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Pauschal gebucht, nur Hotel bekommen. Jetzt hohes Storno.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
54 Beiträge 16 Kommentatoren 13.6k Aufrufe
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #21

    Nein, kompletter Mumpitz ... 😕
    @jl
    Sehen wir mal großzügig darüber hinweg, dass es gegenständlich nicht um so etwas wie Verpflegung geht sondern um die banale Notwendigkeit der Verbringung an den Ausübungsort, ist dein Einwurf dennoch allenfalls unnütz:
    Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
    Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Als du deine Buchung gemacht hast warst du der irrtümlichen Meinung dass du, für den angezeigten Preis, Flug und Hotel bekommst. Hättest du deinen Irrtum bemerkt dann hättest du die Buchung nie gemacht bzw. nicht machen wollen. Nach meiner Meinung ist dies, bei der gegebenen Sachlage, durchaus verständlich.

      Irgendwie kommt mir der Text bekannt vor 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Nein, kompletter Mumpitz ... 😕
        @jl
        Sehen wir mal großzügig darüber hinweg, dass es gegenständlich nicht um so etwas wie Verpflegung geht sondern um die banale Notwendigkeit der Verbringung an den Ausübungsort, ist dein Einwurf dennoch allenfalls unnütz:
        Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
        Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.

        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
        #23

        @vonschmeling sagte:

        Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.

        Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?

        Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.

        Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.
        Und damit nun genug zu diesem Thema, jetzt halte ich mich raus, denn es soll nicht endlos laufen. Bestimmte User wollen schließlich i,,er das letzte Wort.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        OliverQ121171O 1 Antwort Letzte Antwort
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        • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

          Ich möchte mir - auch wenn es den TO nicht weiterbringt - dennoch erlauben, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Buchung jedenfalls um eine Pauschalreise handelt, da hier gem. Reiserecht lediglich mindestens zwei nicht unerhebliche zusammengehörige Leistungen erbracht werden müssen. Und dies ist bei einer gemeinsamen Buchung von Unterkunft und Verpflegung ja der Fall.

          KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #24

          @jlechtenboehmer sagte:

          ... dass es sich bei der Buchung jedenfalls um eine Pauschalreise handelt, da hier gem. Reiserecht lediglich mindestens zwei nicht unerhebliche zusammengehörige Leistungen erbracht werden müssen. Und dies ist bei einer gemeinsamen Buchung von Unterkunft und Verpflegung ja der Fall.

          Nein, gilt nicht als Pauschalreise.
          ----------
          Ansonsten zu deinem Posting an vonschmeling:
          @jlechtenboehmer sagte:

          @vonschmeling
          Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?

          ❓ Wie kommst du darauf ?
          @vonschmeling sagte:

          Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.

          Ist doch völlig offensichtlich, dass es hier sowohl um das aktuelle als auch um das neue geht.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @jl
            Eine glasklar falsche Behauptung ist also deiner Auffassung nach eine "Anregung zu hinterfragen"?
            Sorry, aber mir kann man wahrlich keine Konfliktsperre unterstellen, und ich bin Hinterfragungs-Fan erster Ordnung.
            Selbst wenn es so wäre und die Verknüpfung einer Verpflegungsleistung im gegenständlichen Fall zu einer Pauschalreise führte, würde das keinerlei Wirkung entfalten auf das eigentliche Problem der t.o. - nämlich der Tatsache, dass diese Buchung nur das Hotel jedoch keine Beförderung umfasst.
            Was dabei dein Hinweis auf irgendwelche Pinns aussagen soll weißt wohl auch nur du selbst ...

            @mkfpa
            Ich habe nicht den Eindruck, dass hier ein Irrtum eingeräumt wird ... 😏

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • Domino27D Offline
              Domino27D Offline
              Domino27
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ich schätze das Thema ist hier eh durch. TO meldet sich nicht mehr. Vermutlich hören wir erst wieder im Oktober von ihr mit einem "Nie wieder" Meier's da die gebuchten Honeymoon-Leistungen trotz Nichterfüllen der Voraussetzung nicht gewährt wurden.

              Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Für die t.o. durch, Domino27 ... aber du hast sicherlich Recht, wer nicht lesen will muss latzen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @vS,

                  ich kann mir den Inhalt (und die Verfasser/innen) nur allzu gut vorstellen... *spucken*

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                  • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                    @vonschmeling sagte:

                    Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.

                    Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?

                    Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.

                    Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.
                    Und damit nun genug zu diesem Thema, jetzt halte ich mich raus, denn es soll nicht endlos laufen. Bestimmte User wollen schließlich i,,er das letzte Wort.

                    OliverQ121171O Offline
                    OliverQ121171O Offline
                    OliverQ121171
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @jlechtenboehmer sagte:

                    Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.

                    So was finde ich immer endlos geil 😄 .....zeigen insbesondere die PN die ich bekomme 😄😄😄 und die Däumelings zeigen das natürlich auch 👍👍👍 Unglaublich !!! Man kann sich sicherlich dann und wann mal über die Ausdrücksweise von VS wundern, wobei ich diese, zumindest meistens, ziemlich Klasse finde. Aber ich glaube eins kann man, auch Du nicht, ihr absprechen und das ist fundiertes Fachwissen.

