Ansprüche/Entschädigung nach Schiffsunfall
-
Hallo Foren-Gemeinde,
letzten Freitag sind mein Mann und ich von einer einwöchigen Flusskreuzfahrt (Mosel, Rhein, Main) zurückgekommen. In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch steuerte unser Kapitän das Schiff mit 104 Passagieren in die Uferböschung des Mains, das Heck drehte in die Fahrrinne und wurde dann noch von einem anderen Flusskreuzfahrtschiff gestreift. Das Schiff legte nach dem Unfall im befestigten Vorbereich der nächsten Schleuse an. Verletzt wurde Gott sei Dank niemand.
Die Wasserschutzpolizei sprach am Mittwochmittag nach entsprechenden Untersuchungen ein Fahrverbot für das Schiff aus, da die Bugstrahlanlage defekt war. Im Polizeibericht ist festgehalten, dass kein technisches Versagen (hatte der Kapitän zunächst angegeben) vorlag, sondern der Unfall eindeutig auf einen Fahrfehler des Schiffsführers zurückzuführen war und die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs.
Das Schiff durften wir als Einzelpersonen den gesamten Mittwoch über nicht verlassen, nur als Gruppe zum Bus für die erste Ausflugsfahrt nach Miltenberg mit Sicherheitsvorkehrungen am Ufer durch die Crew. Die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben wir auf dem defekten Schiff verbracht, ohne die Möglichkeit, am Abend eigenständig etwas außerhalb des Schiffes zu unternehmen, wie das in Miltenberg möglich gewesen wäre.
Die drei weiteren Fahrtziele am Main (Miltenberg, Wertheim, Würzburg mit Ausschiffung am Freitagvormittag) konnten nicht mehr per Schiff an romantischen Mainlandschaften vorbei angesteuert werden, sondern nur per Bus über Autobahnen (insgesamt etwa 6 Stunden Busfahrzeiten).
Die Ausschiffung erfolgte am Donnerstagmorgen, die Busfahrt führte über das Ausflugsziel Wertheim und am Nachmittag zum Endpunkt Würzburg. Für die letzte Übernachtung war ein 4-Sterne-Hotel etwas außerhalb von Würzburg gebucht mit Abendessen und einem Freigetränk.
Heiß diskutiert wurden auf dem Schiff mögliche Entschädigungsansprüche, von entgangenen Flusslandschaften über Programmverschiebungen, eingesperrt sein auf dem Schiff für einen Tag und eine Nacht, anteilige Reisepreiserstattung für 2 Tage sowie andere, gänzlich unrealistische Forderungen wie z.B. Schmerzensgeld für den Schreck beim ersten Zusammenstoß mit dem Mainufer. So richtig Ahnung hatte niemand, ich auch nicht.
Für jede Kabine gab es einen Gutschein über 200 €, einzulösen bei diesem Veranstalter für eine Flusskreuzfahrt 2018.
Fakt ist: Alle geplanten Zwischenstationen ab Mittwoch wurden besucht, zwar nicht vom Schiff aus, sondern per Bus mit etwa 6 Stunden Fahrtzeit insgesamt und nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten.
Bis auf den Ausflug nach Miltenberg am Mittwochnachmittag konnten wir vormittags und abends das Schiff für eigenständige Unternehmungen nicht verlassen.
Das Hotel in Würzburg liegt etwa 35 Minuten zu Fuß bergab entfernt vom Zentrum und somit für Menschen mit Handicap, wie wir einige in unserer Gruppe hatten (u.a. mein Mann), nur per Bus oder Taxi erreichbar. Vom Schiffsanleger in Würzburg aus wäre das kein Problem gewesen.
Die Reise war gebucht mit AI. Während des Hotelaufenthaltes ab Donnerstag früher Nachmittag gab es nur ein freies Getränk zum Abendessen. Alle anderen Getränke, die auf dem Schiff nachmittags und abends zu AI gehörten, mussten selbst bezahlt werden.
Danke, dass Ihr meinen Ausführungen bis hierhin gefolgt seid. Und nun zu meiner Frage: Welche Forderungen an den Reiseveranstalter sind realistisch? -
Dass man euch bei Notliegeplatz Schleuse nicht ungesichert und individuell von Bord ließ, ist aus Sicherheitsgründen verständlich.
Abspeisen mit einem Gutschein bei der gleichen Firma ist zwar für den Anbieter bequem und der preiswerteste Weg, aber ich würde dagegen protestieren: Was will ich im Fall des Falles, dass ich keine weitere Flusskreuzfahrt machen will, damit?
-
Eine weitere Flusskreuzfahrt ist für 2018 tatsächlich nicht vorgesehen (hat nichts mit dem Unfall zu tun). Bei diesem Veranstalter habe ich für Mai 2018 eine Rundreise durch Georgien fest gebucht. Ich werde nun versuchen, diesen Gutschein auf diese Reise anrechnen zu lassen.
-
Auf Forenebene vermutlich nicht, Grotehenn ... ich wage aber einen Versuch:
Eine Schiffsreise ist ja dem Grunde nach nichts anderes als jede andere Pauschalreise.
Tritt nun nach einem bestimmten Punkt während der Reise ein Ereignis ein, welches die verbleibende Reisezeit erheblich beeinträchtigt oder gar wertlos macht, und ist dieses Ereignis eindeutig der Sphäre des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zuzuordnen, halte ich eine Minderung von bis zu 100% des Tagespreises für die vergeigten Tage für angemessen.
