Kann man Flugtickets verkaufen?
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Hallo KleinDoris
stimmt ein Verkauf der Tickets, wird natürlich um so schwieriger je mehr sie von der "Norm" abweichen.
Aber noch ein Wort zur Reiserücktrittsversicherung...viele zahlen nämlich nicht mehr wenn die Erkrankung
bei der Buchung schon "bekannt" war........und/oder wenn die jetzige Erkrankung in irgendeinem nahen
Zusammenhang zu der letzten steht, könnte es eng werden.....
auf jeden Fall nochmal genau die Bedingungen der Versicherung lesen....notfalls auch nachfragen.ich drück aber die Daumen das ihr doch alle den Urlaub antreten könnt.
@meer-fan sagte:
Hallo KleinDoris
stimmt ein Verkauf der Tickets, wird natürlich um so schwieriger je mehr sie von der "Norm" abweichen".
Aber noch ein Wort zur Reiserücktrittsversicherung...viele zahlen nämlich nicht mehr wenn die Erkrankung
bei der Buchung schon "bekannt" war........In jedem Fall tritt eine RRV aber nicht ein , wenn ihr der Grund der zum Rücktritt führt nicht unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt wird !
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Hallo jlechtenboehmer,
nun ja, das kann man sicherlich nicht immer pauschalisieren Deine Aussage. Vorerkrankungen spielen eine Rolle, auch wann man die Reise abgeschlossen hatte. Ansonsten müsste ja bei jeder Reiserücktrittsversicherung sämtliche Erkrankungen aufgenommen werden bzw.dazugefügt werden. Bisher hatte ich damit keinerlei Probleme.
Das ist jetzt hier zwar kein Thema, aber mit dieser Problematik des Reiserücktrittes musste ich mich zwangsläufig seit vorigem Jahr beschäftigen. Wenn die Reise gebucht wurde, und hier gab es schon gesundheitliche Probleme, ist es sicherlich schwierig von den Stornokosten was zu erhalten. Besteht aber seit der letzten Behandlung dieser Krankheit mindestens ein halbes Jahr keine weiteren Behandlungen und dann kommt es zu einem erneuten krankheitsfall, dann können die Versicherungen auch kulant entscheiden. Es wird immer auf die jeweilige Versicherung ankommen und auf die Krankheit natürlich.
In diesem Sinne zurück zu den Flügen..... -
@jlechtenboehmer
richtig, .....wenn ein Arzt jetzt eine Flugunfähigkeit fest gestellt hat und diese seiner Meinung nach mit grosser Wahrscheinlichkeit
auch noch im Dezember besteht....dann ist sofortiges Melden bei der RRV...angesagt. -
Wir geben uns Mühe, dass es mit der Reise wird, oder müssen eben stornieren.
Danke für Eure Antworten. Mir ist es im Vorfeld immer wichtig, über alles Bescheid zu wissen. -
@mkfpa sagte:
Interessant, bei welcher Fluggesellschaft konntest du denn die Namen auf dem Ticket ändern lassen?
Wenn Sie Ihre Buchung an einen anderen Passagier übertragen möchten, können Sie dies gegen eine Gebühr tun, ohne den Flugpreisunterschied bezahlen zu müssen. Dies ist preisgünstiger, je weiter im Voraus Sie dies tun.
ein anderes mal war es glaub ich eurowings (Namensänderung) bzw damals noch germanwings....da haben sich die Bedingungen allerdings
mittlerweile verschlechtert......sofern der Flug teurer geworden ist muss man zusätzlich auch den Mehrpreis zahlenauch bei ryaniar....damit ist mein Schwester die dringend kurzfristig von
Berlin nach Köln musste, geflogen ....da war einfach nichts mehr frei und sich hatte das "Glück" Tickets ersteigern zu können.
das war vor ca. 6 Jahren....aus einem traurigen Familiären Anlass.und ich hab gerade mal geschaut.....
TUIlfly hat ähnliche Bedinungen....
7.2 Ersatzperson
7.2.1 (a) Der buchende Teilnehmer kann bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit des Fluges eine Ersatzperson benennen, hierfür fallen die unter (b) genannten Mehrkosten an. Wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, kann eine Ersatzperson nur für eine der gebuchten Strecken nicht benannt werden. Namensänderungen können ausschließlich telefonisch im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Der buchende Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. TUI fly Flugportal kann dem Wechsel in der Person des Fluggastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(b) Bei einer Umbuchung oder Namensänderung fallen auf internationalen Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 (CHF 50/CZK 870/GBP 29/SEK 340/USD 46), auf internationalen Fernstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 (CHF 88/CZK 1.570/GBP 53/SEK 620/USD 84) und auf nationalen Strecken in Höhe von EUR 39,27 pro Strecke und Person an. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zu dem - gegebenenfalls höheren tagesaktuellen Flugpreis/Tarif zu zahlen. Falls ein niedrigerer Tarif Anwendung findet, ist eine Erstattung allerdings nicht möglich. Findet eine Umbuchung und Namensänderung zum selben Zeitpunkt statt, so fallen die Gebühren doppelt, für die Umbuchung und die Namensänderung an.reicht dir das ?
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@all Danke für die Meldungen, manche träumen eben vom kostenlosen HC--Werbeparadies-- rechnen aber nicht mit unseren aufmerksamen Usern...

Super-- hätten wir so nicht gleich gesehen...