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Nicht stornierbarer Tarif - muss die Airline trotzdem Steuern und Gebühren erstatten?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
20 Beiträge 9 Kommentatoren 8.4k Aufrufe
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  • bibikommtB Offline
    bibikommtB Offline
    bibikommt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    auch bei google habe ich viele verschiedene Aussagen gefunden, es geht uns nicht um die tatsächliche Erstattung, denn die Flüge waren mit Airberlin gebucht und da gibt es eh nix mehr, aber ich muss wissen, worauf die Reiserücktrittversicherung ein Recht hat.

    Gebucht waren:
    Ferienwohnung auf Teneriffa
    Flüge mit Airberlin durchgeführt von Nikifly (Tarif mit Gepäck aber nicht stornierbar)
    kostenpflichtige Sitzplatzreservierung
    Mietwagen
    Parkplatz

    11 Tage vor Reiseantritt Anfang September bekam mein Mann einen dicken Finger, der nach 3 Tagen Beobachtung operiert werden musst und heute noch nicht wieder gut ist. Parkplatz und Mietwagen konnten kostenfrei storniert werden, bei der Ferienwohnung waren ab 14 Tage vor Antritt der Reise 100 % Stornokosten fällig, Flüge wurden storniert, da aber nicht stornierbarer Tarif gab es auch nur eine Stornobestätigung (hätte ja eh nix gegeben, aufgrund der Insolvenz)

    Unsere Reiserücktrittversicherung möchte immer neue Unterlagen und ärztliche Bescheinigungen, das haben wir alles immer wieder geliefert, auch doppelt. Heute nun das nächste Schreiben der Versicherung, in dem man die Abrechnung der Fluggesellschaft über die Erstattung der nicht angefallenen Steuern, Gebühren und ggf. Kerosinzuschläge fordert ......

    Wenn das tatsächlich auch bei nicht stornierbaren Tarifen von der Fluggesellschaft erstattet werden muss, dann ist das halt so und wir bleiben auf diesem Teil eben sitzen.

    Ich frage mich nur, ob das nicht eine Hinhaltetaktik der Versicherung ist, denn die Steuern und Gebühren sind ja aus der Buchungsbestätigung der Flüge, die ich natürlich mit der Stornobestätigung eingereicht habe ersichtlich und dass Air Berlin nix mehr erstattet, da nicht mehr existent muss ja nun auch jede Reiserücktrittversicherung wissen. Es gibt da ja auch keinerlei Kontaktmöglichkeiten mehr.

    Ich möchte jetzt nur wissen, ob das eine berechtigte Forderung der Reiserücktrittversicherung ist, dann ist es halt so, denn Insolvenz habe ich ja wohl eher nicht versichert .....

    Bevor ich also schreibe, diese Kosten können sie selber aus der Buchungsbestätigung ersehen und man soll diese von der Erstattung abziehen, möchte ich eben wissen, ob das so richtig ist oder ob ich denen quasi ein "Geschenk" mache.

    Wir hatten vor 5 oder 6 Jahren schon einmal die gleiche Konstellation und da wurde nix abgezogen.

    Danke für euer gesammeltes Wissen und ein schönes Wochenende.

    bibikommt

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • HC-Mitglied1962447H Offline
      HC-Mitglied1962447H Offline
      HC-Mitglied1962447
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schlichtungsstelle anrufen und mit Klage drohen, dann klappts meistens ganz flott.

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Florian80wF Offline
        Florian80wF Offline
        Florian80w
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Steuern gehören dem Staat und nicht der Insolvenzmasse der kaputten Air Berlin. Ticketerstellungsgebühren sind vorangegangener Dienstleistungsteil der AB, das Geld ist weg. Kerosinzuschlag ist eigentlich eine verkappte Ticketpreiserhöhung.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bibikommtB Offline
          bibikommtB Offline
          bibikommt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          ich wollte auch gar nix aus der Insolvenzmasse, ich wollte wissen, ob die RRV berechtigt ist diese Posten abzuziehen oder nicht? Und nicht einfach klein beigeben FALLS es nicht rechtens wäre .......
          Zumal unsere ehemals gebuchten Flüge tatsächlich von Nikifly noch durchgeführt wurden.

