Pauschal gebucht, nur Hotel bekommen. Jetzt hohes Storno.
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Nein, kompletter Mumpitz ...

@jl
Sehen wir mal großzügig darüber hinweg, dass es gegenständlich nicht um so etwas wie Verpflegung geht sondern um die banale Notwendigkeit der Verbringung an den Ausübungsort, ist dein Einwurf dennoch allenfalls unnütz:
Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest. -
Als du deine Buchung gemacht hast warst du der irrtümlichen Meinung dass du, für den angezeigten Preis, Flug und Hotel bekommst. Hättest du deinen Irrtum bemerkt dann hättest du die Buchung nie gemacht bzw. nicht machen wollen. Nach meiner Meinung ist dies, bei der gegebenen Sachlage, durchaus verständlich.
Irgendwie kommt mir der Text bekannt vor

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Nein, kompletter Mumpitz ...

@jl
Sehen wir mal großzügig darüber hinweg, dass es gegenständlich nicht um so etwas wie Verpflegung geht sondern um die banale Notwendigkeit der Verbringung an den Ausübungsort, ist dein Einwurf dennoch allenfalls unnütz:
Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.@vonschmeling sagte:
Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?
Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.
Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.
Und damit nun genug zu diesem Thema, jetzt halte ich mich raus, denn es soll nicht endlos laufen. Bestimmte User wollen schließlich i,,er das letzte Wort. -
Ich möchte mir - auch wenn es den TO nicht weiterbringt - dennoch erlauben, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Buchung jedenfalls um eine Pauschalreise handelt, da hier gem. Reiserecht lediglich mindestens zwei nicht unerhebliche zusammengehörige Leistungen erbracht werden müssen. Und dies ist bei einer gemeinsamen Buchung von Unterkunft und Verpflegung ja der Fall.
@jlechtenboehmer sagte:
... dass es sich bei der Buchung jedenfalls um eine Pauschalreise handelt, da hier gem. Reiserecht lediglich mindestens zwei nicht unerhebliche zusammengehörige Leistungen erbracht werden müssen. Und dies ist bei einer gemeinsamen Buchung von Unterkunft und Verpflegung ja der Fall.
Nein, gilt nicht als Pauschalreise.
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Ansonsten zu deinem Posting an vonschmeling:
@jlechtenboehmer sagte:@vonschmeling
Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?
Wie kommst du darauf ?
@vonschmeling sagte:Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
Ist doch völlig offensichtlich, dass es hier sowohl um das aktuelle als auch um das neue geht.
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@jl
Eine glasklar falsche Behauptung ist also deiner Auffassung nach eine "Anregung zu hinterfragen"?
Sorry, aber mir kann man wahrlich keine Konfliktsperre unterstellen, und ich bin Hinterfragungs-Fan erster Ordnung.
Selbst wenn es so wäre und die Verknüpfung einer Verpflegungsleistung im gegenständlichen Fall zu einer Pauschalreise führte, würde das keinerlei Wirkung entfalten auf das eigentliche Problem der t.o. - nämlich der Tatsache, dass diese Buchung nur das Hotel jedoch keine Beförderung umfasst.
Was dabei dein Hinweis auf irgendwelche Pinns aussagen soll weißt wohl auch nur du selbst ...@mkfpa
Ich habe nicht den Eindruck, dass hier ein Irrtum eingeräumt wird ...
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Ich schätze das Thema ist hier eh durch. TO meldet sich nicht mehr. Vermutlich hören wir erst wieder im Oktober von ihr mit einem "Nie wieder" Meier's da die gebuchten Honeymoon-Leistungen trotz Nichterfüllen der Voraussetzung nicht gewährt wurden.
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Für die t.o. durch, Domino27 ... aber du hast sicherlich Recht, wer nicht lesen will muss latzen.
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@vonschmeling sagte:
Eine Verabredung von Unterbringung und Verpflegung in der Unterkunft stellt auch nach neuem Pauschalreiserecht noch keine Grundlage für die Verbindung von Reiseleistungen mit dem Ergebnis = "Pauschalreise" & entsprechende rechtliche Betrachtung dar.
Du beziehst dich also hier auf das Pauschalreiserecht, das am 1.7.2018 in Kraft treten wird und nicht wie ich auf das aktuell gültige ?
Ich frage mich bei deinen Beiträgen immer häufiger, ob es sich um reine Provokation oder unfassbare Selbstüberschätzung handelt ... das Ergebnis steht noch nicht fest.
Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.
Und damit nun genug zu diesem Thema, jetzt halte ich mich raus, denn es soll nicht endlos laufen. Bestimmte User wollen schließlich i,,er das letzte Wort.@jlechtenboehmer sagte:
Nein . Die Provokationen sind die Reaktionen, die von lediglich 3-4 Usern auf meine Beiträge erfolgen; das zeigen insbesondere die PN die ich bekomme. Ist ja auch nicht angenehm, denn durch meine Beiträge werden viele User angeregt gewisse Dinge zu hinterfragen und nicht einfach hinzunehmen. Und das wird von dem einen oder anderen als unangenehm angesehen.
So was finde ich immer endlos geil
.....zeigen insbesondere die PN die ich bekomme 