Ihr habt schließlich keine Bus- sondern eine Flussschiffsreise gebucht, also waren die angebotenen Alternativen an sich müssig.
Ein Gutschein stellt keine adäquate Kompensation dar, mal abgesehen von der Angemessenheit in der Höhe, die du nur selbst beurteilen kannst. -
Danke, vonschmeling, für Deine Ausführungen. Das gibt mir jetzt weitere Ideen für mein Schreiben an den Veranstalter, an dem ich schon seit zwei Tagen arbeite. Ich habe heute Abend im Netz gesucht und auch dort Informationen zu Reisemängeln bei Fluss-/Kreuzfahrten gefunden. Mal sehen, was daraus wird!
-
Gerne, Grotehenn ...
Ich bin der Ansicht, dass der besondere Charakter der Reise des Formates einer Schiffsreise genau dann wertlos wird, wenn das Schiff nicht mehr zur Verfügung steht. Daher auch mein Vorschlag, ab dem Ausfall 100% eines Tagessatzes zu fordern.
Zumeist werden bei Schiffsreisen entgangene Landungen und damit verbundene Ausflüge moniert - das hat aber nichts damit zu tun, dass der Schiffsführer den Kahn havariert und damit alle Charakteristika der Reise quasi auf die Mole ballert ...
Ich drücke dir die Daumen und wir freuen uns auf ein Feedback! -
Gerne, Grotehenn ...
Ich bin der Ansicht, dass der besondere Charakter der Reise des Formates einer Schiffsreise genau dann wertlos wird, wenn das Schiff nicht mehr zur Verfügung steht. Daher auch mein Vorschlag, ab dem Ausfall 100% eines Tagessatzes zu fordern.
Zumeist werden bei Schiffsreisen entgangene Landungen und damit verbundene Ausflüge moniert - das hat aber nichts damit zu tun, dass der Schiffsführer den Kahn havariert und damit alle Charakteristika der Reise quasi auf die Mole ballert ...
Ich drücke dir die Daumen und wir freuen uns auf ein Feedback! -
Hallo an alle, die es interessiert, wie die Angelegenheit ausgegangen ist.
Gefordert hatte ich 2,5 Tagessätze = 410 €.
Ich hatte nach dem ersten Angebot des Reiseveranstalters (150 € Entschädigung aus Kulanzgründen) ein Gespräch mit einem RA meiner Rechtsschutzversicherung, der in etwa das bestätigte, was vonschmeling in ihren zwei Beiträgen vom 07.11.2017 sagte.
In einem längeren Telefonat mit dem Reiseveranstalter hat der sich dann bereit erklärt, aus Kulanzgründen den o.g. Betrag zu zahlen, was inzwischen auch geschehen ist.
Ende gut, alles gut!
-
Ganz herzlichen Dank für die Rückmeldung, Grotehenn!
Ich halte das an sich ja für "Foripflicht", bedanke mich aber besonders dafür, weil es leider immernoch sehr unüblich ist. Gelingen wird eher selten verbreitet, obwohl es viel hilfreicher ist für die community als die Beschwerden.
Du hast offenbar mit meinen Anregungen etwas anfangen können und deine Causa erfolgreich bestritten. Vielleicht ahnst du gar nicht, wie motivierend so ein Feed-Back ist?
Daher sag´ ich dir´s hiermit: Das ist supertoll und dafür würd´ ich sogar mal ein like striken!
-
Ganz herzlichen Dank für die Rückmeldung, Grotehenn!
Ich halte das an sich ja für "Foripflicht", bedanke mich aber besonders dafür, weil es leider immernoch sehr unüblich ist. Gelingen wird eher selten verbreitet, obwohl es viel hilfreicher ist für die community als die Beschwerden.
Du hast offenbar mit meinen Anregungen etwas anfangen können und deine Causa erfolgreich bestritten. Vielleicht ahnst du gar nicht, wie motivierend so ein Feed-Back ist?
Daher sag´ ich dir´s hiermit: Das ist supertoll und dafür würd´ ich sogar mal ein like striken!
Was ist denn aus dem Gutschein geworden, den du nach meiner Sichtweise ja vorher schon angenommen und akzeptiert hattest ?
-
@jlechtenboehmer
Brauchst du eine Vorlesefunktion und kannst dich mittels Schlechsichtigkeit von dieser dämlichen Frage moralisch exkulpieren? -
Was ist denn aus dem Gutschein geworden, den du nach meiner Sichtweise ja vorher schon angenommen und akzeptiert hattest ?
@vonschmeling
Ja, ich fand Deine Überlegungen überzeugend und hatte sie auch in meinem Schreiben verwertet. Meine Rückmeldung galt auch in erster Linie Dir und sollte genau das bewirken, was es offensichtlich auch getan hat: Motivation für Dein weiteres Engagement und Deine sachlich fundierten Hilfen bei reiserechtlichen Fragen.@jlechtenboehmer
Der Gutschein galt nur für eine weitere Flusskreuzfahrt, die wir, wie schon weiter oben gesagt, in 2018 nicht machen werden, da andere Ziele geplant und schon fest gebucht sind. Der kann bei der Entschädigungssumme aber durchaus eine Rolle gespielt haben.