          LG bibi

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Herr_ReiseH Offline
            Herr_ReiseH Offline
            Herr_Reise
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja, das kann die Versicherung so machen, da die Airline verpflichtet ist, die Steuern und Gebühren zu erstatten, auch bei nicht stornierbaren Tarifen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied1962447H HC-Mitglied1962447

              Schlichtungsstelle anrufen und mit Klage drohen, dann klappts meistens ganz flott.

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              @tancarino sagte:

              Schlichtungsstelle anrufen und mit Klage drohen, dann klappts meistens ganz flott.

              Völliger Mumpitz.
              Die SÖP ist überhaupt nicht zuständig für diesen Fall, schließlich hat bibikommt das Ticket storniert und nicht etwa eine vom Luftverkehrsunternehmen abgelehnte Erstattung zu fordern.
              @bibikommt
              Die fraglichen Kosten werden nur dann fällig, wenn das Ticket auch genutzt wird. Daher sind diese Beträge obligatorisch zu erstatten, auch bei non rufundable tickets. Die RRV behandelt dies unbeachtlich der besonderen Situation bei AB rechtmäßig, leider können Nur-Flüge soweit nicht gegen eine Insolvenz (ganz gleich ob der des LVU oder des RV!) versichert werden.
              Dies steht schon lange in der Kritik nahmhafter Reiserechtler und galt lange auch für Nur-Hotel Buchungen. Jene wurden indes - sofern über einen Veranstalter gebucht - in die IV aufgenommen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bibikommtB Offline
                bibikommtB Offline
                bibikommt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke vonschmeling, dann macht es ja Sinn, wenn ich zurückschreibe, dass Steuern und Gebühren aus der Buchungsbestätigung hervorgehen und man diese doch bitte einfach abziehen soll, da ich von einer nicht mehr existierenden Airline auch keine extra Bestätigung mehr anfordern kann.

                Genau das wollte ich wissen, denn auch wenn das die Hälfte des Ticketpreises ist, würde ich die Sache gerne endlich zum Abschluß bringen.

                Schönen Abend noch.

                bibikommt

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Genau, das ist die einfachste Vorgehensweise, die erstattbaren Bestandteile des Ticketpreises sind ja ausgewiesen.
                  Leider tangieren die für dich aus der Insolvenz resultierenden Probleme deinen Versicherer nicht und kann er das deshalb so behandeln.

                  Dir auch einen schönen Abend - und gute Besserung für deinen "schlimmen Finger" 😉!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • bibikommtB Offline
                    bibikommtB Offline
                    bibikommt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    So, ich habe das dann nach langer Telefonwarteschlange telefonisch geklärt und darauf hingewiesen, dass ich die Buchungsbestätigung ja eingereicht habe, aus der Steuern und Gebühren genau hervorgehen und ich von der insolventen Airline keine Bescheinigung über eine Erstattung beschaffen kann, da 1. nichts erstattet wird und 2. lt. homepage die üblichen Kontaktmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen und man doch bitte die Steuern und Gebühren abziehen solle, wenn das rechtlich nun einmal so wäre. Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass ich mich über sowohl über eine baldige Abwicklung freuen würde, wie auch darüber, wenn man nicht immer wieder Unterlagen anfordern würde, die längst vorliegen, dass würde bei mir einen merkwürdigen Eindruck vermitteln.

                    Schon am Freitag erhielt ich dann die schriftliche Nachricht über die Abwicklung ...... zu meinem größten Erstaunen ist der Erstattungsbetrag genau der Betrag, den ich aufgeführt hatte, incl. aller Steuern und Gebühren. Muss man nicht verstehen, aber ich frage jetzt nicht noch mal nach 😉 sondern warte mal vergnügt ab, ob das wohl auch so überwiesen wird.

                    LG bibikommt

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabe
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,
                      ich häng mich mit meinem Anliegen mal hier an - Thread passt am Besten auch wenn der Titel nicht ganz stimmt.

                      Ich stehe mal wieder davor, einen Nur-Flug direkt bei einer Airline, also nicht über RV, allgemeines Buchungsportal oder sowas, zu buchen. Nun gehe ich nicht davon aus, dass die Airline demnächst insolvent wird, aber weiß man's. Zumal es eine britische ist welche evtl. in die Brexit-Wirren reingezogen werden könnte (Easyjet in dem Fall). Zahlung wird über eine Kreditkarte erfolgen, in die eine RRV inkludiert ist.

