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Umbuchung oder Rücktritt?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Alexandra.K.111A Offline
    Alexandra.K.111A Offline
    Alexandra.K.111
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir haben eine Kreta Reise mit Abreise zum 5. Juli für 3 Personen (mein Partner, meine Tochter und ich) bei Tui gebucht. Mein Partner ist erkrankt. Wir haben jetzt erst den Befund mit Bandscheibenvorfall und Facharztvorstellung in erst 3 Wochen. Sollte noch mal ein gemeinsamer Urlaub werden, da die Tochter berufsbedingt im Sommer umzieht. Reiserücktrittversicherung besteht. Aber wir wissen nicht, wie der Facharzt entscheidet, ob mein Partner reisen kann. Und in drei Wochen ist zu spät für eine Entscheidung. Wir stehen jetzt vor der Frage, gleich umzubuchen, aber da könnte die Tochter wahrscheinlich nicht mitreisen oder zu stornieren, aber da müssten wir erst die Meinung des Facharztes abwarten, dann wird's knapp. Ist eine Umbuchung personenabhängig, oder müsste ich dann Stornokosten für meine Tochter bezahlen? Und am Ende wissen wir gar nicht, wie lange es dauert mit der Krankheit und zu welchem Datum wir umbuchen sollen. Hat von Euch jemand Erfahrung damit und kann mir vielleicht einen Tipp geben, wie wir uns verhalten können??
    Vielen Dank!!

    Alex

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    • TangomausT Offline
      TangomausT Offline
      Tangomaus
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich würde mich zu allererst einmal mit meiner Versicherung in Verbindung setzen. Du mußt ja die Krankheit/Verletzung sofort dort melden. Die werden Dir schon sagen, wie es am besten ist.

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        In der Regel sind die Kosten für eine Änderung bei den einzelnen Veranstaltern die gleichen wie für einen Rücktritt - also zunächst mal die AGB deines RV ansehen.
        Die RRV dagegen tritt auch nur dann in die vertraglichen Leistungen ein, wenn ihr die Situation die zu einem Rücktritt führt unverzüglich mitgeteilt wird - sie wollen ja schließlich auch nicht irgendwann 80 % zahlen wenn früher 20 % ausgereicht hätten.
        Somit bringt eine Umbuchung auf einen späteren Termin zunächst keinerlei Vorteil gegenüber einem Rücktritt ( über eine Inanspruchnahme der RRV) und späterer Neubuchung.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2162603H Offline
          HC-Mitglied2162603H Offline
          HC-Mitglied2162603
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          du hast JETZT bereits einen befund, der besagt das den partner nicht reisefaehig ist, oder sieht das der arzt der diesen befund erstellt hat anders ?
          deshalb solltest du schleunigst das der rrv melden und den urlaub storniern ( obliegenheitspflicht )

          ich wuerde keinesfalls abwarten bis in 3 wochen, notfalls soll der jetzt befundende arzt deinem mann fuer die versicherung ein attest ausstellen
          wenn, dann wird die komplette reise storniert
          und ihr muesst neu buchen, womit ich an deiner stelle jedoch erst mal warten wuerde
          eine umbuchung sieht die rrv nicht vor, es sei denn deine versicherung haette etwas anderes in ihren bedingungen stehen, was ich mir aber nicht vorstellen kann

          Alexandra.K.111A 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Alexandra.K.111A Offline
            Alexandra.K.111A Offline
            Alexandra.K.111
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Befund haben wir am Freitag vom Hausarzt bekommen. Da denke ich, bin ich nicht zu spät, wenn ich morgen die Versicherung anrufe. Die Stornogebühren belaufen bis Tag 31 vor der Abreise 25%, dann 40% usw. Jetzt sind es 39 Tage noch, nicht mehr viel Zeit. Umbuchung geht auch nur bis Tag 31 vor Abreise. Vielleicht ist eine Neubuchung doch das beste. Ich hoffe halt, daß wir doch gemeinsam fahren können, aber das steht in den Sternen.

