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Sicherungsschein????

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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo. also, wir haben nun unsere tickets in form des üblichen heftchens bekommen. kann mir nun jemand sagen, was genau nun der sicherungsschein ist??? oder steht da eine fett überschrift : sicheurngsschein drauf????
    ich kann nämlich nichts dergleichen finden.
    veranstalter ist : tjaereborg 
     ??????????????

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • GranCanaria1979G Offline
      GranCanaria1979G Offline
      GranCanaria1979
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      in der regel ist der Sicherungsschein auf der Rückseite der Reisebestätigung/Rechnung gedruckt. Schau mal dort nach... Der Sicherungsschein wird vor der kompletten Zahlung der Reise ausgehändigt und nicht erst zusammen mit den Tickets! 🙂

      Mach dir aber bei Tjaereborg keine Sorgen! Es ist ein recht guter Veranstalter der LTU-Touristik und gehört neben ITS und Jahn Reisen auch zu Dertour und Meiers Weltreisen! Also du bist in guten Händen und Pleite gehen die nicht so schnell... Aber man weis ja nie 😉

      Grüße

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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo profi,
        genau genommen heißt das Ding Reisepreissicherungsschein. Die Veranstalter sind verpflichtet, diesen Schein zusammen mit der Reisebestätigung zuzuschicken. Die Veranstalter müssen eine Insolvenzversicherung abschließen, damit der Gast die Sicherheit hat, wieder nach Hause zu kommen, wenn der Veranstalter zahlungsunfähig wird und z.B. die Rückflugtickets /das Hotel nicht bezahlen kann. Der Pauschalurlauber sollte in keinem Fall An- oder Restzahlung leisten, wenn er nicht den Sicherungsschein hat (empfiehlt u.a. die Stiftung Warentest).
        Gruß Erika

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        • daniela_konrad123D Offline
          daniela_konrad123D Offline
          daniela_konrad123
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi! Ich hab auch noch ne Frage....

          Gibts den Sicherungsschein nur bei Internetbuchungen oder auch wenn ich in einem Reisebüro buche?? Gilt das auch für Österreich?

          Fliege nächste Woche mit Neck... nach Ägypten und hab über ein Reisebüro gebucht.

          Ich hab anfangs ´ne Buchungsbestätigung erhalten und letzte Woche dann die Tickets... Aber von einem Sicherungsschein hat mir keiner im Reisebüro was gesagt...

          Danke!
          Nela

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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            vielen dank an alle, für die antworten. ich habe nochmal nach geschaut. der sicherungsschein war tatsächlich auf der rückseite der buchungsbestätigung bzw. rechnung. alles klar.
            muß man die eigentlich im falle eines falles vort ort vorlegen??? heißt das, dass ich diese mit in den urlaub nehmen muß ???
            nicht dass ich im urlaubsland sitze und nicht mehr zurück komme, weil ich diesen schnipsel nicht vorweisen kann!!!!!
            ich weiß, dass ich mir bei tjaereb... keine sorgen machen soll, aber weiß man, wie es bei denen hinter den kulissen aussieht???

            Das "F" in Montag steht für Freude.

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            • wukovitsW Offline
              wukovitsW Offline
              wukovits
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo nela66
              Gib doch einfach bei Google mit der Einschränkung "Seiten aus Österreich" einfach Sicherungsschein ein.
              Ich habe nachgeschaut und von einem Wanderreiseveranstalter sogar ein Muster gefunden. (Adobe Reader erforderlich)
               
                                                               Gruß
                                                                Karl

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              • andreaHA Offline
                andreaHA Offline
                andreaH
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Da du ja eine Reise im Vorraus bezahlen musst und keine "Ware" in der Hand hast, ist der Sicherungsschein, abgedeckt durch eine Versicherung, deine Garantie, die Zahlung z.B. Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters wieder erstattest zu bekommen. Deshalb bekommst du ihn auch VOR sämtlichen Anzahlungen.
                Für alles andere, also die Leistungen vor Ort bekommst du deine Reiseunterlagen, wie Hotelgutschein(Voucher) usw. sie sind dein Nachweis!
                LG

                ... immer auf der Suche nach dem Paradies!

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                • kimaugustK Offline
                  kimaugustK Offline
                  kimaugust
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Seit 1. Mai 2002 verlangt der Gesetzgeber eine einheitliche Gestaltung des Sicherungsscheins. Unbedingt zu beachten ist:
                  Den Sicherungsschein für die gebuchte Reise sollte man sich aushändigen lassen, bevor eine An- oder Restzahlung geleistet wird. Das gilt auch für Last-Minute.
                  Bei Verdacht lässt sich in der Regel mit einem Anruf bei der angegebenen Versicherung bzw. Bank überprüfen, ob die Absicherung tatsächlich besteht.
                  Unbedingt zu beachten ist, dass das ausgehändigte Dokument ein Original ist!
                  Ein Fax oder eine Kopie sollten niemals akzeptiert werden. Der Schein darf auch keine Tipp-Ex Korrekturen oder ander Änderungen aufweisen, da sonst im Notfall keine Ansprüche geltend gemacht werden können.
                  Auf dem Schein muss der Veranstaltername eingetragen sein und mit dem auf der Buchungsbestätigung übereinstimmen. Auch die Veranstalternummer muss vermerkt sein.
                  Die Gültigkeitsdauer des Sicherungsscheins darf nicht überschritten sein.
                  Der Schein wird zusammen mit den Reiseunterlagen ausgehändigt. Er ist als eigenes Druckstück oder als Ausdruck eines EDV-Reservierungssytems beigelegt. Er kann auch unter Umständen auf die Rückseite der Reisebestätigung gedruckt sein.
                  Der Schein sollte zusammen mit den Reiseunterlagen mitgeführt werden !!!!
                  Reisende, die ihn nicht dabei hatten, mussten sich schon selbst um die Rückreise kümmern.
                  Nach Ende der Reise muss der Schein nicht an den Veranstalter oder Reisebür zurückgegeben werden. Gerade schwarze Schafe in der Branche sind durch die Rückforderung der Scheine zwecks Wiederverwendung aufgefallen.
                  Meine persönliche Meinung: Ich selbst habe keine Lust, all das eben gesagte genau zu beachten, um ja keinen Fehler zu machen. Da buche ich meine Reise bei den bekannten "Großen" der Reiseveranstalter, da ist das Risiko gleich Null und ich kann gut schlafen und meinen Urlaub geniessen. 
                  gruss jürgen

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    vielen lieben dank an die doch sehr lieben und fachmännischen u. fachfraulichen antworten.
                    aber gerade ist es doch wieder in den schlagzeilen, dass interflug urlauber in der türkei fest sitzen und nicht wissen, wie sie zurückkommen sollen.
                    die wären doch besser dran, hätten sie einen solchen sicheurngsschein in der hand, oder???

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

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