Mehrwertsteuer 5% in VAE -> Nachzahlung im Hotel/Autoverleih?
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Hallo zusammen, seit heute werden viele Produkte/Dienstleistungen in den VAE ja mit 5% MwSt. versteuert, unter anderem wohl auch Hotelübernachtungen. Link
Wir sind im März in Dubai/RAK, haben unsere Hotels aber bereits 2017 über deutsche Reiseveranstalter (vtours/FTI/1-2fly) gebucht und zumindest teilweise bereits bezahlt. Flug ist separat über LH individuell gebucht.Müssen wir nun davon ausgehen, im Hotel noch Steuern nachzahlen zu müssen (so wie bei der "Bettensteuer", die ja auch Vor-Ort zu entrichten ist)? Gleiche Frage beim Mietwagen, gebucht über billiger-mietwagen bzw. driveFTI als "Veranstalter"?
Vielen Dnak im Voraus!

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Hallo zusammen, seit heute werden viele Produkte/Dienstleistungen in den VAE ja mit 5% MwSt. versteuert, unter anderem wohl auch Hotelübernachtungen. Link
Wir sind im März in Dubai/RAK, haben unsere Hotels aber bereits 2017 über deutsche Reiseveranstalter (vtours/FTI/1-2fly) gebucht und zumindest teilweise bereits bezahlt. Flug ist separat über LH individuell gebucht.Müssen wir nun davon ausgehen, im Hotel noch Steuern nachzahlen zu müssen (so wie bei der "Bettensteuer", die ja auch Vor-Ort zu entrichten ist)? Gleiche Frage beim Mietwagen, gebucht über billiger-mietwagen bzw. driveFTI als "Veranstalter"?
Vielen Dnak im Voraus!

Die selbe Frage stelle ich mir auch .... mein Dubai Urlaub für April / Mai ist auch bereits zur Hälfte abgeschlossen und bezügl. der 5% VAT bin ich ebenso ratlos. Reisebüro, Holidaycheck Hotline, FTI und Tui haben auch keine Antworten. Ich bin ratlos, wo ich noch nachfragen könnte.
Fest steht aber, im Pauschalpreis ist es nicht inkludiert, sondern muss separat beim Check Out gezahlt werden!
Wie kann ich mir das mit den 5% vorstellen? Die Bettensteuer ist ja ein fixer Betrag von 20AED pro Zimmer und Übernachtung aber wie berechnen sich die zusätzlichen 5% VAT ??
Rechenbeispiel: Angenommen, ich zahle an FTI 1000€ für meine Hotelübernachtung für 5 Nächte mit Halbpension. Zahle ich dann beim Check Out 50€ VAT ? -
Ich bin m.E. kein Fachmann für arabisches Steuerrecht

Dennoch errlaube ich mir zu bemerken, dass auch bei uns in Verträgen die sich auf die Zukunft beziehen - z.B. Kaufvertrag eines Autos, Energieversorgungsvertrag mit Preisgarantie etc.— regelmäßig eine Anpassungsklausel bei Steueränderungen enthalten ist. -
Ich glaube, da kommt vom RV noch eine berichtigte Rechnung nach.....so war das z.B. als in Dubai Flughafengebühren oder in Abu Dhabi die Touri Fee erhöht wurde auch.
Siehe hier AGB (so ähnl. bei allen RV zu lesen):
Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss (oder bis 21 Tage vor Reiseantritt) Preiserhöhungen bis zu 5 - 8 % (je nach RV) des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt..Ich habe auch gerade vor Weihnachten Dubai gebucht, allerdings für Ende September 18 ..mal sehen, aber ich stelle mich drauf ein!
Zumindest ist die ident. Reise nun laut HC fast 450,- teurer...komme also auch mit 150,- mehr für die MwSt günstiger weg..
Das Jahr hat ja gerade erst angefangen, es wird sicherlich bald raus sein, wie das die RV handhaben.
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Okay also doch nochmal separat? 5% vom gesamten Reise- / Pauschalpreis oder wie berechnet sich das?
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Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Dass die 5% "Nachzahlung" (leider) grundsätzlich erstmal berechtigt sind, denke ich auch. Ich bin sehr gespannt auf die praktische Umsetzung, wenn über einen deutschen RV gebucht wurde. Bei Buchung direkt über das Hotel in VAE ist es ja easy, da lassen sich die 5% vom Hotel einfach ermitteln und beim CheckOut zusätzlich auf die Rechnung setzen.
Aber woher soll das Hotel in Dubai beim CheckOut wissen, was ich bei FTI für das Hotel bezahlt habe? Der "Vertrag" besteht ja zw. dem RV und mir bzw. dem Hotel, nicht direkt zw. dem Hotel und mir?! Außerdem etwas merkwürdig, denn das Hotel kostet beim RV heute (2018) noch exakt genauso viel wie Ende 2017 (29.12.2017), und bei Buchung heute würde ich schon davon ausgehen, dass die 5% bekannt und inkludiert sind