                    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Der Threadtitel jedenfalls soll den Eindruck erwecken, man sei unrecht behandelt worden.
                      Tatsächlich aber glaubte Eve nur, sie habe eine Pauschalreise gebucht und selbstverständlich verlangt der Veranstalter die üblichen Gebühren im Falle einer Kündigung.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • jlechtenboehmerJ Offline
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                        jlechtenboehmer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @ Kourion
                        für mich ist nicht immer zwingend eine Meinung von Frau vonschmeling maßgeblich.

                        Definition Pauschalreise, Gabler Wirtsschaftslexikon, Dr. Freiherr Adrian von Dörndorf, Prof. für Touristik an der FH
                        Worms :
                        “Eine vom Reiseveranstalter vorgenomme Büngelung von mind. zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung Besuchsprogramm/Ausflug, Transfer oder anderen Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird“

                        @vs
                        ich lasse mich gerne durch eine Angabe widersprüchlicher Quellen eines anderen belehren ....

                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • MaliniM Offline
                          MaliniM Offline
                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @jlechtenboehmer,

                          und das hilft der TO jetzt inwefern weiter?

                          jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Der Gabler liegt unter meinem Kopfkissen, jl ... im Gegensatz zu dir bin ich in der Lage ihn zu verstehen (alle 6 Bände).
                            Du brauchst dich auch weder von mir belehren zu lassen (wie gesagt, meine didaktischen Ambitionen sind gering!) noch gebe ich hier eine "Meinung" wieder.
                            Dieser etwas elende Diskurs hier hat letzten Endes wie bereits gesagt auch keinerlei Berührungspunkte mit der Problematik weshalb ich nicht weiter auszuholen gedenke.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Offline
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                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                              #34

                              @jlechtenboehmer
                              Ich vervollständige dein Zitat - hier übrigens nachzulesen:
                              "2. Merkmale:
                              Eine Pauschalreise besteht aus mehreren, sich ergänzenden Dienstleistungen (meist fremder Leistungsträger = Hotel, Fluggesellschaft oder andere), die zusammen mit der Organisationsleistung des Veranstalters und der Vertriebsleistung (offline/ online) dem Kunden die Organisation und Abwicklung seiner Urlaubsreise abnehmen. Die Preise der Einzelleistungen sind nicht mehr identifizierbar."
                              Deine Meinung bleibt dir natürlich unbenommen.
                              Und ja, kein Bezug zum Threadthema.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MaliniM Malini

                                @jlechtenboehmer,

                                und das hilft der TO jetzt inwefern weiter?

                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmerJ Offline
                                jlechtenboehmer
                                schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                #35

                                @malini sagte:

                                @jlechtenboehmer,

                                und das hilft der TO jetzt inwefern weiter?

                                Mir war bewusst das du es wie üblich nicht verstehen willst : es hilft ihr in sofern weiter das sie - sofern sie hier noch mitliest - nicht nur eine Pauschalreise gebucht, sondern vom RV die Leistungen (also mind. zwei) und nicht nur Hotel bekommen hat.

                                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Domino27D Offline
                                  Domino27D Offline
                                  Domino27
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Und wenn es 5 Leistungen wären @jlechtenboehmer. Die nicht ganz unwichtige Leistung auf der Distanz ist nun mal der Flug, der fehlt und wird auch durch Deine Auslegungen, was denn nun eine Pauschalreise ist nicht plötzlich Reisebestandteil.

                                  Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • FugimaxiF Offline
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                                    Fugimaxi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    O.K,dann einigen wir uns auf eine Zwitter Buchung.
                                    Pauschalreise = Unterkunft + Verpflegung plus eigene Anreise.

                                    Männer haben auch Gefühle:
                                    Hunger zum Beispiel.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Malini
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Ganz richtig @jlechtenboehmer, inwiefern die gebuchte Verpflegung der TO bei den Flügen weiterhilft verstehe ich tatsächlich nicht!!!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • jlechtenboehmerJ Offline
                                        jlechtenboehmerJ Offline
                                        jlechtenboehmer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        @Malini
                                        Die TO hat den Thread auch nicht eröffnet damit DU es verstehst.
                                        Aber auch zu deinem Verständnis : Die Verpflegung an sich hilft ihr hier nicht weiter - jedoch der Sachverhalt das sie (siehe Überschrift) pauschal gebucht und nicht nur Hotel sondern auch Verpflegung bekommt und somit die Merkmale einer Pauschalreise erfüllt sind.
                                        Und jetzt bitte keine provokativen OT- Beiträge mehr nur um des heimlichen Schenkelklopfens Willen, ich werde nicht mehr reagieren.

                                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                        MaliniM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • rumssteinR Offline
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                                          rumsstein
                                          schrieb am zuletzt editiert von rumsstein
                                          #40

                                          Das wäre schön😏. (OT off)

                                          Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                                          (Alexander Freiherr von Humboldt)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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