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Rückflug ein Tag vorgeschoben - Reisetag verloren - Schadensersatz

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  • mayofireM Offline
    mayofireM Offline
    mayofire
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Bitte NUR antworten, der wirklich Ahnung hat.

    Guten Abend, Wir buchten eine Reise vom 25.1 bis 30.1 nach Ägypten. Wir erhielten am 12.1 die Reiseunterlagen per Email. In den Unterlagen war ersichtlich, dass der Rückflug ohne voriger Mitteilung auf den 29.1 gekürzt wurde. Somit fehlt uns ein Reisetag. Gleichzeitig wurde uns anteilig Geld ohne Ankündigung bereits zurück überwiesen. Der Pauschalreisepreis belief sich auf 320 Euro für 2 Personen, überwiesen wurden 40 Euro. Wie die Rechnung bei 5 Tagen aufgehen soll, ist uns unbekannt. Ist hier eine Entschädigung möglich? Theoretisch wie auch praktisch wurden wir innerhalb der mindestens 14 Tage nicht vom Reiseveranstalter informiert über eine derartige Änderung. Gilt der Rückflug somit als annulliert und es greift das EU Fluggastrecht? Die Strecke liegt über 5000km Danke

    Vielen Dank
    Grüße

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Falls der Flug annulliert wurde ist eine Einrede gem. VO(EG)261/04 möglich, diese ist direkt an das Luftverkehrsunternehmen zu richten.
      Ich nehme an, die Erstattung berechnet sich aus der Formel 5% eines Tagessatzes ab der 5. Stunde der Verzögerung und für jede weitere.
      Im Übrigen steht es dir frei den Reisevertrag zu kündigen mit Anspruch auf Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.
      Da die Reise durch die Verkürzung u.U. vollkommen entwertet wird kann zudem noch ein Anspruch von 50% der Reisekosten als Schadenersatz für unnütz aufgewendete Urlaubszeit beansprucht werden.
      Diese Forderungen sind an den Veranstalter zu richten.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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