Eigene Anreise - Reisemängel - Preisminderung
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Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe ich habe im Forum ordentlich gesucht, bevor ich das Thema hier neu einstelle.
Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich keine "Pauschalreise" im ordentlichen Sinne gebucht hatte(also keine 2 Leistungen wie z.B. Flug und Hotel), sondern die Leistungen getrennt abgeschlossen habe.
Ich bin in diesem Rahmen schon auf das folgende Gerichtsurteil gestoßen, weshalb ich denke dass es grundsätzlich möglich sein müsste (BGH vom 20.5.2014). Ich bitte Euch allerdings mir zu helfen und gegebenenfalls weitere bekannte Rechtsprechungen dazu zu posten, damit ich die angeben kann und darüber nicht noch diskutieren muss.
Und wenn jemand Schadensersatz leisten muss, dann doch der Veranstalter und nicht das Hotel direkt, oder?
An wen richte ich das Schreiben?Liebe Grüße und schon mal viiiiielen Dank,
Marco -
Wenn ich recht verstehe hast du das Hotel über einen Veranstalter gebucht?
In diesem Fall gelten für dich die Regularien des neuen Pauschalreiserechts und ist der Veranstalter für die Kompensation in Anspruch zu nehmen. Daher richtest du bitte auch deine Beschwerde direkt an diesen. -
Um das genauer beurteilen zu können, müsste man wissen wo du das Hotel gebucht hast. Reiseveranstalter, oder Hotelportal (wie booking o. ä.)?
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Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe ich habe im Forum ordentlich gesucht, bevor ich das Thema hier neu einstelle.
Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich keine "Pauschalreise" im ordentlichen Sinne gebucht hatte(also keine 2 Leistungen wie z.B. Flug und Hotel), sondern die Leistungen getrennt abgeschlossen habe.
Ich bin in diesem Rahmen schon auf das folgende Gerichtsurteil gestoßen, weshalb ich denke dass es grundsätzlich möglich sein müsste (BGH vom 20.5.2014). Ich bitte Euch allerdings mir zu helfen und gegebenenfalls weitere bekannte Rechtsprechungen dazu zu posten, damit ich die angeben kann und darüber nicht noch diskutieren muss.
Und wenn jemand Schadensersatz leisten muss, dann doch der Veranstalter und nicht das Hotel direkt, oder?
An wen richte ich das Schreiben?Liebe Grüße und schon mal viiiiielen Dank,
Marco@Marcolinovic sagte:
Wie es aus der Überschrift schon hervorgeht habe ich Reisemängel im Rahmen eines Hotelaufenthaltes festgestellt, die ich gerne dem Reiseveranstalter (vor Ort habe ich bereits alles festgehalten und beim Hotel sowie beim Reiseveranstalter vorgebracht) schriftlich mitteilen möchte, um gegebenfalls Schadensersatz (lt. Frankfurter Tabelle) zu erwirken.
Was schließt du aus diesem Vortrag, Herr_Reise?

Vorsorglich mein "wenn ich recht verstehe" ... -
Ich habe das schon gelesen, und auch deinen Beitrag zur Kentnis genommen, in Anbetracht dessen, dass aber auch Leute bei Trivago anrufen, wenn es Probleme in Ihrem Hotel gibt, ist aber nicht immer ganz klar, ob jeder da die richtige Bezeichnung wählt

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Gebucht hab ich das Hotel über Thomas Cook...
Danke schonmal für die bisherigen Beiträge!Gibt es Urteile dazu, die Ihr mir sagen könnt?
Also, dass auch bei NUR-HOTEL-BUCHUNGEN Mängel angebracht werden können, da ja keine Pauschalreise...Grüße
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@Marcolinovic
in deiner Frage hast du die Antwort schon richtig vermutet. Bei einer Hotelbuchung über einen Veranstalter, in deinem Falle Thomas Cook, geht die Beschwerde auch an diesen.
Gerichtsurteile werden dir nicht viel bringen da von Fall zu Fall und von Gericht zu Gericht verschieden geurteilt wird und bisher gefällte Urteile lediglich als Beispiel dienen können. Es gibt nicht nur DAS Urteil für dies und jenes.
Wie Herr Reise schon die Buchungsart anfragt, hättest du z.B. dein Hotel tel. oder über Internet selbst gebucht müßtest du dich auch selbst mit dem Hotel auseinandersetzen, da du aber über Thomas Cook das Hotel gebucht hast gelten, ich zitiere vonschmeling; die Regularien des
Pauschalreiserechts und der Veranstalter ist dein Ansprechpartner. -
... zumal Urteile zu Reisepreisminderungen an sich immer Peanuts behandeln ...
Aber versuche es mal mit diesem Link zur Kemptener Tabelle zu Reisemängeln, dort sind jeweils relevante Urteile angegeben.