                      Dass ich im Falle der Insolvenz keine Ansprüche auf irgendwelche Erstattungen des Ticketpreises habe, auch nicht auf die nicht erbrachten Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Gepäck etc. ist mir klar. Aber wie schaut das mit den "Steuern und Gebühren" aus? Die Steuern werden primär die Umsatzsteuer sein, die Gebühren die der Flughäfen. Die Airline vereinnahmt das Geld treuhänderisch, d.h. sie hat diese Zahlungen an die letztendlichen Zahlungsgläubiger abzuführen und macht das wohl auch im Zeitpunkt der Buchung. Die Umsatzsteuer fällt mangels Leistungsaustausch nicht mehr an, die Flughafengebühren mangels Inanspruchnahme der Flughafenleistungen auch nicht.
                      Letztendlich habe ich somit einen, vermutlich nur theoretischen, Anspruch auf Rückerstattung beim Finanzamt und bei den Flughäfen. Die werden aber beide im Versuch einer Durchsetzung nur müde die Schultern zucken und milde lächeln, fürchte ich.

                      Hat jemand schon entsprechende Erfahrungen gemacht oder Versuche unternommen, es gab ja nun doch das eine oder andere Grounding in der letzten Zeit ...

                      Danke und Gruß NeckarSchwabe

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Domino27D Offline
                        Domino27D Offline
                        Domino27
                        schrieb am zuletzt editiert von Domino27
                        #11

                        Umsatzsteuer fällt bei grenzüberschreitenden Flügen nicht an. Du kannst Deinen Gesamtanspruch in Höhe des Flugpreises inkl. Steuern und Gebühren im Insolvenzverfahren der Fluggesellschaft geltend machen mit viel Zeit und Anspruch auf eine marginale Quote.

                        Wenn Du also Bedenken hinsichtlich eines LVU's hast, besser nicht buchen.

                        Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabe
                          schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                          #12

                          Danke, die steuerliche Seite ist mir bekannt. Es wäre in dem Fall ein Inlandsflug, aber das ändert ja an der grundsätzlichen Problematik mal nix. Nein, ich habe keine grundsätzlichen Bedenken, sonst würde ich das ja gleich bleiben lassen. Es geht darum dass es sich hier, nach meinem Rechtsverständnis, um Ansprüche gegen Dritte handelt. Und wie diese im Insolvenzfall gehandhabt werden, sprich wenn die insolvente Airline gegen ihre treuhänderischen Pflichten verstößt. Das hat nichts mit Insolvenzmasse - aus der in der Tat nichts zu erwarten ist - zu tun.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Bei der Zahlung mit Kreditkarte dürfte der komplette Betrag erstattet werden im Falle einer durch Insolvenz entfallenden Leistung.
                            Da Steuern und Gebühren ja bereits unmittelbar nach der Bezahlung abgeführt werden müsstest du das Problem ggf. tatsächlich bei den betreffenden Dritten vortragen, würde ich meinen ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            Wülfi71W 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • dastoD Offline
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                              dasto
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @NeckarSchwabe
                              Verstehe ich deinen ersten Post übrigens richtig, dass du davon ausgehst, dass EasyJet bald insolvent wird?
                              Falls ja: Wie kommst du auf diese Annahme?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Danke, vs.

                                Nein, ich gehe natürlich nicht davon aus dass Easyjet insolvent geht. Auch nicht Ryanair, die Lufthansa oder Air France. Sonst würde ich da nichts buchen. Mir geht es um die Grundsatzfrage was bei selbstgebuchten Nur-Flügen mit den Steuern und Gebühren passiert. Und es gingen ja nun zuletzt doch einige Airlines insolvent. Man steckt eben nicht drin in der Branche als "normaler" Kunde, daher die Nachfrage 😏

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Bei der Zahlung mit Kreditkarte dürfte der komplette Betrag erstattet werden im Falle einer durch Insolvenz entfallenden Leistung.
                                  Da Steuern und Gebühren ja bereits unmittelbar nach der Bezahlung abgeführt werden müsstest du das Problem ggf. tatsächlich bei den betreffenden Dritten vortragen, würde ich meinen ...

                                  Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Da Steuern und Gebühren ja bereits unmittelbar nach der Bezahlung abgeführt werden

                                  Sicher? Wäre doch viel zu umständlich, jeden Kleinstbetrag an die Steuer- und Gebührenempfänger abzuführen. Auch bei Stornos müssten bereits abgeführte Beträge zurück geholt werden.

