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Namensänderung abgelehnt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ein.meisenknoedelE Offline
    ein.meisenknoedelE Offline
    ein.meisenknoedel
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,

    wir haben eine Pauschalreise in die VAE gebucht, die wir leider nicht antreten konnten, stattdessen wollten die Schwiegereltern die Reise machen. In den AGB steht: "Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen."

    Ein Änderung der Reisenden wurde vom Reisebüro jedoch kategorisch ausgeschlossen, weil dies bei der Fluggesellschaft nicht möglich sei. Haben wir eine Chance vom Vertrag zurückzutreten?

    Vielen Dank

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Eine Änderung kann nicht kategorisch ausgeschlossen werden, sie kann allerdings schlimmstenfalls Kosten in der Dimension einer Neubuchung verursachen - darüber sollte jedoch der Abtretende entscheiden und nicht das Reisebüro.
      Die Konditionen hängen sehr stark von diversen Buchungsparametern ab, weshalb sich die Frage nur hinsichtlich des letzten Satzes eindeutig beantworten lässt:
      Haben wir eine Chance vom Vertrag zurückzutreten?
      Natürlich (die hat man immer!), aber sie könnte sich pekuniär sehr unerfreulich gestalten.
      Innert Pauschalreisen gebuchte Tickets sind meist nicht stornierbar und nicht übertragbar - trotzdem sind Änderungen möglich, nur eben möglicherweise zu sehr unkonfortablen Konditionen.
      Soweit es reiserechtliche Aspekte betrifft:
      Die vertraglich bestimmten Vorgaben sind zu berücksichtigen und rechtmäßig.

      Der Titel im Zusammenhang mit deiner Frage ist unglücklich gewähl. Es immerhin nicht nur um eine Namensänderung (Mayer in Mayer-Lüdenscheidt) sondern um das Einpflegen von Ersatzpersonen als Reiseteilnehmer.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ein.meisenknoedelE ein.meisenknoedel

        Hi,

        wir haben eine Pauschalreise in die VAE gebucht, die wir leider nicht antreten konnten, stattdessen wollten die Schwiegereltern die Reise machen. In den AGB steht: "Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen."

        Ein Änderung der Reisenden wurde vom Reisebüro jedoch kategorisch ausgeschlossen, weil dies bei der Fluggesellschaft nicht möglich sei. Haben wir eine Chance vom Vertrag zurückzutreten?

        Vielen Dank

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @ein.meisenknoedel sagte:

        "Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“).

        Nachtrag:
        Du kannst verlangen, musst jedoch mit den jeweiligen Konditionen im Rahmen deiner Buchung zurechtkommen ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • ein.meisenknoedelE Offline
          ein.meisenknoedelE Offline
          ein.meisenknoedel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi,

          vielen Dank für die Antwort. Dass eine Änderung der Reisenden mit Kosten verbunden sein kann, ist klar. In den gesamten Unterlagen findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass dies ausgeschlossen sei, sondern lediglich der Hinweis "Bei Storno sowie Namens- und Terminänderungen entstehen Stornierungsgebühren, bitte beachten Sie unsere AGB.". Auf unsere Aufforderung, uns ein Angebot für die neuen Reisenden zu unterbreiten, haben wir folgende Antwort erhalten:

          "Eine Namensänderung ist bedauerlicherweise nicht mehr möglich. Für eine Namensänderung müsste ein neues Ticket ausgestellt werden. Auf dem Rückflug ist allerdings keine Economy Klasse mehr verfügbar sodass wir Ihnen leider kein Angebot unterbreiten können."

