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Pauschalreise: Sofort zahlen ratsam?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • valycaenV Offline
    valycaenV Offline
    valycaen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ein paar Tagen meine allererste Reise gebucht, ich bin also völliger Neuling auf dem Gebiet. ☺
    Es handelt sich um eine Pauschalreise, die ich online nach viel Recherche & Vergleichen gebucht habe. Der Sicherungsschein wurde mir schon per E-Mail übersandt und ich habe die Anzahlung bereits geleistet. Mir ist bekannt, dass der restliche Betrag erst 30 Tage vor Reiseantritt fällig wird (dies wäre in etwa 4 Monaten).
    Da ich das ganze Geld aber gerade da habe, würde ich die Reise gerne schon komplett bezahlen (dann wäre das erledigt). Frage mich nun aber, ob das ratsam ist (die recht späte Fälligkeit wird ja auch einen Grund haben)? Ich kenne mich wie gesagt überhaupt nicht aus und habe auch über Google nichts in der Richtung finden können. Vielleicht hat von euch jemand einen Rat / Erfahrungen?

    Lieben Dank im Voraus!

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    • TürkeifliegendeT Offline
      TürkeifliegendeT Offline
      Türkeifliegende
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @valycaen,
      ersteinmal Herzlich Willkommen im Forum.
      Deine Frage habe ich mir auch schon vor Jahren gestellt, nach dem Motto, bezahlen muss ich sowieso, das Geld ist auf dem Konto, also warum nicht gleich Alles bezahlen, dann muss ich nicht auf Termine achten. Bis ich auf einen Beitrag gestossen bin, der das Problem aufwarf, was ist wenn der Va. insolvent wird?
      Da Du dann vor Fälligkeit die gesamte Reise bezahlt hast, aber nicht musstest, könnte es mit der Insolvenzversicherung Schwierigkeiten geben.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • valycaenV Offline
        valycaenV Offline
        valycaen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo @Türkeifliegende 😀

        Vielen Dank für deine Antwort! Dann warte ich also tatsächlich besser noch und zahle den Restbetrag zum fälligen Termin.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Wülfi71W Offline
          Wülfi71W Offline
          Wülfi71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Meine Erfahrung in der digitalisierten Welt von heute: Bloß nicht den Prozess durcheinanderbringen 😃
          Der Veranstalter ist gar nicht darauf eingestellt, schon Geld von Dir zu bekommen. Wenn da was in der Zuordnung der Buchung schief geht, hast Du hinterher das Theater. Also immer schön im Prozess bleiben und erst zahlen, wenn man dazu aufgefordert wird.
          Außerdem: Was ist, wenn Du unerwartet stornieren musst, dann läufst Du hinter Deinem Erstattungsanspruch her.

          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ... oder die Reise überraschend vom Veranstalter abgesagt wird, eine Insolvenz herein- , ein Vulkan ausbricht (t.b.c.) ...
            Ich schließe mich Wülfis Rat vollumfänglich an: Bloß keine Spontanzahlungen!

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • boehmchristian79B Offline
              boehmchristian79B Offline
              boehmchristian79
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo liebes Forum,

              ich habe über die Tui eine Pauschalreise mit Langstrecken-Linienflügen gebucht und möchte gerne feste Sitzplätze bei Air France reservieren.

              Die Airline setzt hierfür jedoch voraus, dass der Veranstalter die Tickets bereits final ausstellt (den normalen Airline-Buchungscode habe ich jedoch bereits), was bedeutet, dass die komplette Restzahlung sofort fällig würde, vier Monate vor Reisebeginn. Erst dann erstellt die Tui die Tickets und ich könnte Sitzplätze fest machen.

              Mir wäre es gleich ob ich jetzt schon bezahle oder erst später. Bezahlt werden muss eh.

              Ich frage mich bloß, ob es theoretisch irgendwelche Nachteile bei diesem Vorgehen gibt, die ich so nicht bedenke?

              Gerade im Hinblick auf den vorherigen Kommentar mit ner Versicherung, die ggf. nicht zahlen könnte?
              Und wenn die Tickets dann ausgestellt wären, bestünde auch nicht mehr 'die Gefahr' der Umbuchung auf einen anderen Flug, oder?

              Vielen Dank für Eure Antworten.

              Gruß,
              Christian

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich sehe offengestanden weder Vor- noch Nachteile. Ist denn gesetzt, dass der Veranstalter mit Erhalt der Zahlung bereits die finale Buchung der Tickets vornimmt?
                Erlaube mir Zweifel an der Methode Pauschalreisebuchung, wenn derlei Anforderungen nicht obligatorisch erfüllt sind ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • boehmchristian79B Offline
                  boehmchristian79B Offline
                  boehmchristian79
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja, genau das hatte ich mich nämlich auch gefragt.

                  Das Reisebüro hatte mir folgendes geantwortet:

                  Eine vorzeitige Ausstellung der Flugtickets seitens des Veranstalters ist möglich.
                  Bitte beachten Sie hierbei das der gesamte Reisebetrag fällig wird.
                   
                  Sollten sie die Zahlung frühzeitig vornehmen, geben Sie uns Rückmeldung, dann stossen wir die
                  Ausstellung nochmal an.

