Doppelbuchung aufgrund der Anweisung des Kundenservice
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Hallo,
wir haben am Samstag eine Reise auf Holidaycheck gebucht, bloß kam nach 2 Stunden immer noch keine Buchungsbestätigung. Daraufhin riefen wir den Kundenservice an. Die Frau vom Kundenservice fand nirgendwo im System eine Buchung von uns und sagte wir sollen nochmal buchen. Das haben wir dann auch gemacht, beim 2. mal kam die Buchungsbestätigung sofort. Gestern kam dann zu unserer Überraschung eine 2. Buchungsbestätigung von der ersten Buchung. Jetzt sollen wir die Stornokosten zahlen, wenn wir diese Reise stornieren wollen.
Da wir auch nicht zustimmten, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, gibt es laut Holidaycheck keine Beweise für das Gespräch mit der Mitarbeiterin von Holidaycheck.
Es gab auch eine Email von dieser Mitarbeiterin, in der die sie uns schrieb, wir sollen erneut buchen. (Email wurde von uns aber am Sonntag gelöscht).Hat jemand einen Rat was wir jetzt tun sollen?
Vielen Dank
Oliver -
Versuchen, mit dem Reisebüro (HolidayCheck) und dem Anbieter zusammen eine gütliche Einigung zu finden.
Möglicherweise befindet sich die abgehende Email noch auf dem Server von HC und man kommt euch entgegen.
Was ist mit Namen der Mitarbeiterin?
Einige weitere dringende Warums spar ich mir jetzt mal, nicht aber den Rat, sämtlichen Schriftverkehr in so einer Sache künftig aufzubewahren, bis sie endgültig abgeschlossen ist. -
Mal im Löschordner nachgesehen?
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Ich hoffte, auch diese Frage müsste man nicht extra stellen ...

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Hatte ich mir fast gedacht, aber manchmal sind die Lösungen halt einfach zu banal

Aber nochmal drüber nachgedacht, gab es nichtmal ein Urteil/einen Fall, wo sich bei Buchung auf gleicher Buchungsebene mit exakt gleichen Parametern erfolgreich auf einen Erklärungsirrtum seitens des Buchenden berufen wurde?
Ich weiß, Einzelfallentscheidung, aber sollte ja hier ziemlich identisch gelagert und könnte somit ein Ansatzpunkt sein - so denn alles abgelaufen wie geschildert.
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Sofern tatsächlich mit identischen Parametern gebucht wurde, wäre das sicherlich eine Option für den Fall, dass man sich nicht direkt einigen kann.
Eine sehr ähnliche Causa wurde vom LG Frankfurt zu Gunsten der Buchenden entschieden, hier das AZ:
Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 01.09.2011 , Az. 2 – 24 S 40/11
Das Gericht erkannte für Recht, dass ein Festhalten an beiden Reisen gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoße, da ein und dieselben Personen die Reise ja nur einmal antreten können. -
Danke Hase, genau das meinte ich

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Es gibt je nach Provider ein Programm das gelöschte E-Mail innerhalb von 6 Tagen
wiederherstellt:
zb. 1&1
klick mich -
Ich hab das Thema an unser Reisebüro direkt weitergegeben, der Kunde wird von dort via Mail kontaktiert:
Die Kollegen brauchen für die Recherche zunächst einige zusätzliche Infos.
@jollylolly schau bitte in Deinen Mailaccount, Danke. -
Wäre schön oder zumindest höflich, wenn TO mal Rückmeldung gäbe und sich nicht in die lange Reihe derer einreihte, die nur Rat suchen und noch nichtmal ein kurzes "Danke" kennen

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Schade, dass er nicht mehr gepostet hat.
Nach dem was mir von den Kollegen dazu berichtet wird, war mein Hinweis -s.o. --an unser Reisebüro nicht erforderlich, es war schon alles gut.
Die Stornokosten wurden Jollylolly vom Kundenservice natürlich erlassen*, die Sache ist damit erledigt- und Jollylolly kann sich auf den Urlaub freuen.
*Alles andere hätte mich auch gewundert. -
Ja schade ... tut der Qualität des Threadverlaufs aber nix.
Mein Dank an die Aktiven!
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Auch von mir ein dickes Dankeschön für die hier geposteten Meinungen/Tipps.
Grundsätzlich finde ich aber--- wenn ich ein Problem öffentlich im Forum poste , dann ist es schon angebracht auch die schnelle und unkomplizierte Regulierung des Themas kurz darzulegen. Das habe ich hier klar vermisst.
Auch ein Dankeschön an unsere hier beteiligten User hätte sich gehört!
Egal.
Wird uns sicher nicht davon abhalten, User mit ähnlichen Problemen weiter zu unterstützen.
Dann mache ich mal zu.