          Vermutlich ist es das Beste, wenn ich nächste Woche mal unseren Anwalt konsultiere, ob der eine Chance sieht wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Herr_ReiseH Offline
            Herr_ReiseH Offline
            Herr_Reise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenn ein neues Ticket ausgestellt werden muss und keine Plätze mehr verfügbar sind, brauchst du keinen Anwalt konsultieren, wo besteht da Diskussionsbedarf? Soll der Veranstalter anbauen oder einen extra Flieger chartern?
            Umschreiben eines Flugtickets auf eine andere Person ist nicht immer möglich.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ein.meisenknoedelE Offline
              ein.meisenknoedelE Offline
              ein.meisenknoedel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Herr_Reise: Das ändert aber doch nichts daran, dass das Reisebüro sich in seinen AGB dazu verpflichtet hat, ein Angebot zur Übertragung der Rechte und Pflichten an Dritte abzugeben. Die AGB sind Bestandteil des Vertrags. Ist es automatisch meine Schuld, wenn sie das, aus welchen Gründen auch immer, nicht können? Mein Vertragspartner ist ja schließlich das Reisebüro, und nicht irgendeine Airline.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Florian80wF Offline
                Florian80wF Offline
                Florian80w
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Dein Vertragspartner ist der Reiseveranstalter, das Reisebüro ist nur Vermittler der kombinierten Dienstleistung.

                Der Reiseveranstalter ist nicht dazu verpflichtet, wenn es wie hier gar nicht möglich ist, ein Angebot abzugeben. Beispielsweise Emirates verkauft die preiswertesten Tickets grundsätzlich ohne Namechangeanrecht. Folglich: Wenn die gebuchte Person nicht fliegt, ist das Ticket futsch, das Geld dafür auch. So, und in deinem Falle gibt es bei Ticket-Neubuchung keinen Rückflug, folglich keine Reise mit geänderten Personen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ein.meisenknoedelE Offline
                  ein.meisenknoedelE Offline
                  ein.meisenknoedel
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Jetzt bin ich verwirrt. 🙂 Ich gebe zu, die Begrifflichkeiten habe ich etwas durcheinandergewürfelt, was vermutlich nicht unbedingt zur Klarheit beigetragen hat. Vereinfachte Situation:

                  1. Ich eine Reise mit Veranstalter X gebucht und X ist mein Vertragspartner.
                  2. Zu der Reise gehört ein Flug mit Airline Y.
                  3. Mein Vertrag mit Veranstalter X gesteht mir in den AGB das Recht auf Name Change zu, auch sonst findet sich in den Dokumenten kein Hinweis darauf, dass dies ausgeschlossen sei.
                  4. Airline Y schließt die Änderung des Namens aus.

                  Und weil Airline Y den Name Change für das Ticket ausschließt, greift das Recht auf Name Change als Vertragsbestandteil mit Veranstalter X nicht mehr? Heute Abend kriege ich noch eine Einschätzung eines befreundeten Richters, ich bin gespannt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Was mich ein wenig stört, wieso sind auf dem Rückflug keine Tickets mehr frei? Selbst wenn der Bomber ausgebucht ist, so sind doch die Plätze der ursprünglich gebuchten Paxe vorhanden. Ja, der Tarif läßt wahrscheinlich keine Namensänderung zu, aber wenn die ursprünglich gebuchten Paxe stornieren, kommen die Tickets ja auch wieder auf den Markt. Wo ist das Problem, die Tickets zu stornieren, nicht wieder ins System einzupflegen, sondern direkt an die Ersatzfliegenden zu verkaufen. Keine Frage, teuer, aber doch wenigstens machbar, oder wo liegt mein Denkfehler?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Florian80wF Offline
                      Florian80wF Offline
                      Florian80w
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      doc3366, dein Fehler ist, dass die Airlines nicht so denken wie du. Offensichtlich ist die gebuchte Reise recht bald. Die beiden Plätze hin und zurück im Flieger sind bezahlt. Sie kommen nicht erneut auf den Markt, sondern werden wie no show betrachtet und bleiben leer. Vor vielen Jahren war das anders. Da bin ich öfters samt Gepäck zum Airport gefahren, habe auf sehr kurzfristig (<24 Stunden) stornierte Reisen spekuliert und kam jedesmal für ziemlich Appel und Ei als Ersatzperson in nette Gegenden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ein.meisenknoedelE Offline
                        ein.meisenknoedelE Offline
                        ein.meisenknoedel
                        schrieb am zuletzt editiert von ein.meisenknoedel
                        #11

