Deklarierungspflicht beim Bord-Catering
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Zugegeben, ein etwas eigenartiger Fall:
Eine Kollegin ist in der vergangenen Woche aus dem Urlaub zurückgekehrt. Ein Urlaub, an den sie sich wohl nur ungern zurück erinnern wird. Sie leidet an diversen Allergien, u.a auch an einer Allergie gegen Nüsse. Auf dem Hinflug im Flieger gab es wohl ein Stück Nusskuchen (auf dessen Verpackung es keinen Hinweis auf Nüsse gab ), den Sie als solchen auch nicht erkannt und gegessen hat. Mit Beschwerden von Ausschlag, extremen Halsschwellungen und Atemnot führte der erste Weg im Urlaubsort ins Krankenhaus. Dort wurde sie mit einer Antibiotkia-Infusion 12 Std. behandelt und danach auf eigene Verantwortung entlassen. Da sie keine Auslandskrankenversicherung hat, bleibt sie wohl auf einem Großteil der Kosten von über € 400,00 sitzen.
Nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, hat sie sich einen RA genommen und möchte nun den Reiseveranstalter (oder die Fluggesellschaft?) in Regress nehmen und Schmerzensgeld geltend machen. Sie beruft sich dabei auf ein EU-Gesetz, wonach potenzielle Allergene, zu denen auch Nüsse gehören, deklarationspflichtig sind. Der Reiseveranstalter ist ein deutsches , die Fluggesellschaft eine deutsch-türkisches Unternehmen.
Was meinen die Reiserechtsexperten von Euch dazu ? Ich bin jedenfalls gespannt aus den Ausgang dieses Verfahrens.
Grüße von Effi
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Ich frag mich eher, warum die Dame Sachen isst, die sie nicht kennt... Da haben wohl beide nicht aufgepasst??? Gerade als Allergikerin müsste sie das wissen!!! Ansonsten hilft auch fragen... obwohl ich aus Erfahrung an der Fleischtheke weiß, dass selbst Verkäuferinnen nicht wissen, was sie verkaufen.
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"hf40" wrote:
Ich frag mich eher, warum die Dame Sachen isst, die sie nicht kennt... Da haben wohl beide nicht aufgepasst??? Gerade als Allergikerin müsste sie das wissen!!! Ansonsten hilft auch fragen...Genau diesen Standpunkt vertrete ich auch. Sie sieht das offensichtlich ganz anders. Jedenfalls bin ich auf den Ausgang dieses Falles schon sehr gespannt.
Effi
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Da es sich bei der transportierenden Fluggesellschaft offensichtlich um ein Unternehmen gehandelt hat, das seinen Firmensitz nicht in einem EU-Land hat, wird es auch keinen EU-Gesetzen unterliegen.
Denn der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, EU-Gesetze bei all seinen Erfüllungsgehilfen (Transportunternehmen, Hotels usw.) umzusetzen!
Das heißt im Klartext: Hat man Allergien und kann bei Speisen nicht eindeutig feststellen, ob sie für einen geeignet sind oder nicht, und nimmt man dann trotzdem diese Speise(n) zu sich, kann man dafür nicht den Reiseveranstalter haftbar machen.
Theoretisch könnte man versuchen, die Fluglinie dafür haftbar zu machen - allerdings kenne ich die Verpackung nicht um sagen zu können, wie aussichtsreich so eine Klage wäre und ob überhaupt.
Dass man als Allergiker keine Reiseversicherung hat bzw. sich erkundigt hat, ob man überhaupt eine abschliessen kann (auch das könnte ja möglich sein), finde ich vorsichtig ausgedrückt - im Falle, dass man kann - leicht fahrlässig. Aber nun ist es einmal passiert und freuen wir uns, dass es der Freundin wieder besser geht!
Gruß
Peter -
Interessanter Fall!
Grundsätzlich würde ich sagen, das sie kaum eine Chance hat...alleine deshalb, weil (nach deutschem bzw. EU-Recht) eigentlich jedes verpackte Essen (und darum dürfte es sich hier ja gehandelt haben) entsprechend (im Sinne der Inhaltsstoffe) gekennzeichnet sein muß.
