Wie mit Schlichtungsvorschlag umgehen?
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Wir haben heute von der SÖP einen Schlichtungsvorschlag erhalten.
Wir sollen 2x100 Euro anstatt 2x400 Euro wieder bekommen (Mittelstrecke).
Es geht um eine Folgeverspätung wegen schlechtem Wetters.
So ganz zufrieden bin ich nicht, wenigstens insgesamt 400 Euro sehe ich als angemessen.Aber wie weiter?
Den Vorschlag ablehnen: Eventuell gehen wir ganz leer aus, falls z.b. ein flugportal ablehnt oder nichts raus bekommt.Wenn wir den Vorschlag annehmen, ist er ja verbindlich, also weitere Schritte ausgeschlossen?
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
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Wenn euch gesetzlich tatsächlich 800,-- € zustehen selbstverständlich ablehnen. Dann wären mir auch 400,-- € wenig
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Unterbreite beherzt dein Angebot (200€ / Person).
Natürlich könnt ihr andernfalls auch komplett unterliegen, das ist nicht seriös vorherzusagen.
Falls der Deal geltender Rechtsprechung widerspricht ist er durchaus anfechtbar unbeachtlich eurer Zustimmung. -
Unterbreite beherzt dein Angebot (200€ / Person).
Natürlich könnt ihr andernfalls auch komplett unterliegen, das ist nicht seriös vorherzusagen.
Falls der Deal geltender Rechtsprechung widerspricht ist er durchaus anfechtbar unbeachtlich eurer Zustimmung.Wenn es wirklich wegen schlechtem Wetter war, würde ich annehmen, denn dafür kann die Fluggesellschaft nichts. Allerdings hate Condor auch bei mir einmal angegeben, dass es wegen dem schlechten Wetter nichts gibt. Flighright hatte recherchiert und festgestellt, dass das schlechte Wetter einen Tag vorher war und ich bekam dann doch mein Geld! Notfalls Flightright einschalten, die bekommen nur ihre Provision im Erfolgsfall.
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Es geht um eine Folgeverspätung weg. schlechten Wetters, da wird auch die hochgelobte Inkassofraktion nicht erfolgreicher sein.
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Das könnte durchaus passieren bei der Fallkonstellation ...

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Wenn es wirklich wegen schlechtem Wetter war, würde ich annehmen, denn dafür kann die Fluggesellschaft nichts. Allerdings hate Condor auch bei mir einmal angegeben, dass es wegen dem schlechten Wetter nichts gibt. Flighright hatte recherchiert und festgestellt, dass das schlechte Wetter einen Tag vorher war und ich bekam dann doch mein Geld! Notfalls Flightright einschalten, die bekommen nur ihre Provision im Erfolgsfall.
@domrepfan1995 sagte:
Wenn es wirklich wegen schlechtem Wetter war, würde ich annehmen, denn dafür kann die Fluggesellschaft nichts.
Das stimmt natürlich erst einmal, allerdings frage ich mich, warum sich die Fluggesellschaft dann überhaupt auf eine Schlichtung einläßt.
(wenn sie ja aufgrund Schlechtwetters nichts dafür kann) -
Die SÖP spricht ja erstmal aufgrund ihrer Recherchen und ihrem Rechtsverständnis eine Empfehlung aus, die beiden Parteien zugeht. Jede Partei für sich kann dann entscheiden, ob sie dieser Empfehlung folgt. Ich kann dem Beitrag von pzl64 nicht entnehmen, dass Condor der Schlichtungsempfehlung schon zugestimmt hätte. plz64 ist ja jetzt erstmal genauso wie Condor angehalten, der SÖP mitzuteilen, ob er der Empfehlung folgt. Das heißt noch lange nicht, dass Condor dieselben Interessen verfolgt. Condor kann das Schlichtungsangebot immer noch ablehnen. Wird die Empfehlung allerdings von beiden Seiten akzeptiert, ist sie für beide rechtsverbindlich. @pzl64, Du erhältst ja mit der Schlichtungsempfehlung der SÖP auch eine umfassende Begründung zu dem Fall. Hier wird dir auch sehr detailliert erläutert, warum sich die SÖP für einen Ausgleich von 100 € statt der höchstmöglichen 400 € entschieden hat. Zu der Begründung hast du dich leider in deinem Beitrag nicht geäußert. Ich gehe davon aus, dass die SÖP aufgrund umfassender Recherchen zu dieser Schlichtungsempfehlung gekommen ist und dass tatsächlich außergewöhnliche Umstände, die der Fluggesellschaft nicht angelastet werden können, zum großen Teil bei der Bewertung der Flugverspätung zum Tragen kamen. Lass uns doch mal wissen, ob Condor sich auf die Schlichtung eingelassen hat.
Ich selbst führte 2016 über die SÖP Beschwerde gegen AirBerlin wegen einer Flugverspätung von 17 Stunden. Air Berlin bezog sich ganz klar auf „widrige Wetterbedingungen“. Die SÖP hatte aufgrund eigener Recherchen „starke Zweifel“ an der Begründung und führte dies in ihrer Begründung zur Schlichtungsempfehlung derart versiert und detailliert aus, dass ich für einen etwaigen Klageweg nicht mal mehr einen Anwalt gebraucht hätte. Die Empfehlung der SÖP lag in meinem Fall bei 480 € für die Langstrecke, AirBerlin hat die Schlichtungsempfehlung komplett abgebügelt. Soviel dazu. Den Klageweg hielt ich mir innerhalb der Beschwerdefrist offen, AirBerlin kam mir letztendlich aber mit ihrer Insolvenz zuvor. So kann’s gehen.
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Ich will nicht unken ... bin aber gespannt auf deine Rückmeldung!
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Laß mich Deine Unke sein, die Inkassounternehmen werden den Fall ablehnen?
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Laß mich Deine Unke sein, die Inkassounternehmen werden den Fall ablehnen?
Klar ....
Inkasso allein auf den VORSCHLAG eines Dritten basierend ? -
Klar ....
Inkasso allein auf den VORSCHLAG eines Dritten basierend ?@jlechtenboehmer sagte:
Klar ....
Inkasso allein auf den VORSCHLAG eines Dritten basierend ?Wie meinen?
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@doc3366
Das halte ich für ziemlich wahrscheinlich ... -
@jlechtenboehmer sagte:
Klar ....
Inkasso allein auf den VORSCHLAG eines Dritten basierend ?Wie meinen?
@burton- sagte:
Wie meinen?
So wie geschrieben !
SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.
Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere ....
Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ? -
Quatsch, jlechtenboehmer ... plz64 meint die Fluginkassos. Selbstverständlich kann man die ohne Umschweife anfragen ob sie den Fall übernehmen.
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Quatsch, jlechtenboehmer ... plz64 meint die Fluginkassos. Selbstverständlich kann man die ohne Umschweife anfragen ob sie den Fall übernehmen.
Okay, Missverständnisse bei den Begrifflichkeiten ..... da wird das Problem woanders liegen .....