                                  Das klingt mir bei den Steuern eher so, dass die Steuern erst nach einer monatlichen Steuererklärung nach Abflug abgeführt werden, also kein Abflug - kein Geld für den Staat, die Vorkasse des Fluggastes wird bei Insolvenz zur Masseforderung (bei Rückholung über die Kreditkarte ist der Fluggast fein raus und muss die Acquirer Bank die Anmeldung vornehmen und den Schaden tragen).

                                  Daher charmante Idee von NeckarSchwabe, aber funktioniert m.E. so nicht, sonst hätte es bei Air Berlin & Co. bestimmt schon jemand versucht...

                                  06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Natürlich monatlich und nicht jeder Kleckerbetrag einzeln, aber monatlich (oder selbst pro Quartal) ist ja für etliche Flugbuchungen "unmittelbar" im Sinne von längst gelatzt aber nicht geleistet.
                                    Ich nehme mal an, dass im Zuge des Groundings nicht unerhebliche Summen an Steuern und Flughafengebühren geflossen sind für Flüge, die dann gar nicht mehr durchgeführt werden konnten und somit an sich zu erstatten gewesen wären.
                                    Wo verbirgt sich mein Denkfehler?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    Wülfi71W 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • NeckarSchwabeN Offline
                                      NeckarSchwabeN Offline
                                      NeckarSchwabe
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich finde keinen Denkfehler, ich bin im Zuge der letzten Groundings, die ja teils erhebliche Wellen geschlagen haben, über diese Frage gestolpert. Persönlich betroffen, um das nochmal klar zu stellen, bin ich sehr vermutlich nicht.

                                      Öffentliche Abgaben wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich ans zuständige Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger abgeführt. Die Umsatzsteuer, so sie anfällt, also recht unmittelbar nach der Buchung. Flughafengebühren weiß ich eben nicht, ob die im Voraus für geplante Flüge bezahlt werden oder eben erst bei der tatsächlichen Durchführung. Das dürfte von den Verträgen mit den Airports abhängen und da gibt es sicherlich Unterschiede, insb. da ja auch Auslands-Airports hier ins Spiel kommen. Kann mir nicht wirklich vorstellen dass der Airport Hurghada - als Beispiel - der Airline nach dem Flug ne Rechnung stellt und dann dem Geld nachrennen muss. Das wird eher Pauschal im Voraus ablaufen.

                                      Meine Frage zielte also genau darauf - es gibt mit Sicherheit Gelder aus den Tickets, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung überhaupt nicht mehr im Verfügungsbereich der Airline liegen, der verhinderte Passagier aber einen Erstattungsanspruch hat den die Airline mangels Geld nicht mehr erfüllen kann.

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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Natürlich monatlich und nicht jeder Kleckerbetrag einzeln, aber monatlich (oder selbst pro Quartal) ist ja für etliche Flugbuchungen "unmittelbar" im Sinne von längst gelatzt aber nicht geleistet.
                                        Ich nehme mal an, dass im Zuge des Groundings nicht unerhebliche Summen an Steuern und Flughafengebühren geflossen sind für Flüge, die dann gar nicht mehr durchgeführt werden konnten und somit an sich zu erstatten gewesen wären.
                                        Wo verbirgt sich mein Denkfehler?

                                        Wülfi71W Offline
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                                        #19

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Wo verbirgt sich mein Denkfehler?

                                        O.K., aus dem link oben ging es nicht 100% hervor, dafür aber hier unter §4:

                                        § 4 Entstehung der Steuer
                                        Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort.

                                        Kein Abflug wegen Insolvenz - keine Steuerentstehung, die Vorkasse ist eine Insolvenzforderung gegen die Airline. Zur Regelung bei Flughafenentgelte siehe z.B. Ziffer 2 der Entgeltordnung des Flughafen Dortmund. Fälligkeit vor dem Start und nicht bei Ticketausstellung, die Großen werden -ggfls. gegen Sicherheitenstellung und/oder Abschlagszahlungen- mtl. nachträglich per Rechnung zahlen.

                                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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                                          #20

                                          Also kein Denkfehler sondern Unkenntnis - die Steuer ist erst mit der Erbringung der Leistung geschuldet und muss nicht vorher abgeführt werden. Damit handelt es sich in der Tat um eine Insolvenzforderung.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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