Bin gespannt auf die ersten Berichte von Reisenden, die in 2017 für 2018 über RV gebucht hatten

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Ich habe jetzt im RB nachgefragt. Vom RV Schauinsland-Reisen wurde folgendes geantwortet:
Eine Nachbelastung haben die Kunden nicht zu erwarten, die Gebühr wird nicht unseren bereits gebuchten Gästen erhoben.Vielleicht ist das bei den anderen RV auch so.
Habe am 19.12.17 gebucht für Ende Sept. 18 und nur die Anzahlung geleistet (auch noch in 2017)
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Okay also doch nochmal separat? 5% vom gesamten Reise- / Pauschalpreis oder wie berechnet sich das?
@einmalumdiewelt86 sagte:
Okay also doch nochmal separat? 5% vom gesamten Reise- / Pauschalpreis oder wie berechnet sich das?
Wenn überhaupt, dann 5 % auf den Teil, der mit der Landessteuer belastet ist.
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Ich habe jetzt im RB nachgefragt. Vom RV Schauinsland-Reisen wurde folgendes geantwortet:
Eine Nachbelastung haben die Kunden nicht zu erwarten, die Gebühr wird nicht unseren bereits gebuchten Gästen erhoben.Vielleicht ist das bei den anderen RV auch so.
Habe am 19.12.17 gebucht für Ende Sept. 18 und nur die Anzahlung geleistet (auch noch in 2017)
@plejadi sagte:
Ich habe jetzt im RB nachgefragt. Vom RV Schauinsland-Reisen wurde folgendes geantwortet:
Eine Nachbelastung haben die Kunden nicht zu erwarten, die Gebühr wird nicht unseren bereits gebuchten Gästen erhoben.Vielleicht ist das bei den anderen RV auch so.
Habe am 19.12.17 gebucht für Ende Sept. 18 und nur die Anzahlung geleistet (auch noch in 2017)
Am 19.12. war die Einführung der Steuer ja soweit bekannt, insofern auch bereits eingepreist. Steuern fallen nicht so einfach vom Himmel, die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam.
Und die wenigsten buchen schliesslich eine Reise mehrere Jahre im Voraus.... nicht immer ist in der heutigen Zeit gewiss ob es das Land dann noch gibt. -
Hallo Matthias,
Du sprichst mir aus der Seele
Also bei meiner Recherche gibt es noch nichts neues. Ich habe verschiedene RV‘s kontaktiert, ohne Ergebnis. Allerdings ist mir aufgefallen, dass Booking & Expedia auf die 5% hinweisen und darüber informieren, dass der Betrag im Buchungspreis inkludiert ist!!
Die Hotels in Dubai, die ich angeschrieben habe, antworten hingegen, dass 5% beim Check Out zu entrichten sind.
In einer Facebook Gruppe für Expats in Dubai haben wir die Frage auch gestellt, hier wird einstimmig geantwortet, dass nicht nochmal gesondert mit dem Gast abgerechnet wird, sondern bereits im Voraus zwischen Hotel und RV.
Die Hotelpreise spezieller Hotels beobachte ich genau wie du und sehe auch keinerlei Veränderung bzw. Erhöhung.
Mein 1. Hotel für April / Mai hab ich im Dezember gebucht, das zweite werde ich die Tage buchen. Na ich bin ja mal gespannt ..... -
Es bleibt spannend

Denke auch, dass es ein Unterschied ist, wie bzw. über wen gebucht wurde, ggf. auch wann die Zahlung erfolgt. Wenn direkt beim Hotel gebucht (in 2017) und Vor-Ort erst der Reisepreis zu zahlen ist, wäre für mich die 5% Nachzahlung bei Check-Out noch nachvollziehbar. Bei Buchung über deutschen RV, zu einem Zeitpunkt zu dem die 5% bekannt waren (und das sind sie ja seit ein paar Moanten), sollte eigentlich keine Nachforderung entstehen. Das passt ja auch dazu, dass es zw. 2017/18 keinen grundsätzlichen +5% Preisaufschlag gab.
Ich werde im März berichten

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Hi ihr Lieben!
Ich wollte den Thread nochmal nach oben schieben. Gibt es mittlerweile Updates zur Mehrwertsteuer??? -
Kurzes Update: Weder im Stadthotel in Dubai, noch im Strandhotel in RAK mussten wir irgendetwas nachzahlen. Beides 2017 über deutsche Reiseveranstalter für März 2018 gebucht
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Danke Matthias!!

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HHallo um auf die 5 % mehrwertsteuer zu kommen müsst ihr nach 2018 gebucht haben.Habt ihr 2017 gebucht zahlt das sehr wahrscheinlich der Reiseveranstalter Da ich mit meinem Hotel in dubai telefoniert habe und die mir gesagt haben das es ein drittanbieter bezahlt ich brauche nur die bettensteuer bezahlen