                  Ein solches 'Problem' hatte ich noch nie. Liegt aber vielleicht wirklich daran, dass ich jetzt Linienflüge und keine Charterflüge, so wie bei anderen Reisen zuvor habe.

                  Schönes Wochenende!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • TürkeifliegendeT Offline
                    TürkeifliegendeT Offline
                    Türkeifliegende
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
                    #9

                    @vonschmeling,
                    ist es aber nicht doch so, dass bei einer vorzeitigen kompletten Bezahlung der Pauschalreise und anschliessender Insolvenz des RV. die Versicherung des Reisepreissicherungsscheines nicht den vollen Betrag erstattet?

                    jlechtenboehmerJ vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • TürkeifliegendeT Türkeifliegende

                      @vonschmeling,
                      ist es aber nicht doch so, dass bei einer vorzeitigen kompletten Bezahlung der Pauschalreise und anschliessender Insolvenz des RV. die Versicherung des Reisepreissicherungsscheines nicht den vollen Betrag erstattet?

                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmerJ Offline
                      jlechtenboehmer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ob man sich auf eine vorzeitige Zahlung einlässt sollte wohl in erster von zwei Parametern abhängig sein :

                      1. Zeitpunkt der Buchung/Zahlung : wenn ich z. B. kurzfristig 5-6 Wochen vor Reisebeginn buche, mache ich mir nicht die Mühe die Anzahlung zu leisten um eine Woche später die Restzahlung zu tätigen.
                      2. Seriosität des RV : bei TUI , Thomas Cook & Co. ich sicherlich ruhigeren Schlaf als bei windigen Käfern oder Kapitänen.

                      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TürkeifliegendeT Offline
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                        Türkeifliegende
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        vollkommen Richtig, wobei ich davon ausgehe, dass bei einer kurzfristigen Buchung, wie Du sie genannt hast, eine Anzahlung auch garnicht erst gefordert wird, sondern gleich eine vollständige Zahlung.

                        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • TürkeifliegendeT Türkeifliegende

                          vollkommen Richtig, wobei ich davon ausgehe, dass bei einer kurzfristigen Buchung, wie Du sie genannt hast, eine Anzahlung auch garnicht erst gefordert wird, sondern gleich eine vollständige Zahlung.

                          jlechtenboehmerJ Offline
                          jlechtenboehmerJ Offline
                          jlechtenboehmer
                          schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                          #12

                          Wenn die AGB aussagen „Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von X %/€ fällig“ sowie „Der restliche Preis wird vier Wohen vor Reiseantritt fällig“ wird dem RV vermutlich nichts andere übrig bleiben als auch sechs Wochen vor Reiseantritt auf zwei Zahlungseingänge zu warten....

                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • TürkeifliegendeT Türkeifliegende

                            @vonschmeling,
                            ist es aber nicht doch so, dass bei einer vorzeitigen kompletten Bezahlung der Pauschalreise und anschliessender Insolvenz des RV. die Versicherung des Reisepreissicherungsscheines nicht den vollen Betrag erstattet?

                            vonschmelingV Offline
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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @tuerkeifliegende sagte:

                            @vonschmeling,
                            ist es aber nicht doch so, dass bei einer vorzeitigen kompletten Bezahlung der Pauschalreise und anschliessender Insolvenz des RV. die Versicherung des Reisepreissicherungsscheines nicht den vollen Betrag erstattet?

                            Nein, das ist i.d.R. kein Problem. Im speziellen Fall handelt es sich um TUI, das Risiko einer Insolvenz betrachte ich als gering.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Nun im vorliegenden Fall mag es kein Risiko darstellen, weil der Va die Tui ist, da gebe ich Dir Recht.
                              Meine aber gelesen zu haben, ohne eine Quelle angeben zu können, dass es sehr wohl schon Probleme gab, in der Beziehung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                #15

                                Ist mir nicht bekannt. Bei der JT Insolvenz beispielsweise gab es etliche Betroffene, die ohne Sicherungsschein schon die komplette Reise bezahlt hatten vor der Fälligkeit. Das ist ein anderer Sachverhalt, die Kundengelder waren nicht versichert.
                                Im Falle Mistkäferkapitän wurde unbürokratisch, vorbildlich und zügig reguliert. Kein Mensch wollte wissen, ob denn die Bezahlung schon fällig war oder etwas früher angewiesen wurde.
                                Könnte sein, dass Versicherungen auch mal spitzfindiger reagieren, diese Überlegungen muss man bei einer TUI Buchung allerdings nicht anstellen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich schätze, er meint die Schadensminderungspflicht und die könnte man m.E. durchaus verletzen mit einer zu frühen vollständigen Zahlung, wenn die Versicherung es denn so auslegen wollte. Ob dies schonmal vorgekommen ist? Keine Ahnung...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #17

                                    @doc3366,
                                    genau.
                                    Mein Gott schon wieder völlige Übereinstimmung. Unheimlich😏

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      Selbstverständlich wird er die Schadensminderungspflicht meinen und könnte daraus im schlimmsten Fall tatsächlich eine Weigerung zur vollständigen Erstattung resultieren. Mir ist halt ebenfalls nichts bekannt.
                                      Allerdings bedeutet ein bisheriger Verzicht auf die Praxis nicht, dass dieser ewig andauert. Insofern ist das Risiko an sich nicht ganz unter den Tisch zu kehren.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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