So steht z.B. witzigerweise sogar auf den Verpackungen der Erdnüsse "kann Spuren von Nüssen enthalten"
Andererseits:
Im Zusammenhang mit mittlerweile teils schon fast hysterischen, und letztlich die Geiz-ist-geil-Mentalität und Urlaubs-Refinanzierungen unterstützenden und gar fördernden (oftmals selbsternannten) Verbraucher"schützern", und einer zunehmenden "Amerikanisierung" des deutschen Rechtssystems fürchte ich aber, das diese gegenübersich selbst (und auch ihren Mitreisenden gegenüber!) völlig verantwortungslos handelnde Touristin zumindest einen Teilerfolg erzielen wird.
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Hier handelte es sich NICHT um Handelsware sondern um ein Menü, dass nur "Verzehrfertig" geschützt (und nicht verpackt) war.
Das zitierte EU Gesetz gilt nur für HANDELSWARE....
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Hallo Thorben-Hendrik!
Das ist schon klar, das das EU-Recht ausschließlich für Handelsware gilt - aber die userin sprach eindeutig von "Verpackung" und dann wird dies (auch wenn Bestandteil eines Menues) zur Handelsware...bzw. unterliegt gleichen rechtlichen Grundsätzen...verpackte Ware muss bzgl. der Inhaltsstoffe gekennzeichnet sein.
Anyway, wenn sie diese Verpackung nicht hat, braucht sie für den Fall der Fälle eine sehr(!) gute Rechtsschutzversicherung.
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Sehr interessanter Fall. Auf so gut wie jeder Schokoladen- und Kuchenverpackung, die man im heimischen Supermarkt kaufen kann, steht: "Kann Spuren von Nüssen enthalten". Ich unterstelle, daß ein Allergiker diesen Umstand verinnerlicht hat und daher weiß, auf welche Lebensmittel er u. U. lieber verzichtet. Die Dame wurde ja nicht gezwungen, den Kuchen zu essen. Durch den präventiven Verzicht auf das Dessert ist meines Wissens auch noch niemand verhungert - schon gar nicht auf einem Mittelstreckenflug

Darüber hinaus gibt es bei den allermeisten Fluggesellschaften die Möglichkeit, Spezialmenüs zu bestellen. Außerdem frage ich mich, wie das Essverhalten der Dame wohl in Restaurants und am Buffet eines Hotels ausgesehen haben mag. Auch dort ist jeder gut beraten, wenn er bei der Essensauswahl die individuelle Verträglichkeit der Lebensmittel berücksichtigt. Ich denke nicht, daß die Klage gewonnen wird.
Anders sähe z. B. aus, wenn ein Diabetiker z. B. eine Cola light bestellt und eine normale Cola serviert bekommt.

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Es wird nicht "verpackt" gewesen sein sondern in einem Pastikschälchen mit Plastikdeckel oder Folie drüber gelegen haben....
Flugzeugessen ist nur dann Handelsware wenn es einzeln verkauft würde.
Das "kostenlos" gereichte Essen ist definitiv KEINE Handelsware...
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...hat aber in dem Augenblick wenn es dann doch verpackt gereicht wird, den gleichen juristischen Status!
Und da die thread-Eröffnerin eindeutig von "Verpackung" sprach, wäre es nett, wenn sie diesen wichtigen Punkt hier verdeutlichen bzw. klarstellen könnte.
Dabei ist es z.B. ein wesentlicher Unterschied, ob das Essen in Folie eingeschweißt oder nur mit einem mehr oder weniger fest befestigten Deckel verschlossen war.
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ich würde erstmal ganz vorne anfangen. nämlich eigentlich müßte die dame ja beweisen, dass die allergische reaktion von diesem nachtisch kam. sie hätte sich ja auch was am flughafen kaufen können und gegessen haben können, was diese allergische reaktion auslöst. oder im urlaubsort.
aber mal ganz ehrlich: wenn ich mir die verpackung durchlese und keine spur von den inhaltsstoffen finde, auf die ich allergisch reageire, würde ich es auch essen. ich finde das verhalten überhaupt nicht so riskant, wie es hier alle schreiben
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Hi lexi,
der 1. Teil Deines Beitrages ist eh selbstverständlich - ohne ärztlich untermauerten, absoluten Beweis, das die gesundheitliche Beeinträchtigung a) wirklich eine allergische Reaktion war und b) absolut zweifelsfrei von dem angesprochenen Kuchen stammt, braucht sie nicht einmal darüber nachzudenken, ob sie juristisch etwas unternimmt.