                        Also, ich habe vom befreundeten Richter eine Einschätzung zur Lage bekommen. Kurz zusammengefasst:

                        Das Recht auf Benennung eines Ersatzreisenden wird in BGB §651b geregelt. Maßgeblich ist unser Vertrag mit dem Reiseveranstalter, der uns in Übereinkunft mit dem BGB das Recht auf Änderung der Reisenden einräumt. Ob die Airline eine Änderung der Reisenden zulässt oder nicht, ist irrelevant. Das ist ausschließlich das Problem des Reiseveranstalters, da uns ja nicht die Änderung zu Mehrkosten angeboten wurde, sondern diese ausgeschlossen wurde. Wir sollten vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten und den vollen Reisepreis zurückfordern.

                        Dazu hat er einige juristische Kommentare mitgebracht, die diese Einschätzung belegen. Insofern weicht die richterliche Einschätzung etwas von der Forenmeinung ab.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Das überrascht mich nicht.
                          Also manifestiere doch einfach mal deinen dergestalt begründeten Rücktritt, und lass gelegentlich wissen wie es sich entwickelt hat.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            ein.meisenknoedel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich lasse euch wissen, wie es ausgeht. Das Rücktrittsschreiben mit Frist für die Erstattung des Reisepreises ist verschickt, mal schauen ob und was für eine Reaktion kommt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931H Offline
                              HC-Mitglied985931
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Würde mich auch interessieren und finde, die Argumentation ist nicht ganz von der Hand zu weisen, die Frage wird sein, was es erfordert, um den Veranstalter davon zu überzeugen und ob man gewillt ist, diesen Weg dann auch zu gehen.

                              Florian, ich weiß, was Du meinst, nur sehe ich das Problem weniger bei der Airline, denn der Bereitschaft beim Veranstalter/Vermittler dafür Mühen auf sich zu nehmen, denn diese würden an einer Lösung kaum verdienen. Selbst wenn der Termin in der Nähe liegt, die Plätze nicht mehr in den Verkauf gehen, bin ich mir sicher, bei einer Flugbuchung bei der Airline da ganz gute Chancen zu haben. Denn bei einem nicht änderbarem Tarif könnten sie die Plätze so zweimal verkaufen und es bräuchte nicht einmal einen besonders motivierten Bearbeiter, denn der würde sich schon Gedanken um den Profit der Airline und seinen Job machen, wenn ich ihm sagte, ist ok, ich lasse meine Plätze verfallen, wenn Du sie dafür nochmal an die von mir vorgeschlagenen Paxe verkaufst.

                              Es gibt überall Systemblockaden, die sich aber mit vernünftigem Vortrag und Aussicht auf Profit recht leicht lockern lassen, vor allem, wenn damit keinem geschadet wird, sondern beide Seiten von profitieren, win win at it`s best würde ich sagen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ein.meisenknoedelE Offline
                                ein.meisenknoedelE Offline
                                ein.meisenknoedel
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @doc3366: Naja, es geht insgesamt um einen hohen vierstelligen Betrag, dementsprechend haben wir schon ein gewisses Interesse daran, zumindest einen Teil der Summe wieder zu bekommen. Ich habe auch mit der Airline gesprochen, und da wurde mir mitgeteilt, dass ein Name Change nicht möglich sei, aber man das Ticket stornieren und dann neu buchen könne, weil der Flug ausgebucht sei. Das hätte jedoch über den Reiseveranstalter geschehen müssen, da dies unser Vertragspartner ist. Meine Schwiegereltern hätten fast jeden Preis bezahlt, wovon wie du schon sagtest aber vor allem die Airline und nicht der Reiseveranstalter profitiert hätte. Viel unnötiger Ärger, und am Ende verliert jeder ...