            Alex

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied2162603H HC-Mitglied2162603

              du hast JETZT bereits einen befund, der besagt das den partner nicht reisefaehig ist, oder sieht das der arzt der diesen befund erstellt hat anders ?
              deshalb solltest du schleunigst das der rrv melden und den urlaub storniern ( obliegenheitspflicht )

              ich wuerde keinesfalls abwarten bis in 3 wochen, notfalls soll der jetzt befundende arzt deinem mann fuer die versicherung ein attest ausstellen
              wenn, dann wird die komplette reise storniert
              und ihr muesst neu buchen, womit ich an deiner stelle jedoch erst mal warten wuerde
              eine umbuchung sieht die rrv nicht vor, es sei denn deine versicherung haette etwas anderes in ihren bedingungen stehen, was ich mir aber nicht vorstellen kann

              Alexandra.K.111A Offline
              Alexandra.K.111A Offline
              Alexandra.K.111
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nein, eine Umbuchung steht nicht in den Bedingungen. Die Mehrkosten würden wir dann selber tragen. Ich weiß nicht, ob der reine MRT Befund vom Hausarzt ausreicht oder ob die RRV den Attest von einem Facharzt braucht. Das müsste ich mit der Versicherung klären.

              Alex

              HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Silvia LS Offline
                Silvia LS Offline
                Silvia L
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Entschuldige die Frage, aber wie kann ein Hausarzt einen Bandscheibenvorfall feststellen?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Antonia_5A Offline
                  Antonia_5A Offline
                  Antonia_5
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Anscheinend hat der Hausarzt ein MRT veranlasst und dieser Befund liegt ihm vor. Ich nehme an, dass sich jetzt ein Facharzt (Orthopädie, Neurochirurgie?) den Patienten ansehen und die weitere Behandlung veranlassen soll.

                  Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Alexandra.K.111A Offline
                    Alexandra.K.111A Offline
                    Alexandra.K.111
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Danke Antonia, genauso war das. Der Befund natürlich vom Radiologen und vom Hausarzt veranlasst, jetzt Überweisung zum Facharzt.

                    Alex

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Alexandra.K.111A Offline
                      Alexandra.K.111A Offline
                      Alexandra.K.111
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Danke Antonia, genauso war das. Der Befund natürlich vom Radiologen und vom Hausarzt veranlasst, jetzt Überweisung zum Facharzt.

                      Alex

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Alexandra.K.111A Alexandra.K.111

                        Nein, eine Umbuchung steht nicht in den Bedingungen. Die Mehrkosten würden wir dann selber tragen. Ich weiß nicht, ob der reine MRT Befund vom Hausarzt ausreicht oder ob die RRV den Attest von einem Facharzt braucht. Das müsste ich mit der Versicherung klären.

                        HC-Mitglied2162603H Offline
                        HC-Mitglied2162603H Offline
                        HC-Mitglied2162603
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @alexandrak111 sagte:

                        Nein, eine Umbuchung steht nicht in den Bedingungen. Die Mehrkosten würden wir dann selber tragen. Ich weiß nicht, ob der reine MRT Befund vom Hausarzt ausreicht oder ob die RRV den Attest von einem Facharzt braucht. Das müsste ich mit der Versicherung klären.

                        grundsaetzlich kann jeder arzt eine reiseunfaehigkeit feststellen
                        dazu braucht man kein attest eines facharztes
                        und wende dich trotzdem bitte morgen gleich an die versicherung und melde den schadenfall

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Alexandra.K.111A Offline
                          Alexandra.K.111A Offline
                          Alexandra.K.111
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Danke für Eure Antworten, ich werde mich morgen gleich an die RRV wenden.

                          Alex

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied2162603H Offline
                            HC-Mitglied2162603H Offline
                            HC-Mitglied2162603
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            hallo alex
                            was gibt es neues zum reiseruecktritt ?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Alexandra.K.111A Offline
                              Alexandra.K.111A Offline
                              Alexandra.K.111
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo, ja die Situation hatte sich geändert, da sich sein Zustand verschlechtert hatte. Ich hatte am 28.05. die Versicherung angerufen und am nächsten Tag lag er schon aufn OP-Tisch. Also kein Facharzt-Termin mehr nötig. Jetzt Nachsorge im KH und stationäre Reha in 2 Wochen. Reise ist storniert und die nötigen Unterlagen bei der Versicherung. Wir warten jetzt auf Rückmeldung. Aber unter den Umständen dürfte es keine Probleme geben. Vielen Dank nochmal der Nachfrage!! 🙂

                              Alex

                              1 Antwort Letzte Antwort
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