Sollte dieser Nahrungsteil verpackt gewesen sein, braucht sie die Verpackung um beweisen zu können, das sie nicht doch in irgendeiner Art und Weise gewarnt wurde.
Ist dem Kuchen optisch (oder auch durch Geruch) ...bestätigt durch einen Gutachter... "anzusehen" was für ein Kuchen es ist (wodurch die Urlauberin hätte gewarnt sein müssen), hat sie ebenfalls keine Chance.
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effi schrieb, daß die Dame unter diversen Allgergien leidet, u.a. auch an einer solchen gegen Nüsse.
In den vorstehenden Beiträgen wird nur von Nüssen gesprochen, dabei ist völlig offen, was den Allergieschub ausgelöst hat.
Vielleicht hat sie noch im Hotel, unterwegs oder am Flughafen einen Allergieauslöser zu sich genommen.
Zunehmend suchen Leute nach Schuldigen und Verantwortlichen und denken über Schadenersatz nach, dabei haben sie sich selbst unverantwortlich verhalten.
Ein Patient, der unter mehreren verschiedenen Allergien leidet, handelt schlicht und leichtsinnig, wenn er einfach ißt, was er vorgesetzt bekommt.
Daß die Dame darüber hinaus keine Auslandsreisekrankenversicherung hat, ist mir ebenso unverständlich. Man bekommt sie für 8 oder 9 Euro im Jahr.
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Tja Erika, da hast Du ja grundsätzlich recht und ich unterstütze Deine Meinung voll und ganz...
...und doch gibt es übereifrige (häufig selbsternannte) "Verbraucherschützer", die diesen Unfug auch noch unterstützen...und leider auch Gerichte und Richter, die sich mit diesen Dingen beschäftigen müssen.
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"effi" wrote:
... Auf dem Hinflug im Flieger gab es wohl ein Stück Nusskuchen (auf dessen Verpackung es keinen Hinweis auf Nüsse gab ), den Sie als solchen auch nicht erkannt und gegessen hat. ...Schmeckt nicht nach Nuss, steht nicht Nuss drauf,
wieso ists dann Nußkuchen ?
Da kommt die Freundin aber in Beweisnot.Und wenn ich eine Nussallergie hätte würde ich keinen mir unbekannten Kuchen essen.
Beim Airlinefraß wird oft mit Nussaroma im Kuchen gearbeitet.Lg Michl
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Der allgemein bekannte Hinweis auf den Produkten "kann Spuren von Nüssen enthalten" muss lt. EU-Richlinie aufgedruckt werden, wenn in dem Erzeugungs-, Verarbeitungs- oder dem abfüllenden Betrieb auch Nüsse verarbeitet wurden. Auch wenn dieses bereits Monate zurück liegt.
Der Hinweis bezieht sich nämlich nicht auf das Produkt direkt, was "nussfrei" sein kann, sondern auf die Möglichkeit, das durch eine leichte Verunreinigung im Produktions-/Abfüllprozess Spuren von Nüssen in die Verpackung oder an das Produkt gelangen könnte.
Daher kann man diesen Warnhinweis auch auf Reispackungen nachlesen, wobei der Reis garantiert nussfrei ist.

Der Hinweis muss auch für andere als allergen eingestufte Stoffe erfolgen.
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Komm gerade aus dem Büro, deshalb bin ich heute etwas spät dran.
Ich habe bei meiner Kollegin heute noch ein bißchen "nachgefragt". Also das Kuchenstückchen war definitiv verpackt- und befand sich in einer verschweißten Folie, auf der lediglich das Hersteller-Logo aufgedruckt war. Da auf dem Rückflug dieser Kuchen wieder angeboten wurde, hat sie das "Beweisstück" mitgenommen. Die Ärzte vor Ort haben lediglich einen durch Lebensmittel verursachten Allergieschock attestiert. Das dieser explizit durch Nüsse ausgelöst wurde, wird dabei wohl nicht erwähnt.
Ich bin auch der Meinung, dass man als AllergikerIn- schon im ureigensten Interesse, lieber mal nachfragen oder eben auch mal verzichten sollte. Gefragt hat sie wohl, aber eben erst nachdem sie das Stück gegessen hatte und bereits im Flieger die ersten Symptome auftraten.
Grüße von Effi