                                Inzwischen ist es egal, denn der Reisebeginn wäre morgen gewesen, die Absage vom Reiseveranstalter gab es am Freitag Vormittag.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ja das meinte ich mit der Interessenslage und Möglickeit, trotz ausgebuchten Fluges die Tickets "zu ändern", da die Plätze ja vorhanden sind. Ärgerlich, dass da ein Mittler zwischensitzt, dem das scheinbar recht egal ist. Du darfst ihn übrigens ruhig benennen, aber ich könnte verstehen, wenn Du das zu diesem Zeitpunkt nicht möchtest. Wünsche viel Glück!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Herr_ReiseH Offline
                                    Herr_ReiseH Offline
                                    Herr_Reise
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wäre auch interessant zu wissen, um welchen Veranstalter es sich handelt, denn so können wir nur raten was in den AGB dort steht. Es gibt nämlich Reiseveranstalter die in den AGBs ausdrücklich zwischen Charter- und Linienflügen unterscheiden und dafür voneinander abweichende Bestimmungen für Umbuchungen und Namechanges haben.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ein.meisenknoedelE Offline
                                      ein.meisenknoedelE Offline
                                      ein.meisenknoedel
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Den Reiseanbieter möchte ich ehrlich gesagt noch nicht nennen, solange die Strittigkeit noch nicht abschließend geregelt ist. Wer weiß, vielleicht landet das Ganze vor dem BGH und der Veranstalter bekommt Recht. Dann steht hier eine nicht gerechtfertigte negative Publicity.

                                      In den AGB gibt es im Übrigen keine Unterscheidung zwischen Charter- und Linienflügen, und gemäß der aktuellen Rechtssprechung ist der Reiseveranstalter verpflichtet die Reise gegen Mehrkosten an einen Dritten zu übertragen. 2016 gab es ein sehr unternehmerfreundliches Urteil des BGH, welches die Höhe der Mehrkosten geregelt hat (X ZR 107/15 und X ZR 141/15). Jedoch hat auch hier der BGH immer wieder betont, dass es ein Anrecht auf Eintritt eines Dritten gibt, beispielsweise:

                                      Der Reiseveranstalter muss dem Kunden zwar nach § 651b Abs. 1 BGB** die Übertragung des Anspruchs auf die Reiseleistungen auf einen Dritten ermöglichen. [..] Für den Streitfall bedeutet dies, dass der Reiseveranstalter den Anspruch des Kunden auf Flugbeförderung im Rahmen der gebuchten Pauschalreise auch dadurch erfüllen kann, dass er für diesen bei einem Luftverkehrsunternehmen einen Flug zu einem Tarif bucht, der einen nachträglichen Wechsel der Person des Fluggastes nicht zulässt und typischerweise zu einem niedrigeren Preis erhältlich ist als Tarife, die eine größere Flexibilität gestatten. Der Reiseveranstalter bleibt gleichwohl verpflichtet, dem Dritten auch in einem solchen Fall den Eintritt in den Reisevertrag zu ermöglichen.

                                      Den Eintritt eines Dritten überhaupt nicht zu ermöglichen, da eine Namensänderung ein neues Ticket erfordere, was wegen eines ausgebuchten Rückflugs nicht mehr möglich sei, widerspricht sehr deutlich dem BGH-Urteil. Ich bin erst einmal gespannt ob es überhaupt eine Reaktion des Veranstalters auf unser Schreiben gibt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Herr_ReiseH Offline
                                        Herr_ReiseH Offline
                                        Herr_Reise
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Wenn der Veranstalter den Unterschied tatsächlich nicht gemacht haben sollte und dann mit solchen Flügen arbeitet, ist das nicht unbedingt schlau gemacht von ihm.
                                        Sollte aber auch in dem Falle einer getrennten Behandlung in den AGB ein solches Gerichtsurteil wie oben teilweise zitiert (habe es jetzt nicht rausgesucht und durchgelesen, ist schon spät) Anwendung finden, ist das alles andere als unternehmerfreundlich, sondern eher realitätsfern. Aber wenn es um Verbraucherrechte geht, sind die Gerichte das ja hin und wieder mal.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #20

                                          Ich glaube es gibt keine auf die fragliche Causa anwendbaren Urteile als Link; sich rein auf das BGB zu beziehen bei einer eigenmächtigen Ausnahme von einer Reise ist meines Wissens gerichtlich noch nicht beurteilt worden.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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