und die Däumelings zeigen das natürlich auch 

Unglaublich !!! Man kann sich sicherlich dann und wann mal über die Ausdrücksweise von VS wundern, wobei ich diese, zumindest meistens, ziemlich Klasse finde. Aber ich glaube eins kann man, auch Du nicht, ihr absprechen und das ist fundiertes Fachwissen. -
Der Threadtitel jedenfalls soll den Eindruck erwecken, man sei unrecht behandelt worden.
Tatsächlich aber glaubte Eve nur, sie habe eine Pauschalreise gebucht und selbstverständlich verlangt der Veranstalter die üblichen Gebühren im Falle einer Kündigung. -
@ Kourion
für mich ist nicht immer zwingend eine Meinung von Frau vonschmeling maßgeblich.Definition Pauschalreise, Gabler Wirtsschaftslexikon, Dr. Freiherr Adrian von Dörndorf, Prof. für Touristik an der FH
Worms :
“Eine vom Reiseveranstalter vorgenomme Büngelung von mind. zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung Besuchsprogramm/Ausflug, Transfer oder anderen Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird“@vs
ich lasse mich gerne durch eine Angabe widersprüchlicher Quellen eines anderen belehren .... -
Der Gabler liegt unter meinem Kopfkissen, jl ... im Gegensatz zu dir bin ich in der Lage ihn zu verstehen (alle 6 Bände).
Du brauchst dich auch weder von mir belehren zu lassen (wie gesagt, meine didaktischen Ambitionen sind gering!) noch gebe ich hier eine "Meinung" wieder.
Dieser etwas elende Diskurs hier hat letzten Endes wie bereits gesagt auch keinerlei Berührungspunkte mit der Problematik weshalb ich nicht weiter auszuholen gedenke. -
@jlechtenboehmer
Ich vervollständige dein Zitat - hier übrigens nachzulesen:
"2. Merkmale:
Eine Pauschalreise besteht aus mehreren, sich ergänzenden Dienstleistungen (meist fremder Leistungsträger = Hotel, Fluggesellschaft oder andere), die zusammen mit der Organisationsleistung des Veranstalters und der Vertriebsleistung (offline/ online) dem Kunden die Organisation und Abwicklung seiner Urlaubsreise abnehmen. Die Preise der Einzelleistungen sind nicht mehr identifizierbar."
Deine Meinung bleibt dir natürlich unbenommen.
Und ja, kein Bezug zum Threadthema. -
und das hilft der TO jetzt inwefern weiter?
@malini sagte:
und das hilft der TO jetzt inwefern weiter?
Mir war bewusst das du es wie üblich nicht verstehen willst : es hilft ihr in sofern weiter das sie - sofern sie hier noch mitliest - nicht nur eine Pauschalreise gebucht, sondern vom RV die Leistungen (also mind. zwei) und nicht nur Hotel bekommen hat.
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Und wenn es 5 Leistungen wären @jlechtenboehmer. Die nicht ganz unwichtige Leistung auf der Distanz ist nun mal der Flug, der fehlt und wird auch durch Deine Auslegungen, was denn nun eine Pauschalreise ist nicht plötzlich Reisebestandteil.
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@Malini
Die TO hat den Thread auch nicht eröffnet damit DU es verstehst.
Aber auch zu deinem Verständnis : Die Verpflegung an sich hilft ihr hier nicht weiter - jedoch der Sachverhalt das sie (siehe Überschrift) pauschal gebucht und nicht nur Hotel sondern auch Verpflegung bekommt und somit die Merkmale einer Pauschalreise erfüllt sind.
Und jetzt bitte keine provokativen OT- Beiträge mehr nur um des heimlichen Schenkelklopfens Willen, ich werde nicht mehr reagieren.