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Wie mit Schlichtungsvorschlag umgehen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • pzl64P Offline
    pzl64P Offline
    pzl64
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Ich gebe euch Bescheid, ob mein Fall angenommen wird...😉

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Good on you! 👍

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      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

        @burton- sagte:

        Wie meinen?

        So wie geschrieben !
        SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
        da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.
        Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere .... 😉
        Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @jlechtenboehmer sagte:

        So wie geschrieben !
        SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
        da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.

        Nein.

        Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere .... 😉

        Ja.

        Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?

        Nein. Den Titel kannst du immer noch erwirken, wenn die Forderung trotz Inkasso oder Mahnbescheid nicht bezahlt wird. Der betrifft einzig und allein die Vollstreckbarkeit und nicht die Geltendmachung - nur mal so generell.

        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          @jlechtenboehmer sagte:

          So wie geschrieben !
          SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
          da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.

          Nein.

          Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere .... 😉

          Ja.

          Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?

          Nein. Den Titel kannst du immer noch erwirken, wenn die Forderung trotz Inkasso oder Mahnbescheid nicht bezahlt wird. Der betrifft einzig und allein die Vollstreckbarkeit und nicht die Geltendmachung - nur mal so generell.

          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmerJ Offline
          jlechtenboehmer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt, dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können. Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.

          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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            • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

              Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt, dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können. Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #26

              @jlechtenboehmer sagte:

              Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt,dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können.

              Nein, das hat die Frau vs gar nicht erkennen müssen, lieber jott!
              Ich vermute allerdings, du podcastest inzwischen in der Sendung mit der Maus, und da kann der jott uns dann doch sicher ganz toll erklären, warum wir schon längst eine Forderung wirksam gestellt haben und keineswegs ein Inkasso beitreiben werden sondern ein Inkasso mit der Beitreibung beauftragen?
              Der jott hat gaaanz viel nachgedacht bevor er was sagte, aber er hat halt auch nicht so überall den Durchblick. Das ist nicht schlimm, der jott wird damit bestimmt klarkommen ...

              Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.

              Das würde er zum Beispiel nicht sagen, wenn er so einigermaßen den Durchblick hätte ... tztztztzzzz ...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
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                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @jlechtenboehmer
                Zunächst einmal besteht eine Forderung immer, wenn Ware oder Leistung in irgendeiner Form bestellt oder geliefert wurde.
                Es obliegt zwar dem Besteller oder Empfänger, die Forderung in ihrer Form oder wenigstens ihrer Höhe zu bestreiten - den Forderungsvorgang selbst kann er evtl. aber erst vor Gericht wirksam aufhalten.

                plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
                Ob das strategisch ratsam ist steht auf einem anderen Blatt - die Möglichkeit immerhin steht ihm offen.

                Du solltest demnach deine Wahrnehmung hinsichtlich der Methoden vielleicht mal einem Update unterziehen?! Nix für ungut ... 😕

                jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @jlechtenboehmer
                  Zunächst einmal besteht eine Forderung immer, wenn Ware oder Leistung in irgendeiner Form bestellt oder geliefert wurde.
                  Es obliegt zwar dem Besteller oder Empfänger, die Forderung in ihrer Form oder wenigstens ihrer Höhe zu bestreiten - den Forderungsvorgang selbst kann er evtl. aber erst vor Gericht wirksam aufhalten.

                  plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
                  Ob das strategisch ratsam ist steht auf einem anderen Blatt - die Möglichkeit immerhin steht ihm offen.

                  Du solltest demnach deine Wahrnehmung hinsichtlich der Methoden vielleicht mal einem Update unterziehen?! Nix für ungut ... 😕

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @vonschmeling sagte:

                  plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.

                  Noch mal :
                  Ich kann bislang nichts von einer FORDERUNG erkennen - es war lediglich die Rede von einem Vorschlag.
                  Und dieser VORSCHLAG wurde abgelehnt ; darauf hin sollte ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt !

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • burton_B Offline
                    burton_B Offline
                    burton_
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Und wo genau soll jetzt das Problem sein?!

                    Wenn ich der Meinung bin, ich hätte eine Forderung gegen jemanden, kann ich ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs beauftragen...

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Falsch, plz64 hat eine Kompensation gefordert und dieser Forderung wurde widersprochen. Das ist nicht als "freundlicher Vorschlag" misszuverstehen.
                      Die Bezifferung des Anspruchs hat er vielmehr der Bewertung durch die SÖP zunächst anheimgestellt. Diese hat eine solche vorgenommen, leider ist die Condor dem Angebot jedoch nicht gefolgt und widerspricht dem Anspruch insgesamt (mit mutmaßlich der Begründung außergewöhlicher Ereignisses fern der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens).
                      Denselben Anspruch wird plz64 jetzt mittels eines Beitreibungsdienstleisters durchzusetzen versuchen und über Erfolg oder Misserfolg seiner Mission hier Bericht erstatten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • burton_B burton_

                        Und wo genau soll jetzt das Problem sein?!

                        Wenn ich der Meinung bin, ich hätte eine Forderung gegen jemanden, kann ich ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs beauftragen...

                        vonschmelingV Offline
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                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @burton- sagte:

                        Und wo genau soll jetzt das Problem sein?!

                        Wenn ich der Meinung bin, ich hätte eine Forderung gegen jemanden, kann ich ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs beauftragen...

                        Genau darin liegt das Verständnisproblem des jlechtenboehmer, burton_ ...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Aufrichtiges Sorry ... natürlich lautet der korrekte Nick pzl64 und nicht plz64 wie von mir irrtümlich bezeichnet.😒

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • pzl64P Offline
                            pzl64P Offline
                            pzl64
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @vonschmeling: Kein Problem. 😃
                            So, die von Fairplane beauftragte Anwaltskanzlei hat den Auftrag schonmal angenommen, jetzt heisst es abwarten, vielleicht gibts ein Weihnachtsgeschenk...😚

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #34

                              Na das ist zunächst ja schon mal eine positive Entwicklung; man sollte allerdings abwarten, ob die Entscheidung nach Prüfung des Sachverhalts noch Bestand behält ... 😏

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                @vonschmeling sagte:

                                plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.

                                Noch mal :
                                Ich kann bislang nichts von einer FORDERUNG erkennen - es war lediglich die Rede von einem Vorschlag.
                                Und dieser VORSCHLAG wurde abgelehnt ; darauf hin sollte ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt !

                                vonschmelingV Offline
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                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #35

                                @jlechtenboehmer sagte:

                                Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt !

                                Am Sachverhalt braucht sich auch gar nichts zu ändern; nur du bist fundamental auf dem Holzweg, und es wäre an der Zeit das zu bekennen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • pzl64P Offline
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                                  pzl64
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Kurze Rückmeldung zu meinem Fall, er wurde beendet, das schreibt mir Fairplane:
                                  In obiger Angelegenheit haben wir Ihnen leider zur Geltendmachung Ihres Anspruchs mitzuteilen, dass die belangte Fluglinie Insolvenz angemeldet hat und Ihr Anspruch daher aktuell nicht durchsetzbar ist.
                                   
                                  Allfällige Ansprüche wären im Insolvenzverfahren der Airline anzumelden; widrigenfalls diese nicht geltend gemacht werden können. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage: <https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl>.
                                   
                                  Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall Ihren Anspruch nicht im Insolvenzverfahren anmelden werden und das Mandat hiermit beenden.
                                   
                                  Wir bedauern diese Mitteilung und bedanken uns für Ihren Auftrag und das in uns gesetztes Vertrauen, Ihre obigen Ansprüche auf Ausgleichzahlung überprüfen zu können und stehen Ihnen für allfällige weitere Rechtsberatung und Vertretung stets zur Verfügung und zeichnen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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