist, wissen wir, haben trotzdem Bedenken, dass JT die Kündigung nicht bestätigen wird und wir womöglich Ärger bekommen. Vorsichtshalber haben wir nicht nur per Mail die Kündigung geschickt, sondern auch per Einschreiben mit Rückschein. Dennoch trauen wir uns nicht so recht, was anderes zu buchen.

                                      kleinek11K 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Cinimini1C Cinimini1

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Auch an eine Frist sind gewisse Anforderungen zu stellen um als solche zu gelten. Die deine ist leider vollkommen abwegig.
                                        Ihr werdet keine Antwort erhalten (das lässt sich dem vorangegangenen Schreiben entnehmen), und sehr wahrscheinlich wird euch auch ein Anwalt keine augenblickliche Abhilfe anknipsen können.
                                        Der Sachstand ist hier ja ziemlich ausführlich erklärt: Eure Kündigung ist rechtens.
                                        Da ihr nichts bezahlt habt droht ad hoc kein finanzieller Verlust.
                                        Entscheidungen kannst du dir allerdings weder hier noch sonstwo abnehmen lassen.

                                        Erst einmal vielen Dank an Dich für Deine Hilfe, die Du hier allen zuteil werden lässt. Wir finden das großartig!

                                        Wir dachten nur, da wir fristlos gekündigt haben, brauchen wir JT auch keine längere Frist einräumen. Inzwischen denken wir auch, dass wir keine Antwort, zumindest in absehbarer Zeit, erhalten werden. Wir sind eben nur sehr verunsichert, weil wir woanders jetzt unseren Karibikurlaub buchen möchten, zumal es immer teurer wird. Das unsere Kündigung rechtens ist, wissen wir, haben trotzdem Bedenken, dass JT die Kündigung nicht bestätigen wird und wir womöglich Ärger bekommen. Vorsichtshalber haben wir nicht nur per Mail die Kündigung geschickt, sondern auch per Einschreiben mit Rückschein. Dennoch trauen wir uns nicht so recht, was anderes zu buchen.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #759

                                        @Cinimini1 sagte:

                                        Ich bin mir eben nur nicht so sicher, ob momentan eine Kündigung wirklich rechtens ist nur weil der Sicherungsschein momentan noch nicht vorliegt.
                                        denn Reise ist ja noch nevWeile hin und Zahlungsziel auch erst im November. Somit braucht doch dann dann der Schein auch erst bis dahin vorliegen?
                                        kommt man dennoch jetzt mit einer Kündigung rechtl. durch?

                                        Cinimini1C 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • kleinek11K kleinek11

                                          @Cinimini1 sagte:

                                          Ich bin mir eben nur nicht so sicher, ob momentan eine Kündigung wirklich rechtens ist nur weil der Sicherungsschein momentan noch nicht vorliegt.
                                          denn Reise ist ja noch nevWeile hin und Zahlungsziel auch erst im November. Somit braucht doch dann dann der Schein auch erst bis dahin vorliegen?
                                          kommt man dennoch jetzt mit einer Kündigung rechtl. durch?

                                          Cinimini1C Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #760

                                          kleinek11

                                          So wie es der Gesetzgeber vorsieht, muss der Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung und Rechnung vom Veranstalter zugesendet werden. Das ist hier nicht der Fall! Und wie schon oft geschrieben wurde, ist dadurch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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